Die deutsche Wirtschaft hat sich in den letzten Jahren intensiv mit der Frage beschäftigt, wie Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten unterstützt werden können, ohne unmittelbar in die Insolvenz abzugleiten. Das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG), das im Jahr 2020 verabschiedet und in Kraft gesetzt wurde, ist ein Meilenstein in dieser Diskussion. Ziel des Gesetzes ist es, Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich bei drohender Zahlungsunfähigkeit außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren. Dieser Artikel beschreibt die wichtigsten Aspekte des SanInsFoG, insbesondere in Bezug auf Sanierungsrahmen, Änderungen im Insolvenzrecht, die Rolle von Richtern und Sachwaltern sowie die Anwendung in der Praxis. Für Bauherren, Investoren und Immobilienentwickler, die oft mit wirtschaftlichen Risiken konfrontiert sind, sind diese Entwicklungen von besonderer Relevanz.
Hintergrund und Zielsetzung des SanInsFoG
Das SanInsFoG wurde als Antwort auf die Herausforderungen des modernen Wirtschaftslebens entwickelt. Die Bundesregierung wollte einen Rechtsrahmen schaffen, der Unternehmen in Krisensituationen hilft, ohne sofort Insolvenz anmelden zu müssen. Dieser Ansatz ist insbesondere für mittelständische Unternehmen relevant, die oft durch unplanbare Ereignisse wie Pandemien, Energiekrisen oder Marktschwankungen in finanzielle Engpässe geraten.
Das Gesetz basiert auf der Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019. Diese EU-Richtlinie legt präventive Restrukturierungsrahmen fest und unterstützt die Sanierung von Unternehmen, um wirtschaftliche Stabilität und Arbeitsplätze zu sichern. In Deutschland wurde diese Richtlinie durch das SanInsFoG umgesetzt, um einen strukturierten Rechtsrahmen für die Sanierung und Insolvenz zu schaffen.
Sanierungsrahmen und Restrukturierungsverfahren
Eine der zentralen Neuerungen im SanInsFoG ist der sogenannte Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen. Dieser Rahmen ermöglicht es Unternehmen, Restrukturierungspläne vorzulegen, die von den Gläubigern mehrheitlich angenommen werden müssen. Der Schuldner hat damit die Möglichkeit, aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um die finanzielle Konsolidierung zu erreichen, ohne dass unmittelbar ein Insolvenzverfahren einsetzt.
Die Anforderungen an einen Restrukturierungsplan sind dabei klar definiert. Er muss beispielsweise eine Finanzplanung für sechs Monate enthalten, ein konkretes Sanierungskonzept, eine Darstellung des Verhandlungsstands mit den Gläubigern, sowie Vorkehrungen zur Absicherung der Erfüllung der Pflichten im Insolvenzrecht. Diese Vorgaben sind darauf ausgelegt, die Seriosität und Durchführbarkeit der Sanierungsmaßnahmen zu gewährleisten.
Für Klein- und Kleinstunternehmen ist hierbei das Konzept der Sanierungsmoderation besonders relevant. Diese Form der Beratung wurde explizit für Unternehmen geschaffen, die finanziell nicht in der Lage sind, professionelle externe Beratungskosten zu tragen. Die Sanierungsmoderation bietet eine günstigere Alternative, um Restrukturierungspläne zu entwickeln und umzusetzen. Dies ist insbesondere für Selbständige und kleine Bauunternehmen interessant, die oft mit hohen Fixkosten konfrontiert sind.
Änderungen im Eigenverwaltungs- und Insolvenzplanverfahren
Ein weiterer Schwerpunkt des SanInsFoG liegt auf der Anpassung des Eigenverwaltungsverfahrens. In diesem Verfahren übernimmt der Schuldner selbst die Geschäftsführung, unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts. Das SanInsFoG hat die Eingangshürden für dieses Verfahren erhöht, um sicherzustellen, dass nur solche Unternehmen, die tatsächlich eine Sanierungschance haben, in die Eigenverwaltung aufgenommen werden.
Künftig muss der Schuldner bei der Beantragung der Eigenverwaltung eine detaillierte Eigenverwaltungsplanung einreichen. Diese Planung muss insbesondere folgende Aspekte enthalten:
- Eine Finanzplanung für den Zeitraum von sechs Monaten.
- Ein konkretes Sanierungskonzept.
- Die Darstellung des Verhandlungsstands mit den Gläubigern.
- Die Vorkehrungen zur Absicherung der Erfüllung der Pflichten im Insolvenzrecht.
- Die erwarteten Mehr- oder Minderkosten der Eigenverwaltung im Vergleich zu einem Regelinsolvenzverfahren.
Das Insolvenzgericht ist verpflichtet, diese Planung auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit zu prüfen. Diese Anforderungen sorgen für eine höhere Transparenz und Seriosität in der Eigenverwaltung und schützen die Gläubiger vor unvollständigen oder unrealistischen Sanierungsplänen.
Ein weiteres wichtiges Element ist die Erweiterung des Insolvenzplanverfahrens. Der Insolvenzplan kann künftig auch Rechte von Inhabern von Insolvenzforderungen gestalten, die aus einer Haftung oder Sicherheit durch verbundene Unternehmen entstehen. Dies ist insbesondere in Konzernstrukturen relevant, wo mehrere Gesellschaften gemeinsam haftbar gemacht werden können. Der Insolvenzplan muss außerdem eine Vergleichsrechnung enthalten, die die Auswirkungen des Plans auf die voraussichtliche Befriedigung der Gläubiger darstellt.
Rolle der Richter und Sachwalter
Die Umsetzung des SanInsFoG erfordert auch eine Anpassung der Rolle der Richter und Sachwalter. Richter in Insolvenz- und Restrukturierungssachen müssen über belegbare Kenntnisse auf den Gebieten des Insolvenzrechts, des Restrukturierungsrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie über Grundkenntnisse in Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht und im Rechnungswesen verfügen. Dies soll die Qualität und Effizienz der Entscheidungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht sichern.
Ein Richter auf Probe darf in den ersten zwölf Monaten nach seiner Ernennung keine Geschäfte in Insolvenz- und Restrukturierungssachen wahrnehmen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass nur Richter, die über ausreichend Erfahrung verfügen, Entscheidungen in komplexen Sanierungsverfahren treffen.
Auch die Vergütungsregelungen für Sachwälter wurden angepasst. Die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung wurde geändert, um die Honorare für Sachwälter an die gestiegenen Anforderungen anzupassen. Beispielsweise wurden die Vergütungssätze für bestimmte Tätigkeiten erhöht. So wird beispielsweise die Vergütung für den Umgang mit Gegenständen bis zu 350.000 Euro um 0,5 Prozent erhöht. Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass Sachwälter angemessen entlohnt werden und gleichzeitig verhindern, dass die Kosten für die Insolvenzverfahren in die Höhe schnellen.
Technische und organisatorische Anpassungen
Neben den rechtsrelevanten Änderungen beinhaltet das SanInsFoG auch technische und organisatorische Vorgaben. So ist beispielsweise vorgeschrieben, dass bei Gläubigerversammlungen und anderen Terminen Beteiligte nicht wissentliche Ton- und Bildaufzeichnungen durchführen dürfen. Dies dient der Schutz der Privatsphäre der Beteiligten und der Vertraulichkeit der Verhandlungen.
Ein weiterer organisatorischer Aspekt betrifft die Übertragung von Verantwortlichkeiten an Gerichte, die als Restrukturierungsgerichte fungieren. Wenn ein Schuldner in den letzten sechs Monaten vor der Antragstellung Instrumente der Sanierung genutzt hat, ist auch das Gericht örtlich zuständig, das als Restrukturierungsgericht für die Maßnahmen zuständig war. Diese Regelung erleichtert die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Gerichten und sorgt für mehr Klarheit in der Zuständigkeitsverteilung.
Überleitungsvorschriften und Anwendungsbereich
Das SanInsFoG enthält auch Überleitungsvorschriften, die sicherstellen, dass das Gesetz reibungslos in die bestehenden Rechtsordnungen integriert wird. So bleibt die bisherige Fassung des Eigenverwaltungsverfahrens für Anträge, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Juli 2021 gestellt wurden, weiterhin anwendbar. Diese Regelung ist wichtig, um Rechtsicherheit zu gewährleisten und Unternehmen nicht in der Umsetzung ihrer Sanierungspläne zu behindern.
Fazit
Das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) hat die deutsche Insolvenz- und Sanierungslandschaft grundlegend verändert. Es schafft neue Wege, um Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten zu unterstützen, ohne sie unmittelbar in die Insolvenz abgleiten zu lassen. Insbesondere die Einführung des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens, die Anpassungen im Eigenverwaltungs- und Insolvenzplanverfahren sowie die gestärkte Rolle der Richter und Sachwalter sind von großer Bedeutung.
Für Bauherren, Investoren und Immobilienentwickler, die oft mit wirtschaftlichen Risiken konfrontiert sind, bietet das SanInsFoG wertvolle Instrumente, um Krisen zu meistern und langfristig zu überleben. Die gesetzlichen Änderungen sorgen für mehr Transparenz, Seriosität und Rechtsicherheit in der Sanierung und Insolvenz. Gleichzeitig schützen sie die Gläubiger und sorgen dafür, dass wirtschaftliche Ressourcen nicht unnötig verschwendet werden.