Die energetische Sanierung von Gebäuden gewinnt in Hamburg und überall in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Sie trägt nicht nur zur Verbesserung der Energieeffizienz bei, sondern auch zur Reduktion von CO₂-Emissionen, was im Zuge der Klimaziele des Landes und der Bundesregierung besonders relevant ist. In diesem Zusammenhang spielt die IFB Hamburg (Immobilienförderung Berlin-Brandenburg, hier in Hamburg tätig) eine zentrale Rolle. Sie bietet eine Vielzahl an Förderprogrammen an, die Bauherren, Eigentümer und Mieter bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen unterstützen. In diesem Artikel wird ein detaillierter Überblick über die Förderangebote der IFB Hamburg gegeben, mit Fokus auf die energetische Sanierung, wobei alle Angaben ausschließlich auf den bereitgestellten Quellen basieren.
Einführung in die Förderangebote der IFB Hamburg
Die IFB Hamburg stellt Fördermittel zur Verfügung, die sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude erhältlich sind. Die Förderung erfolgt modular, was bedeutet, dass verschiedene Module miteinander kombiniert werden können, um individuelle Sanierungsbedarfe abzudecken. Die Module umfassen energetische Modernisierungen, Energieberatungen, Qualitätssicherungen und die Verwendung nachhaltiger Materialien. Ein zentraler Aspekt der Förderung ist, dass sie nicht nur zur Finanzierung von Baukosten beiträgt, sondern auch zur langfristigen Sicherstellung von Energieeffizienz und Klimaschutz beitragen soll.
Die Förderung ist für unterschiedliche Gebäudekategorien verfügbar, darunter Wohngebäude, Nichtwohngebäude sowie Mietwohnungen. Die Höhe der Förderung hängt unter anderem von der Art und Umfang der Sanierungsmaßnahme, der erreichten Energieeffizienz sowie von der Größe der jeweiligen Wohnfläche ab.
Grundmodule der IFB-Förderung
Die IFB-Förderung besteht aus sogenannten Grundmodulen, die als Basis für die Förderung dienen. Ein Grundmodul ist erforderlich, um Zugang zu den Fördermitteln zu erhalten, mehrere Module können jedoch kombiniert werden, um umfassendere Sanierungsmaßnahmen abzudecken. Die Grundmodule beinhalten:
- Energetische Modernisierung: Dieses Modul unterstützt energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle. Der Zuschuss richtet sich nach der erreichten Energieeffizienz und steigt mit der erreichten Stufe. Die Stufen reichen von Stufe 1 (Endenergie ≤ 90 kWh/m²a) bis Stufe 5 (IFB-Effizienzhaus-40 im Bestand). Die Zuschüsse pro Quadratmeter Wohnfläche variieren je nach Förderweg (B oder C) und erreichten Stufe.
- Modernisierung von Aufzugsanlagen: Dieses Modul beinhaltet die Nachrüstung oder Erweiterung von Aufzügen. Der Zuschuss ist pro Geschoss kalkuliert.
- Barrierereduzierter und barrierefreier Umbau: Zuschüsse werden für Umbaumaßnahmen zur barrierefreien Nutzung von Wohnungen gewährt. Die Förderhöhe variiert je nach Art der Maßnahme und Anzahl der Wohneinheiten.
- Ambient-Assisted-Living (AAL): Dieses Modul unterstützt die Vorbereitung von Wohnungen für Homecare-, Pflege- und Reha-Technologien. Der Zuschuss ist pro Wohnung berechnet.
- Ladestationen für E-Autos: Zuschüsse für Wallboxen mit Lastmanagement werden gewährt, wenn der Verbrauch pro Stellplatz oder Mieter abgerechnet werden kann.
Diese Grundmodule können miteinander kombiniert werden, um eine umfassende Sanierung abzudecken. Die Kombination der Module ermöglicht es, sowohl energetische als auch barrierefreie oder technologisch vorausschauende Maßnahmen abzudecken.
Ergänzungsmodule der IFB-Förderung
Neben den Grundmodulen gibt es auch sogenannte Ergänzungsmodule, die in Kombination mit den Grundmodulen genutzt werden können. Sie ergänzen die Grundförderung und ermöglichen es, zusätzliche Aspekte der Sanierung mit einzubeziehen. Zu den Ergänzungsmodule zählen:
- Nachhaltige Dämmstoffe: Dieses Modul fördert die Verwendung klimaschonender Dämmstoffe. Der Zuschuss beträgt 18 € pro Quadratmeter Dämmfläche.
- Holzbau: Zuschüsse für Holzbau-Materialien werden pro Kilogramm berechnet.
- Backsteinfassaden: Zuschüsse für die Sanierung von Backsteinfassaden sind verfügbar, wobei die Höhe des Zuschusses je nach Arbeitsaufwand variiert.
- Innendämmung: Zuschüsse für Innendämmmaßnahmen werden pro Quadratmeter berechnet.
- Vorbereitung auf AAL: Dieses Modul fördert die Vorbereitung von Wohnungen für Assistierte-Leben-Technologien.
- Ladestationen für E-Autos: Neben dem Grundmodul für Ladestationen gibt es auch ergänzende Zuschüsse für E-Ladestationen.
Die Ergänzungsmodule können je nach Projektbedarf genutzt werden, um zusätzliche Vorteile aus der Sanierung zu ziehen.
Förderkonditionen und Darlehen
Die IFB-Förderung basiert auf einer Kombination aus Zuschüssen und Darlehen. Die Höhe der Förderung hängt vom jeweiligen Modul und der erreichten Energieeffizienz ab. Die Konditionen für die Darlehen sind wie folgt:
- Zinsvergünstigte Darlehen: Die IFB bietet zinsvergünstigte Darlehen an, die je nach Fördersegment und Wohnfläche unterschiedlich ausfallen. Die Konditionen sind in der Regel 1 % Zins und 2 % Tilgung.
- Laufender Zuschuss: Der laufende Zuschuss pro Quadratmeter Wohnfläche variiert je nach Förderweg (B oder C) und beträgt beispielsweise 2 € bis 5 € pro Quadratmeter.
- Maximale Förderhöhe: Die maximale Förderhöhe je Förderfall beträgt 300.000 €. Dies gilt für die Summe aus Basisförderung und Boni.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss. Der Beginn der Maßnahme ist definiert als der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Nur bei rechtzeitiger Beantragung kann die Förderung in Anspruch genommen werden.
Bonusförderungen und Boni
Neben den Grund- und Ergänzungsmodulen gibt es auch Bonusförderungen, die in Kombination mit anderen Modulen genutzt werden können. Diese Boni sind für besonders energieeffiziente Maßnahmen oder für die Verwendung nachhaltiger Materialien gedacht. Dazu zählen:
- Bonus für Effizienzgebäude 70EE (EG70 EE): Dieser Bonus ist für Gebäude verfügbar, die einen besonders hohen Energieeffizienzstandard erreichen. Die Förderhöhe liegt etwa 10 Prozentpunkte höher als bei der Basisförderung.
- Bonus für vorgefertigte Elemente: Ein Bonus ist für die Verwendung von vorgefertigten Fassaden- oder Dachelementen verfügbar. Dieser Bonus ist ebenfalls etwa 10 Prozentpunkte höher als die Basisförderung.
- Bonus für kleine und mittlere Unternehmen: Unternehmen können zusätzliche Zuschüsse erhalten, wobei der Zuschuss für kleine Unternehmen um 20 Prozentpunkte und für mittlere Unternehmen um 10 Prozentpunkte erhöht wird.
Diese Bonusförderungen ermöglichen es, besonders nachhaltige oder effiziente Sanierungsmaßnahmen zu realisieren, ohne dass die Kosten unverhältnismäßig hoch sind.
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Die Förderung der IFB Hamburg kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, um die Kosten für Sanierungsmaßnahmen weiter zu senken. Dies gilt insbesondere für Förderprogramme des Bundes, wie beispielsweise die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder das Klimaschutzprogramm A. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Kombinationen erlaubt sind. So sind beispielsweise Kombinationen mit dem Klimaschutzprogramm A oder der Wärmeschutzförderung im Gebäudebestand ausgeschlossen.
Die IFB Hamburg bietet auch die Möglichkeit, ein Ergänzungsdarlehen zu erhalten, sofern die Leistungsfähigkeit gegeben ist. Dieses Darlehen kann zur Finanzierung von Modernisierungen oder Dachausbauten genutzt werden.
Technische Anforderungen und Qualitätssicherung
Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllt werden. Diese Anforderungen sind in den Förderrichtlinien der IFB Hamburg festgelegt und betreffen unter anderem die Energieeffizienz der Gebäudehülle, die Verwendung nachhaltiger Materialien und die Durchführung von Energieberatungen.
Eine besondere Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Qualitätssicherung durch unabhängige Sachverständige. Dieses Modul fördert die Begleitung der Sanierungsmaßnahme durch unabhängige Experten, die in der Planungsphase, während der Bauausführung und nach Fertigstellung des Gebäudes tätig sind. Der Zuschuss für dieses Modul beträgt maximal 6.000 € pro Gebäude.
Ein weiteres Modul ist die Energieberatung und Erstellung der Energiebilanz. Dieses Modul fördert die Beratung nach DIN V 18599 durch eine Energie-Effizienz-Expertin oder -Experten. Der Zuschuss darf die maximale Fördersumme von 11.000 € je Gebäude nicht überschreiten.
Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Die Förderung durch die IFB Hamburg ist nicht nur auf die Reduktion von Energiekosten ausgerichtet, sondern auch auf die Erreichung der Klimaziele. Dies ist insbesondere im Zuge der Neuausrichtung des Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung“ zu beobachten, das von der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der KfW neu aufgelegt wurde. Ziel dieses Programms ist es, Kommunen und Partner beim klimagerechten Umbau von Stadtquartieren zu unterstützen und so zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 beizutragen.
Im Rahmen dieses Programms können auch Maßnahmen zur Klimaanpassung, Ausbau von Stadtgrün oder Einsatz digitaler Technologien berücksichtigt werden. Dies zeigt, dass die Förderung nicht nur auf energetische Aspekte fokussiert ist, sondern auch soziale, städtebauliche und ökologische Aspekte berücksichtigt.
Förderrichtlinien und Anforderungen
Die Förderrichtlinien der IFB Hamburg enthalten eine Vielzahl von Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um die Förderung in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen:
- Belegungs- und Mietpreisbindung: Bei der Förderung von Mietwohnungen gelten Belegungs- und Mietpreisbindungen für 10, 20 oder 30 Jahre. Die Dauer der Bindung hängt vom Fördersegment ab.
- Voraussetzungen für die Beantragung: Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt werden. Der Beginn der Maßnahme ist definiert als der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages.
- Planungsleistungen: Reine Planungsleistungen, die nicht in die Durchführung der Maßnahme einfließen, sind nicht förderfähig.
- Wohnungseigentümergemeinschaften: Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Beantragung gemeinschaftlich vorzunehmen. Der Antrag ist von einem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Diese Anforderungen sind in den Förderrichtlinien der IFB Hamburg detailliert beschrieben und müssen bei der Beantragung der Förderung berücksichtigt werden.
Fazit
Die IFB Hamburg bietet eine Vielzahl an Förderprogrammen an, die zur energetischen Sanierung von Gebäuden beitragen. Die Förderung erfolgt modular, was bedeutet, dass verschiedene Module miteinander kombiniert werden können, um individuelle Sanierungsbedarfe abzudecken. Die Kombination aus Zuschüssen, zinsvergünstigten Darlehen und Bonusförderungen ermöglicht es, Sanierungsmaßnahmen kostengünstig durchzuführen.
Die Förderung ist nicht nur auf die Reduktion von Energiekosten ausgerichtet, sondern auch auf die Erreichung der Klimaziele. Dies ist insbesondere im Zuge der Neuausrichtung des Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung“ zu beobachten, das von der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der KfW neu aufgelegt wurde. Ziel dieses Programms ist es, Kommunen und Partner beim klimagerechten Umbau von Stadtquartieren zu unterstützen und so zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 beizutragen.
Für Bauherren, Eigentümer und Mieter ist es wichtig, sich frühzeitig über die Förderangebote zu informieren und den Förderantrag rechtzeitig zu stellen. Nur bei rechtzeitiger Beantragung kann die Förderung in Anspruch genommen werden. Die Förderrichtlinien enthalten zahlreiche Anforderungen, die berücksichtigt werden müssen, um die Förderung in Anspruch zu nehmen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Qualitätssicherung und der Erreichung von Energieeffizienzzielen.
Insgesamt bietet die IFB-Förderung eine wertvolle Unterstützung bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen. Sie ermöglicht es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und gleichzeitig die Kosten für Sanierungsmaßnahmen zu senken. Dies trägt nicht nur zur Verbesserung der Wohnqualität bei, sondern auch zur Reduktion von CO₂-Emissionen und zur Erreichung der Klimaziele.