Die Sanierung von Bestandsgebäuden auf das KfW 40 Niveau ist eine anspruchsvolle, aber lohnenswerte Investition. Sie ermöglicht es, den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoß erheblich zu reduzieren und gleichzeitig staatliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert den Bau und die Sanierung von energieeffizienten Gebäuden über verschiedene Programme, wobei die KfW 40 Stufe besonders hohen Anforderungen unterliegt. Dieser Artikel erklärt detailliert, welche Voraussetzungen für eine Sanierung zum KfW 40 Effizienzhaus gelten, wie der Förderungsprozess abläuft und welche Maßnahmen notwendig sind, um die Zielsetzungen zu erreichen.
Energieeffizienz im Fokus – Was ist ein KfW 40 Effizienzhaus?
Ein KfW 40 Effizienzhaus ist ein Gebäude, das deutlich weniger Energie verbraucht als ein Referenzgebäude, das im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) definiert wird. Ein solches Gebäude verbraucht nur 40 % der Energie, die ein typisches Referenzgebäude verbraucht. Dieser Standard gilt sowohl für Neubauten als auch für Sanierungen. Bei der Sanierung handelt es sich in der Regel um eine Komplettsanierung, bei der mehrere energetische Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt werden.
Im Zuge der Sanierung muss mindestens 65 % des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Dazu zählen beispielsweise Solaranlagen, Wärmepumpen oder Holzheizungen. Alternativ kann dieser Bedarf auch durch die Rückgewinnung von Abwärme erzeugt werden, etwa durch eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Ein Kaminofen oder andere nicht erneuerbare Heizsysteme sind nicht zulässig.
Für die Förderung zum KfW 40 Effizienzhaus ist außerdem eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zwingend erforderlich. Diese Anlagen können bis zu 90 % der Wärme der Abluft zurückgewinnen und so den Heizenergiebedarf erheblich reduzieren.
KfW 40 Anforderungen bei der Sanierung – Was ist notwendig?
Die Anforderungen für eine Sanierung zum KfW 40 Effizienzhaus sind umfassend und betreffen mehrere Bereiche:
1. Energiebedarf und Primärenergieverbrauch
Das Ziel ist, den Primärenergieverbrauch auf 40 % des Referenzgebäudes zu reduzieren. Der Primärenergieverbrauch bezieht nicht nur den Energieverbrauch im Gebäude ein, sondern auch den zur Energieerzeugung erforderlichen Aufwand. Dieser Wert wird durch eine detaillierte Energieberechnung ermittelt, die von einem Energieeffizienz-Experten durchgeführt werden muss.
2. Erneuerbare Energien
Mindestens 65 % des Energiebedarfs müssen aus erneuerbaren Quellen stammen. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden:
- Wärmepumpen (Luft-Wasser oder Erdwasser-Wärmepumpen)
- Solarthermie (Solaranlagen zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung)
- Holzheizungen (bei guter Wärmeabgabe und effizienter Feuerstätte)
- Photovoltaikanlagen (wenn der erzeugte Strom genutzt oder in das Stromnetz eingespeist wird)
Alternativ kann dieser Anteil auch durch Abwärme-Rückgewinnung gedeckt werden. Dazu ist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erforderlich, die mindestens 65 % der verlorengegangenen Wärme zurückgewinnt.
3. Lüftung mit Wärmerückgewinnung
Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist zwingend vorgeschrieben. Sie sorgt dafür, dass die Abluft, die kalt wird, vor der Abluftung so weit wie möglich erwärmt wird, um die Zuluft aufzuwärmen. Dies reduziert den Heizenergiebedarf und sorgt gleichzeitig für ein gutes Raumklima. Die Wärmerückgewinnungseffizienz muss mindestens 75 % betragen.
4. Dämmung und Gebäudehülle
Die Gebäudehülle muss so gedämmt sein, dass der Transmissionswärmeverlust auf 40 % des Referenzgebäudes reduziert wird. Dieser Verlust entsteht durch Wärmedurchgang durch Wände, Fenster, Dächer und Böden. Die Dämmmaßnahmen müssen daher sorgfältig geplant und umgesetzt werden. Dazu gehören:
- Außendämmung an Wänden und Dächern
- Dämmung der Kellerdecke und Bodenplatte
- Energieeffiziente Fenster (dreifach verglast, gut isoliert)
- Lückenlose Dämmung an Fensterumfassungen, Türanschlüssen und Fugen
5. Heizung und Haustechnik
Die Heizanlage muss mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Klassische Gas- oder Ölbrenner sind nicht zulässig. Stattdessen müssen alternative Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Holzheizungen eingesetzt werden. Die Heizung muss zudem so dimensioniert sein, dass sie den reduzierten Energiebedarf abdecken kann.
6. Energieberater und Energieeffizienz-Experte
Ein zentraler Bestandteil der KfW 40 Sanierung ist die Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experten. Dieser muss in die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (DENA) eingetragen sein. Er erstellt eine Energieberechnung, berät zu den notwendigen Sanierungsmaßnahmen und begleitet den Bau- oder Sanierungsprozess. Seine Aufgaben umfassen:
- Ermittlung des energetischen Zustands des Gebäudes
- Planung der Sanierungsmaßnahmen
- Erstellung eines Energiekonzepts
- Begleitung der Bauphase
- Nachberechnung nach Projektabschluss
7. Zusätzliche Anforderungen bei der Neukonzeption
Bei einer Sanierung zum KfW 40 Effizienzhaus werden auch zusätzliche Anforderungen gestellt, die über die reine Energieeffizienz hinausgehen. Dazu gehören:
- Serienbauelemente (vorgefertigte Fassaden- oder Dachelemente)
- Nachhaltigkeit (CO2-Bilanz im Lebenszyklus)
- Wohnqualität (Lärmreduzierung, bessere Luftqualität)
- Barrierefreiheit (wo sinnvoll und möglich)
8. Förderung der KfW 40 Sanierung
Die KfW bietet für Sanierungen zum KfW 40 Effizienzhaus zinsgünstige Darlehen, die in manchen Fällen auch mit Tilgungszuschüssen ausgestattet sind. Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B.:
- Erreichte Effizienzstufe (40, 40 EE, 40 NH)
- Umfang der Sanierungsmaßnahmen
- Einkommenssituation des Bauherren
- Einsatz erneuerbarer Energien
Für eine KfW 40 Sanierung ist das KfW-Programm 261 zuständig. Die maximale Kredithöhe beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit. Wenn zusätzliche Anforderungen erfüllt werden (z. B. Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse), steigt die Kredithöhe auf 150.000 Euro. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 25 % der Kreditsumme, was maximal 37.500 Euro pro Wohneinheit bedeutet.
9. Beantragung der Förderung
Die Beantragung der KfW 40 Förderung erfolgt in vier Schritten:
Kontaktaufnahme mit einem Energieberater
Ein Energieberater muss den energetischen Zustand des Gebäudes beurteilen und ein Sanierungskonzept erstellen. Er muss in der DENA-Liste eingetragen sein.Fördermittelantrag stellen
Der Antrag wird über einen Finanzierungspartner (z. B. die eigene Hausbank) gestellt. Der Energieberater unterstützt bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen.Bau- oder Sanierungsmaßnahmen umsetzen
Die Maßnahmen müssen nach Planung und Genehmigung umgesetzt werden. Der Energieberater begleitet die Bauphase.Fertigstellung und Nachberechnung
Nach Projektabschluss erstellt der Energieberater eine Nachberechnung, die der Bank vorgelegt wird. Der Tilgungszuschuss wird dann gutgeschrieben.
10. Zusätzliche Förderungen und Kombinationen
Neben der KfW 40 Förderung gibt es weitere staatliche Unterstützungsmöglichkeiten, die kombiniert werden können:
- LBS-Förderprogramme für energieeffiziente Sanierungen
- Bundesbauministeriums-Förderung für Barrierefreiheit und Klimaschutz
- Landesprogramme für Energieberatung und Umweltbildung
Ein Energieberater kann dabei helfen, alle möglichen Förderungen zu identifizieren und zu kombinieren.
Praktische Tipps für die KfW 40 Sanierung
Um die KfW 40 Anforderungen zu erfüllen und die Förderung zu erhalten, sind folgende Schritte empfehlenswert:
1. Frühzeitige Beratung einholen
Bevor mit der Sanierung begonnen wird, ist es wichtig, professionelle Beratung einzuholen. Ein Energieberater kann den energetischen Zustand beurteilen und ein Sanierungskonzept erstellen, das den KfW 40 Anforderungen entspricht.
2. Maßnahmen sorgfältig planen
Die Sanierungsmaßnahmen sollten sorgfältig geplant werden, um die KfW 40 Anforderungen zu erfüllen. Dazu gehören:
- Dämmung der Gebäudehülle
- Energieeffiziente Fenster und Türen
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Erneuerbare Energien (Wärmepumpen, Solarthermie, Holzheizungen)
3. Zusätzliche Anforderungen beachten
Neben den Energieanforderungen gibt es auch zusätzliche Vorgaben, die beachtet werden müssen:
- Serienbauelemente (vorgefertigte Fassaden- oder Dachelemente)
- Nachhaltigkeit (CO2-Bilanz im Lebenszyklus)
- Wohnqualität (Lärmreduzierung, bessere Luftqualität)
- Barrierefreiheit (wo sinnvoll und möglich)
4. Förderung kombinieren
Es kann sinnvoll sein, die KfW 40 Förderung mit anderen staatlichen oder landespolitischen Förderungen zu kombinieren. Ein Energieberater kann dabei helfen, alle möglichen Förderungen zu identifizieren und zu beantragen.
5. Langfristige Vorteile berücksichtigen
Die KfW 40 Sanierung ist zwar mit hohen Investitionskosten verbunden, bringt aber langfristige Vorteile:
- Energiekostenersparnis durch geringeren Energieverbrauch
- CO2-Reduktion und damit Beitrag zum Klimaschutz
- Erhöhte Immobilienwerte durch bessere Energieeffizienz
- Förderung durch staatliche Mittel, die die Investitionskosten reduzieren
Fazit
Die Sanierung eines Bestandsgebäudes auf KfW 40 Niveau ist eine anspruchsvolle, aber lohnenswerte Investition. Sie ermöglicht es, den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoß erheblich zu reduzieren und gleichzeitig staatliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Die KfW stellt für eine Sanierung zum KfW 40 Effizienzhaus zinsgünstige Darlehen bereit, die in manchen Fällen auch mit Tilgungszuschüssen ausgestattet sind. Um die Förderung zu erhalten, müssen strenge Anforderungen erfüllt werden, die sich auf die Energieeffizienz, erneuerbare Energien, die Gebäudehülle, die Heizung und die Wohnqualität beziehen.
Ein zentraler Bestandteil der Sanierung ist die Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experten, der die Maßnahmen plant, durchführt und nachberechnet. Mit seiner Unterstützung kann die KfW 40 Sanierung erfolgreich umgesetzt werden und langfristige Vorteile bringt.