Die KfW 55-Förderung ist ein zentraler Baustein der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), der es Eigentümern ermöglicht, ihre Bestandsimmobilien energetisch zu sanieren und so einen deutlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der Förderstandard KfW 55 definiert ein Gebäude, das lediglich 55 Prozent der Primärenergie eines Referenzgebäudes verbraucht. Damit ist es ein bedeutender Schritt auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz im Gebäudebestand. In den letzten Jahren war die KfW 55-Förderung zeitweise eingestellt, doch mittlerweile wurde sie – insbesondere für Neubauten – befristet wieder aufgenommen. Dieser Artikel klärt, was die KfW 55-Förderung bedeutet, wie sie funktioniert und was bei der Sanierung zu beachten ist.
Was bedeutet KfW 55?
KfW 55 ist ein Standard für energieeffiziente Gebäude, der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) definiert wird. Ein KfW 55-Effizienzhaus benötigt 55 Prozent weniger Primärenergie als ein konventionelles Referenzgebäude. Der Transmissionswärmeverlust, also der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle, darf maximal 70 Prozent des Grenzwerts für Neubauten betragen.
Ein KfW 55-Haus ist somit deutlich effizienter als ein konventionelles Gebäude, kann aber in der Regel nicht mit den strengen Anforderungen eines KfW 40-Hauses mithalten. Der KfW 55-Standard ist daher insbesondere für Bestandsimmobilien relevant, da eine Sanierung zu einem KfW 40-Niveau meist umfassender und kostspieliger ist.
Die Sanierung eines Gebäudes zum KfW 55-Standard ist eine umfassende energetische Modernisierung, die meist mehrere Gewerke umfasst. Es gibt keine vorgeschriebenen Maßnahmen, solange am Ende der KfW 55-Standard erfüllt wird. Typische Maßnahmen sind:
- Dämmung von Wänden, Dach und Boden
- Austausch alter Fenster durch energieeffiziente Modelle
- Installation moderner Heiztechnik, idealerweise auf Basis erneuerbarer Energien
- Anbringung einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Die KfW 55-Förderung ist eine sinnvolle Option für Eigentümer, die ihre Immobilie langfristig energetisch und wirtschaftlich sinnvoll ausstatten möchten.
Wie funktioniert die KfW 55-Förderung?
Die KfW 55-Förderung wird über den Kreditgeber KfW vergeben, der in Zusammenarbeit mit Finanzierungspartnern wie Banken oder Sparkassen Kredite vergibt. Im Zuge der Sanierung kann ein Tilgungszuschuss gewährt werden, was die Rückzahlung deutlich erleichtert.
Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, ist die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters erforderlich. Der Energieberater erstellt ein Gesamtkonzept für die Sanierung, das alle Maßnahmen beinhaltet, die erforderlich sind, um den KfW 55-Standard zu erreichen. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten bestätigt der Energieberater, dass die vorgesehenen Maßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt wurden.
Förderkredit und Tilgungszuschuss
Die KfW 55-Förderung besteht aus zwei Komponenten:
- Zinsgünstiger Kredit: Der Kredit wird über eine Hausbank beantragt. Die KfW vergibt den Kredit an die Bank, die ihn dann an den Bauherrn weitergibt. Der Zinssatz ist niedriger als bei konventionellen Krediten und kann von der KfW auf den Tag der Förderung festgelegt werden.
- Tilgungszuschuss: Bei Sanierungen gibt die KfW einen Tilgungszuschuss, der einen Teil der Schuld erlässt. Der Tilgungszuschuss wird nach Abschluss der Sanierungsarbeiten und Bestätigung durch den Energieberater gutgeschrieben.
Für die KfW 55-Förderung können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten als Kredit beansprucht werden. Die förderfähigen Kosten für ein KfW 55-Effizienzhaus sind auf maximal 150.000 Euro begrenzt. Der Tilgungszuschuss liegt bei 25 Prozent der Kreditsumme, wobei die maximale Zuschusszahlung bei 37.500 Euro liegt.
Voraussetzungen für die KfW 55-Förderung
Um die KfW 55-Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Energetische Sanierung: Die Immobilie muss energetisch saniert werden, um den KfW 55-Standard zu erreichen.
- Energieberater: Der Sanierungsplan muss von einem zertifizierten Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste erstellt und bestätigt werden.
- Zugelassener Finanzierungspartner: Der Kredit muss über eine Bank oder Sparkasse beantragt werden, die mit der KfW kooperiert.
- Baugenehmigung: Bei Neubauten ist eine gültige Baugenehmigung erforderlich. Bei Bestandsimmobilien reicht es, wenn die Baubehörde Kenntnis vom Vorhaben hat.
- Zeitliche Begrenzung: Die Sanierungsarbeiten müssen innerhalb von 24 Monaten nach der Förderzusage durchgeführt werden.
Eine Besonderheit der KfW 55-Förderung ist die sogenannte Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse). Wenn die Sanierung mit einer Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien durchgeführt wird und diese mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs deckt, erhält der Eigentümer einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozentpunkten. Dies erhöht die Förderung auf 45 Prozent der förderfähigen Kosten.
Vorteile der KfW 55-Förderung
Die KfW 55-Förderung bietet mehrere Vorteile für Eigentümer, die ihre Immobilie energetisch sanieren möchten:
- Zinsgünstige Finanzierung: Der Kredit hat einen niedrigen Zinssatz, der von der KfW verbilligt wird. Dies reduziert die monatlichen Raten und macht die Sanierung finanzierbar.
- Tilgungszuschuss: Ein Teil der Schuld wird durch den Tilgungszuschuss erlassen, was die langfristige Belastung erheblich reduziert.
- Förderung durch Bonus: Wenn erneuerbare Energien genutzt werden, erhält der Eigentümer einen zusätzlichen Bonus, der die Förderung auf bis zu 45 Prozent erhöht.
- Langfristige Einsparungen: Ein KfW 55-Haus verbraucht deutlich weniger Energie, was zu niedrigeren Heizkosten führt und den Wert der Immobilie steigert.
- Nachhaltigkeit: Die Sanierung zum KfW 55-Standard trägt zum Klimaschutz bei und reduziert den CO₂-Ausstoß.
Wie beantrage ich die KfW 55-Förderung?
Der Antrag auf KfW 55-Förderung erfolgt in mehreren Schritten:
- Beratung durch Energieberater: Ein zertifizierter Energieberater erstellt ein Sanierungs-Gesamtkonzept und bestätigt, dass der KfW 55-Standard erreichbar ist.
- Kreditantrag bei der Bank: Der Eigentümer legt den Kreditantrag bei seiner Bank oder Sparkasse vor. Die Bank beantragt dann den Kredit bei der KfW.
- Förderzusage: Wenn die KfW die Antragstellung genehmigt, erhält der Eigentümer eine Förderzusage.
- Ausbau der Maßnahmen: Innerhalb von 24 Monaten müssen die Sanierungsarbeiten durchgeführt werden.
- Bestätigung nach Fertigstellung: Der Energieberater bestätigt nach Abschluss der Arbeiten, dass der KfW 55-Standard erreicht wurde.
- Zurückgabe der Bestätigung: Die Bestätigung wird an die Bank übermittelt, und der Tilgungszuschuss wird gutgeschrieben.
KfW 55 im Vergleich zu anderen Förderstandards
Die KfW 55-Förderung ist Teil einer Reihe von Förderstandards, die von der KfW definiert werden. Die anderen relevanten Standards sind:
- KfW 40: Der höchste Förderstandard. Ein KfW 40-Haus benötigt nur 40 Prozent der Primärenergie eines Referenzgebäudes. Der Transmissionswärmeverlust darf maximal 55 Prozent betragen.
- KfW 70: Ein geringer Standard. Ein KfW 70-Haus benötigt 70 Prozent der Primärenergie eines Referenzgebäudes.
- KfW 85: Ein Standard für Bestandsimmobilien unter Denkmalschutz. Ein KfW 85-Haus benötigt 85 Prozent der Primärenergie eines Referenzgebäudes.
Die KfW 55-Förderung ist eine gute Option für Eigentümer, die ihre Immobilie auf einen mittleren Energiestandard heben möchten. Sie ist in der Regel einfacher und günstiger zu erreichen als die KfW 40-Förderung, bietet aber dennoch einen deutlichen Klimaschutzbeitrag.
Wiederaufnahme der KfW 55-Förderung ab 16. Dezember 2025
Im November 2025 gab die KfW bekannt, dass die KfW 55-Förderung für Neubauten befristet wieder aufgenommen wird. Die Förderung ist ab dem 16. Dezember 2025 möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es liegt eine gültige Baugenehmigung vor.
- Die Immobilie wird ausschließlich mit erneuerbaren Energien beheizt.
- Keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie werden eingesetzt.
Die KfW 55-Förderung für Neubauten wird in das bestehende Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ integriert. Pro Wohneinheit kann ein Kredit von bis zu 100.000 Euro beantragt werden. Der Zinssatz wird am Tag des Förderstarts festgelegt.
Kommunale Gebietskörperschaften können die Förderung in Form eines Zuschusses erhalten, der direkt bei der KfW beantragt wird.
Fazit
Die KfW 55-Förderung ist ein wichtiges Instrument für Eigentümer, die ihre Immobilie energetisch sanierten möchten. Sie ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung, die durch einen Tilgungszuschuss ergänzt wird. Mit der Wiederaufnahme der KfW 55-Förderung ab dem 16. Dezember 2025 kann sie auch in Neubauten genutzt werden, was den Bauüberhang abbauen und den Wohnraumbedarf in Deutschland decken soll.
Ein KfW 55-Haus ist energieeffizient, umweltfreundlich und langfristig wirtschaftlich sinnvoll. Wer seine Immobilie sanieren oder neu bauen möchte, sollte die KfW 55-Förderung in Betracht ziehen, um von den günstigen Konditionen und dem Klimaschutzbeitrag zu profitieren.