Einführung
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert seit mehreren Jahren Maßnahmen zur altersgerechten Sanierung von Wohnungen und Häusern, um Barrieren im privaten Umfeld abzubauen und das Wohnen im Alter sicherer und komfortabler zu gestalten. Insbesondere der KfW-Kredit 159 "Altersgerecht Umbauen" spielt hierbei eine zentrale Rolle. Er ermöglicht zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit und unterstützt sowohl Einzelpersonen als auch Wohnungsgemeinschaften, Investoren oder öffentliche Institutionen. Neben dem Kreditprogramm 159 gab es bis vor Kurzem auch das Zuschussprogramm 455-B, das mit bis zu 6.250 Euro direkt fördernde Maßnahmen für den Barriereabbau unterstützte. Dieses Programm soll laut aktuellen Informationen im Jahr 2026 wieder anlaufen.
Altersgerechtes Umbauen bezieht sich nicht nur auf den Abbau physischer Barrieren, sondern auch auf technische Anpassungen, die den Alltag im Alter vereinfachen. Dazu gehören Maßnahmen wie der Einbau bodengleicher Duschen, Verbreiterung von Türen, die Installation von Treppen- oder Plattformlifts, oder die Einrichtung von Smart-Home-Systemen, die die Unabhängigkeit im Alter stärken. Zudem ist der Einbruchschutz ein weiterer Schwerpunkt der Förderung, was insbesondere für ältere Menschen und Haushalte mit eingeschränkter Mobilität von großer Bedeutung ist.
In diesem Artikel werden die Voraussetzungen, förderfähigen Maßnahmen, Finanzierungswege und praktische Umsetzung der KfW-Förderung für altersgerechte Sanierungen im Detail vorgestellt. Die Informationen basieren ausschließlich auf den offiziell verfügbaren Quellen und Programmdokumentationen der KfW sowie weiterer staatlicher und kommunaler Stellen.
Was ist altersgerechtes Umbauen?
Altersgerechtes Umbauen bezeichnet Maßnahmen, die Wohnungen oder Häuser so anpassen, dass sie auch im Alter oder bei körperlichen Einschränkungen sicher, komfortabel und barrierefrei genutzt werden können. Ziel ist es, die Unabhängigkeit im Alltag so lange wie möglich zu erhalten und den Übergang in eine vollständig barrierefreie Wohnsituation vorzubereiten.
Im Fokus stehen dabei insbesondere die Bereiche Zugang zur Wohnung, Badezimmer, Küchenbereich, Schlafzimmer sowie allgemeine Assistenzsysteme. Diese Räume sind für den Alltag besonders relevant und tragen erheblich dazu bei, dass eine Person im Alter oder mit eingeschränkter Mobilität weiterhin selbstständig in der eigenen Wohnung leben kann.
Ein Beispiel für eine altersgerechte Anpassung ist der Einbau einer bodengleichen Dusche, der Schwellen zwischen Räumen abgebaut werden oder die Türen verengt sind, was die Bewegungsfreiheit erhöht. Auch der Einbau von Haltegriffen, mobilen Liften oder der Einbau eines Treppenlifts sind gängige Maßnahmen. Zudem kann der Einbau von Ambient Assisted Living (AAL)-Systemen, wie Notrufsystemen oder sensorgestützter Lichtsteuerung, eine sinnvolle Ergänzung sein.
Diese Maßnahmen sind im KfW-Standard "Altersgerechtes Haus" definiert, der als Orientierung für den Umbau dienen kann. Dieser Standard ist praktisch ausgerichtet und weniger streng als die DIN-Norm zur Barrierefreiheit (DIN 18040-2), was den Umbau oft einfacher und kostengünstiger gestaltet.
KfW-Förderprogramm 159: Altersgerecht Umbauen
Übersicht
Das KfW-Förderprogramm 159 "Altersgerecht Umbauen" ist ein Kreditprogramm, das zinsgünstige Darlehen für Maßnahmen zur Reduktion von Barrieren und zur Verbesserung des Einbruchschutzes bietet. Es ist für Eigentümer, Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts verfügbar.
Der Kreditbetrag beträgt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit und ist ohne Tilgungszuschuss. Die Konditionen sind günstiger als bei herkömmlichen Immobilienkrediten, was den Finanzierungsaufwand reduziert. Zudem ist es möglich, tilgungsfreie Anlaufjahre in Anspruch zu nehmen, in denen lediglich Zinsen gezahlt werden, oder ein endfälliges Darlehen zu beantragen, bei dem die Tilgung am Ende der Laufzeit erfolgt.
Ein besonderer Vorteil des Programms ist, dass das Alter des Antragstellers keine Rolle spielt. Somit ist die KfW-Förderung nicht nur für Senioren, sondern auch für jüngere Menschen, die beispielsweise Familien mit Kindern haben oder sich bereits heute für das Alter vorbereiten möchten, interessant.
Förderfähige Maßnahmen
Die KfW definiert im Programm 159 eine Vielzahl von Maßnahmen, die förderfähig sind. Im Einzelnen umfassen diese:
Barrierereduzierende Umbauten:
- Umbau des Badezimmers, z. B. durch Veränderung der Raumaufteilung zur besseren Bewegungsfreiheit
- Einbau einer bodengleichen Dusche, inklusive fest installierter Duschsitze oder Haltegriffen
- Umbau einer Badewanne zur Dusche zur besseren Zugänglichkeit
- Modernisierung von Sanitärobjekten wie WC, Waschbecken oder Badewanne – inklusive des Einbaus von mobilen oder fest installierten Liften
Barrierereduzierung im Zugangsbereich:
- Umbau zur Herstellung eines barrierearmen oder -freien Zugangs, z. B. durch Türverbreiterungen, Rampen, Schwellenabbau
- Umbau von Türen und Durchgängen, z. B. durch Verbreiterung
- Umbau von Treppenstufen, z. B. durch Installation von Treppen- oder Plattformlift
Umbau von Wohnbereichen:
- Umgestaltung von Räumen wie Kellern oder Abstellräumen zu barrierearmen Wohnbereichen
- Anpassung von Küchen und Wohnräumen zur besseren Erreichbarkeit von Gegenständen, z. B. durch erhöhte Arbeitsflächen oder verstellbare Schränke
Assistenzsysteme:
- Einbau von Ambient Assisted Living (AAL)-Systemen, z. B. Notrufsysteme, sensorgestützte Lichtsteuerung
- Einbau von Smart-Home-Systemen, die die selbstständige Lebensführung im Alter unterstützen
Einbruchschutzmaßnahmen:
- Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungseingangstüren
- Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen
- Nachrüstung von Fenstern, Türen, Gittern und Rollladen mit einbruchhemmenden Systemen
Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“:
- Wenn eine Immobilie nach dem KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ umgebaut wird, kann sie mit diesem Qualitätsmerkmal ausgezeichnet werden. Dazu müssen Zugang, Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Bad barrierearm gestaltet sein, und bestimmte technische Bedienelemente müssen vorhanden sein.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Beantragung des KfW-Kredits 159 setzt mehrere technische und rechtliche Voraussetzungen voraus:
Förderfähigkeit der Maßnahmen:
- Die geplanten Umbaumaßnahmen müssen dem KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ entsprechen.
- Es ist wichtig, dass die Umbauten die Barrierefreiheit im Alltag tatsächlich verbessern und nicht nur kosmetische Veränderungen darstellen.
Finanzierung und Antragstellung:
- Der Kredit muss vor Beginn der Baumaßnahmen bei der Hausbank oder einem Finanzierungspartner beantragt werden.
- Der Kreditbetrag ist auf 50.000 Euro begrenzt und kann nicht durch Tilgungszuschuss erhöht werden.
- Der KfW-Kredit 159 ist kein Zuschuss, sondern ein zinsgünstiges Darlehen.
Einbruchschutz:
- Wenn Einbruchschutzmaßnahmen gefördert werden sollen, müssen diese den Anforderungen des KfW-Programms entsprechen. Dazu gehören z. B. einbruchhemmende Türen, Fenster oder Alarmanlagen.
Zielgruppe:
- Die Förderung ist für alle Nutzergruppen verfügbar, unabhängig von Einkommen oder Alter.
- Sie ist sowohl für Einzelpersonen als auch für Investoren wie Wohnungsunternehmen, Genossenschaften oder öffentliche Körperschaften geeignet.
Qualitätsmerkmal „Altersgerechtes Haus“:
- Wenn eine Immobilie nach dem KfW-Standard umgebaut wird, kann sie mit dem Qualitätsmerkmal „Altersgerechtes Haus“ ausgezeichnet werden. Dies ist jedoch optional und dient der besseren Identifizierung von altersgerechten Wohnräumen.
Finanzierung und Kreditvertrag
Die Beantragung des KfW-Kredits erfolgt in mehreren Schritten:
Vorplanung und Beratung:
- Vor der Beantragung ist eine gründliche Vorplanung der geplanten Maßnahmen erforderlich.
- Empfehlenswert ist eine Beratung durch einen Architekten, Handwerker oder einen Finanzierungspartner, um die technischen und finanziellen Voraussetzungen zu prüfen.
Beantragung des Kredits:
- Der Kredit wird über die Hausbank oder einen Finanzierungspartner beantragt.
- Es ist wichtig, dass der Antrag vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt wird.
Kreditvertrag:
- Nach der Bewilligung des Kredits ist der Kreditvertrag zu unterzeichnen.
- Der Kreditbetrag wird in der Regel an die Bank oder den Finanzierungspartner überwiesen, der ihn an die ausführenden Handwerker weitergibt.
Umsetzung der Maßnahmen:
- Mit der Umsetzung des Vorhabens kann begonnen werden.
- Die Maßnahmen müssen den Vorgaben des KfW-Programms entsprechen.
Abschluss der Maßnahmen:
- Nach Fertigstellung der Umbaumaßnahmen erfolgt eine Prüfung durch die KfW oder eine vom KfW beauftragte Stelle.
- Ist die Maßnahme erfolgreich abgeschlossen, wird der Kredit in der Regel vollständig freigegeben.
Rückzahlung des Kredits:
- Die Rückzahlung erfolgt nach den im Kreditvertrag festgelegten Bedingungen.
- Es ist möglich, tilgungsfreie Anlaufjahre oder ein endfälliges Darlehen zu nutzen.
Vorteile des KfW-Kredits 159
Der KfW-Kredit 159 bietet mehrere Vorteile, die ihn gegenüber anderen Finanzierungsformen besonders attraktiv machen:
Günstige Zinsen:
- Der Zinssatz des KfW-Kredits 159 ist deutlich niedriger als bei herkömmlichen Immobilienkrediten.
- Dies senkt die Finanzierungskosten und macht den Umbau für viele Haushalte finanzierbar.
Förderfähigkeit breiter Maßnahmen:
- Neben rein baulichen Maßnahmen sind auch technische Anpassungen, wie z. B. Smart-Home-Systeme oder Ambient Assisted Living (AAL), förderfähig.
- Dies ermöglicht eine ganzheitliche Gestaltung des Wohnraums.
Flexibilität in der Finanzierung:
- Es ist möglich, tilgungsfreie Anlaufjahre in Anspruch zu nehmen, in denen lediglich Zinsen gezahlt werden.
- Alternativ kann ein endfälliges Darlehen gewählt werden, bei dem die Tilgung am Ende der Laufzeit erfolgt.
Unabhängigkeit vom Alter:
- Der Kredit ist unabhängig vom Alter des Antragstellers erhältlich.
- Somit können auch jüngere Menschen, die sich für das Alter vorbereiten möchten, von der Förderung profitieren.
Zusammenarbeit mit regionalen Förderprogrammen:
- In den Bundesländern gibt es zusätzliche regionale Förderprogramme, die in Kombination mit dem KfW-Kredit genutzt werden können.
- Diese Programme sind oft einkommensabhängig und können zusätzliche Finanzierungsoptionen bieten.
Kooperation mit Pflege- und Krankenkassen:
- In einigen Fällen können auch die Krankenkassen oder Pflegekassen Hilfsmittel finanzieren, wenn ein Arzt oder eine Ärztin eine Verordnung ausstellt.
- Dies kann insbesondere für Hilfsmittel wie Badewannenlifte oder Haltegriffe von Vorteil sein.
Vergleich mit anderen Förderprogrammen
KfW 455-B: Zuschussprogramm für altersgerechte Sanierungen
Bis vor Kurzem war das Zuschussprogramm KfW 455-B ein weiteres Angebot der KfW zur Finanzierung von altersgerechten Sanierungen. Im Gegensatz zum Kreditprogramm 159 handelte es sich hierbei um einen Zuschuss, bei dem bis zu 6.250 Euro direkt für die Maßnahmen bereitgestellt wurden. Dieser Zuschuss war für Privatpersonen verfügbar und wurde insbesondere für Einzelpersonen, die sich keine zusätzliche Verschuldung leisten konnten, interessant.
Laut aktuellen Angaben soll das Zuschussprogramm 455-B im Jahr 2026 wieder anlaufen. Die Voraussetzungen für die Beantragung des Zuschusses waren ähnlich wie bei dem Kreditprogramm 159, wobei der Zuschuss jedoch direkt als nicht rückzahlbares Geld zur Verfügung stand. Dies machte ihn besonders attraktiv für Haushalte mit begrenzten Finanzierungsressourcen.
Regionale Förderprogramme
Neben der KfW-Förderung gibt es in den Bundesländern regionale Förderprogramme, die altersgerechte Sanierungen unterstützen. Diese Programme sind oft einkommensabhängig und können in Kombination mit dem KfW-Kredit genutzt werden. In einigen Fällen handelt es sich um Zuschüsse, in anderen Fällen um Darlehen mit günstigen Konditionen.
Ein Beispiel hierfür ist das Programm der LBS (Landesbausparkasse), das in Zusammenarbeit mit der KfW zusätzliche Finanzierungsangebote für altersgerechte Sanierungen bereitstellt. Auch kommunale Förderprojekte können in Betracht gezogen werden, wobei hier die jeweilige Gemeinde als Ansprechpartner dient.
Krankenkassen und Pflegekassen
Neben staatlichen Förderungen können auch die Krankenkassen und Pflegekassen Hilfsmittel finanzieren. So können beispielsweise Badewannenlifte, Haltegriffe oder andere Assistenzsysteme bezuschusst werden, wenn ein Arzt oder eine Ärztin eine Verordnung ausstellt. In einigen Fällen können auch Wohnumfeldverbesserungen durch die Pflegekasse finanziert werden, insbesondere wenn ein Pflegegrad vorliegt.
Praktische Umsetzung: Tipps und Empfehlungen
Die Umsetzung einer altersgerechten Sanierung erfordert eine sorgfältige Planung und eine klare Definition der Ziele. Hier sind einige Tipps und Empfehlungen, die dabei helfen können:
Frühzeitige Planung:
- Es ist sinnvoll, sich frühzeitig für altersgerechte Sanierungen zu entscheiden, um den Wohnraum schrittweise anzupassen.
- Ein guter Zeitpunkt ist beispielsweise zehn Jahre vor Renteneintritt.
Beratung durch Experten:
- Eine Beratung durch Architekten, Handwerker oder Finanzierungsexperten kann hilfreich sein, um die technischen und finanziellen Voraussetzungen zu prüfen.
- Experten können auch bei der Beantragung der KfW-Förderung unterstützen.
Kombination von Maßnahmen:
- Es ist sinnvoll, mehrere Maßnahmen gleichzeitig umzusetzen, um den Wohnraum ganzheitlich anzupassen.
- Beispielsweise kann der Umbau des Badezimmers mit der Verbreiterung von Türen oder der Installation von Liftsystemen kombiniert werden.
Nutzung der Förderprogramme:
- Die Kombination von KfW-Förderungen, regionalen Programmen und Kranken- oder Pflegekassen kann die Finanzierung erheblich erleichtern.
- Es ist wichtig, sich über alle verfügbaren Förderungen zu informieren und diese gezielt zu nutzen.
Dokumentation und Prüfung:
- Die geplanten Maßnahmen müssen den Vorgaben des KfW-Programms entsprechen.
- Nach der Umsetzung erfolgt eine Prüfung durch die KfW oder eine vom KfW beauftragte Stelle, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen förderfähig sind.
Langfristige Planung:
- Altersgerechtes Umbauen ist eine langfristige Investition, die nicht nur im Alter, sondern auch für die gesamte Familie von Vorteil sein kann.
- Es ist daher wichtig, die Maßnahmen so zu planen, dass sie auch für andere Familienmitglieder, wie z. B. Kinder oder Enkelkinder, nutzbar sind.
Fazit
Die KfW-Förderung für altersgerechte Sanierungen bietet eine wertvolle Unterstützung für Haushalte, die ihren Wohnraum auf das Leben im Alter vorbereiten möchten. Mit dem KfW-Kredit 159 "Altersgerecht Umbauen" und dem geplanten Wiederauftakt des Zuschussprogramms 455-B ist es möglich, Barrieren im privaten Umfeld abzubauen, den Einbruchschutz zu verbessern und den Wohnraum so anzupassen, dass er im Alter weiterhin sicher und komfortabel genutzt werden kann.
Die Voraussetzungen für die Förderung sind klar definiert, und es ist wichtig, dass die geplanten Maßnahmen dem KfW-Standard "Altersgerechtes Haus" entsprechen. Zudem können regionale Förderprogramme, Krankenkassen und Pflegekassen zusätzliche Finanzierungsoptionen bieten, die in Kombination mit der KfW-Förderung genutzt werden können.
Eine altersgerechte Sanierung ist eine Investition in die Zukunft, die nicht nur im Alter, sondern auch für die gesamte Familie von Vorteil sein kann. Mit einer sorgfältigen Planung, der Nutzung der verfügbaren Förderungen und der Unterstützung durch Experten kann der Wohnraum so gestaltet werden, dass er im Alter weiterhin ein Zuhause bietet, das Sicherheit, Komfort und Unabhängigkeit gewährleistet.
Quellen
- KfW-Zuschuss 455-B und Kredit 159 "Altersgerecht Umbauen"
- Altersgerecht umbauen: Förderung und Finanzierung
- Förderprogramm "Altersgerecht wohnen" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
- KfW-Förderung für altersgerechten Umbau in Schwäbisch Hall
- Altersgerecht umbauen: KfW-Förderung und Finanzierung
- KfW 159: Altersgerechtes Umbauen
- Altersgerechtes Umbauen: Finanzierung und Förderung
- KfW-Förderung für Umbaumaßnahmen