Die Sanierung von Bestandsgebäuden ist eine zentrale Maßnahme, um die Energieeffizienz im Gebäudebestand zu steigern und langfristig die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Ein entscheidender Anreiz für Hausbesitzer, ihre Immobilien energieeffizienter zu machen, ist die KfW-Förderung. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet staatlich geförderte Kredite, Zuschüsse und ergänzende Finanzierungsmodelle an, um die Sanierung von Wohngebäuden wirtschaftlich attraktiver zu gestalten.
Die Voraussetzungen für die KfW-Förderung sind jedoch streng reguliert und müssen von Bauherren und Sanierungswilligen gewissenhaft erfüllt werden. Um eine Förderung zu erhalten, müssen unter anderem bestimmte Energieeffizienzstandards eingehalten, ein Energieberater hinzugezogen und der Antrag rechtzeitig vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden.
Dieser Artikel erklärt detailliert, welche Voraussetzungen für die KfW-Förderung bei der Sanierung erfüllt werden müssen, welche Maßnahmen gefördert werden und wie der Antragsprozess funktioniert. Zudem werden wichtige Aspekte wie die Erfordernis eines Energieberaters, die Finanzierungsmodelle und häufige Fehlerquellen bei der Beantragung thematisiert.
Was ist die KfW-Förderung für Sanierungen?
Die KfW-Förderung für Sanierungen zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Bestandsimmobilien zu steigern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Die KfW bietet dabei zwei Formen der Unterstützung an:
- Zinsgünstige Kredite: Diese Kredite werden zu einem günstigen Zinssatz vergeben und müssen in der Regel erst nach einer tilgungsfreien Anlaufzeit zurückgezahlt werden.
- Tilgungszuschüsse: Ein Teil der Kreditsumme wird durch den Tilgungszuschuss erlassen, was die tatsächliche Rückzahlung verringert.
Zusätzlich kann es auch Zuschüsse für bestimmte Sanierungsmaßnahmen geben, die über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben werden. In den letzten Jahren wurde die Förderung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weiter strukturiert, wodurch sich auch die Voraussetzungen und die Art der Förderung geändert haben.
Voraussetzungen für die KfW-Förderung bei der Sanierung
Um die KfW-Förderung für die Sanierung zu erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind in den Förderrichtlinien der KfW festgelegt und variieren je nach Art und Umfang der geplanten Sanierungsmaßnahmen. Im Folgenden werden die wichtigsten Voraussetzungen detailliert erläutert.
1. Einbeziehung eines Energieberaters
Ein zertifizierter Energieberater (Energie-Effizienz-Experte) muss in die Sanierungsplanung eingebunden werden. Die Energieberatung ist eine zwingende Voraussetzung für die Förderung durch die KfW, mit einer Ausnahme: Bei der Zuschussförderung für den Heizungstausch kann die Förderung direkt über den Heizungsbauer beantragt werden, ohne dass ein Energieberater erforderlich ist.
Der Energieberater übernimmt folgende Aufgaben:
- Durchführung einer Energieberatung und Erstellung eines Sanierungsplans
- Prüfung, ob die geplanten Maßnahmen die Voraussetzungen der Förderrichtlinien erfüllen
- Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA), die für die KfW-Antragstellung erforderlich ist
- Begleitung der Sanierung und Bestätigung der ordnungsgemäßen Ausführung
Die BzA wird von der KfW benötigt, um zu prüfen, ob die Sanierung die geforderten Energieeffizienzstandards erreicht. Nur mit dieser Bestätigung kann der Antrag auf Förderung gestellt werden.
2. Erfüllung der Energieeffizienzstandards
Die KfW-Förderung für Sanierungen ist stark abhängig von den erreichten Energieeffizienzständen. Je effizienter ein Gebäude wird, desto höher ist in der Regel auch die Förderung. Die KfW definiert für Sanierungen sogenannte Effizienzhäuser-Stufen, die sich an der Primärenergieeffizienz des Gebäudes orientieren:
- KfW 85: Mindeststandard für Sanierungen
- KfW 70: Mittlerer Effizienzstandard
- KfW 55: Hoher Effizienzstandard
- KfW 40: Höchster Effizienzstandard
Ein Gebäude, das den KfW 85-Standard erreicht, muss einen Primärenergiebedarf von maximal 85 % des Referenzgebäudes haben. Der Referenzwert ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert und dient als Vergleichsbasis. Je näher das Sanierungsergebnis an diesen Werten liegt, desto höher ist die Förderung.
Für Häuser unter Denkmalschutz gelten abweichende, weniger strengen Effizienzstandards, da hier architektonische Einschränkungen bestehen.
3. Vorhandensein einer Energieeffizienz-Planung
Eine ausführliche Energieeffizienz-Planung ist erforderlich, um die geplanten Sanierungsmaßnahmen zu dokumentieren und sicherzustellen, dass sie die KfW-Vorgaben erfüllen. Die Planung muss u. a. folgende Aspekte enthalten:
- Bestandsanalyse des Gebäudes
- Energieverbrauch vor und nach der Sanierung
- Detaillierte Beschreibung der geplanten Maßnahmen (z. B. Dämmung, Fensterwechsel, Heizungsmodernisierung)
- Energieeffizienz-Modellrechnung
Diese Planung wird vom Energieberater erstellt und ist Voraussetzung für die Beantragung der Förderung. Ohne eine ordnungsgemäße Energieeffizienz-Planung kann die KfW-Förderung nicht gewährt werden.
4. Rechtzeitige Antragstellung
Ein weiterer entscheidender Punkt ist die rechtzeitige Antragstellung. Der KfW-Förderantrag muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich, auch wenn alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Baubeginn wird mit dem Start der Sanierungsarbeiten vor Ort definiert. Bei einer nachträglichen Antragstellung, also wenn die Arbeiten bereits begonnen haben, ist die KfW-Förderung nicht mehr möglich, es sei denn, die Sanierung wird steuerlich gefördert, was nur für Eigentümer gilt, die ihre Immobilie selbst bewohnen.
5. Einkommens- und Eignungsvoraussetzungen
Für bestimmte Förderprogramme der KfW gelten zusätzliche Einkommens- und Eignungsvoraussetzungen. Ein Beispiel hierfür ist das Programm „Wohneigentum für Familien“, das seit Juni 2023 existiert. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Programm ist, dass das Haushaltseinkommen bei einem Kind maximal 90.000 Euro beträgt. Für jedes weitere Kind kommen zusätzliche 10.000 Euro hinzu.
Diese Voraussetzungen gelten nicht für alle KfW-Förderprogramme, sondern nur für bestimmte, insbesondere solche mit einem sozialen Fokus.
6. Einhaltung der Bauschutzvorschriften
Bei Sanierungsmaßnahmen müssen alle geltenden Bauschutzvorschriften und baurechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Dies beinhaltet u. a.:
- Einhaltung der Brandschutzvorschriften
- Sicherstellung der baulichen Ertüchtigung (z. B. bei Schädlingsbefall)
- Einhaltung der baulichen Sicherheitsvorschriften
Diese Voraussetzungen sind insbesondere bei der Beantragung von Zuschüssen für Einzelmaßnahmen wichtig, da hier oft zusätzliche baurechtliche Nachweise erforderlich sind.
Maßnahmen, die von der KfW gefördert werden
Die KfW-Förderung umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Modernisierung von Bestandsgebäuden beitragen. Im Folgenden werden die wichtigsten geförderten Maßnahmen detaillierter beschrieben.
1. Dämmmaßnahmen
Dämmmaßnahmen zählen zu den zentralen Maßnahmen bei der energetischen Sanierung. Die KfW fördert u. a. folgende Dämmungsmaßnahmen:
- Fassadendämmung
- Dachdämmung
- Geschossdeckendämmung
- Kellerdämmung
Neben den Dämmungsarbeiten selbst können auch Zusatzarbeiten, wie die Neueindeckung eines Daches oder die Erneuerung von Dachstuhl- oder Putzflächen, gefördert werden. Diese Maßnahmen tragen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Langlebigkeit der Gebäudehülle bei.
2. Heizungsmodernisierung
Die Modernisierung der Heizungsanlage ist eine der wichtigsten Maßnahmen, um die Energieeffizienz zu steigern. Die KfW fördert insbesondere Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien, wie:
- Wärmepumpen
- Solarthermieanlagen
- Biomasseheizungen
Für die Förderung der Heizungsmodernisierung ist es erforderlich, dass die neue Heizungsanlage mindestens 30 % erneuerbare Energien nutzt. Zudem muss das Gebäude einen Primärenergiebedarf von maximal 85 % des Referenzgebäudes aufweisen.
3. Fenster- und Türenwechsel
Ein weiteres zentrales Fördergebiet sind energieeffiziente Fenster und Türen. Die KfW fördert u. a.:
- Dreifachverglaste Fenster
- Sehr gut isolierte Haustüren
- Zentrale Lüftungsanlagen
Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Wärmeverluste durch die Gebäudehülle zu reduzieren und die Energieeffizienz zu verbessern. Besonders effektiv ist der Wechsel von alten, ungedämmten Fenstern in moderne, energieeffiziente Fenster.
4. Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus werden mehrere Sanierungsmaßnahmen kombiniert, um das Gebäude auf ein hohes Energieeffizienzniveau zu heben. Dazu gehören beispielsweise:
- Dämmung der Gebäudehülle
- Austausch von Fenstern und Türen
- Modernisierung der Heizungsanlage
- Installation einer zentralen Lüftungsanlage
Die Komplettsanierung muss nachweisen, dass das Gebäude den KfW 85-, 70- oder 55-Standard erreicht. Für die Förderung der Komplettsanierung ist ein Energieberater erforderlich, der die Sanierungsmaßnahmen plant und die Energieeffizienz-Planung erstellt.
Antragsprozess für die KfW-Förderung
Der Antragsprozess für die KfW-Förderung ist in mehrere Schritte unterteilt, die sorgfältig und in der richtigen Reihenfolge abgearbeitet werden müssen. Im Folgenden wird der Prozess detailliert beschrieben.
1. Planung der Sanierung
Vor der Beantragung der KfW-Förderung muss die Sanierung geplant werden. Dazu gehört die Einschätzung des baulichen Zustandes, die Definition der Sanierungsmaßnahmen und die Kostenschätzung.
Ein Energieberater kann bei der Planung unterstützt und dabei helfen, die wirtschaftlichsten und energieeffizientesten Maßnahmen auszuwählen. Zudem erstellt der Energieberater die Energieeffizienz-Planung, die für die KfW-Antragstellung erforderlich ist.
2. Beantragung bei der KfW
Die KfW selbst vergibt keine Kredite, sondern arbeitet mit sogenannten Partnerinstituten zusammen. Dazu gehören:
- Banken
- Sparkassen
- Bausparkassen
- Finanzierungsvermittler
Die Beantragung erfolgt über eines dieser Partnerinstitute. Der Antrag muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden, da eine nachträgliche Förderung nicht möglich ist.
Der Antrag muss folgende Unterlagen enthalten:
- Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Energieberater
- Energieeffizienz-Planung
- Finanzierungsplan
- Baugenehmigung (falls erforderlich)
Nach der Antragstellung prüft das Partnerinstitut die Unterlagen und übermittelt sie an die KfW. Die KfW bewertet dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und genehmigt die Förderung.
3. Durchführung der Sanierung
Wenn die KfW-Förderung genehmigt wurde, kann mit der Durchführung der Sanierungsarbeiten begonnen werden. Es ist wichtig, dass alle Arbeiten nach Plan ausgeführt werden und dass der Energieberater die Baustelle begleitet. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Sanierungsmaßnahmen die KfW-Vorgaben erfüllen.
4. Nachweis der ordnungsgemäßen Ausführung
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten muss der Energieberater eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Ausführung vornehmen. Diese Bestätigung ist erforderlich, um die Förderung in Anspruch zu nehmen. Zudem muss der Energieberater eine Endabrechnung erstellen, in der die tatsächlichen Kosten der Sanierungsmaßnahmen detailliert aufgelistet werden.
Häufige Fehler bei der Beantragung der KfW-Förderung
Die Beantragung der KfW-Förderung kann aufgrund der komplexen Vorgaben und Voraussetzungen für Laien schwierig sein. Im Folgenden werden einige häufige Fehler beschrieben, die bei der Beantragung vermieden werden sollten.
1. Fehlende oder unvollständige Energieberatung
Ein häufiger Fehler ist die Nichteinbindung eines Energieberaters, insbesondere bei Sanierungsmaßnahmen, die nicht unter die Ausnahme (Heizungstausch) fallen. Ohne eine ordnungsgemäße Energieberatung und Energieeffizienz-Planung kann die KfW-Förderung nicht gewährt werden.
Zudem kommt es oft vor, dass der Energieberater nicht ordnungsgemäß tätig wird, z. B. weil er die Maßnahmen nicht vollständig plant oder die BzA nicht korrekt ausfüllt.
2. Fehlende Antragstellung vor Beginn der Arbeiten
Ein weiterer häufiger Fehler ist die nachträgliche Antragstellung, d. h. die Beantragung der KfW-Förderung nach Beginn der Sanierungsarbeiten. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich, da die KfW-Förderung zweckgebunden ist und nur für Maßnahmen gewährt wird, die nachweislich im Rahmen der Förderung durchgeführt werden.
3. Nichterfüllung der Energieeffizienzstandards
Ein dritter häufiger Fehler ist die Nichterfüllung der Energieeffizienzstandards. Viele Bauherren glauben, dass sie mit bestimmten Maßnahmen den KfW 85-Standard erreichen, ohne dass das tatsächlich der Fall ist. Eine genaue Energieeffizienz-Planung ist daher unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen die Vorgaben der KfW erfüllen.
4. Fehlende Finanzierungsbegleitung
Ein weiterer häufiger Fehler ist die Fehlplanung der Finanzierung. Die KfW-Förderung ist an Finanzierungsbedingungen gekoppelt, d. h. dass die Sanierungsmaßnahmen auch tatsächlich finanziert werden müssen. Eine falsch geplante Finanzierung kann dazu führen, dass die KfW-Förderung nicht gewährt wird oder dass die Kredite später nicht zurückgezahlt werden können.
Fazit
Die KfW-Förderung für Sanierungen ist eine wertvolle Unterstützung für Bauherren, die ihre Immobilien energieeffizienter gestalten möchten. Allerdings gelten strenge Voraussetzungen, die sorgfältig und korrekt erfüllt werden müssen.
Die zentralen Voraussetzungen sind:
- Einbeziehung eines Energieberaters
- Erfüllung der Energieeffizienzstandards
- Erstellung einer Energieeffizienz-Planung
- Rechtzeitige Antragstellung vor Beginn der Sanierungsarbeiten
- Einhaltung der Finanzierungsbedingungen
Die KfW-Förderung umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, darunter Dämmungen, Heizungsmodernisierungen, Fensterwechsel und Komplettsanierungen. Jede dieser Maßnahmen muss nachweisen, dass sie die KfW-Vorgaben erfüllt, um gefördert zu werden.
Der Antragsprozess ist komplex, insbesondere für Laien. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig über die Fördermöglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung durch einen Energieberater oder einen Finanzierungsexperten in Anspruch zu nehmen.
Quellen
- KfW 40, KfW 55, KfW 85 – Erklärung der Energieeffizienz-Stufen
- Sanierungskredit – Voraussetzungen und Antragstellung
- KfW-Förderung für energetische Sanierungen – Alles im Überblick
- KfW-Förderung für Sanierung – Voraussetzungen und Maßnahmen
- KfW-Energieeffizient Sanieren – Voraussetzungen, Maßnahmen und Antragsprozess