Energetische Sanierung steuerlich absetzen: Regeln, Vorteile und Kombinationsmöglichkeiten

Energetische Sanierungen sind nicht nur ein Schritt hin zu einem energieeffizienten Zuhause, sondern bieten auch steuerliche Vorteile. In Deutschland ist es möglich, bestimmte Sanierungskosten steuerlich abzusetzen. Diese Möglichkeit ist insbesondere für Eigentümer selbst genutzter Wohnimmobilien relevant. Doch wie funktioniert diese steuerliche Förderung genau? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und wie können Sanierungskosten optimal genutzt werden? Im Folgenden werden die wesentlichen Aspekte der steuerlichen Absetzbarkeit von energetischen Sanierungen detailliert erläutert.

Was ist die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungen?

Seit 2020 bietet § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) eine steuerliche Absetzbarkeit für Sanierungsmaßnahmen an. Diese Regelung ist insbesondere für Eigenheimbesitzer relevant, die ihre Immobilien energieeffizient modernisieren. Die steuerliche Absetzung ist jedoch nicht universell anwendbar, sondern unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die Absetzbarkeit der Sanierungskosten ist in drei Jahren aufteilbar. Im ersten und zweiten Jahr können jeweils 7 % der Sanierungskosten, im dritten Jahr 6 % steuerlich geltend gemacht werden. Insgesamt kann somit bis zu 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre abgesetzt werden. Die maximale Absetzungsbasis liegt bei 200.000 Euro, wodurch die steuerliche Ersparnis bis zu 40.000 Euro erreichen kann.

Diese steuerliche Absetzbarkeit ist jedoch nicht für alle Sanierungsmaßnahmen möglich. Nur solche Maßnahmen, die auch von der KfW oder dem BAFA als förderfähig anerkannt werden, können steuerlich berücksichtigt werden. Dazu zählen beispielsweise Dämmungen, Austausch von Fenstern oder die Installation von Wärmepumpen. Es ist daher wichtig, dass die Sanierungsmaßnahmen von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und eine Bescheinigung über die Durchführung vorliegt.

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzung

Um die Sanierungskosten steuerlich abzusetzen, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss die Immobilie mindestens zehn Jahre alt sein. Darüber hinaus muss sie vom Eigentümer selbst bewohnt werden, wobei auch Zweit- oder Ferienwohnungen in Betracht gezogen werden. Vermietete Immobilien sind hingegen nicht förderfähig.

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Beendigung der Sanierungsarbeiten. Erst nach Abschluss der Maßnahmen und vollständiger Zahlung der Kosten kann die steuerliche Absetzung geltend gemacht werden. Bei Ratenzahlungen bedeutet dies, dass die Absetzung erst nach der letzten Rate erfolgt.

Zudem darf die steuerliche Absetzung nicht mit anderen steuerlich berücksichtigten Leistungen oder öffentlichen Förderungen kollidieren. Wer bereits Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten für die gleiche Maßnahme geltend gemacht hat, kann diese nicht erneut als steuerlich abzusetzende Sanierungskosten nutzen. Ebenso ist es nicht möglich, die steuerliche Förderung mit staatlichen Zuschüssen oder Krediten der KfW oder des BAFA gleichzeitig in Anspruch zu nehmen. Es muss sich daher zwischen diesen Förderformen entschieden werden.

Kombinationsmöglichkeiten

Obwohl eine direkte Kombination von steuerlicher Absetzung und staatlicher Förderung nicht erlaubt ist, gibt es bestimmte Flexibilitäten. So können verschiedene Sanierungsmaßnahmen mit unterschiedlichen Förderinstrumenten kombiniert werden. Beispielsweise kann der Austausch von Fenstern mit einer BAFA-Förderung finanziert werden, während die Dämmung des Daches steuerlich abgesetzt wird. Ebenso ist es möglich, einen KfW-Kredit für eine Maßnahme in Verbindung mit der steuerlichen Absetzung einer anderen Maßnahme zu nutzen.

Ein weiteres Modell ist die Kombination von staatlichen Zuschüssen und steuerlicher Absetzbarkeit. Wer beispielsweise einen BAFA-Zuschuss für einen Teil der Sanierungskosten erhält, kann den verbleibenden Eigenanteil steuerlich absetzen. Dies ermöglicht eine optimale Finanzierungsplanung, wobei es wichtig ist, im Vorfeld eine detaillierte Kalkulation durchzuführen. Professionelle Beratung durch Energieberater oder Steuerexperten kann hierbei helfen, die bestmögliche Kombination zu wählen.

Beispiele förderfähiger Sanierungsmaßnahmen

Die steuerliche Absetzbarkeit gilt für Einzelmaßnahmen, die auch von der KfW oder dem BAFA als förderfähig anerkannt werden. Im Folgenden sind einige Beispiele für förderfähige Maßnahmen sowie deren ungefähre Kosten und mögliche steuerliche Ersparnis aufgeführt:

Maßnahme Kosten Steuer-Ersparnis
Zwichensparren-Dämmung 12.000,00 € 2.400,00 €
Einblasdämmung 6.500,00 € 1.300,00 €
Kellerdeckendämmung 1.800,00 € 360,00 €
Neue Fenster mit 3-fach Verglasung 10.000,00 € 2.000,00 €
Einbau Luftwärmepumpe 16.000,00 € 3.200,00 €
Installation dezentrale Lüftungsanlage 3.500,00 € 700,00 €

Diese Beispiele zeigen, dass die steuerliche Absetzbarkeit auch bei einzelnen Maßnahmen einen erheblichen finanziellen Vorteil bieten kann. Es ist jedoch wichtig, dass die Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt werden und die erforderlichen Bescheinigungen vorliegen.

Steuerermäßigung vs. staatliche Förderung

Eine wichtige Frage, die sich viele Eigentümer stellen, ist, ob die steuerliche Absetzung oder staatliche Förderung attraktiver ist. Dies hängt stark von der individuellen Steuersituation ab. Wer beispielsweise eine hohe Steuerschuld hat, kann von einer höheren Ersparnis profitieren, da die steuerliche Absetzung direkt auf die zu zahlenden Steuern angerechnet wird. Bei geringeren Steuerschulden hingegen kann eine staatliche Förderung mit einem höheren Zuschuss attraktiver sein.

Ein weiterer Vorteil der steuerlichen Absetzung ist, dass sie auch dann in Betracht gezogen werden kann, wenn keine staatliche Förderung in Anspruch genommen wurde. Dies bietet zusätzliche Flexibilität, insbesondere wenn die staatlichen Förderprogramme ausgeschöpft sind oder der Antrag auf Förderung nicht gestellt wurde.

Praktische Tipps für die steuerliche Absetzung

Um die steuerliche Absetzung optimal zu nutzen, gibt es einige praktische Tipps, die beachtet werden sollten:

  • Planung im Voraus: Vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen sollte eine detaillierte Planung durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen förderfähig sind.
  • Konsultation eines Steuerberaters: Ein Steuerberater kann helfen, die bestmögliche Kombination aus steuerlicher Absetzung und staatlicher Förderung zu wählen.
  • Dokumentation: Alle Kosten und Leistungen sollten ordnungsgemäß dokumentiert werden, um sie später in der Steuererklärung geltend zu machen.
  • Bescheinigung: Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt und durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden.
  • Zeitliche Planung: Da die Absetzung über drei Jahre erfolgt, sollte die Sanierung so geplant werden, dass die maximale steuerliche Ersparnis ausgenutzt wird.

Auswirkungen der Änderungen im EStG

Im Jahr 2024 gab es wichtige Anpassungen im EStG, die die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen betreffen. Die Dritte Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung harmonisiert die steuerlichen Regelungen mit den Bestimmungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese Änderungen gelten erstmals für den Veranlagungszeitraum 2025 und für Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2024 begonnen wurden.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • Erhöhte Anforderungen an Energieeffizienz: Insbesondere bei Wärmepumpen müssen höhere Energieeffizienzanforderungen erfüllt werden.
  • Neue Vorgaben zum Staubausstoß von Biomasseheizungen: Diese müssen den Vorgaben der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen entsprechen.
  • Anpassung der steuerlichen Förderung: Die steuerliche Förderung wurde an die Anforderungen der BEG angepasst, um eine bessere Verzahnung der Förderprogramme zu ermöglichen.

Diese Anpassungen betreffen auch die steuerliche Absetzbarkeit, was bedeutet, dass Eigentümer im Vorfeld prüfen sollten, ob ihre Sanierungsmaßnahmen den aktuellen Vorgaben entsprechen.

Fazit

Die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungen bietet Eigentümern selbst genutzter Wohnimmobilien eine wertvolle finanzielle Unterstützung. Durch die Absetzung von bis zu 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre können erhebliche Steuerspareffekte erzielt werden. Allerdings gibt es klare Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, und die Absetzung ist nicht mit anderen steuerlichen Förderungen kombinierbar.

Eigentümer sollten daher im Vorfeld eine detaillierte Planung durchführen und gegebenenfalls einen Steuerberater konsultieren, um die bestmögliche Kombination aus steuerlicher Absetzung und staatlicher Förderung zu wählen. Zudem ist es wichtig, dass die Sanierungsmaßnahmen von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden und die erforderlichen Bescheinigungen vorliegen.

Mit der richtigen Planung und Beratung kann die steuerliche Absetzbarkeit eine wertvolle Unterstützung bei der Finanzierung energetischer Sanierungen sein und dabei helfen, die Kosten für eine umweltfreundliche und energieeffiziente Immobilie zu reduzieren.

Quellen

  1. Energie-Experten.org
  2. Energie-Fachberater.de
  3. Haufe.de
  4. Kreis-Journal.de
  5. Finanztip.de
  6. Erneuerbare-Energien-Aktuell.de
  7. Bühl.de

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