Die Sanierung von Bestandsimmobilien spielt in Deutschland eine zentrale Rolle im Klimaschutz und bei der Sicherung einer klimafreundlichen Zukunft im Gebäudebestand. In Baden-Württemberg ist die L-Bank ein wichtiger Partner im Bereich der staatlichen Förderung, insbesondere bei energetischen Sanierungen. Die Förderangebote der L-Bank sind eng verzahnt mit Programmen der KfW-Bankengruppe und ergänzen diese durch regionale Zuschüsse und zinsverbilligte Kredite. In diesem Artikel werden die zentralen Aspekte der L-Bank-Förderung für die Sanierung detailliert erläutert, darunter Voraussetzungen, Kombinationsmöglichkeiten und praktische Tipps für die Antragstellung.
Überblick über die L-Bank-Förderung für Sanierungen
Die L-Bank fördert Sanierungsmaßnahmen in Baden-Württemberg durch zinsverbilligte Darlehen, die oft in Kombination mit KfW-Förderprogrammen genutzt werden können. Ein zentrales Programm ist die Energieeffizienzfinanzierung – Sanieren, das in Kooperation mit der KfW-Bankengruppe angeboten wird. Dieses Programm unterstützt Sanierungen, die den Energieverbrauch reduzieren und den CO₂-Ausstoß senken. Besonders ambitionierte Vorhaben können zusätzlich von Tilgungszuschüssen profitieren, die vom Bundesprogramm „Kohlenstoffdioxid-Gebäudesanierungsprogramm“ und in Baden-Württemberg vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft bereitgestellt werden.
Ein weiteres Programm der L-Bank ist das Z15/Z25-Programm, das zinsgünstige Landesdarlehen für die Sanierung, den Neubau oder den Erwerb von Wohneigentum bietet. Diese Darlehen sind vor allem als Ergänzung zu KfW-Programmen geeignet und bieten Vorteile wie lange Zinsbindungen und flexible Tilgungsoptionen.
Die L-Bank-Förderprogramme sind eng mit den KfW-Programmen abgestimmt und oft kombinierbar. So können beispielsweise Sanierungen, die unter dem KfW-Programm 261 (Effizienzhaus-Sanierung) gefördert werden, durch ein L-Bank-Darlehen ergänzt werden, um den Finanzierungsbedarf vollständig zu decken.
KfW-Programm 261: Effizienzhaus-Sanierung
Das KfW-Programm 261 – Energieeffizient Sanieren ist das zentrale Sanierungsprogramm der KfW-Bankengruppe. Es richtet sich an Eigentümer von Bestandsimmobilien, die eine umfassende energetische Sanierung durchführen. Ziel ist es, die Immobilie auf den Standard eines Effizienzhauses zu bringen. Die Höhe der Förderung – insbesondere der Tilgungszuschüsse – hängt vom erreichten Energieeffizienzniveau ab.
Energieeffizienzniveaus im KfW 261-Programm
Das KfW 261-Programm unterscheidet zwischen mehreren Energieeffizienzniveaus, die jeweils unterschiedliche Förderhöhen ermöglichen:
- KfW-Effizienzhaus 115 (Primärenergiebedarf ≤ 115 kWh/(m²*a))
- KfW-Effizienzhaus 100 (Primärenergiebedarf ≤ 100 kWh/(m²*a))
- KfW-Effizienzhaus 85 (Primärenergiebedarf ≤ 85 kWh/(m²*a))
Je niedriger der Primärenergiebedarf, desto höher sind die Tilgungszuschüsse. In Baden-Württemberg kann es zudem zusätzliche regionale Boni geben, beispielsweise für den Sanierung von „Worst-Performing-Buildings“ (Häusern mit besonders hohem Energieverbrauch).
Kombination mit L-Bank-Darlehen
Für Sanierungen, die unter KfW 261 gefördert werden, ist es oft sinnvoll, ein L-Bank-Darlehen als Ergänzungskredit zu nutzen. Das L-Bank-Darlehen Z15 oder Z25 kann beispielsweise den Finanzierungsbedarf nach Abzug der KfW-Förderung decken. Besonders vorteilhaft sind die langen Zinsbindungen (ca. 15 bis 25 Jahre) und die regionalen Konditionen, die für Baden-Württemberg speziell attraktiv sind.
KfW 297/298: Klimafreundlicher Neubau
Neben der Sanierung von Bestandsimmobilien unterstützt die KfW-Bankengruppe auch den klimafreundlichen Neubau. Das Programm 297/298 – Klimafreundlicher Neubau richtet sich an Bauherren, die energieeffiziente Wohngebäude errichten. Die Förderung ist besonders attraktiv, wenn der Neubau einen besonders niedrigen Energieverbrauch aufweist.
Energieeffizienzniveaus im KfW 297/298-Programm
Auch bei Neubauten gibt es definierte Energieeffizienzniveaus:
- KfW-Effizienzhaus 60 (Primärenergiebedarf ≤ 60 kWh/(m²*a))
- KfW-Effizienzhaus 40 (Primärenergiebedarf ≤ 40 kWh/(m²*a))
- KfW-Effizienzhaus Plus (Produktion von mehr Energie als verbraucht)
Je nach erreichtem Niveau gibt es unterschiedliche Kreditbedingungen, wie beispielsweise niedrigere Zinsen oder höhere Tilgungszuschüsse.
Kombination mit L-Bank-Programmen
Auch bei Neubauten ist die Kombination mit L-Bank-Darlehen sinnvoll. Das Z25-Darlehen der L-Bank, mit einer Zinsbindung von bis zu 25 Jahren, ist besonders für den Neubau geeignet, da es langfristige Planungssicherheit bietet. In Kombination mit KfW 297/298 kann es helfen, den Finanzierungsbedarf vollständig zu decken und die monatliche Belastung zu reduzieren.
KfW 300: Wohn-Riester (WEF)
Ein weiteres relevantes KfW-Programm ist WEF 300 (Wohn-Riester). Es richtet sich an Familien, die einen Neubau oder eine energieeffiziente Sanierung durchführen. Die Höhe der Förderung hängt vom Einkommen der Familie ab, und für jedes Kind gibt es zusätzliche Förderbeträge. Der WEF 300-Kredit ist besonders vorteilhaft, wenn Familien mit begrenztem Budget eine langfristige Finanzierung für den Neubau oder die Sanierung planen.
Kombination mit L-Bank-Darlehen
Auch der WEF 300-Kredit kann in Kombination mit einem L-Bank-Darlehen genutzt werden. In Baden-Württemberg bietet die L-Bank zinsverbilligte Darlehen für Familien an, die oft als Ergänzung zu KfW-Programmen dienen. So können Familien mit einem begrenzten Budget langfristig und zu günstigen Konditionen planen.
KfW 358/359: Ergänzungskredit
Für Einzelmaßnahmen wie den Austausch der Heizung oder die Dämmung der Gebäudehülle bietet die KfW-Bankengruppe den Ergänzungskredit 358/359 an. Dieser Kredit ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Maßnahme selbst nicht unter ein KfW-Programm (z. B. 261 oder 297/298) fällt, aber dennoch zu einer signifikanten Energieeinsparung beiträgt.
Kombination mit BAFA-Zuschüssen
Einzelmaßnahmen wie der Austausch der Heizung oder die Installation einer Wärmepumpe können oft zusätzlich über das BAFA-Programm bezuschusst werden. Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 kann dann genutzt werden, um die restlichen Finanzierungsbedarfe zu decken.
Kombination mit L-Bank-Darlehen
Auch Einzelmaßnahmen können in Kombination mit einem L-Bank-Darlehen genutzt werden. So können Bauherren oder Eigentümer von Bestandsimmobilien den Finanzierungsbedarf nach Abzug der BAFA-Zuschüsse durch ein zinsgünstiges L-Bank-Darlehen decken.
Praxis-Tipps für die Antragstellung
Die Antragstellung bei KfW und L-Bank ist ein entscheidender Schritt, um die Förderung optimal zu nutzen. Im Folgenden werden einige wichtige Tipps zusammengefasst:
1. Antrag immer vor Vorhabensbeginn stellen
Ein entscheidender Grundsatz lautet: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Dies gilt sowohl für KfW- als auch für L-Bank-Programme. Nur so kann die Förderung für die geplanten Maßnahmen gewährleistet werden.
2. Technische Anforderungen erfüllen
Für alle Förderprogramme gelten technische Mindestanforderungen, die erfüllt werden müssen. Diese beziehen sich auf den Energieverbrauch, die Qualität der Maßnahmen und den CO₂-Ausstoß. Ein Energie-Effizienz-Experte ist oft erforderlich, um die Einhaltung der Vorgaben nachzuweisen.
3. Kombinationen prüfen
Viele Förderprogramme können miteinander kombiniert werden, beispielsweise:
- KfW 261 + L-Bank Z15/Z25
- KfW 297/298 + L-Bank Z25
- KfW 300 + L-Bank-Förderung für Familien
- KfW 358/359 + L-Bank-Darlehen
Es ist wichtig, die Kombinationsmöglichkeiten zu prüfen und den Fördermix individuell zu gestalten. Dabei gilt: Doppelförderungen derselben Kostenposition sind ausgeschlossen.
4. Kommunale Zuschüsse prüfen
Neben KfW und L-Bank gibt es in vielen Regionen kommunale Zuschüsse, die die Förderung ergänzen können. In Baden-Württemberg sind beispielsweise regionale Boni für besonders ambitionierte Sanierungen möglich. Es lohnt sich daher, auch hier die Konditionen zu prüfen.
5. Eigenkapital und Budget planen
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Planung des Eigenkapitals. Die Höhe des Eigenkapitals kann sich auf die Höhe der Förderung auswirken. Zudem sind Budgetplanung, Zinsbindung und Laufzeiten strategisch zu wählen.
6. Steuerliche Effekte berücksichtigen
Für Kapitalanleger und Vermieter können Sanierungen nicht nur ökologisch, sondern auch steuerlich vorteilhaft sein. Eine gezielte Sanierung kann beispielsweise den Cashflow verbessern und die Vermietbarkeit erhöhen. Es lohnt sich daher, auch steuerliche Aspekte in die Planung einzubeziehen.
Für wen sich die Sanierung besonders lohnt
Die Sanierung von Bestandsimmobilien lohnt sich besonders für folgende Gruppen:
1. Familien in Baden-Württemberg
Familien profitieren besonders von der Kombination aus KfW 297/298 (Neubau) oder KfW 261 (Sanierung) und WEF 300 (einkommensabhängige Förderung). Die L-Bank bietet zudem zinsgünstige Landesdarlehen für Familien an, die als Ergänzung genutzt werden können.
2. Kapitalanleger und Vermieter
Für Kapitalanleger und Vermieter bietet die Sanierung eine gute Möglichkeit, die Rendite zu steigern und den Leerstand zu reduzieren. Energieeffiziente Immobilien sind attraktiver und teurer vermietbar. Zudem gibt es steuerliche Vorteile, die bei der Planung berücksichtigt werden sollten.
3. Eigentümer von Bestandsimmobilien
Bestandsimmobilien können durch eine gezielte Sanierung auf den Standard eines Effizienzhauses gebracht werden. Dies senkt den Energieverbrauch, senkt die Heizkosten und erhöht den Wert der Immobilie. Mit KfW 261 und L-Bank-Darlehen ist eine Sanierung oft finanzierbar.
4. Projektentwickler und Bauunternehmen
Für Projektentwickler und Bauunternehmen bietet die Kombination aus KfW- und L-Bank-Förderungen eine gute Finanzierungsgrundlage für Neubau- und Sanierungsprojekte. Zudem können sie durch die Einhaltung der technischen Vorgaben und die Einreichung von Nachweisen (z. B. durch Energie-Effizienz-Experten) die Förderung optimal nutzen.
Fazit
Die L-Bank-Förderung für die Sanierung ist ein wichtiger Baustein im Bereich der staatlichen Unterstützung für energetische Sanierungen. Sie ergänzt die KfW-Programme durch zinsgünstige Darlehen, regionale Boni und flexible Kombinationsmöglichkeiten. In Kombination mit KfW-Programmen wie 261, 297/298, 300 und 358/359 ist eine Sanierung oft finanzierbar, ohne dass der Eigentümer den gesamten Kostenblock aus eigener Tasche stemmen muss.
Wichtig ist, dass die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt werden, dass die Antragstellung vor Vorhabensbeginn erfolgt und dass technische Mindestanforderungen durch einen Energie-Effizienz-Experten nachgewiesen werden. Zudem lohnt es sich, auch kommunale Zuschüsse und steuerliche Effekte in die Planung einzubeziehen.
Mit einer sorgfältigen Planung und der richtigen Kombination aus KfW- und L-Bank-Förderungen kann die Sanierung einer Bestandsimmobilie nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sein.