Dauer der MRSA-Sanierung und Nachbeobachtung nach Empfehlungen der KBV

Einführung

Die Sanierung von MRSA (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus) ist ein medizinisch relevanter Prozess, der sowohl bei ambulanten Patienten als auch in stationären Einrichtungen nach strengen Vorgaben durchgeführt wird. Die Kassenärztliche Vereinigung (KBV) hat hierzu detaillierte Empfehlungen veröffentlicht, die in der Praxis der MRSA-Bekämpfung eine zentrale Rolle spielen. Diese Empfehlungen beinhalten klare Phasen der Sanierung, die Dauer der einzelnen Behandlungs- und Kontrollphasen sowie Vorgaben zur Nachbeobachtung.

Im Rahmen dieses Artikels wird die Dauer der MRSA-Sanierung und der zugehörigen Nachbeobachtungsphase im Detail beschrieben. Dabei werden die Phasen der Sanierung, die Dauer der einzelnen Behandlungs- und Kontrollintervalle sowie die Voraussetzungen für die Klassifizierung eines Patienten als „MRSA-frei“ dargestellt. Die Informationen basieren ausschließlich auf den von der KBV bereitgestellten Dokumenten und Empfehlungen.

Phasen der MRSA-Sanierung

Die MRSA-Sanierung nach KBV-Empfehlung gliedert sich in mehrere Phasen, wobei jede Phase eine spezifische Dauer und Zielsetzung hat. Die Dauer der Sanierung hängt von der individuellen Situation des Patienten ab, wobei bestimmte Faktoren, wie bestehende Grunderkrankungen oder der Kolonisationsstatus, die Behandlung beeinflussen können.

Phase A: Screening

Die Sanierung beginnt mit der Erhebung des MRSA-Status des Patienten. Dies ist besonders bei Risikopatienten notwendig, die beispielsweise in den letzten sechs Monaten stationär behandelt wurden. Die Dauer dieser Phase ist variabel und hängt davon ab, ob bereits ein Kolonisationsstatus vorliegt oder ob neue Abstriche durchgeführt werden müssen. Bei fehlendem Vorhandensein von MRSA-Abstrichen wird ein Kolonisationsstatus an relevanten Stellen wie Nasenvorhof, Rachen, Achseln, Leiste, Rektum oder Wunden erhoben.

Phase B: Behandlung

Die eigentliche Sanierungsbehandlung erfolgt, sofern keine sanierungshemmenden Faktoren vorliegen. Dazu gehören beispielsweise infizierte Wunden, Dialysepflicht oder eine laufende antibiotische Therapie. Die Dauer dieser Behandlungsphase beträgt in der Regel drei bis fünf Tage. Sie besteht aus einer individuell angepassten Kombination aus antibiotischer Nasensalbe, eventuell Rachenspülung, Tabletten und einem desinfizierenden Shampoo oder Haarspülung. Die Behandlung ist darauf ausgerichtet, die MRSA-Besiedelung zu eliminieren.

Phase C: Pause

Nach der Behandlungsphase folgt eine Pause, um sicherzustellen, dass Rückstände antimikrobieller Substanzen nicht fälschlicherweise negative Abstrichergebnisse verursachen. Die Dauer dieser Phase beträgt zwei bis vier Tage, wobei das Robert Koch-Institut (RKI) drei Tage empfiehlt.

Phase D: Erfolgskontrolle

Die Erfolgskontrolle erfolgt durch kulturelle Nachweise. In einem Krankenhaus müssen drei Abstriche an drei aufeinanderfolgenden Tagen an allen zuvor MRSA-positiven Lokalisationen durchgeführt werden. Es ist ratsam, mit dem Labor über die Möglichkeit des „Poolens“ der Abstrichtupfer zu sprechen, um Ressourcen zu sparen. In der Arztpraxis reicht zunächst eine Abstrichkontrolle aus, um festzustellen, ob der Patient MRSA-frei ist.

Phase E: Kontrollabstriche

Da bis zu 50 % der Sanierten innerhalb eines Jahres wieder besiedelt werden können, sind Kontrollabstriche erforderlich. Die Häufigkeit der Kontrollen hängt davon ab, ob der Patient stationär oder ambulant behandelt wurde. In Krankenhäusern erfolgen die Kontrollen nach einem Monat, zwischen dem 3. und 6. Monat sowie nach 12 Monaten. In der Arztpraxis werden Kontrollabstriche zwischen dem 3. und 6. Monat sowie, wenn möglich, nach 12 Monaten durchgeführt. Dabei sind auch die Ergebnisse früherer Krankenhausaufenthalte zu berücksichtigen.

Phase F: Frei

Nach 12 Monaten und negativen MRSA-Abstrichen gilt der Patient als MRSA-frei. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Patient weiterhin eine positive MRSA-Anamnese hat. Bei einer erneuten Aufnahme in ein Krankenhaus muss er daher erneut getestet und bis zum Ausschluss prophylaktisch isoliert werden.

Abrechnung und Vergütung

Die Abrechnung der MRSA-Sanierung und der dazugehörigen Leistungen erfolgt nach den Gebührenordnungen für Ärzte (GOP) des EBM. Für die Diagnostik und ambulante Eradikationstherapie werden die GOP 30940 bis 30956 angewandt. Besonders hervorzuheben ist, dass zur Abrechnung der Laborleistungen (GOP 30954 und 30956) eine Genehmigung zur Berechnung von Leistungen des Abschnitts 32.3.10 erforderlich ist. Einige GOP-Positionen schreiben auch vor, dass Patienten ein Merkblatt zu MRSA erhalten müssen.

Relevante GOP-Positionen

  • 30940: Erhebung des MRSA-Status eines Risikopatienten (38 Punkte)
  • 30942: Behandlung und Betreuung eines Risikopatienten (128 Punkte)
  • 30944: Aufklärung und Beratung eines Risikopatienten
  • 30946: Abklärungs-Diagnostik einer Kontaktperson nach erfolgloser Sanierung (30 Punkte)
  • 30948: Teilnahme an einer MRSA-Fall- oder regionalen Netzwerkkonferenz (86 Punkte)
  • 30950: Bestätigung einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich(e) (19 Punkte)
  • 30952: Ausschluss einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich(e) (19 Punkte)
  • 30954: Gezielter MRSA-Nachweis auf chromogenem Selektivnährboden (51 Punkte)
  • 30956: Nachweis der Koagulase und/oder des Clumpingfaktors zur Erregeridentifikation (nur bei positivem Nachweis gemäß GOP 30954)

Diese Positionen ermöglichen eine detaillierte Abrechnung der einzelnen Leistungen im Zusammenhang mit der MRSA-Sanierung und sind für die Kostentransparenz entscheidend.

Fortbildung und Zertifizierung

Um die Qualität der MRSA-Sanierung sicherzustellen, ist eine entsprechende Fortbildung für Ärzte und Psychotherapeuten vorgeschrieben. Die KBV bietet ein kostenfreies Fortbildungsportal an, in dem sich Ärzte über MRSA-Themen informieren und eine Prüfung absolvieren können. Die Prüfung besteht aus zehn Multiple-Choice-Fragen mit jeweils fünf Antwortoptionen. Mindestens sieben Fragen müssen korrekt beantwortet werden, um die Fortbildung als bestanden zu gelten. Bei weniger als sieben richtigen Antworten ist eine Wiederholung nach 24 Stunden möglich. Die Teilnahmebescheinigung wird direkt im Portal ausgestellt und muss zusammen mit dem Antrag auf Genehmigung der Abrechnung an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) gesendet werden.

Vorteile der Fortbildung

  • 3 Fortbildungspunkte bei bestandener Prüfung
  • Aktualisierung des Wissens über MRSA-Sanierung und -Diagnostik
  • Zertifizierung für die Abrechnung der Leistungen gemäß GOP 30.12

Zusätzlich bietet die KV Bayern eine kostenpflichtige Online-Fortbildung an, die für Nicht-Mitglieder ebenfalls verfügbar ist.

MRSA-Risikopatienten

MRSA-Risikopatienten müssen in den letzten sechs Monaten stationär behandelt worden sein (mindestens vier zusammenhängende Tage Verweildauer) und zusätzlich bestimmte Risikokriterien erfüllen. Dazu gehören:

  • positiver MRSA-Nachweis in der Anamnese
  • chronische Pflegebedürftigkeit (Vorliegen eines Pflegegrades)
  • antibiotische Therapie in den zurückliegenden sechs Monaten

Für Patienten, die diese Eingangskriterien erfüllen, wird zunächst ein MRSA-Status erhoben. Ist dieser positiv, muss entschieden werden, ob eine Eradikationstherapie notwendig ist, wobei auch hier die Vorhandensein von sanierungshemmenden Faktoren berücksichtigt wird.

MRSA-Infektion und -Kolonisation

Eine MRSA-Infektion oder -Kolonisation kann sich bereits aus dem Entlassungsbericht des Krankenhauses ergeben. In einigen Fällen ist jedoch eine eigene Abstrichentnahme durch den behandelnden Arzt notwendig. Prädiktionsstellen sind hierbei der Nasenvorhof, der Rachen und offene Wunden. Ist die Statuserhebung positiv, muss über die Notwendigkeit einer Eradikationstherapie entschieden werden, sofern keine kontraindizierten Faktoren vorliegen.

Fazit

Die MRSA-Sanierung ist ein vielschichtiger Prozess, der nach klaren Phasen und zeitlichen Vorgaben durchgeführt werden muss. Die Dauer der Sanierung hängt von der individuellen Situation des Patienten ab, wobei die KBV-Empfehlungen einen strukturierten Ablauf vorsehen. Nach einer erfolgreichen Sanierung ist eine Nachbeobachtung über 12 Monate erforderlich, um sicherzustellen, dass der Patient tatsächlich MRSA-frei ist. Trotzdem bleibt eine positive MRSA-Anamnese bestehen, weshalb bei zukünftigen Krankenhausaufenthalten eine erneute Screening durchgeführt werden muss.

Die Abrechnung der MRSA-Sanierung erfolgt nach klaren GOP-Positionen, wobei eine Genehmigung der KV notwendig ist. Zudem ist eine Fortbildung für Ärzte vorgeschrieben, um die Qualität der Behandlung zu gewährleisten. MRSA-Risikopatienten müssen besonders intensiv überwacht werden, da sie ein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen.

Die KBV bietet eine umfassende Struktur zur MRSA-Bekämpfung an, die sowohl diagnostische als auch therapeutische Maßnahmen umfasst. Diese Empfehlungen tragen dazu bei, die Ausbreitung von MRSA zu begrenzen und die Patientensicherheit zu erhöhen.

Quellen

  1. Kassenärztliche Vereinigung (KBV) – MRSA-Sanierung

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