Sanierung von MRSA-Besiedlungen: Verfahren, Phasen und Abrechnung nach den Vorgaben der KBV

Einleitung

Die Sanierung von MRSA-Besiedlungen ist ein komplexer Prozess, der sowohl diagnostische als auch therapeutische Schritte umfasst. MRSA (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus) ist ein Erreger, der aufgrund seiner Resistenz gegenüber mehreren Antibiotika besondere Vorsicht erfordert. Die Kassenärztliche Vereinigung (KBV) hat in der Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA klare Vorgaben für die Erkennung, Behandlung und Nachkontrolle von MRSA-Trägern formuliert.

Dieser Artikel erklärt die Verfahren, die in der Sanierung von MRSA-Besiedlungen angewendet werden, basierend auf den Empfehlungen der KBV, des Robert Koch-Instituts (RKI) und weiterer anerkannter Quellen. Es werden die einzelnen Phasen der Sanierung beschrieben, wissenschaftlich fundierte Empfehlungen zur Durchführung der Behandlung sowie die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen wie Abrechnungsschlüssel (GOP) detailliert erläutert.

Die Phasen der MRSA-Sanierung

Die MRSA-Sanierung erfolgt in mehreren Phasen, die jeweils bestimmte Ziele und Handlungen beinhalten. Diese Phasen sind systematisch gestaltet, um die Erfolgschancen der Sanierung zu maximieren und Rezidive vorzubeugen.

Phase A: Screening (Kontaktstatusprüfung)

Ein Screening ist unerlässlich, um die Kolonisationsstatus der Patientin oder des Patienten zu klären. MRSA kann sich in mehreren Körperregionen ansiedeln, darunter Nasenvorhöfe, Rachen, Achseln, Leiste, Rektum und Wunden. Die Screeningphase besteht darin, Abstriche aus diesen Regionen durchzuführen.

Ziel dieser Phase ist es, den MRSA-Besiedlungsstatus festzustellen. Nur wenn keine sanierungshemmenden Faktoren wie infizierte Wunden, Dialysepflicht oder laufende antibiotische Therapien vorliegen, kann mit der eigentlichen Sanierungsbehandlung begonnen werden.

Phase B: Behandlung

Die Behandlungsphase ist individuell angepasst und umfasst eine Kombination aus medikamentösen und desinfizierenden Maßnahmen. Die Behandlung kann beispielsweise eine antibiotische Nasensalbe, eine Rachenspülung, orale Antibiotika oder ein desinfizierendes Shampoo beinhalten. Die Dauer dieser Phase beträgt in der Regel drei bis fünf Tage.

Wichtig ist, dass die Behandlung immer unter Berücksichtigung des Antibiogramms erfolgt, da MRSA-Stämme unterschiedlich auf Antibiotika reagieren können. Zudem ist eine intensive Betreuung durch den behandelnden Arzt erforderlich, um die Therapie optimal zu planen und zu überwachen.

Phase C: Pause

Nach der Behandlungsphase folgt eine Pausephase, die erforderlich ist, um die Genauigkeit der Kontrollabstriche zu gewährleisten. In dieser Phase sollen Rückstände antimikrobieller Substanzen abklingen, um fälschlicherweise negative Abstrichergebnisse zu vermeiden. Die Dauer dieser Pause beträgt laut RKI drei Tage, wissenschaftliche Literatur nennt jedoch auch bis zu vier Tage.

Phase D: Erfolgskontrolle

Die Erfolgskontrolle erfolgt durch wiederholte Abstriche, um die MRSA-Besiedlung nachzuweisen oder auszuschließen. Nach den Empfehlungen der KBV müssen drei Abstriche an drei aufeinanderfolgenden Tagen aus allen vorher MRSA-positiven Lokalisationen durchgeführt werden.

Wichtig ist, dass das Labor über die Möglichkeit eines teilweisen „Poolens“ der Abstrichtupfer informiert wird. Dies ermöglicht eine effizientere Auswertung der Proben. Zudem sollte man sich in der Arztpraxis bereits mit einer ersten Abstrichkontrolle begnügen, falls die Kosten oder die Komplexität der dreifachen Kontrolle zu hoch sind.

Phase E: Kontrollabstriche

MRSA-Träger sind nachweislich in bis zu 50 Prozent der Fälle innerhalb eines Jahres erneut besiedelt. Daher sind Kontrollabstriche unerlässlich, um ein Wiederauftreten zu erkennen.

Die Häufigkeit der Kontrollabstriche hängt davon ab, ob die Patientin oder der Patient stationär oder ambulant behandelt wurde. In Krankenhäusern erfolgen Kontrollabstriche nach einem Monat, zwischen dem 3. und 6. sowie nach 12 Monaten. In der Arztpraxis sind Kontrollabstriche zwischen dem 3. und 6. Monat sowie idealerweise nach 12 Monaten erforderlich.

Wichtig ist, die Ergebnisse von Abstrichen, die während stationärer Aufenthalte durchgeführt wurden, mit einzubeziehen, um ein möglichst vollständiges Bild zu erhalten.

Phase F: Frei

Nach 12 Monaten mit negativen MRSA-Abstrichen gilt der Sanierte als MRSA-frei. Er hat jedoch weiterhin eine positive MRSA-Anamnese und muss bei Aufnahme in ein Krankenhaus erneut gescreent und bis zum Ausschluss prophylaktisch isoliert werden.

Voraussetzungen und Organisation der MRSA-Sanierung

Die MRSA-Sanierung erfordert nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch eine strukturierte Organisation. Zentrale Voraussetzungen für die Durchführung der Sanierung sind:

Fortbildung und Zertifizierung

Die KBV verlangt von Vertragsärztinnen und -ärzten eine entsprechende Fortbildung in der Infektiologie oder in der MRSA-Behandlung. Diese kann durch eine CME-Fortbildung erworben werden, die im Fortbildungsportal der KBV bereitsteht. Die Teilnahmebescheinigung ist erforderlich, um die Abrechnung der MRSA-Leistungen zu genehmigen.

Zudem ist eine Teilnahme an MRSA-Fall- oder regionalen Netzwerkkonferenzen vorgeschrieben, bei denen Themen wie die aktuelle Resistenzlage oder regionale Besonderheiten besprochen werden. Die Teilnahme an diesen Konferenzen ist berechnungsfähig, sofern die Konferenz durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) genehmigt wurde.

Organisation in MRSA-Netzwerken

Eine zentrale Voraussetzung für die Durchführung der MRSA-Sanierung ist die Integration in sektorenübergreifende MRSA-Netzwerke. Diese Netzwerke ermöglichen eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Pflegepersonal und dem öffentlichen Gesundheitsdienst.

Die Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA legt ferner Vorgaben für die Ausgestaltung von MRSA-Fallkonferenzen und regionalen Netzwerkkonferenzen fest. Diese Veranstaltungen sind nur berechnungsfähig, wenn sie durch die KV genehmigt wurden und den definierten Kriterien entsprechen.

Empfehlungen für die praktische Durchführung der MRSA-Sanierung

Die Durchführung der MRSA-Sanierung erfordert eine sorgfältige Planung und Einhaltung der Empfehlungen. Im Folgenden werden einige zentrale Empfehlungen aus der Literatur zusammengefasst:

1. Individuelle Anpassung der Therapie

Die MRSA-Sanierung ist kein Standardverfahren. Jede Patientin und jeder Patient benötigt eine individuelle Behandlungsplanung. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der Grunderkrankung, der lokalen Besiedlungsstellen und der Resistenzprofile des Erregers. Eine Anpassung der Therapie an das Antibiogramm ist daher unerlässlich.

2. Begleitende desinfizierende Maßnahmen

Neben der medikamentösen Therapie sind auch desinfizierende Maßnahmen von Bedeutung. Dazu gehören beispielsweise die Desinfektion persönlicher Gegenstände wie Rasierer, Zahnbürsten oder In-Ear-Kopfhörer. Deoroller sollten während der Sanierungsphase nicht verwendet werden, da sie zur Verbreitung von Erregern beitragen können.

3. Hygienemaßnahmen im Haushalt

Während der Sanierungsphase ist eine besonders intensive Hygiene erforderlich. Dazu gehören unter anderem das tägliche Wechseln von Bettwäsche, Handtüchern und anderen Utensilien der Körperpflege. Atemtrainingsgeräte oder Schlafapnoe-Masken müssen täglich aufbereitet oder ausgetauscht werden, um eine erneute Besiedlung zu vermeiden.

4. Wundbehandlung

MRSA-infizierte oder -kolonisierte Wunden müssen nach ärztlicher Anordnung behandelt werden. Gegebenenfalls ist eine Rücksprache mit einer Wund- oder Enterostomatherapeutin erforderlich, um die optimale Behandlung zu gewährleisten.

Abrechnung und Vergütung der MRSA-Leistungen

Die Abrechnung der MRSA-Leistungen erfolgt nach den GOP (Gebührenordnungspositionen) im Abschnitt 30.12 der EBM (Einheitlichen Bewertungsmaßstab). Die genaue Abrechnung hängt von der Art und Dauer der durchgeführten Leistungen ab. Einige relevante GOP sind:

GOP Beschreibung Bewertung
30940 Erhebung des MRSA-Status eines Risikopatienten 38 Punkte
30942 Behandlung und Betreuung eines Risikopatienten 128 Punkte
30944 Aufklärung und Beratung eines Risikopatienten 128 Punkte
30946 Abklärungs-Diagnostik einer Kontaktperson 30 Punkte
30948 Teilnahme an einer MRSA-Fall- oder regionalen Netzwerkkonferenz 86 Punkte
30950 Bestätigung einer MRSA-Besiedelung 19 Punkte
30952 Ausschluss einer MRSA-Besiedelung 19 Punkte
30954 Gezielter MRSA-Nachweis 51 Punkte
30956 Nachweis der Koagulase und/oder Clumpingfaktor 51 Punkte

Zur Abrechnung der Laborleistungen (GOP 30954 und 30956) ist eine Genehmigung zur Berechnung von Leistungen des Abschnitts 32.3.10 erforderlich. Vertragsärztinnen und -ärzte benötigen eine Genehmigung ihrer KV, um MRSA-Leistungen abrechnen zu dürfen.

MRSA-Informationen für Patientinnen und Patienten

Patientinnen und Patienten benötigen klare Informationen über MRSA, die Sanierungsbehandlung und die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen. Nach den Empfehlungen der KBV ist es obligatorisch, dass Patientinnen und Patienten ein MRSA-Merkblatt erhalten.

Ein solches Merkblatt sowie weitere Informationen für Ärztinnen und Ärzte bietet das MRE-Netzwerke NRW an. In diesem Rahmen werden auch Empfehlungen zur Patientenberatung, zur Durchführung der Sanierung sowie zur Nachbetreuung gegeben.

Fazit

Die Sanierung von MRSA-Besiedlungen ist ein komplexer Prozess, der sowohl fachliche als auch organisatorische Voraussetzungen erfordert. Die KBV hat in der Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA klare Vorgaben für die Durchführung der Sanierung formuliert. Diese Vorgaben umfassen die Phasen der Sanierung, die Abrechnung der Leistungen, die erforderliche Fortbildung sowie die Integration in MRSA-Netzwerke.

Die Erfolgschancen der Sanierung sind besonders hoch, wenn die Empfehlungen der KBV und des RKI strikt eingehalten werden. Zudem ist die Durchführung der Kontrollabstriche unerlässlich, um ein Wiederauftreten von MRSA zu verhindern.

Für Ärztinnen und Ärzte ist es zudem wichtig, sich über die aktuellen Vorgaben der KBV, über regionale Besonderheiten und über die Resistenzlage zu informieren. Nur so können sie eine optimale MRSA-Behandlung planen, durchführen und nachbetreuen.

Quellen

  1. Kassenärztliche Vereinigung (KBV)
  2. Hygiene-Informationen für Patienten an der Universität Rostock

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