BAFA-Förderung für energetische Sanierungen: Was Hausbesitzer wissen sollten

Die energetische Sanierung von Gebäuden spielt eine entscheidende Rolle im Klimaschutz und trägt dazu bei, den Energieverbrauch in Wohngebäuden zu reduzieren. In Deutschland unterstützt der Staat Eigentümer bei solchen Sanierungsmaßnahmen durch verschiedene Förderprogramme. Eine davon ist die BAFA-Förderung, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereitgestellt wird. Sie richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen, die energieeffiziente Maßnahmen in bestehenden Gebäuden umsetzen möchten.

Seit dem 2. Januar 2023 ist das BAFA für die Förderung einzelner Sanierungsmaßnahmen verantwortlich, während die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für größere Sanierungsprojekte zuständig ist. Die BAFA-Förderung beinhaltet Zuschüsse für Arbeiten an der Gebäudehülle, die Installation von Solarthermieanlagen, den Austausch alter Heizungsanlagen durch moderne, umweltfreundliche Systeme sowie Maßnahmen an der Anlagentechnik, wie z. B. Lüftungssysteme und Smart-Home-Technologie.

In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte der BAFA-Förderung für energetische Sanierungen im Detail vorgestellt, darunter förderfähige Maßnahmen, die Höhe der Förderung, der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) und der Antragstellungsprozess. Ziel ist es, Eigentümer und Sanierer umfassend über die Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung zu informieren.

Was ist die BAFA-Förderung?

Die BAFA-Förderung ist eine staatliche Unterstützung für energieeffiziente Maßnahmen in bestehenden Gebäuden. Sie wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet und ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese Förderung wurde eingeführt, um Energieeinsparungen zu fördern, den Ausstoß von CO₂ zu reduzieren und den Übergang zu erneuerbaren Energien zu beschleunigen.

Die BEG umfasst drei Segmente:

  1. BEG Wohngebäude (BEG WG): Fördert den Neubau und die Sanierung von Effizienzhäusern.
  2. BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG): Fördert die Sanierung von Nichtwohngebäuden.
  3. BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM): Wird vom BAFA betreut und konzentriert sich auf die Modernisierung bestehender Gebäude durch Einzelmaßnahmen.

Die BAFA-Förderung ist in Form von prozentualen Zuschüssen für einzelne Projekte verfügbar, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Im Gegensatz zur KfW, die in der Regel Kredite mit Tilgungszuschüssen anbietet, handelt es sich bei den BAFA-Zuschüssen um direkte finanzielle Unterstützung, die je nach Maßnahme unterschiedlich hoch ausfällt.

Förderfähige Maßnahmen

Die BAFA-Förderung beinhaltet eine Vielzahl von Maßnahmen, die zur energetischen Sanierung von Gebäuden beitragen. Dazu zählen unter anderem:

1. Sanierungen der Gebäudehülle

Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle sind zentrale Elemente einer energetischen Modernisierung. Die BAFA fördert folgende Arbeiten:

  • Wärmedämmung von Dach, Wand und Boden
  • Austausch von Fenstern und Türen
  • Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz, z. B. die Installation von Jalousien oder Schattensystemen
  • Dämmung von Fugen und Schwachstellen

Diese Maßnahmen tragen dazu bei, den Wärmeverlust des Gebäudes zu reduzieren und den Energieverbrauch für Heizung und Klimatisierung zu senken. Die Förderung für diese Arbeiten beträgt in der Regel 15 %, kann aber auf 20 % steigen, wenn sie im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt werden.

2. Heizungsoptimierung und -austausch

Obwohl die BAFA-Förderung für Heizungsmaßnahmen in der Vergangenheit umfassender war, hat sich das Zuständigkeitsfeld seit 2024 verändert. Heutzutage werden Heizungsarbeiten hauptsächlich über die KfW gefördert. Dennoch bleibt das BAFA für bestimmte Heizungsmaßnahmen weiterhin relevant:

  • Austausch von Heizungsanlagen durch moderne Systeme, die auf erneuerbaren Energien basieren
  • Optimierung bestehender Heizsysteme, z. B. durch die Installation von Regeltechnik oder Brennwerttechnik

Für energieeffiziente Wärmepumpen können bis zu 40 % Förderung gewährt werden. Allerdings ist der Antragstellungsprozess komplexer und erfordert oft die Einbindung eines Energieberaters.

3. Anlagentechnik und Smart-Home-Systeme

Neben der Gebäudehülle und der Heizung sind auch Maßnahmen an der Anlagentechnik förderfähig. Dazu zählen:

  • Installation von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Modernisierung der Innenbeleuchtung, z. B. durch den Austausch von Energiesparlampen gegen LED-Lampen
  • Einbau von Smart-Home-Systemen, die den Energieverbrauch optimieren können

Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Energieeffizienz des gesamten Haushalts zu verbessern und können je nach Art der Maßnahme bis zu 30 % Förderung erhalten.

4. Energieberatung

Die Energieberatung ist ein zentraler Bestandteil der BAFA-Förderung. Sie dient dazu, die energetischen Schwachstellen eines Gebäudes zu identifizieren und Maßnahmen zur Energieeinsparung abzuleiten. Die Beratung ist in der Regel durch zertifizierte Energieberater durchzuführen, die auf der Energie-Effizienz-Experten-Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) stehen.

Die Energieberatung ist bis zu 80 % vom Staat gefördert, was sie zu einer kostengünstigen Option macht. Sie ist oft eine Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln und kann in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt werden.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein umfassendes Konzept, das auf der Grundlage einer ganzheitlichen Energieberatung erstellt wird. Er dient dazu, eine strategische Planung für die energetische Sanierung eines Gebäudes vorzunehmen und stellt sicher, dass die Maßnahmen optimal aufeinander abgestimmt sind.

Vorteile des iSFP

Der iSFP bietet mehrere Vorteile:

  • Höhere Förderhöhe: Maßnahmen, die im Rahmen eines iSFP durchgeführt werden, können zusätzliche Förderungen erhalten. So steigt beispielsweise die Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle von 15 % auf 20 %.
  • Bessere Konditionen: Der iSFP-Bonus ermöglicht es, Kosten in Höhe von bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr berücksichtigen zu können.
  • Effizienzsteigerung: Durch die ganzheitliche Betrachtung des Gebäudes können Synergieeffekte genutzt werden, z. B. durch die Kombination von Dämmung, Fensteraustausch und Lüftungsoptimierung.
  • Vereinfachung des Antragstellungsprozesses: Der Energieberater, der den iSFP erstellt, kann oft auch den Förderantrag an das BAFA stellen.

Wie wird der iSFP erstellt?

Der iSFP wird durch einen zertifizierten Energieberater erstellt, der das Gebäude begutachtet und alle relevanten Faktoren berücksichtigt. Dazu gehören:

  • Der aktuelle Energieverbrauch
  • Die thermischen Eigenschaften der Gebäudehülle
  • Die Effizienz der Heizungsanlage
  • Mögliche Einsparpotenziale

Im Anschluss an die Begutachtung wird ein detaillierter Sanierungsplan erstellt, der die notwendigen Maßnahmen und deren Reihenfolge definiert. Der Energieberater kann dann auch den Förderantrag beim BAFA einreichen.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung?

Die Höhe der BAFA-Förderung hängt von der Art der Maßnahme und davon, ob sie im Rahmen eines iSFP durchgeführt wird. Ein Überblick über die aktuellen Fördersätze ist wie folgt:

Maßnahme Fördersatz Fördersatz + iSFP-Bonus Maximale Förderung pro Wohneinheit
Wärmedämmung (Dach, Wand etc.) 15 % 20 % 4.500 bis 12.000 Euro
Austausch von Türen und Fenstern 15 % 20 % 4.500 bis 12.000 Euro
Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz 15 % 20 % 4.500 bis 12.000 Euro
Heizungsoptimierung 30 % 30 % bis 40 % für Wärmepumpen

Die Förderung ist pro Wohneinheit begrenzt und kann je nach Maßnahme unterschiedlich ausfallen. Die genaue Höhe der Förderung hängt von den individuellen Voraussetzungen des Projekts ab und sollte vor Beginn der Sanierungsarbeiten durch einen Energieberater ermittelt werden.

Wie erfolgt die Beantragung der BAFA-Förderung?

Die Beantragung der BAFA-Förderung erfolgt online über das BAFA-Portal. Es ist wichtig, den Antrag vor Beginn der Sanierungsarbeiten einzureichen, da sonst die Förderung verloren gehen kann. Einige Punkte sind dabei besonders relevant:

  • Vorlage eines Handwerkerangebots: Die Einreichung eines Handwerkerangebots gilt bereits als Start der Sanierung. Der Antrag muss daher vor dieser Einreichung gestellt werden.
  • Einbindung eines Energieberaters: Der Energieberater spielt eine zentrale Rolle in der Antragstellung. Er kann den Antrag im Namen des Antragstellers einreichen und ist oft eine Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung.
  • Dokumentation der Maßnahmen: Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten müssen die Maßnahmen nachgewiesen werden. Dazu gehören z. B. Rechnungen, Gutachten und Fotos.

Zeitliche Einschränkungen und Fristen

Die BAFA-Förderung unterliegt gewissen zeitlichen Einschränkungen. So ist beispielsweise die Regelung, dass ab Januar 2024 alle Effizienzmaßnahmen einen Fördersatz von 30 % erhalten, nur bis Anfang 2026 gültig. Dies bedeutet, dass Eigentümer, die von dieser Regelung profitieren möchten, rechtzeitig handeln müssen.

Außerdem ist es wichtig, die Förderanträge rechtzeitig zu stellen, da das BAFA Anträge, die nach Beginn der Maßnahmen eingereicht werden, ablehnt. In solchen Fällen bleibt nur die Option, den sogenannten Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch zu nehmen.

Weitere Aspekte der BAFA-Förderung

Neben den klassischen Sanierungsmaßnahmen gibt es auch einige weitere Punkte, die im Zusammenhang mit der BAFA-Förderung von Interesse sind:

1. Blockheizkraftwerke (BHKW)

Blockheizkraftwerke (BHKW) sind Geräte, die Strom und Wärme gleichzeitig erzeugen und somit besonders energieeffizient sind. Die BAFA-Förderung für BHKW hängt von der elektrischen Leistung und dem Einsatz des Stroms ab. Für BHKW mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 Kilowatt und 60.000 Betriebsstunden gibt es eine Vergütung von 4 Cent pro Kilowattstunde, was bis zu 4.800 Euro ausmacht.

2. Nano-KWK-Anlagen

Nano-KWK-Anlagen sind kleine BHKW mit einer elektrischen Leistung von maximal 2 Kilowatt. Sie können eine Förderung im Voraus erhalten, wodurch Eigentümer bereits vor der Installation finanzieren können.

3. Steuerbonus für die Sanierung

Wenn die Beantragung der BAFA-Förderung zu spät erfolgt, bleibt der sogenannte Steuerbonus für die Sanierung als Alternative. Dieser Bonus ist in der Regel niedriger als die BAFA-Förderung, kann aber dennoch eine finanzielle Entlastung bieten.

Fazit

Die BAFA-Förderung ist ein wertvoller finanzieller Unterstützungspunkt für Eigentümer, die ihre Immobilien energetisch sanieren möchten. Sie umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die zur Energieeinsparung beitragen und die Umwelt entlasten. Besonders effektiv ist die Förderung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), der nicht nur die Förderhöhe erhöht, sondern auch den Sanierungsprozess strategisch gestaltet.

Die Beantragung der Förderung erfolgt über das BAFA-Portal und sollte vor Beginn der Sanierungsarbeiten erfolgen. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen nachweisbar sind und im Idealfall von einem zertifizierten Energieberater begleitet werden. Zudem sind zeitliche Einschränkungen zu beachten, da einige Förderregelungen nur bis Anfang 2026 gelten.

Wer sich für die energetische Sanierung seines Hauses entscheidet, sollte daher frühzeitig die Fördermöglichkeiten in Betracht ziehen und sich bei Bedarf von Experten beraten lassen. So kann man nicht nur den Energieverbrauch senken, sondern auch vom finanziellen Vorteil staatlicher Unterstützung profitieren.

Quellen

  1. Holzbau Spilger: BAFA-Förderung 2025
  2. Heizung.de: BAFA-Förderung für Neubau und Sanierung

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