Energetische Sanierung: Förderprogramme, Voraussetzungen und Vorteile für Eigentümer

Energetische Sanierungen sind in den letzten Jahren nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen immer wichtiger geworden. Der Austausch veralteter Fenster, die Dämmung von Fassaden, Dächer und Kellerdecken sowie der Einbau moderner Heiztechnik tragen dazu bei, Energiekosten zu senken und den Gebäudebestand langfristig zu sichern. Um Eigentümer bei diesen Investitionen zu unterstützen, bietet der Bund eine Vielzahl von Förderprogrammen an. Diese ermöglichen Zuschüsse, zinsgünstige Kredite und Bonusförderungen, die die Sanierungsmaßnahmen finanziell attraktiver gestalten.

In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Förderangebote, die Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme und die Vorteile, die Eigentümer von einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sowie von Energieberatungen erhalten können. Zudem wird auf die speziellen Förderungen für Kommunen und Quartiere, beispielsweise im Rahmen des Programms „Energetische Stadtsanierung“, eingegangen.

Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein umfassendes Förderprogramm, das seit 2024 das Herzstück staatlicher Unterstützung bei energetischen Sanierungen darstellt. Ziel der BEG ist es, die Energieeffizienz im Gebäudebestand zu steigern und den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Das Programm wird durch zwei zentrale Institutionen verwaltet: BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Je nach Art und Umfang der Sanierungsmaßnahmen ist entweder BAFA oder KfW zuständig.

BAFA: Förderung von Einzelmaßnahmen

BAFA ist für die Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Heizungsanlagen verantwortlich. Hierbei handelt es sich um Investitionen wie die Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, den Austausch von Fenstern und Türen sowie den Einbau moderner Heiztechnik, wie z. B. Wärmepumpen. BAFA bietet direkte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, und kann auch für Maßnahmen zur Emissionsminderung, wie z. B. bei Biomasseheizungen, bis zu 50 % der Kosten fördern.

Ein besonderes Plus: Wenn Sanierer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen und die Maßnahmen schrittweise umsetzen, erhöht sich der Fördersatz um 5 % – bei den meisten Maßnahmen also auf 20 %. Dies gilt jedoch nicht für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen, bei denen der Fördersatz bereits 50 % beträgt.

Die förderfähigen Ausgaben pro Wohneinheit sind auf 60.000 Euro begrenzt, wenn ein iSFP vorliegt, und auf 30.000 Euro, wenn keine Planung vorliegt (ohne iSFP, ausgenommen Maßnahmen zur Emissionsminderung).

KfW: Förderung von Rundumsanierungen und Effizienzhäusern

Im Gegensatz zu BAFA konzentriert sich die KfW auf umfassende Sanierungsprojekte, bei denen das Gebäude auf einen hohen Effizienzstandard gebracht wird. Die KfW bietet zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen, die den finanziellen Aufwand der Sanierung reduzieren. Je höher der erreichte Effizienzstandard, desto größer ist der Zuschuss.

Ein weiteres Plus: Wenn Eigentümer eine Wärmepumpe oder eine andere moderne Heizung einbauen, gibt es zusätzliche Bonusförderungen. Besonders hervorzuheben ist der Klimageschwindigkeits-Bonus, der für den besonders frühen Austausch einer fossilen Heizung erhöhte Förderungen ermöglicht. Zudem gibt es 70 % Zuschuss für den Heizungstausch, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Ein weiteres Programm der KfW ist die Förderung von Gebäudenetzen, bei der die Vorgaben und Fördersätze mit denen der Heizungstechnik übereinstimmen.

Wichtige Maßnahmen, die gefördert werden

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude können folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke
  • Austausch von Fenstern und Türen
  • Einbau moderner Heizsysteme (z. B. Wärmepumpen)
  • Energieberatung und individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Heizungsoptimierung (z. B. Austausch von Heizungspumpen)
  • Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen (z. B. bei Biomasseheizungen)
  • Digitale Verbrauchsoptimierungssysteme
  • Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten

Die Förderung solcher Maßnahmen erfolgt entweder über BAFA oder KfW, je nach Art und Umfang des Projekts. Ebenso können Umfeldmaßnahmen, wie z. B. die Entfernung alter Bauteile, Gerüstkosten oder notwendige Reparaturen an Putz und Mauerwerk beim Fenstertausch, gefördert werden.

Voraussetzungen und Prozess der Förderung

Um eine Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP): Eine Energieberatung ist Voraussetzung für viele Förderprogramme. Sie zeigt auf, welche Maßnahmen sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten. Der iSFP kann zudem zu einem Zuschussbonus von 5 % führen.
  • Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten: Diese Begleitung ist bei umfassenden Sanierungen empfohlen, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen fachgerecht umgesetzt werden. Die Begleitung ist in den jeweiligen Programmen mit beantragbar.
  • Vorhandene Energieausweise: In einigen Fällen wird der Energieausweis als Nachweis für den Ist-Zustand des Gebäudes benötigt.
  • Nutzung der Fördermittel durch zertifizierte Handwerker: Die Maßnahmen müssen von zertifizierten Handwerksbetrieben durchgeführt werden, um förderfähig zu sein.

Der Antrag wird entweder direkt beim BAFA oder über den KfW-Kredit beantragt. Für BAFA-Anträge ist der 1. Januar 2024 der Startzeitpunkt. Bei der KfW hängt die Beantragung von der Art des Projekts (Einzelmaßnahme oder Rundumsanierung) ab.

Bonusprogramme und zusätzliche Vorteile

Neben den Grundförderungen gibt es zusätzliche Boni, die den Fördersatz erhöhen können:

  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): +5 % auf den Fördersatz, wenn Maßnahmen schrittweise umgesetzt werden.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: Für den besonders frühen Austausch fossiler Heizungen.
  • Bonus für Wärmepumpen: Zusätzlich zur Grundförderung.
  • Bonus für Einkommensschwache: Für Privatpersonen mit bestimmten Einkommensgrenzen.

Zudem ist es möglich, entstandene Sanierungskosten steuerlich abzusetzen, was die finanzielle Attraktivität weiter erhöht. Für Einbruchschutzmaßnahmen und altersgerechte Umbaumaßnahmen gibt es zudem zusätzliche Zuschüsse, die im Rahmen der Sanierung in Anspruch genommen werden können.

Energetische Stadtsanierung: Förderung für Kommunen

Neben den Förderungen für private Eigentümer gibt es auch spezielle Programme, die auf kommunale Ebene wirken. Ein Beispiel hierfür ist das Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung", das von der KfW in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) durchgeführt wird.

Mit diesem Programm werden Kommunen, kommunale Unternehmen und weitere Akteure bei der klimafreundlichen Sanierung von Stadtquartieren unterstützt. Ziel ist es, den Gebäudebestand klimaneutral und nachhaltig zu gestalten. Die Förderung umfasst Zuschüsse von bis zu 75 %, bei Haushaltsnotlagen sogar bis zu 90 %. Insgesamt sind 75 Millionen Euro für das Jahr 2025 und – unter Vorbehalt des Haushaltes 2026 – jeweils 75 Millionen Euro für 2026 veranschlagt.

Das Programm fördet Konzepte für energetische Sanierungen, Dekarbonisierung der Energieversorgung und Sanierungsmanagement, das die Umsetzung begleitet. Der Neustart des Programms sendet ein starkes Signal für den Klimaschutz und die Zukunftsfähigkeit des Gebäudebestandes in Deutschland.

Fazit

Energetische Sanierungen sind nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit von Gebäuden von großer Bedeutung. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, um Sanierungsmaßnahmen finanziell zu entlasten. Durch Zuschüsse, zinsgünstige Kredite und Bonusprogramme können Eigentümer und Kommunen ihre Investitionen deutlich reduzieren.

Wichtig ist, dass die Maßnahmen fachgerecht geplant und durchgeführt werden. Eine Energieberatung und ein individueller Sanierungsfahrplan erhöhen nicht nur die Chancen auf eine Förderung, sondern tragen auch dazu bei, dass die Sanierungsmaßnahmen langfristig tragfähig und effizient sind. Für Kommunen bietet das Programm „Energetische Stadtsanierung“ eine weitere Option, um Quartiere nachhaltig zu entwickeln und den Gebäudebestand für die Zukunft fit zu machen.

Quellen

  1. Finanztip – Energetische Sanierung: Förderung
  2. Wüstenrot – Förderung energetische Sanierung
  3. Energieberatung Richter – Förderung energetische Sanierung
  4. Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen – Energetische Stadtsanierung

Ähnliche Beiträge