Förderungen für die Sanierung von Wohngebäuden im Jahr 2024: Überblick und Empfehlungen

Die Sanierung von Wohngebäuden hat sich in den letzten Jahren zu einem zentralen Thema in der Energie- und Klimapolitik entwickelt. Die Bundesregierung setzt stark auf den Ausbau der Energieeffizienz und die Reduktion von Treibhausgasemissionen. In diesem Kontext bieten staatliche Förderprogramme eine wertvolle Unterstützung für Eigentümer, die in die energetische Verbesserung ihrer Immobilien investieren möchten. Im Jahr 2024 wurden mehrere Neuerungen und Anpassungen an den Förderbedingungen vorgenommen, die sich auf das Vorgehen, die Höhe der Förderung und die Kombinationsmöglichkeiten auswirken.

Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die aktuellen Förderungen für die Sanierung von Wohngebäuden im Jahr 2024. Es werden die zentralen Förderprogramme vorgestellt, die förderfähigen Maßnahmen erläutert, relevante Neuerungen diskutiert und praktische Empfehlungen für das Vorgehen gegeben.

Energieberatung als Startpunkt der Sanierung

Eine grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche und kosteneffiziente Sanierung ist eine fachmännische Energieberatung. Sie dient nicht nur dazu, den aktuellen Energieverbrauch und den Zustand der Immobilie zu analysieren, sondern ermöglicht auch, die förderfähigen Maßnahmen zu identifizieren. Im Jahr 2024 ist die Energieberatung für Wohngebäude durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weiterhin attraktiv gefördert.

Die Förderung beträgt 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, mit einem Höchstbetrag von 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 850 Euro für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten. Die Beratung wird durch einen zugelassenen Energieberater durchgeführt, der einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt. Dieser Sanierungsfahrplan ist nicht nur für die Planung der Sanierung wichtig, sondern auch für die Erhöhung der Fördersätze.

Wer sich nach Erstellung des iSFP für Sanierungsmaßnahmen entscheidet, erhält bis zu 5 Prozent zusätzliche Förderung. Zudem wird die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik verdoppelt, von 30.000 Euro auf 60.000 Euro. Dies ist ein entscheidender Vorteil, der die Sanierung finanziell attraktiver macht.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm für Sanierungsmaßnahmen, das ab dem 1. Januar 2024 in Kraft ist. Sie bündelt verschiedene bestehende Förderprogramme und richtet sich sowohl an Eigentümer, die einzelne Maßnahmen durchführen, als auch an solche, die eine Komplettsanierung planen.

BEG EM – Förderung für Einzelmaßnahmen

Unter der Kategorie BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle: Dazu gehören Dämmmaßnahmen an Außenwänden, Dächern und Fenstern. Die Förderung beträgt 20 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Anlagentechnik: Dazu zählt der Einbau oder Austausch von raumlufttechnischen Anlagen. Auch hier beträgt die Förderung 20 Prozent.
  • Erneuerbare Energien: Maßnahmen, die auf erneuerbaren Energien basieren, wie Solarthermieanlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen, können ebenfalls gefördert werden.

Die Höchstgrenzen für förderfähige Kosten sind abhängig davon, ob ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt. Ohne Sanierungsfahrplan liegt die Grenze für Dämmung, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung bei maximal 30.000 Euro jährlich. Mit Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf bis zu 60.000 Euro jährlich. Bei Kombination verschiedener Einzelmaßnahmen, wie Heizungstausch und Dämmung, kann die Gesamthöchstgrenze sogar bis zu 90.000 Euro betragen.

BEG WG – Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Die BEG WG (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude) richtet sich an Eigentümer, die ihre Immobilie in ein Effizienzhaus umwandeln möchten. Voraussetzung ist, dass die Immobilie mindestens fünf Jahre alt ist und die Sanierung gemäß eines individuellen Sanierungsfahrplans erfolgt.

Für die Komplettsanierung kann ein zinsgünstiger Kredit in Höhe von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus ist ein Tilgungszuschuss zwischen 5 und 45 Prozent möglich. Die genaue Höhe des Tilgungszuschusses hängt von Faktoren wie dem Einkommen des Eigentümers, der Energieeffizienz der Maßnahmen oder der Geschwindigkeit der Sanierung ab.

Heizungstausch und Förderung durch die KfW

Ein zentrales Thema der Sanierung ist der Heizungstausch. Ab 2024 hat die Zuständigkeit für die Förderung von Heizungstauschmaßnahmen von BAFA auf die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) übergegangen. Das hat zu einigen Änderungen in den Fördervoraussetzungen geführt:

  • Einheitliche Grundförderung: Statt individueller Fördersätze für verschiedene Heizungstypen gibt es ab 2024 eine einheitliche Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Erneuerbare Energien als Voraussetzung: Gefördert wird nur der Einbau einer klimafreundlichen Heizung, die erneuerbare Energien nutzt. Öl- oder Gasheizungen sind nicht förderfähig.
  • Boni für zusätzliche Vorteile: Eigentümer können zusätzliche Boni erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören:
    • Geschwindigkeitsbonus: Wenn die Maßnahmen innerhalb kürzester Zeit umgesetzt werden.
    • Einkommensbonus: Für Haushalte mit niedrigem Einkommen.
    • Effizienzbonus: Für besonders energieeffiziente Maßnahmen.

Zudem kann ein Bonus von 5 Prozent hinzugefügt werden, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt. Dies unterstreicht nochmals die Bedeutung der Energieberatung am Beginn der Sanierung.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Antragstellung auf Förderung erst nach Vertragsabschluss mit einer Fachfirma erfolgen muss. Das bedeutet, dass Eigentümer nun flexibler planen können, da nicht mehr im Vorfeld die Förderung geklärt sein muss, bevor ein Handwerker beauftragt wird.

Voraussetzungen und Ablauf der Förderung

Um die staatlichen Förderungen in Anspruch zu nehmen, müssen einige formelle Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Alter der Immobilie: Bei Komplettsanierungen muss der Bauantrag oder die Bauanzeige mindestens fünf Jahre alt sein. Bei der Energieberatung liegt die Frist bei zehn Jahren.
  • Einbindung eines Energieeffizienzexperten: Für viele Maßnahmen ist die Einbindung eines zugelassenen Energieberaters oder eines Energieeffizienzexperten erforderlich. Dieser erstellt den individuellen Sanierungsfahrplan und begleitet die Sanierung.
  • Kombinationsmöglichkeiten: Es ist möglich, verschiedene Förderprogramme miteinander zu kombinieren. So können die Förderungen für Energieberatung, Einzelmaßnahmen und Komplettsanierung gemeinsam genutzt werden, um die Kosten zu reduzieren.

Der Ablauf der Antragstellung ist in mehreren Schritten strukturiert:

  1. Energieberatung und Sanierungsfahrplan: Der erste Schritt ist die Beantragung einer geförderten Energieberatung. Der Berater erstellt den individuellen Sanierungsfahrplan.
  2. Planung der Maßnahmen: Auf Basis des Sanierungsfahrplans wird die Sanierung geplant. Hierbei ist es wichtig, dass alle Maßnahmen, die im Fahrplan enthalten sind, auch umgesetzt werden.
  3. Beauftragung eines Fachunternehmens: Vor der Antragstellung muss ein Vertrag mit einem Fachunternehmen abgeschlossen sein.
  4. Förderantrag stellen: Der Antrag wird entweder beim BAFA oder der KfW gestellt, abhängig von der Art der Maßnahme.
  5. Fördergeld erhalten: Nach Prüfung des Antrags wird die Förderung in Form von Zuschüssen oder Krediten an die Eigentümer ausbezahlt.

Empfehlungen für Eigentümer

Um die bestmögliche finanzielle Unterstützung für die Sanierung in Anspruch zu nehmen, sollten Eigentümer folgende Empfehlungen beachten:

  1. Frühzeitige Beratung einholen: Eine Energieberatung ist die Basis für eine sinnvolle und förderfähige Sanierung. Sie hilft nicht nur bei der Planung, sondern erhöht auch die Fördersätze.
  2. Individuellen Sanierungsfahrplan erstellen: Der Sanierungsfahrplan ist entscheidend für die Erhöhung der Fördersätze und die Kombination verschiedener Maßnahmen. Ohne Fahrplan sind die förderfähigen Kosten begrenzt.
  3. Zielgerichtet planen: Die Sanierung sollte gezielt auf die energetische Verbesserung ausgerichtet sein. Es ist sinnvoll, Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik in Kombination durchzuführen, um maximale Effizienz zu erzielen.
  4. Förderungen kombinieren: Es ist möglich, verschiedene Förderprogramme miteinander zu kombinieren. Dadurch können die Kosten der Sanierung erheblich reduziert werden.
  5. Energieeffizienzexperten einbinden: Für viele Fördermaßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienzexperten erforderlich. Dieser begleitet die Sanierung und stellt sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Fazit

Die Förderungen für die Sanierung von Wohngebäuden im Jahr 2024 bieten Eigentümern eine wertvolle Unterstützung bei der Modernisierung ihrer Immobilien. Die Bundesregierung setzt stark auf Energieeffizienz und Klimaschutz, wodurch die Förderlandschaft in den letzten Jahren stark ausgebaut wurde. Die neuen Programme, wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), bieten nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch die Möglichkeit, die Immobilie langfristig energieeffizienter und damit kostengünstiger zu nutzen.

Eigentümer sollten sich frühzeitig über die Fördermöglichkeiten informieren und eine fachmännische Energieberatung in Anspruch nehmen. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein entscheidender Faktor für die Erhöhung der Fördersätze. Zudem ist es wichtig, die Voraussetzungen für die Beantragung zu beachten, um die Förderung erfolgreich in Anspruch zu nehmen.

Die Sanierung von Wohngebäuden ist nicht nur eine Investition in die Zukunft der Immobilie, sondern auch ein Beitrag zum Klimaschutz. Mit den richtigen Maßnahmen und der Unterstützung staatlicher Förderprogramme kann sie sich finanziell lohnen und gleichzeitig umweltfreundlich gestaltet werden.

Quellen

  1. Energie-Fachberater: Förderung für die Sanierung 2024
  2. Wohnhausimmobilien: Attraktive Förderungen für Sanierungsmaßnahmen 2024
  3. AmCAD Energieberatung: Förderungen Sanierung Wohngebäude 2024
  4. Deutsche Handwerks-Zeitung: Energetische Sanierung – Diese Förderungen gibt es 2024
  5. BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude

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