Sanierung des Wikingecks in Schleswig: Umweltgerechte Aufarbeitung einer Altlast und zukünftige Nutzung

Einführung

Die Sanierung des Wikingecks in Schleswig, einem historischen Industrieareal unmittelbar am Ufer der Schlei, ist ein komplexes Projekt, das sich über mehrere Jahre erstreckt hat. Das ehemalige Gelände einer Teerpappenfabrik und eines Gaswerks wurde über Jahrzehnte stark durch Teeröle kontaminiert. Nach umfangreichen Untersuchungen und Rechtsstreitigkeiten ist die Sanierung inzwischen weit fortgeschritten, und das Projekt nähert sich dem Abschluss. Ziel des Projekts ist es, den belasteten Untergrund zu reinigen, das Ufer wiederherzustellen und eine zukünftige, nachhaltige Nutzung des Areals zu ermöglichen.

Die Kosten der Sanierung belaufen sich auf rund 24,2 Millionen Euro. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig im Februar 2023 trägt der Bund 64,25 Prozent der Kosten, das Land Schleswig-Holstein 2,42 Millionen Euro, und der Kreis Schleswig-Flensburg hat in Vorleistung getreten. Ob der Bund seine finanzielle Verpflichtung erfüllt, ist noch in Rechtsauffassung, und eine endgültige Klärung ist erst nach der Berufung zum Oberverwaltungsgericht möglich.

Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über die Sanierungsmaßnahmen, die technischen und rechtlichen Hintergründe sowie die geplanten zukünftigen Veränderungen des Wikingecks.

Der historische Hintergrund und die Ursachen der Kontamination

Das Wikingeck in Schleswig ist aufgrund seiner industriellen Vergangenheit eine sogenannte „Altlast“. Das Gelände war bis in die 1950er Jahre von einer Teerpappenfabrik und einem Gaswerk genutzt. Beide Unternehmen hinterließen erhebliche Schadstoffbelastungen im Boden und im Grundwasser. Insbesondere Teeröle wurden über Jahrzehnte in die Schlei ausgetragen, was die Umwelt und den Wasserhaushalt der Region stark beeinträchtigte.

Die Kontamination erstreckte sich über einen weiten Bereich und betraf sowohl den landseitigen Untergrund als auch die Sedimente der Schlei. Die Schadstoffe fanden sich in den Böden in mehreren Metern Tiefe, was die Sanierungsmaßnahmen besonders aufwendig machte.

Nach umfangreichen Untersuchungen durch das zuständige Umweltamt wurde eine Machbarkeitsstudie für die Sanierung erstellt. Auf Grundlage dieser Studie wurde ein Sanierungsplan entwickelt, der sich auf die Entfernung des kontaminierten Bodens, den Ausbau belasteter Schleisedimente und die Wiederherstellung des Geländes konzentrierte.

Sanierungsplan und technische Umsetzung

Die Sanierungsmaßnahmen wurden in mehreren Phasen durchgeführt. Der Kreis Schleswig-Flensburg, als untere Bodenschutzbehörde, übernahm die Leitung und Planung. Die Arbeiten wurden durch eine Arbeitsgemeinschaft aus den Unternehmen STRABAG Umwelttechnik GmbH, Eggers Umwelttechnik GmbH und TerraCon GmbH durchgeführt, die nach europaweiter Ausschreibung im August 2023 beauftragt wurden.

Die Sanierungsarbeiten begannen im Oktober 2023 und umfassten die folgenden Schritte:

  1. Rückbau von Gebäuden und Anlagen: Bevor die Bodenarbeiten beginnen konnten, mussten alle Gebäude und Anlagen abgerissen werden. Dazu gehörten Bootshallen, ein Einfamilienhaus und andere Infrastruktureinrichtungen. Diese Schritte waren notwendig, um die Sanierungsarbeiten ungestört durchführen zu können.

  2. Entfernung des kontaminierten Bodens: Der belastete Boden wurde unter Einsatz von Spezialtiefbauverfahren bis in mehrere Meter Tiefe ausgebaggert und durch unbelastetes Material ersetzt. Rund 3.000 Lkw-Fuhren waren erforderlich, um das kontaminierte Material in eine Anlage in Hamburg zu transportieren. Als Ersatzmaterial wurde Sand aus regionalen Kiesgruben verwendet.

  3. Sanierung der Schleisedimente: Ein besonderer Fokus lag auf der Sanierung der mit Teeröl belasteten Sedimente in der Schlei. Ein spezieller Bagger wurde eingesetzt, um den belasteten Boden abzupumpen. Das Wasser wurde anschließend durch Aktivkohlefilter gereinigt und in die Schlei zurückgeführt.

  4. Uferprofilierung und Grünflächen: Ein weiteres Ziel war die Wiederherstellung des natürlichen Ufers der Schlei. Dazu wurden Schilfmatten angesetzt, um die Uferböden vor Erosion zu schützen und eine nachhaltige Vegetationsentwicklung zu ermöglichen. Diese Maßnahmen fanden insbesondere ab dem 12. Mai 2025 statt.

  5. Sensortechnische Überwachung: Die Baustelle wurde mit vier Sensoren überwacht, die eine Vielzahl an Daten in Echtzeit aufzeichneten. Diese Daten wurden über das Portal „Ortelium“ bereitgestellt, sodass Anwohner und Interessierte jederzeit Einblick in die Baustellentätigkeit und Umweltbelastungen nehmen konnten.

Finanzierung und rechtliche Hintergründe

Die Finanzierung der Sanierung war von Anfang an ein zentraler Streitpunkt. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig im Februar 2023 (6 B 20/23) muss der Bund 64,25 Prozent der Sanierungskosten tragen, da er Eigentümer von 64 Prozent der Fläche ist. Diese Entscheidung war ein wichtiger Etappenschritt für das Projekt, da der Bund zunächst keine klare Finanzierungszusage gegeben hatte.

Der Kreis Schleswig-Flensburg war gezwungen, in Vorleistung zu treten, da die Finanzierung durch den Bund zunächst ausblieb. Schleswig-Holsteins Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) betonte, dass die Entscheidung des Gerichts die Rechtsauffassung des Kreises und des Landes bestätigte. Er appellierte an den Bund, die vorgesehene Finanzierung zu leisten und sich nicht länger in juristischen Auseinandersetzungen zu verlieren.

Der Beschluss des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben zwei Wochen Zeit, nach Zustellung der Entscheidung eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht einzuleiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Bund gegebenenfalls seine finanzielle Verpflichtung erfüllen.

Landrat Dr. Wolfgang Buschmann hat sich in einem offenen Schreiben direkt an den zuständigen Bundesminister gewandt, in dem er auf Grundlage eines Rechtsgutachtens betonte, dass der Bund aufgrund seines Eigentumsanteils 66 Prozent der Sanierungskosten (einschließlich eines Zuschlags von 2 Prozent) tragen müsse. Die vollständigen Argumente und Rechtsgrundlagen wurden in diesem Schreiben und den beigefügten Anlagen detailliert erläutert.

Zukünftige Nutzung und Planungen

Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten ist geplant, das Wikingeck in Schleswig erheblich umzugestalten. Die bisherigen Parkflächen, Bootshallen und Infrastruktureinrichtungen werden durch neue Grünflächen, Wege und Aufenthaltsbereiche ersetzt. Besonders der nördliche Teil des Wikinghafens, der während der Sanierung leer stand, soll wieder in den Hafenbetrieb integriert werden.

Neugestaltung des Ufers und Grünflächen

Ein zentrales Ziel der zukünftigen Planung ist die Schaffung attraktiver Grünflächen und Aufenthaltsbereiche. So soll der nördliche Teil des Wikinghafens wieder nutzbar gemacht werden, und neue Sitzgelegenheiten entstehen. Manuela Brodersen betonte, dass die Gehwegführung deutlich verbessert werden solle, insbesondere im nordöstlichen Bereich, wo ein neuer Aufenthaltsbereich entstehen wird.

Die Grundstücke, die während der Sanierung leer standen, werden nach Abschluss der Bodenarbeiten an die Eigentümer zurückgegeben. Diese müssen allerdings aufgeschüttet und modelliert werden, um den Höhenverlauf vor der Sanierung wiederherzustellen. Danach erfolgt die Herstellung der Oberflächen, Stiegen und Grünanlagen.

Planungen für die Callisenstraße

Die Callisenstraße, die als Zubringer zum Wikingeck dient, war ursprünglich dafür vorgesehen, unmittelbar nach der Sanierung saniert zu werden. Aufgrund der Komplexität der Arbeiten und der Wünsche der Stadtwerke Schleswig-Holstein (SH) wurde dieser Plan jedoch ins Jahr 2026 verschoben. Die Sanierung der Straße umfasst unter anderem die Erneuerung der Gas- und Stromleitungen sowie der Straßenbeleuchtung. Die Stadtwerke SH werden die Arbeiten übernehmen, was zusätzliche Planungssicherheit für die zukünftige Nutzung des Areals schafft.

Bebauungsplanänderungen

Die Stadt Schleswig arbeitet zudem an einer Änderung des Bebauungsplans für das Wikingeck. Ziel ist es, die Nutzungsmöglichkeiten der Grundstücke neu zu ordnen und den Zuschnitt einzelner Flächen anzupassen. Dabei sind Bauflächen für Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie für den ruhenden Verkehr vorgesehen. Diese Veränderungen sollen die zukünftige Entwicklung des Areals ermöglichen und den Bedürfnissen der Stadt begegnen.

Rechtliche Hintergründe und Streitigkeiten

Ein besonderer Aspekt der Sanierung war die Frage der Grenzziehung entlang der Bundeswasserstraße Schlei. Es kam zu einem Rechtsstreit, der sich über mehrere Jahre hinzog und bis heute nicht abgeschlossen ist. Thorsten Roos, Leiter des Fachbereichs Umwelt beim Kreis Schleswig-Flensburg, betonte, dass dies eine besondere Herausforderung war, die mit Kompetenz und Durchhaltevermögen gemeistert werden musste.

Ein weiterer Streitpunkt war die potenzielle Anspruchserhebung des Bundes auf Flächen landseitig des Wikingecks, einschließlich des Grundstücks, auf dem der Wikingturm steht. Ob der Bund tatsächlich Anspruch erheben wird, ist derzeit noch unklar. Diese Möglichkeit bleibt bestehen, und sie könnte erhebliche Auswirkungen auf die zukünftige Nutzung des Areals haben.

Fazit

Die Sanierung des Wikingecks in Schleswig ist ein beeindruckendes Beispiel für die komplexe Zusammenarbeit zwischen Behörden, Unternehmen und Eigentümern im Umgang mit Altlasten. Das Projekt hat gezeigt, wie aufwendig die Entfernung von Schadstoffen und die Wiederherstellung von Geländen sein kann. Gleichzeitig hat es auch die Bedeutung von klaren rechtlichen und finanziellen Vorgaben unterstrichen, die notwendig sind, um solche Projekte erfolgreich umzusetzen.

Die Sanierungsarbeiten sind weit fortgeschritten, und das Projekt nähert sich dem Abschluss. Bis Ende 2025 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein. Danach wird die Stadt Schleswig bis zum Jahresende neue Grünflächen anlegen und das Gelände neu gestalten. Die zukünftige Nutzung des Areals ist geplant, aber noch nicht vollständig finalisiert. Die Änderungen des Bebauungsplans und die Sanierung der Callisenstraße sollen die Grundlagen für eine nachhaltige Entwicklung des Wikingecks legen.

Die Erfahrungen aus diesem Projekt können für andere Altlasten in Deutschland wertvoll sein. Sie zeigen, dass eine umweltgerechte Sanierung auch in komplexen Fällen möglich ist, wenn die Beteiligten bereit sind, aufeinander zuzugehen und langfristige Lösungen zu entwickeln.

Quellen

  1. NDR – Schleswiger Wikingeck: Sanierung soll im September fertig sein
  2. Kreis Schleswig-Flensburg – Altlast Wikingeck Schleswig
  3. Nordschleswiger – Gericht verpflichtet Bund zu Vorauszahlung für Wikingeck
  4. Schleswig-Holstein-Zeitung – Schleswig: Große Veränderungen am Wikingeck nach der Sanierung
  5. NDR – Wikingeck-Sanierung in Schleswig auf der Zielgeraden

Ähnliche Beiträge