Einführung
Spritzasbest, eine der gefährlichsten Anwendungen von Asbest, war bis 1979 in der Schweiz weit verbreitet und wurde vor allem in der Bauindustrie verwendet. Aufgrund der hohen Gesundheitsrisiken durch Asbestfasern, die bei der Bearbeitung oder selbst bei normaler Nutzung freigesetzt werden können, ist die korrekte Sanierung von Spritzasbest von zentraler Bedeutung. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die besonderen Herausforderungen bei der Sanierung von Spritzasbest, die Notwendigkeit von visuellen Kontrollen, die Gefährdung durch sekundäre Kontaminationen sowie Empfehlungen an Bauherren und Fachpersonen.
Spritzasbest: Definition und Verwendung
Spritzasbest gehört zu den schwach gebundenen Asbestprodukten und wurde über viele Jahrzehnte in der Schweiz verbreitet eingesetzt. Es handelt sich um eine weiche, gut haftende Masse, die nach der Verarbeitung fest abbindet. Aufgrund dieser Eigenschaften wurde Spritzasbest besonders in den 1950er- bis 1970er-Jahren in diversen Bereichen der Bauindustrie genutzt, etwa als Dämm- oder Isolationsmaterial. Im Jahr 1979 wurde das Material aufgrund der hohen Gesundheitsgefahren verboten, doch bis zu diesem Zeitpunkt war Spritzasbest bereits in vielen Gebäuden verarbeitet worden.
Die Verwendung von Spritzasbest war besonders verbreitet in industriellen und gewerblichen Gebäuden sowie in der Infrastruktur. Typische Einsatzorte sind Dämmungen von Rohren, Kabeln und Maschinen, Decken- und Wandoberflächen sowie Isolationsmaterialien in Kellern und Technikräumen. Selbst nach dem Verbot blieb Spritzasbest in vielen bestehenden Gebäuden erhalten, wodurch Sanierungen heute immer noch notwendig sind.
Sanierung von Spritzasbest: Besondere Herausforderungen
Die Sanierung von Spritzasbest ist deutlich anspruchsvoller als die Sanierung anderer asbesthaltiger Materialien wie Fliesenkleber. Dies liegt unter anderem an der Struktur des Materials, das sich oft in Ritzen und Spalten festsetzt und nicht vollständig entfernt werden kann. Ein weiteres Problem sind die Reste, die nach der Sanierung zurückbleiben können und später bei Renovationsarbeiten erneut gefährlich werden.
Eine professionelle Fachbegleitung ist bei Spritzasbest-Sanierungen besonders wichtig, insbesondere wenn das Gebäude während der Sanierung weiter genutzt wird. In solchen Fällen können die Behörden sogar verlangen, dass eine Fachbauleitung beigezogen wird, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn die Sanierung in mehreren Etappen erfolgt oder wenn die Gebäudestruktur komplex ist.
Gesundheitsrisiken und Arbeitsschutz
Spritzasbest gilt als eine der gefährlichsten Anwendungen von Asbest. Bereits bei normaler Nutzung kann es durch Luftzug oder leichte Erschütterungen zu einer relevanten Freisetzung von Asbestfasern in die Luft kommen. Aus diesem Grund sind Luftmessungen zur Kontrolle der Faserkonzentration in bestimmten Kantonen sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Bei der Bearbeitung von Spritzasbest – egal ob durch Entfernen, Schneiden oder Bohren – werden viele Asbestfasern freigesetzt, was eine erhebliche Gesundheitsgefahr darstellt. Arbeiten an Spritzasbest dürfen daher nur von Suva-anerkannten Asbestsanierern durchgeführt werden. Selbst bei kleineren Arbeiten in der Nähe von Spritzasbest, wie dem Einziehen von Kabeln oder Rohren, kann es zu einer hohen Freisetzung von lungengängigen Asbestfasern kommen. Solche Arbeiten erfordern daher eine professionelle Durchführung durch instruierte Baufachleute mit entsprechender Sicherheitsausrüstung, wie es im Suva-Merkblatt 84053 beschrieben wird.
Erschütterungen an Spritzasbestbelägen sind zu vermeiden, da diese die Freisetzung von Fasern begünstigen können. In komplexen Fällen oder bei unsicherer Beurteilung der Situation ist es ratsam, eine Fachperson hinzuzuziehen, die die Gefährdung beurteilt und gegebenenfalls Maßnahmen empfiehlt.
Visuelle Kontrolle: Ein zentraler Bestandteil der Sanierung
Die visuelle Kontrolle spielt bei der Sanierung von Spritzasbest eine entscheidende Rolle. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass die Sanierungsarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden und keine gefährlichen Reste zurückbleiben. Die Broschüre des Forums Asbest Schweiz FACH betont, dass sämtliche Oberflächen aus unmittelbarer Nähe im Streiflicht einer leuchtstarken Taschenlampe eingehend inspiziert werden müssen. Dies ist besonders wichtig, da feine Reste von Spritzasbest oft schwer zu erkennen sind, aber dennoch ein hohes Gesundheitsrisiko darstellen können.
Die Erfahrung zeigt, dass Spritzasbest-Sanierungen manchmal ungenügend sauber ausgeführt werden, was langfristig zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen kann. Der Bauherr trägt das Risiko, dass ein Gebäude erneut saniert werden muss, während der Sanierer oder der Fachbauleiter oft rechtlich geschützt ist, da Ansprüche meist verjähren, bevor Mängel entdeckt werden. Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Sanierung unter fachlicher Begleitung durchgeführt und dokumentiert wird.
Sekundärkontaminationen: Ein oft unterschätztes Problem
Ein weiteres Problem bei der Sanierung von Spritzasbest sind sogenannte Sekundärkontaminationen. Bei der Erstinstallation von Spritzasbest wurde oft nicht ordnungsgemäß gereinigt, wodurch Asbestreste auf umliegenden Bereichen wie Böden, Wänden oder später eingebauten Elementen (z. B. Unterlagsböden, Verputze, Anstriche) verblieben. Diese Reste können sich später bei Renovationsarbeiten erneut freisetzen und zu Gesundheitsgefährdungen führen.
Auch bei Gebäuden, die bereits saniert wurden, ist es möglich, dass erhebliche Mengen von Spritzasbest-Rückständen verblieben sind. Dies gilt insbesondere für Gebäude, die vor 2000 saniert wurden, da damals oft nur die Faserfreisetzung im Normalbetrieb reduziert wurde. Versiegelungen und Restfaserbindemittel waren erlaubt, und sekundäre Kontaminationen wurden meist nicht beseitigt. Solche Gebäude können daher weiterhin gefährliche Asbestreste enthalten, selbst wenn sie als „asbestfrei“ geführt werden.
Entsorgung von Spritzasbest
Die Entsorgung von Spritzasbest unterliegt strengen Vorgaben. Entfernter Spritzasbest oder asbesthaltige Spritzbeläge sind unter dem Abfallcode 17 06 05 S einzuordnen und müssen in Deponien des Typs E entsorgt werden. Die Verpackung erfolgt doppelt, z. B. in Kunststofffoliensäcken, die in einem Big Bag untergebracht werden. Dabei sind auch die Vorgaben der Suva zu berücksichtigen. Es wird empfohlen, sich auf das neue Suva-Factsheet zu verlassen, da ältere Factsheets (z. B. 33063 und 33064) nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Sanierung von bereits sanierten Gebäuden
Bereits sanierte Gebäude können weiterhin Spritzasbest-Rückstände enthalten, insbesondere wenn die Sanierung vor mehreren Jahren durchgeführt wurde oder ohne fachliche Begleitung erfolgte. Typische Orte, an denen Spritzasbestreste verblieben sind, sind schwer zugängliche Stellen wie Verbindungen zwischen Metallelementen, Metall-Beton-Übergängen oder unter Unterlagsböden.
Ein Besitzer eines Gebäudes, das früher Spritzasbest enthielt, sollte davon ausgehen, dass Spritzasbestreste auch heute noch vorhanden sein können. Im Rahmen von Renovations- oder Abbrucharbeiten ist daher immer ein Spezialist hinzuzuziehen, der die Situation beurteilt. Liegt die Sanierung noch nicht mehr als einige Jahre zurück, und besteht der Verdacht, dass die Sanierung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, kann der Bauherr sich gegebenenfalls gegen den Sanierer oder die Fachbauleitung richten, um Mängel zu beheben.
Beprobung und Analyse
Aufgrund des hohen Gefährdungspotenzials von Spritzasbest ist eine mehrstufige Beprobung notwendig. In einem ersten Schritt können wenige Proben genommen werden. Wenn alle Proben asbesthaltig sind und die Verdachtsflächen visuell gleich aussehen, müssen alle Bereiche als asbesthaltig klassiert werden. Wenn nicht alle oder keine Probe asbesthaltig sind, folgt eine umfangreichere Beprobung aller Teilflächen. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch kleine Vorkommen von Spritzasbest entdeckt werden.
Die Beprobung kann in risikoreichen Fällen, z. B. bei der Entfernung von Abdeckungen, in Zusammenarbeit mit einem Suva-anerkannten Asbestsanierer durchgeführt werden. Nach der Probenahme ist gegebenenfalls eine Raumluftmessung notwendig, um die Freigabe des Raumes zu bestätigen. Bei Vorkommnissen, die ohne Demontagen zugänglich sind, ist in der Regel keine Fachperson erforderlich, doch es ist trotzdem wichtig, auf eine Direktabsaugung zu achten, um die Freisetzung von Fasern zu minimieren.
Empfehlungen für Bauherren
Bauherren können durch gewisse Maßnahmen sicherstellen, dass Spritzasbest-Sanierungen ordnungsgemäß durchgeführt werden und keine langfristigen Risiken entstehen. Zunächst ist es wichtig, dass die Sanierungsfirma klare Qualitätsstandards einhält. Da der Bauherr oft nicht über die nötigen Kenntnisse verfügt, um die Sanierung selbst zu überwachen, ist die Rolle des Fachbauleiters entscheidend.
Um eine sorgfältige Sanierung zu gewährleisten, ist es ratsam, vertraglich festzulegen, welche Kontrollen durchgeführt werden müssen. Man kann sich dabei auf die Empfehlungen der FACH-Publikation 2955 berufen. Zudem ist es sinnvoll, die Sanierungsarbeiten protokollieren zu lassen, was nicht nur für den Bauherrn, sondern auch für den Fachbauleiter von Vorteil ist, da so nachgewiesen wird, dass die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Fazit
Spritzasbest-Sanierungen stellen aufgrund der besonderen Eigenschaften des Materials und der hohen Gesundheitsrisiken besondere Herausforderungen dar. Die Sanierung erfordert fachliche Begleitung, sorgfältige visuelle Kontrollen und eine professionelle Entsorgung. Sekundäre Kontaminationen sowie die Möglichkeit, dass bereits sanierte Gebäude weiterhin Asbestreste enthalten, machen es notwendig, auch bei späteren Renovationsarbeiten vorsichtig vorzugehen.
Bauherren können durch klare Vertragsverpflichtungen und die Einbindung von Spezialisten sicherstellen, dass Sanierungen ordnungsgemäß durchgeführt werden und langfristig keine Gefahren entstehen. Die Zusammenarbeit mit Suva-anerkannten Asbestsanierern sowie der Einsatz von Raumluftmessungen und Beprobungen sind entscheidende Maßnahmen, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten.