Die Sanierung von Häusern hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, nicht zuletzt wegen steigender Energiekosten und den Anforderungen des Klimaschutzes. In diesem Zusammenhang bieten staatliche Förderprogramme eine wertvolle Unterstützung für Eigentümer, die ihre Immobilien energetisch optimieren oder umfassend modernisieren möchten. Dieser Artikel gibt einen detaillierten Überblick über die staatliche Förderung für die Sanierung von Häusern in Deutschland im Jahr 2025, mit Schwerpunkt auf den wichtigsten Programmen, Voraussetzungen, Vorteilen und Handlungshinweisen.
Einführung in staatliche Förderung für die Sanierung
Staatliche Zuschüsse und Kredite für die Sanierung von Häusern sollen Immobilienbesitzern helfen, Energieeffizienzmaßnahmen zu finanzieren, die langfristig Kosten sparen und das Klima schützen. Diese Förderungen sind insbesondere für die Erneuerung von Heizsystemen, Dämmung, Fenstern und anderen energieeffizienten Maßnahmen relevant. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind die zentralen Akteure in diesem Bereich, unterstützt durch zahlreiche Bundesländer, die zusätzliche Förderungen anbieten.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein zentrales Programm, das sich auf verschiedene Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen erstreckt, darunter Einzelmaßnahmen (z. B. Heizungstausch), Komplettsanierungen und der Bau von Effizienzhäusern. In 2025 wird die BEG weiterentwickelt, und einige Anpassungen, insbesondere im Hinblick auf Heizungsförderungen, sind in Diskussion.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein zentrales staatliches Förderprogramm, das seit 2021 existiert und in 2025 fortgeführt wird. Die BEG unterstützt die Sanierung bestehender Gebäude und den Neubau energieeffizienter Immobilien. Das Programm ist in mehrere Teilprogramme unterteilt, wobei einige der wichtigsten für die Sanierung sind:
1. BEG – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die BEG EM fördert einzelne Energieeffizienzmaßnahmen, wie den Austausch der Heizung oder die Dämmung. Diese Förderung kann in Form von zinsgünstigen Krediten oder Tilgungszuschüssen erfolgen. Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Maßnahme ab. Beispielsweise kann der Austausch einer Heizung bis zu 30.000 Euro umfassen, wobei die Förderung bis zu 70 Prozent der Kosten betragen kann.
Voraussetzungen: - Die Maßnahme muss in einem Gebäude mit mindestens zehn Jahren Altersstand erfolgen. - Die Heizung muss älter als fünf Jahre sein. - Die Sanierung muss durch eine qualifizierte Fachfirma durchgeführt werden.
Die BEG EM wird über die KfW und das BAFA abgewickelt, wobei der Antragsteller je nach Art der Maßnahme einen Antrag bei der jeweiligen Institution stellen muss.
2. BEG – Komplettsanierung (Programm 261)
Unter dem Programm 261 der KfW wird die umfassende Sanierung von bestehenden Gebäuden gefördert, um diese auf den Effizienzhausstandard (EH40 oder besser) zu bringen. Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten mit Tilgungszuschüssen, was bedeutet, dass ein Teil der Kreditsumme nicht zurückgezahlt werden muss.
Voraussetzungen: - Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein. - Die Sanierung muss durch einen Energieeffizienz-Experten geplant werden. - Die erreichte Energieeffizienz muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Finanzierung: - KfW-Kredite können bis zu 150.000 Euro umfassen. - Tilgungszuschüsse reduzieren den Rückzahlungsbetrag.
3. BEG – Neubau (KfW 297/298)
Für den Neubau von klimafreundlichen Gebäuden ist das Programm 297/298 der KfW relevant. Es fördert den Bau oder Erstkauf von Wohnimmobilien, die den Effizienzhaus-40-Standard oder besser erfüllen. Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten mit Laufzeiten bis zu 35 Jahren.
Voraussetzungen: - Das Gebäude muss den Effizienzhaus-40-Standard oder besser erfüllen. - Die Finanzierung muss vor Beginn der Baumaßnahmen beantragt werden.
Weitere staatliche Förderungen
Neben der BEG gibt es weitere staatliche Förderprogramme, die in Kombination genutzt werden können, um die Sanierung finanziell zu optimieren.
1. Steuerliche Förderung nach § 35c EStG
Ein weiteres Instrument zur Unterstützung der energetischen Sanierung ist die steuerliche Förderung nach § 35c EStG. Eigentümer können bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre steuerlich geltend machen. Dieses Modell eignet sich insbesondere für Sanierungen mit hohen Kosten, da es eine langfristige Entlastung bietet.
Voraussetzungen: - Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein. - Die Sanierungsmaßnahmen müssen in der Steuererklärung nachgewiesen werden.
Höhe der Förderung: - Bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten können über drei Jahre verteilt steuerlich abgesetzt werden. - Die Obergrenze beträgt 200.000 Euro je Wohnobjekt.
Hinweis: Die steuerliche Förderung kann erst nach Abschluss der Sanierung geltend gemacht werden. Sie ist also nicht direkt mit der Finanzierung verbunden, sondern bietet eine spätere Entlastung.
2. Ergänzender Kredit (KfW 358)
Wenn Eigentümer eine Kombination aus Zuschüssen und Krediten benötigen, ist der KfW 358 Ergänzungskredit eine gute Option. Er ergänzt bestehende Förderungen (z. B. vom BAFA oder der KfW) und kann bis zu 120.000 Euro umfassen.
Voraussetzungen: - Der Ergänzungskredit muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden. - Die Finanzierung erfolgt über die Hausbank.
3. Regionale Förderprogramme
Neben den Bundesprogrammen bieten auch mehrere Bundesländer zusätzliche Förderungen an. Beispiele sind: - Nordrhein-Westfalen: Förderung für Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher. - Baden-Württemberg: Zuschüsse für die Sanierung von Altbauten. - Bayern: Förderungen für den Einbau von Wärmepumpen.
Diese Programme sind oft flexibler und können mit den Bundesprogrammen kombiniert werden. Es ist daher sinnvoll, sich auch über regionale Angebote zu informieren.
Kombination von Förderungen
Die Kombination mehrerer Förderprogramme kann die Sanierung finanziell attraktiver gestalten. Es gibt jedoch Regeln, die beachtet werden müssen:
- Antragsreihenfolge: In einigen Fällen muss die steuerliche Förderung nach Abschluss der Maßnahmen beantragt werden, während andere Programme wie die BEG oder KfW-Kredite vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden müssen.
- Kombinationsregeln: Nicht alle Programme lassen sich kombinieren. Es ist wichtig, die Konditionen der jeweiligen Förderungen zu prüfen.
- Finanzierung über die Hausbank: Viele KfW-Kredite, einschließlich des Ergänzungskredits, müssen über die Hausbank beantragt werden.
Vorteile der staatlichen Förderung
Die staatliche Förderung für die Sanierung bietet zahlreiche Vorteile für Immobilienbesitzer:
- Kostensenkung: Die Förderung kann bis zu 70 Prozent der Sanierungskosten abdecken.
- Langfristige Einsparungen: Energieeffiziente Maßnahmen führen zu dauerhaften Energiekosteneinsparungen.
- Steuerliche Vorteile: Bei einigen Programmen, wie § 35c EStG, kann die Sanierung steuerlich geltend gemacht werden.
- Wertsteigerung der Immobilie: Eine umfassende Sanierung erhöht den Wert der Immobilie.
- Klimaschutzbeitrag: Die Sanierung trägt zum Klimaschutz bei und entspricht den gesetzlichen Zielsetzungen.
Handlungsempfehlungen für Eigentümer
Um die staatliche Förderung optimal zu nutzen, sollten Eigentümer folgende Schritte beachten:
- Planung und Beratung: Vor der Sanierung sollte eine fachliche Beratung durch einen Energieberater erfolgen, um die optimale Kombination aus Maßnahmen und Förderungen zu finden.
- Zuordnung der Maßnahmen: Jede Maßnahme muss eindeutig der richtigen Förderung zugeordnet werden (z. B. Heizungstausch bei BEG EM).
- Vorab-Antragstellung: Alle Förderungen müssen vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden.
- Dokumentation: Alle Nachweise, wie Energieberichte oder Rechnungen, sollten ordentlich geführt werden, um die Beantragung zu erleichtern.
- Kombination von Förderungen: Die Kombination von Bundes-, Länder- und steuerlichen Förderungen kann die Sanierung finanziell attraktiver gestalten.
Fazit
Die staatliche Förderung für die Sanierung von Häusern bietet Eigentümern eine wertvolle Unterstützung, um Energieeffizienzmaßnahmen durchzuführen. Mit Programmen wie der BEG, der steuerlichen Förderung und regionalen Zuschüssen kann die Sanierung finanziell attraktiv gestaltet werden. Es ist jedoch wichtig, die Voraussetzungen, Kombinationsregeln und Antragsprozesse genau zu prüfen, um die Förderung optimal zu nutzen.
Eine umfassende Sanierung trägt nicht nur zur Kostensenkung bei, sondern auch zum Klimaschutz und zur Wertsteigerung der Immobilie. Mit der richtigen Planung und Beratung können Eigentümer von diesen Vorteilen profitieren und ihre Immobilie zukunftsfest machen.
Quellen
- Zuschüsse vom Staat 2025: Liste zeigt alle Förderungen für Hauseigentümer
- Förderung für Hausbau, Hauskauf, Heizung und Sanierung
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Aktuelle staatliche Immobilien-Förderprogramme
- Sanierungskredit: Was ist das?
- Energetische Sanierung von der Steuer absetzen
- Förderprogramm im Überblick
- Förderung für energetische Sanierung