Die energetische Sanierung von Gebäuden hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen, insbesondere im Kontext der Klimaneutralität und Energieeffizienz. In Deutschland ist der Gebäudebestand für einen großen Teil des Energieverbrauchs verantwortlich. Deshalb fördert der Staat im Jahr 2024 umfassend Maßnahmen zur thermischen Modernisierung, um Energiekosten zu senken und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Diese Förderungen sind in verschiedenen Programmen organisiert und bieten sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Kredite.
Was umfasst die thermische Sanierung?
Die thermische Sanierung bezieht sich auf Maßnahmen, die den Wärmeverlust eines Gebäudes reduzieren und die Energieeffizienz steigern. Dazu gehören beispielsweise die Dämmung von Fassaden, Dächern und Kellerdecken, der Austausch von Fenstern und Türen sowie die Installation von Wärmepumpen oder anderen erneuerbaren Heizsystemen. Im Rahmen der Förderungen ist es erforderlich, dass die Sanierungsmaßnahmen bestimmte technische Vorgaben erfüllen, wie beispielsweise einen Mindest-Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert). Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Dämmung und desto weniger Energie wird verbraucht.
Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Auch hier fördert der Staat Maßnahmen, die die Effizienz der Heizung erhöhen und den Einsatz von erneuerbaren Energien unterstützen. Besonders hervorzuheben sind die Neuerungen in der Heizungsförderung, die seit Anfang 2024 in Kraft sind und die Zuständigkeit von BAFA auf die KfW verlagert haben.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Instrument der staatlichen Förderung für energetische Sanierungen. Sie besteht aus drei Teilprogrammen:
- BEG EM (Einzelmaßnahmen): Fördert einzelne Maßnahmen wie die Dämmung von Fassaden oder den Einbau von Fenstern.
- BEG WG (Wohngebäude): Unterstützt umfassende Sanierungen von Wohngebäuden, die auf einen Effizienzhaus-Niveau abzielen.
- BEG NWG (Nichtwohngebäude): Fördert Sanierungsmaßnahmen in Nichtwohngebäuden wie Industrie- oder Verwaltungsgebäuden.
Die BEG EM ist besonders für Eigentümer interessant, die schrittweise ihre Immobilie sanieren möchten, ohne den gesamten Gebäudebestand auf einmal modernisieren zu müssen. Hier ist es möglich, einzelne Maßnahmen wie die Dämmung der Dachfläche oder den Austausch von Fenstern zu fördern. Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der maximal förderfähigen Kosten, wobei diese auf maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr begrenzt ist. Bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) gibt es zudem einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozent.
Heizungsförderung 2024: Neue Regelungen
Seit Anfang 2024 hat sich die Zuständigkeit für die Förderung moderner Heizungen geändert. Statt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) liegt sie nun bei der KfW. Dies bedeutet, dass Hausbesitzer, die eine Heizung erneuern möchten, den Zuschuss bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten direkt bei der KfW beantragen können.
Die neue Förderung ist technologieneutral, was bedeutet, dass alle Heizsysteme, die auf erneuerbaren Energien basieren, gleich behandelt werden. Zu diesen zählen beispielsweise Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solarthermieanlagen. Eine Ausnahme bilden hier Öl- oder Gasheizungen, die nicht gefördert werden.
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Darüber hinaus können Eigentümer zusätzliche Boni erhalten, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ein Beispiel ist der Klimageschwindigkeits-Bonus, der bis zu 20 Prozent zusätzliche Förderung gewährt, wenn eine besonders ineffiziente alte Heizung ausgetauscht wird. Ein weiterer Bonus ist der Einkommensbonus, der bis zu 30 Prozent zusätzliche Förderung bietet, sofern das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt.
Zusammen können Grundförderung und Boni bis zu 70 Prozent der Kosten abdecken. Für den Heizungstausch ist außerdem ein Ergänzungskredit erhältlich, der bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit bereitstellt und in Kombination mit einem Zuschuss von der KfW genutzt werden kann.
Energetische Komplettsanierung zum Effizienzhaus-Niveau
Für Eigentümer, die ihre Immobilie auf ein hohes Energieeffizienzniveau heben möchten, gibt es die Möglichkeit, eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus-Standard durchzuführen. Diese Maßnahme wird durch das KfW-Wohngebäude-Kreditprogramm (Förderprogramm 261) unterstützt. Voraussetzung ist, dass die Sanierung unter Beteiligung eines Energieeffizienz-Experten durchgeführt wird, der in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet ist.
Die Komplettsanierung zum Effizienzhaus-Niveau (mindestens Stufe 85) wird mit einem zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit gefördert. Darüber hinaus ist ein Tilgungszuschuss zwischen 5 und 45 Prozent möglich, wodurch die Finanzierung besonders attraktiv wird.
Steuerliche Förderungen
Neben den staatlichen Zuschüssen und Krediten gibt es auch steuerliche Förderungen für energetische Sanierungen. Diese können durch das § 35c EStG genutzt werden und beinhalten, dass bestimmte Sanierungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Dies ist besonders vorteilhaft für Eigentümer, die keine direkten Zuschüsse erhalten oder deren Sanierungsmaßnahmen nicht in die BEG fallen.
Im Gegensatz zu den staatlichen Förderungen ist bei der steuerlichen Förderung kein Energieberater erforderlich. Jedoch müssen die Sanierungskosten nachweislich durch Rechnungen und Berichte dokumentiert sein. Die Förderung wird über die Steuererklärung geltend gemacht und durch den Steuerbescheid bestätigt.
Regionale Förderprogramme
Neben den nationalen Förderungen gibt es auch regionale Förderprogramme, die von den Bundesländern oder Kommunen angeboten werden. Diese Programme sind oft kombinierbar mit den staatlichen Förderungen und bieten zusätzliche Unterstützung für Sanierungsmaßnahmen.
Ein Vorteil regionaler Programme ist, dass sie oft flexibler in der Antragstellung und in den Fördervoraussetzungen sind. In einigen Fällen können sie auch für Maßnahmen genutzt werden, die nicht unter die BEG fallen. Ein Beispiel ist die Förderung für den Einbau von Lüftungsanlagen oder Energie-Management-Systemen, die in einigen Bundesländern stärker gefördert werden.
Wichtige Voraussetzungen für die Förderung
Um die Förderungen nutzen zu können, gibt es einige wichtige Voraussetzungen, die beachtet werden müssen:
Beantragung vor Beginn der Arbeiten: Fördermittel sind nur verfügbar, wenn der Antrag vor dem Start der Sanierungsarbeiten gestellt wird. Dies ist besonders wichtig, um rechtzeitig die notwendigen Genehmigungen einzuholen und die Förderung zu sichern.
Einbeziehung eines Energieberaters: Bei einigen Förderprogrammen, insbesondere bei der Komplettsanierung zum Effizienzhaus-Niveau, ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Der Berater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der als Grundlage für die Förderung dient.
Erreichung der technischen Vorgaben: Die Sanierungsmaßnahmen müssen bestimmte technische Vorgaben erfüllen, wie beispielsweise den Mindest-U-Wert. Dies ist besonders wichtig, um die Effizienz der Maßnahmen sicherzustellen und die Klimaziele zu erreichen.
Nachweis der Kosten: Alle Sanierungskosten müssen durch Rechnungen und Berichte nachgewiesen werden. Dies gilt insbesondere für steuerliche Förderungen, bei denen die Kosten über die Steuererklärung geltend gemacht werden.
Fristen einhalten: Bei der Beantragung von Förderungen ist es wichtig, die Fristen einzuhalten. So muss beispielsweise der Antrag für die Heizungsförderung bis zum 30. November 2024 gestellt werden, wenn die Maßnahme bis zum 31. August 2024 begonnen wurde.
Fazit
Die Förderungen für die energetische Sanierung im Jahr 2024 bieten Hausbesitzern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Kommunen zahlreiche Möglichkeiten, um ihre Immobilien energieeffizienter zu machen. Ob Zuschüsse, Kredite oder steuerliche Vorteile – der Staat unterstützt die Modernisierung von Gebäuden mit hohen Förderhöhen, die bis zu 70 Prozent der Kosten abdecken können.
Besonders hervorzuheben ist die neue Heizungsförderung, die technologeneutral ist und so eine große Flexibilität bei der Auswahl der Heiztechnik bietet. Zudem ermöglichen Boni wie der Klimageschwindigkeits-Bonus oder der Einkommensbonus zusätzliche finanzielle Unterstützung, insbesondere für Haushalte mit niedrigem Einkommen.
Für eine erfolgreiche und problemlose Nutzung der Förderungen ist es wichtig, sich frühzeitig über die Voraussetzungen zu informieren und die Anträge rechtzeitig zu stellen. Zudem sollte die Einbeziehung eines Energieberaters in Betracht gezogen werden, um den individuellen Sanierungsfahrplan zu erstellen und die maximale Förderung zu erhalten.
Mit den richtigen Maßnahmen und der Unterstützung durch staatliche Förderungen lässt sich die thermische Sanierung nicht nur ökologisch, sondern auch finanziell sinnvoll umsetzen. Dies trägt nicht nur zur Verbesserung der Wohnqualität bei, sondern auch zur Erreichung der Klimaziele und zur Reduktion der Energiekosten im langfristigen Betrieb.