Einleitung
Die übertragende Sanierung ist eine etablierte Form der Sanierung von Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden. Sie bietet sowohl für den Insolvenzverwalter als auch für den Investor, der ein Unternehmen erwerben möchte, zahlreiche Vorteile, aber auch Herausforderungen. Im Gegensatz zu anderen Sanierungsformen wie dem Insolvenzplan oder dem Schutzschirmverfahren handelt es sich bei der übertragenden Sanierung um einen Unternehmenskauf im sogenannten Asset-Deal. Dabei werden die Vermögensgegenstände des insolventen Unternehmens an einen neuen Rechtsträger übertragen, während die Schulden beim alten Rechtsträger verbleiben. Diese Form der Sanierung ist insbesondere dann relevant, wenn ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu sanieren, und der Insolvenzverwalter stattdessen den Verkauf an einen Investor in Betracht zieht.
Im Folgenden werden die Vorteile und Nachteile der übertragenden Sanierung im Detail beschrieben, wobei auf rechtliche, wirtschaftliche und praktische Aspekte eingegangen wird. Ziel ist es, einen umfassenden Überblick über die Chancen und Risiken dieses Verfahrens zu geben, um Interessenten und Unternehmensnachfolgern eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten.
Was ist eine übertragende Sanierung?
Bei einer übertragenden Sanierung handelt es sich um einen Unternehmensverkauf im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Der Insolvenzverwalter verkauft im Namen des insolventen Unternehmens Vermögensgegenstände, also sogenannte „Assets“, an einen Investor. Dieser kann entweder eine bestehende Gesellschaft sein oder eine neu gegründete Gesellschaft (NewCo). Der Verkauf erfolgt in Form eines sogenannten Asset Deals, bei dem die Vermögenswerte des insolventen Unternehmens – wie Maschinen, Grundstücke, Rechte oder auch Personal – an den neuen Rechtsträger übergeben werden.
Ein wesentliches Merkmal der übertragenden Sanierung ist, dass die Verbindlichkeiten des insolventen Unternehmens nicht auf den Käufer übergehen. Dies gilt für alle Altverbindlichkeiten, darunter Bankdarlehen, Lieferantenverbindlichkeiten, Steuern und auch Arbeitsverhältnisse, soweit diese im Sinne des § 613a BGB den Käufer betreffen. Der Investor erwirbt somit das Unternehmen in einer Art „Neustart-Form“, ohne die bestehenden Schulden des alten Unternehmens übernehmen zu müssen.
Vorteile der übertragenden Sanierung
1. Schnelle Umsetzung und klare Prozessabläufe
Ein zentraler Vorteil der übertragenden Sanierung ist die schnelle Umsetzung. Im Gegensatz zu anderen Sanierungsformen, wie dem Insolvenzplanverfahren, ist die übertragende Sanierung in der Praxis oft innerhalb weniger Wochen bis Monate umsetzbar. Der Insolvenzverwalter ist an einem zügigen Verkauf interessiert, da dies zur Befriedigung der Gläubiger beiträgt. Zudem gibt es in der Praxis oft etablierte Musterkaufverträge, die an die konkreten Bedingungen des Unternehmens angepasst werden können. Dies verkürzt die Verhandlungszeit erheblich.
2. Keine Übernahme der Verbindlichkeiten
Ein weiterer entscheidender Vorteil ist die Trennung von Aktiva und Passiva. Der Investor erwirbt lediglich die Vermögensgegenstände des insolventen Unternehmens und muss sich nicht um die bestehenden Schulden kümmern. Dies bietet einen klaren Vorteil, da der Käufer nicht in die finanziellen Probleme des alten Unternehmens hineingezogen wird. Alle Altverbindlichkeiten bleiben beim insolventen Rechtsträger und werden im Rahmen des Insolvenzverfahrens befriedigt.
Dies gilt auch für Arbeitsverhältnisse, sofern der Betriebsübergang nach § 613a BGB eintritt. Dieser sorgt dafür, dass die Arbeitnehmer automatisch auf den neuen Rechtsträger übergehen, wodurch Personalabbau und Abfindungskosten vermieden werden können.
3. Arbeitsplätze sichern und Krisenursachen beheben
Ein weiterer Vorteil ist die Sicherung von Arbeitsplätzen. Durch den Verkauf rentabler Betriebsteile kann oft der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden, ohne dass die Arbeitnehmer in Kündigungsschutzverfahren oder Abfindungszahlungen geraten. Dies ist nicht nur für die Arbeitnehmer selbst, sondern auch für das Unternehmen selbst von Vorteil, da teure Prozesse und Abfindungen vermieden werden.
Zudem kann eine übertragende Sanierung dazu beitragen, die Krisenursachen des Unternehmens zu beheben. Wenn der Investor ein gesundes Geschäftsmodell oder neue Finanzierungsquellen mitbringt, kann der neue Rechtsträger die notwendigen Sanierungsmaßnahmen umsetzen, ohne die Last der alten Verbindlichkeiten zu tragen.
4. Kostengünstiger als ein Insolvenzplan
Im Vergleich zum Insolvenzplanverfahren ist die übertragende Sanierung oft kostengünstiger und einfacher umzusetzen. Das Insolvenzplanverfahren ist mit einer höheren administrativen Belastung verbunden, da Gläubigerversammlungen abgehalten werden müssen und der Plan von den Gläubigern angenommen werden muss. Bei einer übertragenden Sanierung hingegen ist oft bereits der Gläubigerausschuss berechtigt, dem Verkauf zuzustimmen, wodurch Prozesse beschleunigt werden.
Nachteile der übertragenden Sanierung
Trotz der zahlreichen Vorteile hat die übertragende Sanierung auch Nachteile, die nicht unterschätzt werden dürfen. Einige dieser Nachteile betreffen den Investor, andere den ursprünglichen Unternehmensinhaber.
1. Keine automatische Übertragung von Verträgen
Ein zentraler Nachteil ist, dass nicht alle Verträge automatisch auf den neuen Rechtsträger übergehen. So können beispielsweise Versicherungsverträge, Belieferungsverträge, Mietverträge oder auch Konzessionsrechte nicht automatisch übernommen werden. Für jeden dieser Verträge ist eine Zustimmung des Vertragspartners erforderlich, was zusätzliche Kosten und Zeit in Anspruch nimmt.
Dies kann insbesondere dann problematisch werden, wenn der Investor beispielsweise eine langfristige Lieferbeziehung mit einem Lieferanten benötigt, der den Vertrag nicht an den neuen Rechtsträger weitergeben möchte. In solchen Fällen kann der Unternehmenserwerb an dieser Stelle scheitern.
2. Kontinuität des Unternehmens unterbrochen
Ein weiterer Nachteil ist die Unterbrechung der Kontinuität des Unternehmens. Kunden und Lieferanten können durch die Übertragung des Betriebs an einen neuen Rechtsträger irritiert werden. Es kann vorkommen, dass Kunden oder Lieferanten den Vertrag nicht mit dem neuen Unternehmen fortführen möchten oder Bedenken haben, wodurch Umsatzeinbußen entstehen.
Dies ist ein besonders sensibler Punkt, wenn der Unternehmensname beispielsweise stark etabliert ist. Zwar kann der Name im Rahmen der Sanierung beibehalten werden, doch das Vertrauen der Kunden und Lieferanten muss neu aufgebaut werden.
3. Kapitalbedarf für den Investor
Ein weiterer Nachteil, der oft unterschätzt wird, ist der hohe Kapitalbedarf für den Investor. Der Investor muss zunächst das Kapital für die Gründung einer neuen Gesellschaft aufbringen, danach den Kaufpreis für die Vermögenswerte zahlen und schließlich noch eine Finanzierung für den Geschäftsbetrieb bereitstellen.
Dies bedeutet, dass der Investor nicht nur für den Erwerb zahlen muss, sondern auch für die operative Sanierung und die Finanzierung der ersten Monate. Dies kann in manchen Fällen zur Überforderung führen, besonders wenn das Unternehmen nicht unmittelbar profitabel ist.
4. Risiko für den alten Unternehmensinhaber
Für den ursprünglichen Unternehmensinhaber birgt die übertragende Sanierung oft riesige Risiken. Er verliert in der Regel alle Anteile an dem Unternehmen und hat keine Einflussnahme mehr auf den neuen Rechtsträger. Zudem kann er in manchen Fällen persönlich haftbar gemacht werden, beispielsweise wenn er vor der Insolvenz vorsätzlich oder fahrlässig gegen gesetzliche Pflichten verstoßen hat (§ 15a InsO).
Außerdem kann es vorkommen, dass der Insolvenzverwalter den Unternehmensinhaber auf Ersatzansprüche in Anspruch nimmt, wenn er beispielsweise Vorteile aus der Sanierung gezogen hat oder den Insolvenzverwalter in der Ausübung seiner Pflichten behindert hat.
Praktische Umsetzung und Rechtliche Aspekte
1. Zustimmung der Gläubiger
Eine übertragende Sanierung bedarf der Zustimmung der Gläubiger, entweder durch den Gläubigerausschuss oder die Gläubigerversammlung. In der Praxis ist es oft so, dass der Gläubigerausschuss bereits vor der Gläubigerversammlung zustimmt, was den Prozess beschleunigen kann.
2. Beteiligung von Spezialisten
Aufgrund der rechtlichen und wirtschaftlichen Komplexität ist die Beratung durch erfahrene Rechtsanwälte und Berater in der Regel unumgänglich. Spezialisten können helfen, die Vor- und Nachteile der übertragenden Sanierung im Einzelfall zu bewerten und Risiken abzusichern.
3. Sanierungsplan
Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Einleitung der übertragenden Sanierung wird ein Sanierungsplan erstellt. Dieser beinhaltet die Identifizierung potenzieller Käufer, die Verhandlung der Kaufbedingungen, die Gestaltung des Verkaufsvertrags und die Koordination des Transfers. In manchen Fällen ist auch die Einbindung von Finanziers oder die Gründung einer Transfergesellschaft erforderlich.
Fazit
Die übertragende Sanierung ist eine bewährte Methode, um Unternehmensteile aus einem Insolvenzverfahren heraus zu retten. Sie bietet zahlreiche Vorteile, wie die schnelle Umsetzung, die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Trennung von Aktiva und Passiva. Gleichzeitig birgt sie aber auch Risiken, insbesondere für den ursprünglichen Unternehmensinhaber und den Investor, der in die notwendigen Finanzierungen investieren muss.
Für Investoren kann die übertragende Sanierung eine attraktive Möglichkeit sein, ein Unternehmen mit neuem Wind und ohne die Ballastlasten des alten Unternehmens zu erwerben. Für Unternehmensinhaber hingegen ist sie oft ein letzter Ausweg, der nur in Betracht gezogen werden sollte, wenn alle anderen Sanierungsansätze gescheitert sind.
Durch eine sorgfältige Planung, die Unterstützung durch erfahrene Berater und eine klare Abwägung der Vor- und Nachteile kann die übertragende Sanierung jedoch auch in vielen Fällen eine zweite Chance für ein Unternehmen bedeuten.
Quellen
- Deutscher Anwaltspiegel: Unternehmenserwerb aus einem Insolvenzverfahren
- Rheinfolge: Übertragende Sanierung – So funktioniert sie
- TBS Insolvenzverwalter: Unternehmenssanierung – Übertragende Sanierung
- White & Case: Übertragende Sanierung
- Karrensteinglaser: Verfahrensabläufe – Übertragende Sanierung
- Brennecke Rechtsanwälte: Rechtliche Risiken beim Unternehmenskauf – Teil 48
- RA Franzke: Übertragende Sanierung