Einführung
Seit dem 1. Januar 2024 ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in überarbeiteter Form in Kraft und bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Ziel der neuen Förderprogramme ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien und die Steigerung der Energieeffizienz zu beschleunigen. Besonders betont werden dabei Maßnahmen, die zur langfristigen Reduzierung von CO₂-Emissionen beitragen, wie der Austausch der Heizung auf erneuerbare Technologien, die Optimierung der Gebäudehülle und der Einsatz effizienter Anlagentechnik.
Die Förderung wird sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Komplettsanierungen angeboten. Zudem gibt es zusätzliche Boni, wie den Geschwindigkeitsbonus, den Einkommensbonus und den Effizienzbonus, die die Finanzierung attraktiver gestalten.
In diesem Artikel werden die wesentlichen Aspekte der Bundesförderung für Sanierungen 2024 detailliert vorgestellt. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Struktur der Förderprogramme, die Antragsverfahren, die Bonussysteme sowie die neuen technischen und administrativen Voraussetzungen gelegt.
Die Struktur der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist in drei zentrale Teilprogramme unterteilt, die unterschiedliche Zielgruppen und Sanierungsarten abdecken:
BEG EM – Einzelmaßnahmen:
Dieses Programm unterstützt die Sanierung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Es ist besonders geeignet für Eigentümer, die schrittweise und fokussiert in die Energieeffizienz investieren möchten.BEG WG – Wohngebäude:
Dieses Programm ist auf die Komplettsanierung von Wohngebäuden ausgerichtet und ermöglicht den Übergang zu einem Effizienzhaus, das deutlich weniger Energie verbraucht.BEG NWG – Nichtwohngebäude:
Dieser Bereich der BEG ist auf die Sanierung von Nichtwohngebäuden ausgerichtet, was in diesem Artikel nicht weiter behandelt wird, da die Fokussierung auf Wohngebäude liegt.
Zuschüsse und Finanzierungswege
Die BEG bietet Zuschüsse in Kombination mit zinsgünstigen Krediten, die über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt werden. Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (BEG EM) liegen aktuell bis zu 20 %, wobei der Grundfördersatz bei 15 % liegt. Ein weiterer 5 % Bonus ist möglich, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt.
Zusätzlich gibt es den KfW-Ergänzungskredit, der als zinsverbilligter Kredit in Kombination mit den Zuschüssen genutzt werden kann. Dies ermöglicht eine größere Flexibilität bei der Finanzierung, insbesondere bei größeren Sanierungsmaßnahmen.
Einzelmaßnahmen: Was ist förderfähig?
Die BEG EM fördert Einzelmaßnahmen, die zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen. Dazu gehören:
- Dämmung von Wänden, Dächern und Fassaden
- Tausch von Fenstern und Türen
- Modernisierung der Heizungsanlage
- Einbau von Solarthermieanlagen
- Installation von Wärmepumpen oder Biomasseheizungen
- Optimierung der Heizungstechnik
- Errichtung, Umbau oder Erweiterung von Gebäudenetzen
Einige dieser Maßnahmen sind explizit auf erneuerbare Energien ausgerichtet. So ist beispielsweise der Tausch der Heizung auf eine Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung besonders gefördert. Der Einbau solcher Anlagen ist nicht nur durch Zuschüsse, sondern auch durch zinsgünstige Kredite unterstützt.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der iSFP ist ein zentraler Bestandteil der BEG EM. Er wird durch einen Energieberater erstellt und bietet einen maßgeschneiderten Sanierungsplan. Der Vorteil: Eigentümer, die den iSFP nutzen, erhalten höhere Zuschüsse und können maximal 60.000 Euro statt 30.000 Euro für Effizienzmaßnahmen beantragen.
Außerdem ermöglicht der iSFP eine schrittweise Umsetzung der Maßnahmen, was besonders bei Budgetplanung und Priorisierung hilfreich ist. Zudem sichert der iSFP die Zusammenlegung der Förderungen für Heizung und Effizienzmaßnahmen. So können beispielsweise bei einem Einfamilienhaus insgesamt bis zu 90.000 Euro gefördert werden, wobei 30.000 Euro für den Heizungstausch und 60.000 Euro für andere Effizienzmaßnahmen eingesetzt werden können.
Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Die BEG WG ist auf umfassende Sanierungen ausgerichtet, bei denen das Gebäude nach den Vorgaben eines Effizienzhauses energetisch optimiert wird. Ein Effizienzhaus ist definiert als ein Gebäude, das deutlich weniger Energie zum Heizen und Kühlen benötigt als ein konventionelles Gebäude.
Voraussetzungen für die BEG WG
Um die Förderung der BEG WG in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Das Gebäude muss mindestens 70 % der Energieeinsparung gegenüber dem Referenzgebäude erreichen.
- Die Sanierung muss planmäßig und nachweisbar durchgeführt werden.
- Die Maßnahmen müssen auf erneuerbare Energien ausgerichtet sein, soweit dies möglich ist.
- Die Sanierungsmaßnahmen müssen innerhalb eines definierten Zeitraums umgesetzt werden.
Vorteile der BEG WG
Die BEG WG kombiniert einen zinsverbilligten Kredit mit einem Tilgungszuschuss, was die Finanzierung einer umfassenden Sanierung deutlich erleichtert. Zudem profitiert man von einem Bonus, wenn die Sanierung besonders effizient und zeitnah durchgeführt wird.
Bonussysteme: Geschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus, Effizienzbonus
Die BEG bietet mehrere Boni, die die Finanzierung energetischer Sanierungen attraktiver machen:
1. Geschwindigkeitsbonus
Der Geschwindigkeitsbonus wird gewährt, wenn die Sanierungsmaßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Beantragung umgesetzt werden. Dies fördert eine schnelle Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen und trägt so zur Beschleunigung der Energiewende bei.
2. Einkommensbonus
Der Einkommensbonus ist ein zusätzlicher Zuschuss, der für Hauseigentümer mit einem niedrigen Einkommen bereitgestellt wird. Voraussetzung ist, dass das versteuerbare Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 Euro liegt. Der Bonus kann bis zu 30 % der förderfähigen Kosten abdecken.
Um den Einkommensbonus in Anspruch zu nehmen, muss eine zusätzliche Antragstellung erfolgen. Voraussetzung ist, dass der Hauptantrag für eine Sanierung bereits mindestens 6 Wochen, aber spätestens 6 Monate vorher gestellt wurde.
3. Effizienzbonus
Der Effizienzbonus wird gewährt, wenn eine höhere Energieeffizienz als die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen erreicht wird. Dieser Bonus kann bis zu 5 % der Förderhöhe erhöhen und ist besonders attraktiv, wenn man den iSFP erstellt lässt.
Antragsverfahren und Bearbeitung
Die Antragsstellung für die BEG erfolgt über das BAFA-Portal und die KfW. Es gibt klare Fristen und Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Förderung in Anspruch zu nehmen.
Für die BEG EM (Einzelmaßnahmen):
- Anträge können seit dem 1. Januar 2024 gestellt werden.
- Die Beantragung erfolgt über das BAFA-Portal.
- Bei Heizungstauschmaßnahmen muss der Antrag bei der KfW gestellt werden.
- Der Grundfördersatz beträgt 15 %, plus bis zu 5 % Bonus bei Vorliegen eines iSFP.
- Die maximale Förderhöhe beträgt 60.000 Euro pro Wohneinheit (mit iSFP) und 30.000 Euro (ohne iSFP).
- Es gibt Übergangsregelungen, beispielsweise für Eigentümer, deren Anträge vor dem 1. Januar 2024 gestellt wurden.
Für die BEG WG (Komplettsanierung):
- Der Antrag muss über die KfW gestellt werden.
- Es ist ein zinsverbilligter Kredit in Kombination mit einem Tilgungszuschuss verfügbar.
- Die Sanierungsmaßnahmen müssen innerhalb eines definierten Zeitraums umgesetzt werden.
- Die Antragsbearbeitung erfolgt über das BAFA-Portal.
Für den Einkommensbonus:
- Der Einkommensbonus kann nur über das BAFA-Portal beantragt werden.
- Voraussetzung ist ein Verhältnis zwischen Antragsteller und Sanierungsmaßnahme, also dass das Gebäude wirklich bewohnt wird.
- Die Beantragung kann erst erfolgen, wenn der Hauptantrag bereits gestellt wurde.
Besondere Regelungen und Ausnahmen
1. Ausnahmeregelungen bei Naturkatastrophen
Betroffene des Hochwassers in Baden-Württemberg und Bayern im Jahr 2024 können Ausnahmeregelungen nutzen. Die Anträge müssen durch die Kommune oder den Landkreis bestätigt werden, dass das Gebäude durch den Hochwassereintrag beeinträchtigt wurde. Diese Regelung ist für bestimmte Sanierungsmaßnahmen relevant und kann die Förderung erleichtern.
2. Übergangsregelungen
Für Eigentümer, die bereits vor dem 1. Januar 2024 einen Antrag gestellt haben, gelten Übergangsregelungen, die die Antragsbearbeitung unter den alten Bedingungen ermöglichen. Dies ist wichtig, um bestehende Projekte nicht zu unterbrechen.
3. Digitalisierung des Antragsverfahrens
Die Antragsstellung ist digitalisiert. Eigentümer können über das BAFA-Portal oder die KfW-Webplattform ihre Anträge einreichen. Zudem gibt es ein digitales Formular, um den technischen Projektnachweis (TPN) zu erstellen, der für die Antragstellung erforderlich ist.
Fazit
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in der Version 2024 bietet eine breite Palette an Förderungen, die den Einstieg in die Energieeffizienz für Eigentümer von Wohngebäuden erleichtert. Die Förderungen sind sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Komplettsanierungen verfügbar und werden durch Zuschüsse, zinsgünstige Kredite und Bonussysteme ergänzt.
Wichtig ist, dass die Anträge rechtzeitig gestellt werden und dass der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) genutzt wird, um maximale Förderungen in Anspruch zu nehmen. Zudem profitieren Eigentümer mit niedrigem Einkommen vom Einkommensbonus, was die Finanzierung barrierefrei gestaltet.
Durch die Digitalisierung des Antragsverfahrens und die klaren Fristen wird die Transparenz und Effizienz im Antragstellungsprozess gesteigert. Damit wird es für Eigentümer einfacher, investitionen in energieeffiziente Gebäude zu tätigen, was langfristig Energiekosten senkt und zum Klimaschutz beiträgt.