BVD-Sanierung: Schutz der Rinderbestände durch gezielte Bekämpfungsmaßnahmen

Die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) ist eine weit verbreitete und wirtschaftlich bedeutsame Viruskrankheit im Rinderbestand. Sie wird durch das Bovine Virusdiarrhoe-Virus (BVDV) ausgelöst und kann schwerwiegende gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen haben. Um die Ausbreitung des Virus zu begrenzen, sind in Deutschland und Europa umfangreiche Sanierungsmaßnahmen implementiert worden. Diese basieren auf der systematischen Erkennung und Eliminierung persistent infizierter Tiere (PI-Tiere), die als Hauptüberträger des BVDV fungieren. Ziel ist es, deutschlandweit und europaweit eine BVDV-Freiheit herzustellen. In diesem Artikel wird der aktuelle Stand der BVD-Sanierung sowie die dazugehörigen Vorschriften und Verfahren ausführlich beschrieben.

Was ist Bovine Virusdiarrhoe (BVD)?

Die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) ist eine weltweit verbreitete Virusinfektion des Rindes, die in Deutschland in der Vergangenheit endemisch war. Sie zählt zur Gruppe der Pestiviren und kann sowohl klinisch sichtbare Symptome auslösen, wie z. B. Durchfall, Atemwegserkrankungen und Leistungsabfall, als auch subklinisch verlaufen. In schweren Fällen, insbesondere bei Infektionen mit dem zytopathogenen BVDV-2-Stamm, können Todesfälle auftreten. Eine besondere Form der BVD-Infektion ist die Mucosal Disease (MD), die bei PI-Tieren auftritt, sobald sie mit einem zytopathogenen BVDV-Subtyp infiziert werden.

Die Infektion mit BVDV ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, und seit Januar 2011 ist eine allgemeine Untersuchungspflicht für Rinder in Deutschland in Kraft. Ziel der BVD-Sanierung ist es, durch die Eliminierung aller PI-Tiere eine deutschlandweite BVDV-Freiheit herzustellen.

Begriffe und Definitionen

Um die BVD-Sanierung zu verstehen, ist es wichtig, einige zentrale Begriffe zu klären:

  • PI-Tiere (Persistent Infected): Rinder, die intrauterin mit dem BVDV infiziert wurden und lebenslang das Virus ausscheiden. Sie sind immuntolerant, d. h. sie bilden keine Antikörper gegen das Virus. PI-Tiere sind die Hauptquelle der Virusübertragung und müssen daher aus dem Bestand entfernt werden.

  • Unverdächtige Tiere: Rinder, die nicht als PI-Tiere identifiziert wurden. Dieser Status gilt lebenslang und wird in das Bestandsregister sowie das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) eingetragen.

  • Virämiker: Rinder, die als persistent BVDV-infiziert identifiziert wurden. Sie müssen innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe des Testergebnisses geschlachtet oder getötet werden.

  • BVDV-VO (BVDV-Verordnung): Die Bundesverordnung zum Schutz der Rinder vor der Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Sie legt die Pflicht zur Durchführung von Untersuchungen fest und regelt den Umgang mit positiven Testergebnissen.

BVD-Sanierungsverordnung in Deutschland

Die BVDV-VO ist der zentrale rechtliche Rahmen für die Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhoe in Deutschland. Sie wurde im Jahr 2008 verabschiedet und ist seit 2011 in Kraft. Die Verordnung legt fest, dass alle Rinder, die nach dem 1. Januar 2011 geboren wurden oder verbracht werden, auf BVDV untersucht werden müssen. Ziel ist es, durch die frühzeitige Erkennung von PI-Tieren und deren Eliminierung eine deutschlandweite BVDV-Freiheit herzustellen.

Die BVDV-VO wurde mehrfach aktualisiert, zuletzt im Jahr 2016. In der aktuellen Fassung ist vorgeschrieben, dass alle Rinder, die in den Bestand verbracht werden, unverdächtig sein müssen. Dieser Status wird durch einen negativen BVDV-Test belegt. Für die Durchführung der Tests ist das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) von zentraler Bedeutung. Hier werden die Testergebnisse eingetragen und können von Tierhaltern, Veterinäramt und Behörden abgerufen werden.

Sanierungsverfahren in Schleswig-Holstein

Die Bundesverordnung zur Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhoe trat am 1. Januar 2011 bundesweit in Kraft. Um Rinderhaltern in Schleswig-Holstein die Möglichkeit zu eröffnen, sich bereits vor der Bundesverordnung auf die Sanierung vorzubereiten, wurde am 1. Oktober 2005 eine BVDV-Landesverordnung in Kraft gesetzt. Diese wurde im Jahr 2009 aktualisiert und bietet Rinderhaltern die Möglichkeit, freiwillig an einem Sanierungsverfahren teilzunehmen.

Die Landesverordnung war ein Pilotprojekt, das dazu beitrug, die BVD-Sanierung in Schleswig-Holstein erfolgreich umzusetzen. Die Erfahrungen aus diesem Pilotprojekt flossen in die Entwicklung der Bundesverordnung ein. In Schleswig-Holstein wurden durch die frühzeitige Sanierung bereits vor 2011 erhebliche Fortschritte erzielt, was sich in einer deutlichen Reduktion der Infektionsrate in den Rinderbeständen widerspiegelte.

EU-Tiergesundheitsrecht und der neue Rahmen für die BVD-Sanierung

Seit dem 21. April 2021 ist die BVD-Tilgung durch das neue EU-Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429 - „Animal Health Law/AHL“) geregelt. Diese Verordnung ersetzt die bislang geltenden nationalen und europäischen Tiergesundheitsvorschriften und legt einen einheitlichen Rahmen für die Bekämpfung von Tierseuchen in der EU fest.

Ziel des EU-Tiergesundheitsrechts ist es, die Eliminierung aller persistent infizierten Rinder in ganz Europa zu fördern. In Deutschland ist dies bereits weitgehend gelungen. So ist beispielsweise im Oktober 2023 für alle Landkreise und kreisfreien Städte Bayerns der Status „frei von BVD“ gemäß dem neuen EU-Tiergesundheitsrecht anerkannt worden. Dies ist das Ergebnis einer langfristigen und intensiven Sanierungsarbeit, die in den einzelnen Bundesländern durchgeführt wurde.

Praktische Umsetzung der BVD-Sanierung

Die praktische Umsetzung der BVD-Sanierung erfolgt durch eine systematische Erkennung von PI-Tieren. Dazu wird bei allen neugeborenen Kälbern und deren Müttern ein BVDV-Test durchgeführt. PI-Tiere müssen unverzüglich aus dem Bestand entfernt werden, da sie als Dauerausscheider lebenslang das Virus verbreiten. Nur Tiere, die als unverdächtig identifiziert wurden, dürfen in den Rinderhandel eintreten.

Ein zentraler Bestandteil der BVD-Sanierung ist das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier). In diesem System werden die Testergebnisse der einzelnen Rinder erfasst und können von Tierhaltern, Tierärzten und Behörden abgerufen werden. Der BVD-Tierstatus wird automatisch vergeben, sobald ein Testergebnis vorliegt. Dies ermöglicht eine transparente und nachvollziehbare Dokumentation der Sanierungsfortschritte.

Für die Durchführung der Tests ist ein Untersuchungsantrag erforderlich, der in der HI-Tier-Datenbank ausgestellt werden kann. Der Antrag kann entweder vom Tierhalter oder vom Hoftierarzt erstellt werden. Nach der Probennahme wird die Probe an ein Labor geschickt, in dem sie auf das BVDV getestet wird. Das Testergebnis wird an die HI-Tier-Datenbank übermittelt und der BVD-Tierstatus automatisch vergeben.

Bestätigungsuntersuchungen und Handhabung von positiven Testergebnissen

Ein positives Testergebnis ist nur dann verbindlich, wenn es durch eine Bestätigungsuntersuchung bestätigt wird. Dazu muss das betroffene Tier innerhalb von 40 Tagen nach der ersten Probennahme erneut untersucht werden. Für die Bestätigungsuntersuchung ist eine vom Hoftierarzt entnommene Blutprobe erforderlich, die zusammen mit einem Untersuchungsantrag an das Labor geschickt wird.

Ab dem 22. Lebenstag führt ein positives Antigen-ELISA-Ergebnis zu einer Bestätigung der persistenten Infektion. Ein negatives Antigen-ELISA-Ergebnis liefert ein valides Ergebnis für Tiere mit einem Lebensalter über 30 Tagen. Bei Tieren, die jünger als 30 Tage sind, muss zusätzlich die Abwesenheit von BVDV-spezifischen Antikörpern nachgewiesen werden, da maternal übertragene Antikörper den Nachweis behindern können. Bei einem positiven Antikörper-Nachweis ist eine weitere Untersuchung mittels PCR erforderlich.

Wenn spätestens 40 Tage nach der Probennahme für die erste, positive Untersuchung keine zweite, negative Untersuchung folgt, gilt das Tier als Virämiker. Ein Virämiker muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung des BVD-Tierstatus „Virämiker“ geschlachtet oder getötet werden.

Ausnahmen und Sonderfälle

Nicht alle Rinder müssen unter alle Umstände als unverdächtig gelten, um in den Handel eintreten zu dürfen. Es gibt einige Ausnahmen, bei denen Rinder auch ohne BVDV-Test abgegeben werden dürfen. Dazu gehören:

  • Verbringen zur Schlachtung
  • Ausfuhr oder Verbringen in einen anderen Mitgliedstaat
  • Verbringen zur tierärztlichen Untersuchung oder Behandlung, sofern das Rind im Rahmen dieser Untersuchung auch auf BVDV getestet wird und bis zum Vorliegen des Ergebnisses abgesondert gehalten wird.

Diese Ausnahmen gelten jedoch nur in besonderen Fällen und müssen immer ordnungsgemäß dokumentiert werden.

Unterstützung durch die Bayerische Tierseuchenkasse

In Bayern wird die BVD-Sanierung durch die Bayerische Tierseuchenkasse unterstützt. Diese gewährt Ausmerzungsbeihilfen gemäß der geltenden Leistungssatzung. Tierhaltern, die aktiv an der Sanierung teilnehmen, können finanzielle Unterstützung erhalten. Dies ist insbesondere für kleine und mittlere Betriebe von Bedeutung, da die Kosten für die Durchführung der Tests und die anschließende Schlachtung der PI-Tiere erheblich sein können.

Die Bayerische Tierseuchenkasse stellt auch Informationen über die Sanierungsverordnung und die dazugehörigen Vorgaben bereit. Tierhalter können sich bei der Kasse über die aktuellen Vorschriften informieren und Unterstützung bei der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen erhalten.

Verfahren bei der Abgabe von Rindern

Grundsätzlich dürfen nur BVDV-unverdächtige Rinder abgegeben werden. Der Nachweis für den BVDV-Status kann entweder in schriftlicher Form oder über das HI-Tier-Datensystem erbracht werden. Dieser Status gilt lebenslang und ist ein zentraler Bestandteil der BVD-Sanierung.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen Rinder auch ohne BVDV-Test abgegeben werden dürfen. Dazu gehören:

  • Verbringen zur Schlachtung
  • Ausfuhr oder Verbringen in einen anderen Mitgliedstaat
  • Verbringen zur tierärztlichen Untersuchung oder Behandlung, sofern das Rind im Rahmen dieser Untersuchung auch auf BVDV getestet wird und bis zum Vorliegen des Ergebnisses abgesondert gehalten wird.

Diese Ausnahmen gelten jedoch nur in besonderen Fällen und müssen immer ordnungsgemäß dokumentiert werden.

Fazit

Die BVD-Sanierung in Deutschland ist ein langfristiges und intensives Projekt, das sich auf die Eliminierung aller persistent infizierten Rinder konzentriert. Durch die systematische Erkennung und Schlachtung von PI-Tieren ist es gelungen, die Infektionsrate in den Rinderbeständen deutlich zu reduzieren. Ziel ist es, eine deutschlandweite BVDV-Freiheit herzustellen, was in einigen Bundesländern bereits erreicht wurde.

Die BVDV-Verordnung ist der zentrale rechtliche Rahmen für die Sanierungsmaßnahmen. Sie legt die Pflicht zur Durchführung von BVDV-Tests fest und regelt den Umgang mit positiven Testergebnissen. Durch die Einrichtung des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HI-Tier) ist es möglich, die Testergebnisse transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Die Unterstützung durch die Bayerische Tierseuchenkasse ist ein weiterer wichtiger Faktor, der die BVD-Sanierung in Bayern erfolgreich macht. Tierhaltern, die aktiv an der Sanierung teilnehmen, können finanzielle Unterstützung erhalten, was insbesondere für kleine und mittlere Betriebe von Bedeutung ist.

Insgesamt ist die BVD-Sanierung ein wichtiger Schritt in Richtung einer gesunden und wirtschaftlich stabilen Rinderhaltung. Durch die Zusammenarbeit zwischen Tierhaltern, Tierärzten und Behörden ist es möglich, die Ausbreitung des BVDV zu begrenzen und langfristig eine BVDV-Freiheit in Deutschland und Europa herzustellen.

Quellen

  1. BVDV-Verordnung Schleswig-Holstein
  2. Bovine Virusdiarrhoe/Hintergrundinformationen

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