KfW 55-Förderung für die Sanierung: Voraussetzungen, Vorteile und Ablauf

Die KfW 55-Förderung bietet Immobilienbesitzerinnen und -besitzern eine wertvolle Unterstützung bei der Sanierung ihres Hauses. Ziel des Förderprogramms ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Ein KfW 55-Effizienzhaus verbraucht nur 55 Prozent der Primärenergie eines Referenzgebäudes, was es deutlich energieeffizienter macht als herkömmliche Immobilien. In diesem Artikel wird die KfW 55-Förderung detailliert vorgestellt, einschließlich der Anforderungen, Vorteile, des Antragsverfahrens und der Finanzierungsmodalitäten.

Was ist ein KfW 55-Effizienzhaus?

Ein KfW 55-Effizienzhaus ist ein Gebäude, das einen besonders niedrigen Energieverbrauch aufweist. Laut den Vorgaben der KfW darf es nur 55 Prozent der Primärenergie verbrauchen, die ein sogenanntes Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) benötigt. Zudem darf der Transmissionswärmeverlust, also der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle, maximal 70 Prozent des Grenzwerts für Neubauten betragen.

Der Begriff „KfW 55“ bezieht sich auf den Energieverbrauch im Vergleich zu diesem Referenzgebäude. Je kleiner die Zahl hinter dem Effizienzgrad, desto besser ist die Energieeffizienz des Gebäudes. Ein Effizienzhaus 55 liegt damit deutlich unter dem Standard eines konventionellen Hauses und kann durch umfassende Sanierungsmaßnahmen erreicht werden.

Voraussetzungen für die KfW 55-Förderung bei der Sanierung

Um die KfW 55-Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen Immobilienbesitzerinnen und -besitzer bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Sanierung des Hauses muss den KfW 55-Standard vollständig abdecken. Das bedeutet, dass nach der Sanierung das Gebäude die definierten Energieverbräuche nicht überschreitet.

Eine unsanierte Bestandsimmobilie muss in aller Regel energetisch saniert werden, um den KfW 55-Standard zu erfüllen. Die konkreten Sanierungsmaßnahmen sind dabei flexibel gestaltbar. Es gibt keine vorgeschriebenen Gewerke, weshalb die Sanierungsmaßnahmen individuell auf das jeweilige Gebäude abgestimmt werden können. Am Ende muss jedoch der KfW 55-Standard erreicht sein.

Zu den typischen Maßnahmen gehören:

  • Dämmung der Gebäudehülle (Wände, Dach, Boden)
  • Austausch von Fenstern mit einem hohen U-Wert
  • Modernisierung der Heizungsanlage, idealerweise auf Basis erneuerbarer Energien
  • Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • Sanierung von Dach, Keller oder Fassade

Die Kombination dieser Maßnahmen hängt von der Ausgangssituation des Hauses ab. Ein Energieberater kann dabei helfen, die optimale Kombination zu finden.

Bonus für erneuerbare Energien

Ein weiterer Vorteil der KfW 55-Förderung ist der Bonus für den Einsatz erneuerbarer Energien. Wenn bei der Sanierung eine Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien installiert wird, die mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs deckt, erhält der Eigentümer einen zusätzlichen Bonus. Dieser Bonus beträgt 5 Prozentpunkte, wodurch die Förderung auf 45 Prozent der Investitionskosten erhöht wird.

Zusätzlich können Boni für die sogenannte „EE-Klasse“ beansprucht werden, wenn die Heizungsanlage mehr als 55 Prozent des Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien abdeckt oder wenn mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden. In solchen Fällen steigt der Tilgungszuschuss.

Antragsverfahren und Energieberater

Um die KfW 55-Förderung zu beantragen, muss ein Energieberater eingeschaltet werden. Dieser muss in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet sein. Der Energieberater entwickelt ein Gesamtkonzept für die Sanierung und bescheinigt, dass die geplanten Maßnahmen den KfW 55-Standard erfüllen. Diese Bescheinigung, die als „Bestätigung zum Antrag“ bezeichnet wird, ist ein zentraler Bestandteil des Antragsverfahrens.

Der Kredit für die Sanierung wird nicht direkt an die Eigentümerin oder den Eigentümer vergeben, sondern über Finanzierungspartner, also Banken. Der Eigentümer legt der Bank die Bescheinigung des Energieberaters vor und schließt mit dieser eine Kreditvereinbarung ab. Die Bank beantragt dann den Kredit bei der KfW. Falls zusätzliche Unterlagen benötigt werden, gibt die KfW eine Rückmeldung an die Bank.

Sobald ein Förderkredit bewilligt ist, können die Sanierungsarbeiten begonnen werden. Der Eigentümer hat 24 Monate Zeit, um die Arbeiten abzuschließen. Nach Abschluss der Sanierung prüft der Energieberater die Ausführung und bestätigt die fachgerechte Umsetzung in der „Bestätigung nach Durchführung“. Diese wird an die Bank übermittelt, die sie an die KfW weiterleitet. Nach der Prüfung wird der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.

Finanzierungsmodalitäten

Die KfW bietet zinsgünstige Kredite an, bei denen in vielen Fällen ein Tilgungszuschuss gewährt wird. Der Tilgungszuschuss kann bis zu 70 Prozent der Investitionskosten abdecken, wodurch die Sanierung deutlich kostengünstiger wird. Der Tilgungszuschuss wird in Form eines Zuschusses erteilt, der einen Teil der Restschuld erlischt.

Die Kredite werden über Finanzierungspartner, also Banken, vergeben. Die KfW selbst gewährt keine Kredite direkt an Bauherren oder Sanierer. Die Bank ist also ein entscheidender Partner im Antragsverfahren.

Wiederaufnahme der KfW 55-Förderung

Nach einem Förderstopp im Jahr 2022 wurde die KfW 55-Förderung in Teilen wieder aufgenommen. Die Wiederaufnahme erfolgte im Kontext des gesamten Wohnungsbau-Programms der KfW, mit dem Ziel, den Bauüberhang abzubauen und mehr Wohnraum zu schaffen. Vom 16. Dezember 2025 an können private und gewerbliche Bauherren, die bereits eine Baugenehmigung haben, Anträge auf KfW-Förderkredite stellen.

Eine zentrale Voraussetzung für die Wiederaufnahme ist, dass die Neubauten ausschließlich auf Basis erneuerbarer Energien beheizt werden. Häuser mit Gas- oder Ölheizungen sind damit ausgeschlossen. Diese Regelung gilt jedoch primär für Neubauten. Für Sanierungen gelten weiterhin die bewährten Vorgaben.

Vorteile der KfW 55-Förderung

Die KfW 55-Förderung bietet zahlreiche Vorteile für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer. Dazu gehören:

  • Niedrige Zinsen: Die Kredite der KfW sind zinsgünstig, was die Finanzierung der Sanierung vereinfacht.
  • Tilgungszuschuss: In vielen Fällen wird ein Tilgungszuschuss gewährt, der einen Teil der Investitionskosten übernimmt.
  • Bonus für erneuerbare Energien: Der Einsatz erneuerbarer Energien kann zu zusätzlichen Förderungen führen.
  • Steigerung des Immobilienwertes: Eine umfassende Sanierung erhöht den Wert der Immobilie und macht sie energieeffizienter.
  • Langfristige Kosteneinsparungen: Durch die bessere Energieeffizienz entstehen langfristig geringere Heizkosten.

Die KfW 55-Förderung ist damit eine wertvolle Unterstützung, um das Haus energetisch zu modernisieren und langfristig zu entlasten.

Fazit

Die KfW 55-Förderung ist ein attraktives Angebot für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer, die ihr Haus energetisch sanieren möchten. Mit dieser Förderung können sie nicht nur die Energieeffizienz ihres Hauses verbessern, sondern auch langfristig Kosten sparen und den Immobilienwert steigern. Die Anforderungen an das KfW 55-Effizienzhaus sind zwar hoch, aber durch umfassende Sanierungsmaßnahmen realisierbar. Der Einsatz erneuerbarer Energien kann zudem zusätzliche Boni in Anspruch genommen werden.

Die Wiederaufnahme der KfW 55-Förderung ab dem 16. Dezember 2025 ist ein weiterer Schritt, um den Wohnungsbau zu stärken und mehr energieeffiziente Immobilien zu schaffen. Interessenten sollten sich frühzeitig informieren und die Antragsvoraussetzungen prüfen. Mit der Unterstützung eines Energieberaters und einer Bank ist die Sanierung zum KfW 55-Effizienzhaus eine sinnvolle Investition in die Zukunft der eigenen Immobilie.

Quellen

  1. KfW 55: Anforderungen & Förderung
  2. LBS: Modernisierung & Förderung
  3. Vergleich.de: KfW 55
  4. t-online.de: Wohnungsbau und KfW-Förderung
  5. KfW-Newsroom: Pressemitteilung zu KfW 55

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