Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist ein entscheidender Schritt, um die Energieeffizienz zu verbessern, CO₂-Emissionen zu reduzieren und langfristig Kosten zu sparen. Ein zentraler Finanzierungsmechanismus dafür war das KfW-Programm 152, das auf Einzelmaßnahmen fokussiert war. Es bot Eigenheimbesitzern die Möglichkeit, einzelne energetische Verbesserungen in bestehenden Gebäuden umzusetzen, ohne sich für eine umfassende Komplettsanierung entscheiden zu müssen. Der Kredit wurde in Kombination mit einem Tilgungszuschuss angeboten, wodurch die finanzielle Belastung für die Haushersteller reduziert wurde.
In diesem Artikel wird das KfW-Programm 152 ausführlich vorgestellt, einschließlich der Kriterien für die Teilnahme, der geförderten Maßnahmen, der Kreditsummen und Tilgungszuschüsse sowie der Vorgehensweise bei der Beantragung. Zudem wird aufgezeigt, welche Vorteile das Programm bietet und warum es sich insbesondere für bestimmte Sanierungsprojekte eignet.
Überblick über das KfW-Programm 152
Das KfW-Programm 152 war ein zinsgünstiger Kredit, der ausschließlich zur Finanzierung von Einzelmaßnahmen bei der energetischen Sanierung gedacht war. Es richtete sich primär an Eigenheimbesitzer, die lediglich einzelne Komponenten ihres Hauses modernisieren und energetisch optimieren wollten. Dies könnte beispielsweise den Austausch undichter Fenster oder die Dämmung einer spezifischen Gebäudehülle beinhalten.
Ein zentraler Vorteil des Programms war der Tilgungszuschuss, der bis zu 20 Prozent der Kreditsumme betrug. Dieser Zuschuss wurde nicht zurückgezahlt, sondern mit der Kreditsumme verrechnet, wodurch der Kreditnehmer weniger Geld zurückzahlen musste. Die maximale Kreditsumme betrug 50.000 Euro pro Wohneinheit, wobei der Tilgungszuschuss bis zu 10.000 Euro ergab.
Im Gegensatz zum KfW 151, das für Komplettsanierungen nach dem Effizienzhaus-Standard gedacht war, war das Programm 152 auf kleinere, gezielte Sanierungsmaßnahmen ausgerichtet. Dies machte es besonders attraktiv für Eigentümer, die keine umfassende Sanierung planen konnten oder wollten.
Voraussetzungen für die Teilnahme am KfW 152
Um am KfW-Programm 152 teilzunehmen, mussten zwei zwingende Voraussetzungen erfüllt werden. Erstens war die Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Energieberater erforderlich. Dieser Energieberater musste Mitglied in der Expertenliste der dena (Deutsche Energie Agentur) sein und gemeinsam mit dem Eigentümer die geplanten Maßnahmen entwickeln und dokumentieren. Zudem war der Berater für die baubegleitende Überwachung verantwortlich, wodurch die Qualität der Sanierungsmaßnahmen gesichert wurde.
Zweitens musste das Gebäude, für das die Sanierung beantragt wurde, einen bestimmten Altersstandard erfüllen. Dazu war erforderlich, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Diese Regelung sicherte die Förderung von Bestandsimmobilien ab, die über einen längeren Zeitraum in Nutzung waren und energetisch optimiert werden konnten.
Für Gebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige zwischen dem 1. Februar 2002 und dem 1. Januar 2009 gestellt wurde, stand in manchen Fällen der Ergänzungskredit KfW 167 zur Verfügung, sofern die Sanierungsmaßnahme den Einbau einer Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien betraf, beispielsweise einer Wärmepumpe oder einer Pelletheizung.
Geförderte Maßnahmen
Das KfW-Programm 152 unterstützte eine Vielzahl von Sanierungsmaßnahmen, sofern diese eine Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes ermöglichten. Dazu gehörten unter anderem:
- Der Austausch undichter Fenster oder Türen, um Wärmeverluste zu minimieren.
- Die Dämmung von Fassaden, Dach oder Kellerdecke, um den U-Wert zu senken.
- Der Einbau einer Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien, sofern der Ergänzungskredit 167 in Anspruch genommen wurde.
- Die Installation von Solarenergieanlagen oder die Modernisierung bestehender Systeme.
- Die Verbesserung der Luftdichtheit der Gebäudehülle, um Heizkosten zu reduzieren.
Jede dieser Maßnahmen musste vor Beginn der Sanierung geplant und durch den Energieberater dokumentiert werden. Die Kosten dieser Maßnahmen wurden in der Regel in einer Kostenliste erfasst, die als Teil der Kreditantragstellung eingereicht werden musste.
Kreditsummen und Tilgungszuschuss
Die Kreditsumme für das KfW-Programm 152 lag bei maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Eine Wohneinheit wurde dabei als abgeschlossene Wohnung definiert, die über einen eigenen Zugang, eine Kochgelegenheit, fließendes Wasser und eine Toilette verfügte. Der Tilgungszuschuss betrug bis zu 20 Prozent der Kreditsumme, was in der Praxis bis zu 10.000 Euro ergab.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Wenn ein Eigentümer eine Fassadendämmung mit einem Kostenrahmen von 19.500 Euro plant, kann er einen Kredit in dieser Höhe aufnehmen. Der Tilgungszuschuss beträgt 20 Prozent (3.800 Euro), wodurch der Kreditnehmer nur 15.700 Euro zurückzahlen muss, statt der vollen Kreditsumme. Dies reduziert die finanzielle Belastung erheblich und macht die Sanierung für viele Haushalte finanzierbar.
Vorteile des KfW 152
Das KfW-Programm 152 bot eine Reihe von Vorteilen, die es besonders attraktiv für Eigenheimbesitzer machten:
Zinsgünstige Finanzierung: Der Kredit war in der Regel zu niedrigen Zinsen verfügbar, was die monatlichen Raten减轻 (verringerte). Dies ermöglichte es Eigentümern, die Sanierung in einem Zeitraum zu planen, der mit ihren finanziellen Möglichkeiten abgestimmt war.
Tilgungszuschuss: Der Tilgungszuschuss reduzierte die Rückzahlungssumme um bis zu 20 Prozent und sorgte so für eine langfristige Einsparung. Da der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden musste, handelte es sich praktisch um einen negativen Zins, der den Kreditnehmer entlastete.
Flexibilität: Das Programm war für Einzelmaßnahmen gedacht, was bedeutete, dass Eigentümer gezielt jene Bereiche ihres Hauses sanieren konnten, die am dringendsten waren, ohne sich für eine umfassende Komplettsanierung entscheiden zu müssen.
Qualitätssicherung: Die Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Energieberater sorgte für die Einhaltung der geförderten Sanierungsstandards. Dies gewährleistete, dass die Maßnahmen nicht nur finanziell, sondern auch technisch sinnvoll und effizient umgesetzt wurden.
CO₂-Reduktion: Durch die energetische Sanierung wurde der CO₂-Ausstoß der Gebäude reduziert, was nicht nur ökologisch, sondern auch gesetzlich sinnvoll war. Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, die Energieeffizienz im Gebäudebestand zu steigern, und Programme wie das KfW 152 spielten hierbei eine zentrale Rolle.
Wie man den Kredit beantragte
Die Beantragung des KfW-Kredits 152 musste vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Dies war eine zwingende Voraussetzung, da eine verspätete Beantragung den Förderanspruch unwiderruflich verlor. Dazu gehörte die Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Energieberater, der die Maßnahmen plante, dokumentierte und während der Sanierung begleitete.
Der Energieberater half bei der Erstellung des Sanierungskonzepts und stellte sicher, dass die geplanten Maßnahmen den geförderten Kriterien entsprachen. Zudem unterstützte er bei der Erstellung der notwendigen Dokumente, die für die Kreditantragstellung bei der KfW erforderlich waren.
Eine zentrale Rolle spielte auch der sogenannte Sanierungs- und Finanzierungsplan. Dieser Plan enthielt detaillierte Angaben zu den geplanten Maßnahmen, den Kosten sowie zur Finanzierung. Er wurde zusammen mit der Kreditantragstellung bei der KfW eingereicht und musste den Vorgaben entsprechen.
KfW 152 im Vergleich zu anderen Programmen
Das KfW-Programm 152 war in das Gesamtspektrum der KfW-Förderungen eingebettet. Neben dem Kredit 152 gab es noch den Kredit 151 und den Zuschuss 430. Der Kredit 151 war für Komplettsanierungen nach dem Effizienzhaus-Standard gedacht und bot eine höhere Kredit- und Tilgungszuschusssumme. Der Zuschuss 430 hingegen war eine nicht rückzahlbare Finanzhilfe, die vor allem für Eigentümer mit ausreichend Eigenkapital sinnvoll war.
Die Entscheidung, welches Programm genutzt werden sollte, hing stark von der individuellen Situation des Eigentümers ab. Wer eine umfassende Sanierung plante und den Effizienzhaus-Standard erreichen wollte, war gut beraten, den Kredit 151 in Betracht zu ziehen. Wer hingegen nur einzelne Maßnahmen durchführen wollte oder nicht über ausreichend Eigenkapital verfügte, war mit dem Kredit 152 besser bedient.
Energieberater: Schlüsselrolle in der Sanierungsplanung
Ein zentraler Bestandteil der KfW-Programme war die Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Energieberater. Dieser Energieberater spielte eine entscheidende Rolle in der Planung, Dokumentation und Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. Er musste Mitglied in der Expertenliste der dena sein und hatte sich auf Energieeffizienz und Sanierung spezialisiert.
Der Energieberater half dabei, die energetischen Defizite im Gebäude zu identifizieren und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung zu entwickeln. Er erstellte ein Sanierungskonzept, das die geplanten Maßnahmen, die Kosten und die Finanzierung beinhaltete. Zudem begleitete er die Maßnahmen während der Sanierung, um sicherzustellen, dass sie den geforderten Standards entsprachen.
Für den Energieberater waren die Kosten bis zu einer bestimmten Höhe durch den KfW-Tilgungszuschuss 431 gedeckt. Dies machte die Zusammenarbeit mit einem Energieberater für viele Eigentümer finanzierbar, auch wenn sie nicht über ausreichend Eigenkapital verfügten.
Eingesetzte und abgelöste Programme
Zum 1. Juli 2021 wurden die KfW-Kreditprogramme 151 und 152 abgeschaltet. Seit dem 28. Juli 2022 war stattdessen der KfW-Kredit 261 in Anspruch zu nehmen, der sowohl für den Neubau, den Kauf oder die Sanierung zum Effizienzhaus genutzt werden konnte. Der Kredit 261 war eine Weiterentwicklung der alten Programme und bot neue Finanzierungswege für energieeffiziente Sanierungen.
Der Kredit 261 war dabei in verschiedene Varianten aufgeteilt, wobei jede Variante unterschiedliche Kriterien und Förderhöhen hatte. Die genaue Ausgestaltung des Programms hing von der Art der Sanierung ab und war so flexibel gestaltet, dass sie sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für umfassende Sanierungen geeignet war.
Fazit
Das KfW-Programm 152 war eine zentrale Förderung für die energetische Sanierung von Einzelmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden. Es bot Eigenheimbesitzern die Möglichkeit, gezielte Verbesserungen vorzunehmen, ohne sich für eine umfassende Komplettsanierung entscheiden zu müssen. Der Kredit war in Kombination mit einem Tilgungszuschuss verfügbar, wodurch die finanzielle Belastung für die Eigentümer reduziert wurde.
Zudem war die Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Energieberater eine zwingende Voraussetzung, was die Qualität der Sanierungsmaßnahmen sicherte. Die Kreditsumme betrug bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit, wobei ein Tilgungszuschuss bis zu 10.000 Euro möglich war. Dies machte das Programm besonders attraktiv für Eigentümer, die nicht über ausreichend Eigenkapital verfügten.
Zwar ist das KfW-Programm 152 mittlerweile abgeschlossen, doch die Grundprinzipien und Vorteile bleiben aktuell. Mit dem KfW 261 wurde eine neue Finanzierungsvariante eingeführt, die viele der Vorteile des alten Programms beibehält und zudem neue Möglichkeiten eröffnet.