Energetische Sanierung im Koalitionsvertrag 2025: Chancen, Reformen und offene Fragen

Der neue Koalitionsvertrag der Bundesregierung für die Jahre 2025 bis 2029 bringt für die Themen Energieeffizienz und energetische Sanierung eine Vielzahl an Reformen, Fortführungen und neuen Programmvorschlägen mit sich. Insbesondere für Eigentümer von Bestandsimmobilien, Architekten, Ingenieure und Handwerker sind die geplanten Maßnahmen von großer Bedeutung. Dieser Artikel gibt einen detaillierten Überblick über die zentralen Punkte, die mit der energetischen Sanierung im Koalitionsvertrag verbunden sind, analysiert die Hintergründe und erörtert die möglichen Auswirkungen auf die Praxis.


Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Von Energieeffizienz zu CO₂-Vermeidung

Ein zentraler Punkt des Koalitionsvertrags ist die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Bisher lag der Fokus auf der Energieeffizienz, also auf der Reduktion des Energieverbrauchs. Mit der Reform wird jedoch der CO₂-Ausstoß als zentrale Steuergröße definiert. Die Zielsetzung ist es, die CO₂-Vermeidungspotenziale stärker in den Vordergrund zu rücken, was zu einer differenzierten Bewertung von Sanierungsmaßnahmen führen könnte.

Individuelle Bewertung statt starrer Anforderungen

Im Zuge dieser Reform sollen die Anforderungen an die Sanierung flexibler gestaltet werden. Statt auf starr vorgegebene Effizienzklasse oder Mindeststandards wie das Effizienzhaus-55 (EH55) zu achten, wird die CO₂-Einsparung als Maßstab dienen. Das bedeutet, dass Eigentümer künftig mehr Freiheit haben könnten, welche Maßnahmen sie umsetzen – sofern sie ein definiertes CO₂-Einsparziel erreichen.

Auswirkungen auf die Förderung

Diese Neuausrichtung könnte auch Auswirkungen auf die Förderung energetischer Sanierungen haben. Fördermittel könnten zukünftig gezielter dort eingesetzt werden, wo sie eine besonders hohe CO₂-Vermeidung pro Euro ermöglichen. Dies könnte zu einer besseren Verteilung der Mittel führen, aber auch zu einer erhöhten administrativen Komplexität bei der Beantragung.

Kritik und Unklarheiten

Trotz der vorgeschlagenen Reformen bleiben jedoch viele Fragen offen. Insbesondere kritisiert die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF), dass die Begriffe „erreichbare CO₂-Vermeidung“ und „technologieoffene Sanierungsmaßnahmen“ in der Praxis noch unklar definiert sind. Zudem wird gewarnt, dass der Wegfall des Heizungsgesetzes, wie es im GEG formuliert war, zu einer Abschwächung der bisherigen Effizienzstandards führen könnte.


Sanierungs- und Heizungsförderung: Fortsetzung und Neuerungen

Die Fortsetzung der Sanierungs- und Heizungsförderung ist ein weiterer Schwerpunkt im Koalitionsvertrag. Die Koalition verspricht, bestehende Programme fortzuführen, aber auch neue Anreize zu schaffen, um den Sanierungsstau im Bestand abzubauen.

Förderfähigkeit des Effizienzhaus-55-Standards

Ein bedeutender Neuerungspunkt ist die geplante Wiederherstellung der Förderfähigkeit des Effizienzhaus-55-Standards (EH55), zumindest befristet. Das EH55 ist ein besonders energieeffizienter Standard, der im Bestand selten erreicht wird. Die Wiederförderung könnte dazu beitragen, Bauüberhänge aufzulösen und den Sanierungsstau zu verringern.

Steuerliche Absetzbarkeit

Ein weiterer Punkt ist die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für energetische Sanierungen. Künftig sollen die Kosten für Sanierungen an geerbten Immobilien steuerlich absetzbar sein. Dies könnte gerade für Erben, die nicht unbedingt die Mittel für eine Sanierung haben, eine große finanzielle Entlastung bedeuten.

Vereinfachung der Förderstrukturen

Die Förderprogramme der KfW-Bank sollen neu strukturiert werden. Ziel ist es, zwei zentrale Programme zu schaffen: ein Programm für den Neubau und ein Programm für die Modernisierung, inklusive Sanierung. Dies könnte den Antragstellern mehr Klarheit und Übersicht bieten.

Zudem ist geplant, einen Investitionsfonds für den Wohnungsbau mit öffentlichen Garantien und privatem Kapital zu etablieren. Zudem sollen Maßnahmen zur Kapitalersatzfunktion, wie staatliche Bürgschaften für Hypotheken, geprüft werden. Das könnte gerade für Kapitalgeschädigte oder Investoren attraktiver werden.


Digitale und administrative Reformen

Zu den Reformen gehören nicht nur technologische oder finanzielle Maßnahmen, sondern auch administrative und digitale Neuerungen. Die Koalition verspricht, die Verwaltungsprozesse zu beschleunigen und die Antragstellung sowie Genehmigungen digitaler zu gestalten.

Digitale Förderprozesse

Zwar wird die Digitalisierung der Förderprozesse angekündigt, aber die konkrete Umsetzung bleibt noch unklar. Für viele Beteiligte ist eine digitale Abwicklung der Anträge und Genehmigungen jedoch unerlässlich, um die Effizienz zu steigern. Allerdings wird kritisiert, dass im Vertrag keine konkreten Fristen oder Meilensteine genannt werden.

Vereinfachung der Planungs- und Genehmigungsverfahren

Auch bei Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen Reformen kommen. Bisher sind diese Prozesse in der Praxis oft langwierig und bürokratisch. Im Koalitionsvertrag wird auf die Beschleunigung verwiesen, ohne jedoch konkrete Schritte zu nennen. Eine Schaffung von CO₂-Leitungsnetzen und eine Entlastung durch Freileitungsbau (nach Wunsch der Union) sind vorgesehen, aber noch nicht gesetzlich geregelt.


Energieeffizienz in der Wirtschaft: Stärkung innovativer Technologien

Neben den Maßnahmen im Gebäudesektor spielt auch die Wirtschaft eine Rolle. Insbesondere wird die Stärkung innovativer Energieeffizienztechnologien betont. Dazu zählen unter anderem Abwasserwärme, Wärmerückgewinnung, Höhenwindkraft (Flugwindkraft) und klimaneutrale Moleküle.

Diese Technologien könnten in Zukunft eine große Rolle spielen, insbesondere in Sektoren, die schwer elektrifizierbar sind, wie beispielsweise im Verkehr. Allerdings sind viele dieser Technologien noch in der Entwicklung oder Pilotphase. Die Frage, wie sie in die aktuelle Förderlandschaft integriert werden sollen, bleibt offen.


Finanzierung und Investitionsbedarf

Ein zentrales Problem bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen ist die Finanzierung. Laut einer Studie des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) sind bis 2030 rund 721 Milliarden Euro erforderlich, um die Energiewende voranzutreiben. Ein Großteil dieser Mittel wird aus dem Sondervermögen und möglichen Investitionsfonds bereitgestellt.

Die geplanten Kostensenkungen, wie die Absenkung der Stromsteuer oder die Reduzierung der Netzentgelte, könnten jedoch den verfügbaren Mitteln entgegenstehen. Es bleibt abzuwarten, ob genügend Investitionen für die notwendigen Projekte bereitgestellt werden können, ohne die Klimaziele zu gefährden.


Kritische Stimmen und offene Fragen

Trotz der vielen positiven Impulse im Koalitionsvertrag gibt es auch kritische Stimmen. Die DENEFF warnt vor möglichen Rollbacks bei bewährten Effizienzstandards und Zielen. Insbesondere das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) könnte durch die Reformen an Kraft verlieren. Zudem ist die konkrete Ausgestaltung der CO₂-Vermeidung als Steuergröße noch unklar.

Auch Greenox-Group kritisiert, dass viele Punkte im Vertrag noch vage formuliert sind, insbesondere im Bereich der Gebäudeenergiegesetzgebung und der Klimaziele. Ein schneller und verbindlicher Ausbau digitaler Verwaltungsstrukturen ist zwar angekündigt, aber nicht konkret definiert.


Fazit

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung für die Jahre 2025 bis 2029 enthält zahlreiche Maßnahmen zur Förderung und Modernisierung der energetischen Sanierung. Die Reform des GEG, die Fortsetzung der KfW-Förderprogramme, die steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten sowie die Wiederförderung des Effizienzhaus-55-Standards sind zentrale Elemente, die für Eigentümer, Architekten und Handwerker von besonderem Interesse sind.

Gleichzeitig bleiben viele Aspekte unklar oder vage formuliert. Insbesondere die konkrete Umsetzung der CO₂-Vermeidung als zentrale Steuergröße, die Finanzierung der notwendigen Investitionen und die Reform der Planungs- und Genehmigungsverfahren sind noch in der Diskussion. Für die Praxis bedeutet dies, dass Eigentümer und Planer vorsichtig sind sollten und sich auf mögliche Veränderungen einstellen.


Quellen

  1. WohnGlück: Koalitionsvertrag 2025 – Bauen und Wohnen
  2. KPMG Law: Energie im Koalitionsvertrag 2025 – Das plant die künftige Regierung?
  3. DENEFF: Energieeffizienz im Koalitionsvertrag – Erwartungen und Kritik
  4. eco-plan.net: Sanierung im Koalitionsvertrag 2025
  5. Greenox Group: Koalitionsvertrag – CDU/CSU/SPD

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