Sanierungsförderungen in der Steiermark: Überblick, Ziele und Finanzierungsmodelle

Die Sanierung von Wohnräumen und Gebäudebeständen ist in der Steiermark ein zentrales Thema, das sowohl ökologische, wirtschaftliche als auch soziale Aspekte berücksichtigt. In den letzten Jahren hat das Land Steiermark eine Vielzahl an Förderprogrammen etabliert, um den Erhalt und die Modernisierung bestehender Immobilien zu unterstützen. Diese Maßnahmen dienen nicht nur der Verbesserung der Energieeffizienz, sondern auch der Schaffung leistbaren Wohnraums sowie der Erhaltung von Arbeitsplätzen im Baugewerbe.

In diesem Artikel wird ein detaillierter Überblick über die wichtigsten Sanierungsförderungen in der Steiermark gegeben, mit Fokus auf deren Ziele, finanzierende Modelle, förderbare Maßnahmen sowie antragsberechtigte Personen. Die Informationen stammen aus offiziellen Quellen, darunter der steirischen Wohnbauförderung, dem Umweltlandesfonds und anderen staatlichen Institutionen.

Ziele der Sanierungsförderungen

Die Förderprogramme in der Steiermark zielen auf mehrere zentrale Aspekte ab. Nach Angaben des Landes Steiermark werden jährlich etwa 8.000 Wohnungen und Eigenheime durch Sanierungen gefördert. Dieser hohe Umfang unterstreicht die Bedeutung von Sanierungsmaßnahmen für den Immobilienmarkt und die Wohnsituation der Bevölkerung. Die Ziele dieser Förderungen umfassen:

  • Leistbares Wohnen: Durch Sanierung von Bestandsimmobilien sollen Wohnungen erschwinglicher werden.
  • Klimaschutz: Der Ausbau erneuerbarer Energien und die Steigerung der Energieeffizienz tragen zum Klimaschutz bei.
  • Arbeitsplatzsicherung: Sanierungsarbeiten schaffen und sichern Arbeitsplätze im Baugewerbe und in der Industrie.
  • Barrierefreiheit: Bestandswohnungen werden barrierefrei gestaltet, um den Bedürfnissen älterer und mobilitätsbeeinträchtigter Menschen gerecht zu werden.
  • Denkmalpflege: Baulich wertvolle Gebäude können durch denkmalgerechte Sanierungen revitalisiert werden.

Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Schaffung attraktiver Wohnraumbestände in den Ortszentren. Durch die Förderung von Sanierungsmaßnahmen in städtischen Zentren wird auch der soziale Zusammenhalt gestärkt und die Innenstadtbelebung unterstützt.

Überblick über die wichtigsten Förderprogramme

Die steirischen Sanierungsförderungen umfassen verschiedene Programme, die sich nach dem Umfang der Sanierungen, den förderbaren Maßnahmen und den Finanzierungsmodellen unterscheiden. Im Folgenden werden die wichtigsten Programme detailliert beschrieben.

Umfassende Sanierung

Die umfassende Sanierung ist eine der größten Fördermaßnahmen, die in der Steiermark angeboten werden. Sie richtet sich an Eigentümer:innen, Mieter:innen oder Bauberechtigte, die mindestens drei zusammenhängende Sanierungsarbeiten an der Gebäudehülle oder am Haustechniksystem durchführen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Dämmung von Außenwänden
  • Austausch von Fenstern und Türen
  • Installation von Wärmepumpen oder Solarthermie
  • Errichtung von Photovoltaikanlagen
  • Schallschutzmaßnahmen
  • Energieeinsparende Sanierungen

Diese Maßnahmen müssen dabei bestimmte Energieeffizienzkennwerte erfüllen. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen in Höhe von 45 % zu Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren. In Einzelfällen kann die Förderung auch bis zu 6.000 Euro betragen, wobei die maximale Förderung 30 % der förderbaren Kosten ausmacht.

Kleine Sanierung

Die Kleine Sanierung richtet sich an Gebäude, die mindestens 30 Jahre alt sind. Sie ist insbesondere für Eigentümer:innen gedacht, die gezielt Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität und Energieeffizienz durchführen. Gefördert werden beispielsweise:

  • Verbesserung der thermischen Qualität von Außenbauteilen
  • Maßnahmen am Haustechniksystem
  • Sicherheitsmaßnahmen
  • Erhaltungsmaßnahmen
  • Veränderung von Wohnraum

Auch die Erneuerung einer Zentralheizungsanlage, die bereits auf erneuerbare Energie umgestellt wurde, kann gefördert werden. Für den Ersatz fossiler Heizsysteme oder Stromheizungen sowie für die Errichtung von solarthermischen Anlagen ist der Umweltlandesfonds zuständig, sofern die Maßnahme noch nicht umgesetzt wurde.

Die Förderung für die Kleine Sanierung beträgt in der Regel 15 % zu Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Allerdings ist derzeit keine Antragstellung für die Kleine Sanierung möglich, da das Programm in einer Evaluationsphase ist. Es wird jedoch geplant, das Programm im ersten Quartal 2026 in einer überarbeiteten Form wiederzubeleben, unter anderem mit einem „Sanierungspass“, der mehrere Maßnahmen flexibel kombiniert.

Sanierungscheck für Private im mehrgeschoßigen Wohnbau

Dieses Programm ist explizit für mehrgeschoßige Wohngebäude gedacht, die älter als 20 Jahre sind. Es fördert thermische Sanierungen, insbesondere an Außenwänden und Geschoßdecken, und verlangt dabei den Einhalt des klimaaktiv Standards. Die Förderung beträgt 50 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche und kann sich auf 75 Euro erhöhen, wenn Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden. Der Förderbetrag ist mit maximal 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt und besteht aus einem nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschuss.

Dieses Programm ist jedoch zeitlich begrenzt und endet am 31.12.2022. Es ist daher wichtig, rechtzeitig Antrag zu stellen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Assanierung

Die Assanierung richtet sich an Gebäude, die in einem Siedlungsschwerpunkt nach dem Raumordnungsgesetz liegen und nicht zur Gänze erhaltenswert sind. In solchen Fällen wird das Gebäude zu mindestens 50 % oder vollständig durch einen Neubau am selben Standort ersetzt. Die Assanierung kombiniert also den Abriss eines baufälligen Bestandes mit der Errichtung eines neuen, energieeffizienten Gebäudes.

Belebung von Ortskernen

Diese Förderung zielt nicht direkt auf Sanierungen, sondern auf den Ankauf von Objekten in Ortszentren, um diese später zu sanieren oder neu zu bauen. Sie ist insbesondere für Gemeinden, Gesellschaften, gemeinnützige Bauvereine und Personengemeinschaften gedacht. Die Förderung besteht in einem Darlehen in Höhe von bis zu 70 % des angemessenen Ankaufspreises. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 28 Jahre, und die Rückzahlung erfolgt in Halbjahresraten zu 1,915 % des Darlehensbetrags.

Diese Förderung trägt dazu bei, die Innenstädte lebendig zu halten und den Verlust von Wohnraum in den Ortszentren zu verhindern.

Radonsanierung

Ein weiteres Programm, das in der Steiermark angeboten wird, ist die Förderung von Radonsanierungen. Radon ist ein radioaktives Edelgas, das insbesondere in Granitgebieten vorkommt. Wenn die Radonkonzentration über 1.000 Becquerel pro Quadratmeter liegt, kann eine Sanierung gefördert werden. Die maximale Förderung beträgt 1.500 Euro pro Wohneinheit, wobei der Förderbetrag maximal 22 % der Kosten ausmacht.

Diese Förderung ist besonders relevant für Immobilien in Gebieten mit hohem Radonrisiko. Sie trägt dazu bei, die Gesundheit der Bewohner:innen zu schützen und potenzielle Gesundheitsrisiken abzufedern.

Jungfamilienbonus

Im Rahmen der steirischen Wohnraumoffensive wurde der Jungfamilienbonus eingeführt, um junge Familien beim Erwerb oder Bau eines Eigenheims zu unterstützen. Familien, bei denen mindestens ein Partner unter 35 Jahren alt ist (und beide unter 40 Jahren), können eine Einmalzahlung von bis zu 10.000 Euro erhalten. Dieser Bonus ist insbesondere für die Schaffung von leistbarem Wohnraum gedacht und unterstützt Familien dabei, in die eigenen vier Wände zu ziehen.

Der Jungfamilienbonus ist ein weiteres Instrument, um die Wohnraumversorgung in der Steiermark zu stärken und langfristige Wohnstabilität zu schaffen.

Finanzierungsmodelle und Förderhöhen

Die Finanzierungsmodelle der steirischen Sanierungsförderungen sind vielfältig und abhängig vom jeweiligen Programm. Im Allgemeinen sind die Förderungen in Form von Annuitätenzuschüssen oder Investitionskostenzuschüssen gestaltet, die sich an Bankdarlehen orientieren. Die Höhe der Förderungen variiert je nach Programm und Maßnahmenumfang.

Einige der wichtigsten Finanzierungsmodelle sind:

  • Nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse in Höhe von 45 % zu Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren (Umfassende Sanierung)
  • 15 % zu Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren (Kleine Sanierung)
  • 50 bis 75 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche (Sanierungscheck für mehrgeschoßigen Wohnbau)
  • 70 % des angemessenen Ankaufspreises (Belebung von Ortskernen)
  • 22 % der Kosten, max. 1.500 Euro pro Wohneinheit (Radonsanierung)
  • Einmalzahlung bis zu 10.000 Euro (Jungfamilienbonus)

Die Finanzierungsmodelle sind so gestaltet, dass sie den Antragstellenden einen finanziellen Spielraum erlauben, ohne gleichzeitig zu hohe Risiken zu verursachen. In den meisten Fällen ist eine Kombination aus Förderung und Bankdarlehen vorgesehen, um die Projekte wirtschaftlich umsetzbar zu halten.

Voraussetzungen und Antragstellung

Die Antragstellung für die verschiedenen Sanierungsförderungen erfolgt in der Regel über das Land Steiermark oder über externe Beratungsstellen. Die Voraussetzungen sind für jedes Programm unterschiedlich, aber es gibt einige allgemeine Kriterien, die in den meisten Fällen gelten:

  • Antragsberechtigte Personen sind in der Regel Eigentümer:innen, Mieter:innen, Bauberechtigte oder Verwalter:innen.
  • Geförderte Gebäude müssen in bestimmten Zonen liegen (z. B. Ortskernen, Siedlungsschwerpunkten) oder bestimmte Alterskriterien erfüllen.
  • Förderbare Maßnahmen müssen bestimmte Vorgaben erfüllen, z. B. Energieeffizienzkennwerte, den klimaaktiv Standard oder die Einhaltung der Barrierefreiheitsvorgaben.
  • Finanzierungsmodelle sind in der Regel in Form von Annuitätenzuschüssen oder Investitionskostenzuschüssen gestaltet und beinhalten oft eine Kombination aus Förderung und Bankdarlehen.

Die Antragstellung erfolgt in der Regel schriftlich oder online über die entsprechenden Plattformen. In einigen Fällen ist ein Beratungsgespräch vor der Antragstellung erforderlich, um die individuelle Situation zu besprechen und die passenden Maßnahmen zu identifizieren.

Fristen und zeitliche Planung

Einige Förderprogramme sind zeitlich begrenzt, was eine sorgfältige Planung erfordert. Beispielsweise endet der Sanierungscheck für mehrgeschoßigen Wohnbau am 31.12.2022. Derzeit ist außerdem keine Antragstellung für die Kleine Sanierung möglich, da das Programm in einer Evaluationsphase ist. Es wird jedoch geplant, das Programm im ersten Quartal 2026 in einer überarbeiteten Form wiederzubeleben, unter anderem mit einem „Sanierungspass“, der mehrere Maßnahmen flexibel kombiniert.

Für alle Förderungen gilt, dass die Bearbeitung der Anträge oft mehrere Monate in Anspruch nimmt. Es ist daher wichtig, frühzeitig zu planen und Anträge rechtzeitig einzureichen.

Fazit

Die Sanierungsförderungen in der Steiermark sind ein zentrales Instrument, um den Erhalt und die Modernisierung bestehender Wohnräume zu ermöglichen. Sie tragen dazu bei, den Klimaschutz voranzutreiben, leistbaren Wohnraum zu schaffen und Arbeitsplätze im Baugewerbe zu sichern. Die Förderprogramme reichen von der umfassenden Sanierung über die Kleine Sanierung bis hin zu speziellen Maßnahmen wie der Radonsanierung oder der Assanierung.

Die Finanzierungsmodelle sind vielfältig und abhängig vom jeweiligen Programm. In den meisten Fällen handelt es sich um nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse oder Investitionskostenzuschüsse, die sich an Bankdarlehen orientieren. Die Höhe der Förderungen variiert je nach Programm und Maßnahmenumfang.

Für Antragsteller:innen ist es wichtig, die Voraussetzungen und Fristen genau zu beachten. Ein Beratungsgespräch kann dabei helfen, die passenden Maßnahmen zu identifizieren und die Antragstellung erfolgreich abzuschließen.

Die steirischen Sanierungsförderungen sind somit ein wertvolles Angebot für Eigentümer:innen, Mieter:innen und Bauberechtigte, die daran interessiert sind, ihre Immobilien zu sanieren und gleichzeitig finanzielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Quellen

  1. Wohnbauförderung Steiermark
  2. Förderungen für Bauen und Sanieren
  3. Kleine Sanierung Steiermark
  4. Fördermöglichkeiten in der Steiermark
  5. Wichtige Förderungen im Überblick
  6. Neues Fördermodell ab 2026

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