Steuerliche Absetzung von Sanierungskosten: Fakten, Voraussetzungen und Praxis

Die steuerliche Absetzung von Sanierungskosten ist für viele Eigentümer von Immobilien ein wichtiges Thema, das sowohl steuerliche Vorteile als auch bauliche Vorteile bietet. Insbesondere energetische Sanierungen, wie Dachdämmung, Fenstertausch oder Heizungsoptimierung, sind in den letzten Jahren steuerlich förderungsfähig geworden. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten, die Voraussetzungen, die Grenzen und praktischen Hinweise für die Antragstellung. Die Informationen basieren ausschließlich auf aktuellen Quellen und Regulierungen, wie sie in den bereitgestellten Dokumenten dargestellt werden.

Einleitung

Seit Anfang 2020 ist es für Eigentümer möglich, energetische Sanierungen steuerlich abzusetzen. Diese Regelung ist Teil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung und dient dazu, die Sanierung von Altbauten zu fördern. Die steuerliche Absetzung kann sich auf verschiedene Maßnahmen erstrecken, darunter Dämmung, Heizungstausch und Energieeffizienzsteigerung. Die Absetzung erfolgt über drei Jahre, wobei die steuerliche Entlastung in jedem Jahr abnimmt.

Die steuerliche Absetzung ist jedoch nicht immer unbedingt der beste Weg und muss im Einzelfall abgewogen werden, insbesondere im Vergleich zu anderen staatlichen Förderprogrammen wie der KfW-Förderung oder der BAFA-Förderung. Zudem gibt es klare Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um überhaupt von der Absetzung profitieren zu können. Diese Voraussetzungen betreffen den Eigentümer, das Gebäude, die Art der Sanierung und die Vorgehensweise bei der Absetzung. Im Folgenden wird detailliert auf die wichtigsten Aspekte eingegangen.

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzung

Die steuerliche Absetzung von Sanierungskosten ist nicht für alle Immobilien oder alle Eigentümer möglich. Es gibt klare Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Absetzung in Anspruch zu nehmen.

1. Nutzung der Immobilie zu eigenen Wohnzwecken

Eine grundlegende Voraussetzung für die steuerliche Absetzung ist, dass die Sanierung an einer Immobilie vorgenommen wird, die der Eigentümer selbst nutzt. Das bedeutet, dass die Immobilie entweder als Hauptwohnsitz oder als zusätzliche Wohnung genutzt wird. Es ist nicht ausreichend, dass der Eigentümer nur einen Teil der Immobilie nutzt – auch in diesem Fall müssen die Kosten anteilig abgesetzt werden.

Außerdem muss die Immobilie mindestens zehn Jahre alt sein. Dieser Zeitraum ist unveränderlich und gilt unabhängig davon, ob die Sanierung in Eigenregie oder mit professioneller Unterstützung durchgeführt wird.

2. Vorbereitung der Sanierung durch Fachhandwerker

Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass die Sanierungsmaßnahmen von qualifizierten Fachhandwerkern durchgeführt werden. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen, die unter die steuerliche Förderung fallen, wie Dämmung, Heizungsoptimierung oder den Tausch von Fenstern. Es ist nicht möglich, Sanierungskosten, die in Eigenleistung durchgeführt wurden, steuerlich abzusetzen. Lediglich Materialkosten können in bestimmten Fällen unter bestimmten Bedingungen berücksichtigt werden.

Die Fachhandwerker müssen eine sogenannte Fachunternehmererklärung ausstellen, in der sie bestätigen, dass sie die Sanierungsarbeiten nach den fachlichen Vorgaben durchgeführt haben. Diese Erklärung ist ein notwendiges Dokument, um die steuerliche Absetzung zu ermöglichen. Ohne diese Erklärung ist die Absetzung nicht möglich.

3. Zeitliche Begrenzungen

Die Sanierungsmaßnahmen müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums begonnen und abgeschlossen werden. Nach den Regelungen, die im Jahr 2020 eingeführt wurden, müssen Sanierungsmaßnahmen nach dem 31.12.2019 begonnen und vor dem 1.1.2030 abgeschlossen sein.

Zusätzlich gibt es auch zeitliche Fristen für die Absetzung in der Steuererklärung. Die Absetzung kann über drei Kalenderjahre erfolgen. Im ersten und zweiten Jahr kann jeweils 7 Prozent der anrechenbaren Kosten abgesetzt werden, im dritten Jahr 6 Prozent. Die Summe der abzusetzenden Kosten ist auf insgesamt 200.000 Euro begrenzt.

4. Exklusivität der Förderung

Eine wichtige Einschränkung ist, dass die steuerliche Absetzung nicht in Kombination mit anderen staatlichen Förderprogrammen genutzt werden kann. Das bedeutet, dass, wer bereits eine Förderung durch die KfW oder das BAFA in Anspruch genommen hat, die steuerliche Absetzung nicht parallel nutzen kann. Es ist jedoch möglich, die Kosten aufzuteilen und unterschiedliche Maßnahmen an unterschiedlichen Förderprogrammen teilnehmen zu lassen.

Absetzungsberechnung und Verteilung

Die steuerliche Absetzung erfolgt nicht in einem einzigen Jahr, sondern über drei Jahre. Die Verteilung der Absetzung ist in den Regelungen festgelegt.

1. Verteilung der Absetzung über drei Jahre

Die Absetzung der Sanierungskosten erfolgt in drei Phasen. In den ersten beiden Jahren können jeweils 7 Prozent der anrechenbaren Kosten abgesetzt werden. Im dritten Jahr beträgt die Absetzung 6 Prozent. Die Absetzung ist auf insgesamt 200.000 Euro begrenzt, was bedeutet, dass der maximale Betrag, den ein Eigentümer über drei Jahre absetzen kann, 40.000 Euro beträgt.

Die Absetzung wird in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht. Es ist erforderlich, dass der Eigentümer in jedem Jahr eine Steuererklärung abgibt und die Absetzung dort angibt. Ohne eine vollständige Steuererklärung ist die Absetzung nicht möglich.

2. Grenzen der Absetzung

Die Absetzung ist nicht unbegrenzt. Es gibt eine Obergrenze von 200.000 Euro an förderfähigen Kosten. Dieser Betrag kann über drei Jahre verteilt abgesetzt werden, wobei die Summe der Absetzung 40.000 Euro nicht überschreiten darf.

Zusätzlich gibt es noch eine weitere Einschränkung: Die Absetzung ist nur für eine Immobilie möglich. Das bedeutet, dass ein Eigentümer, der mehrere Immobilien besitzt, die steuerliche Absetzung nur für eine davon in Anspruch nehmen kann.

Praktische Vorgehensweise bei der Absetzung

Die steuerliche Absetzung ist nicht nur eine theoretische Möglichkeit, sondern kann auch praktisch genutzt werden. Dazu gibt es einige wichtige Punkte, die beachtet werden müssen.

1. Dokumentation der Kosten

Die Dokumentation der Kosten ist entscheidend für die steuerliche Absetzung. Alle Rechnungen müssen vollständig und korrekt ausgestellt sein. Die Rechnungen müssen die Art der Sanierung, die Arbeitsleistung des Handwerkers und die Adresse der Immobilie enthalten. Darüber hinaus müssen die Rechnungen in deutscher Sprache ausgestellt sein.

Es ist wichtig, dass die Rechnungen nicht bar bezahlt werden. Eine Bezahlung per Banküberweisung ist vorgeschrieben, da das Finanzamt nur Ausgaben anerkennt, die durch einen Kontoauszug belegt werden können. Die Rechnungen und Belege müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

2. Antragstellung und Steuererklärung

Die Absetzung wird in der Steuererklärung geltend gemacht. Dazu ist es erforderlich, eine sogenannte Anlage „Energetische Maßnahmen“ auszufüllen. Diese Anlage muss in die Steuererklärung eingefügt werden.

Der Absetzungsbetrag ist in den ersten beiden Jahren jeweils 7 Prozent der anrechenbaren Kosten, im dritten Jahr 6 Prozent. Der Betrag wird von der Steuerschuld abgezogen. Das bedeutet, dass der Eigentümer weniger Steuern zahlen muss, als er ohne Absetzung zahlen würde.

3. Steuerberatung

Eine Steuerberatung ist empfehlenswert, um sicherzustellen, dass die Absetzung korrekt und vorteilhaft genutzt wird. Ein Steuerberater kann helfen, die Kosten zu berechnen, die Absetzung zu planen und die Steuererklärung zu prüfen.

Zudem kann ein Steuerberater helfen, zu entscheiden, ob die steuerliche Absetzung im Einzelfall vorteilhafter ist als eine staatliche Förderung. Es gibt Fälle, in denen die steuerliche Absetzung vorteilhafter ist, insbesondere wenn der Eigentümer keine hohen Steuern zahlt. In solchen Fällen kann die steuerliche Absetzung einen geringeren Nutzen haben, da der steuerliche Vorteil proportional zur Steuerschuld ist.

Vorteile der steuerlichen Absetzung

Die steuerliche Absetzung von Sanierungskosten bietet mehrere Vorteile, die für Eigentümer interessant sein können.

1. Reduzierung der Steuerschuld

Der wichtigste Vorteil der steuerlichen Absetzung ist, dass sie die Steuerschuld reduziert. Dies kann zu einem finanziellen Vorteil führen, der in einigen Fällen bis zu 40.000 Euro betragen kann.

Die Reduzierung der Steuerschuld ist umso vorteilhafter, je höher die Steuerschuld ist. Das bedeutet, dass Eigentümer mit hohen Einkünften und entsprechend hohen Steuerschulden besonders profitieren.

2. Förderung der energetischen Sanierung

Die steuerliche Absetzung fördert die energetische Sanierung von Altbauten. Dies ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung, um den Energieverbrauch zu reduzieren und den Klimaschutz zu fördern.

Durch die steuerliche Absetzung wird es Eigentümern ermöglicht, Investitionen in die energetische Sanierung zu tätigen, die sie ohne staatliche Unterstützung nicht vorgenommen hätten. Dies hat positive Auswirkungen auf die Umwelt und die Energieeffizienz der Immobilie.

3. Langfristige Vorteile

Die steuerliche Absetzung ist nicht nur ein kurzfristiger Vorteil, sondern auch eine Investition in die Zukunft. Die Sanierung verbessert die Energieeffizienz der Immobilie und senkt langfristig die Heizkosten.

Zudem kann die Sanierung den Wert der Immobilie erhöhen. Ein energieeffizientes Gebäude ist attraktiver für Mieter und Käufer, was wiederum zu höheren Miet- oder Verkaufspreisen führen kann.

Grenzen und Einschränkungen

Obwohl die steuerliche Absetzung von Sanierungskosten viele Vorteile bietet, gibt es auch Grenzen und Einschränkungen, die berücksichtigt werden müssen.

1. Zeitliche Begrenzungen

Die steuerliche Absetzung ist zeitlich begrenzt. Die Sanierungsmaßnahmen müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums begonnen und abgeschlossen werden. Dieser Zeitraum ist auf die Jahre 2020 bis 2030 begrenzt.

Zudem ist die Absetzung über drei Jahre verteilt, was bedeutet, dass der Vorteil nicht sofort vollständig genutzt werden kann. In einigen Fällen kann dies eine Hürde darstellen, insbesondere wenn der Eigentümer einen schnelleren finanziellen Vorteil benötigt.

2. Begrenzte Absetzungshöhe

Die Absetzung ist auf insgesamt 200.000 Euro an förderfähigen Kosten begrenzt. Dieser Betrag kann über drei Jahre verteilt abgesetzt werden, wobei die Summe der Absetzung 40.000 Euro nicht überschreiten darf.

Dies bedeutet, dass nur eine begrenzte Summe abgesetzt werden kann. In Fällen, in denen die Sanierungskosten höher sind, kann der Eigentümer nicht die gesamte Summe steuerlich absetzen.

3. Kombination mit anderen Förderungen

Die steuerliche Absetzung kann nicht parallel zu anderen staatlichen Förderungen genutzt werden. Das bedeutet, dass der Eigentümer sich zwischen der steuerlichen Absetzung und anderen Förderungen entscheiden muss.

In einigen Fällen kann die Kombination der Förderungen genutzt werden, wenn die Kosten eindeutig aufgeteilt werden. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Dokumentation.

Fazit

Die steuerliche Absetzung von Sanierungskosten ist eine sinnvolle Option für Eigentümer, die in energetische Sanierungen investieren möchten. Sie bietet Vorteile, wie die Reduzierung der Steuerschuld, die Förderung der Energieeffizienz und langfristige finanzielle Vorteile.

Die steuerliche Absetzung ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Immobilie muss zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, die Sanierungsmaßnahmen müssen von Fachhandwerkern durchgeführt werden und die Kosten müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgesetzt werden.

Eigentümer sollten sich sorgfältig überlegen, ob die steuerliche Absetzung im Einzelfall vorteilhafter ist als eine staatliche Förderung. In einigen Fällen kann die steuerliche Absetzung vorteilhafter sein, in anderen Fällen nicht.

Eine sorgfältige Planung, eine genaue Dokumentation und eine Steuerberatung sind entscheidend, um die steuerliche Absetzung erfolgreich zu nutzen.

Quellen

  1. Energetische Sanierung: Steuerliche Förderung
  2. Energetische Sanierung: Steuerliche Förderung
  3. Steuerliche Förderung für den Heizungstausch
  4. Sanierungskosten steuerlich absetzen
  5. Sanierung steuerlich absetzbar

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