Die Sanierung von Immobilien bietet nicht nur den Vorteil einer besseren Energieeffizienz und Wohnqualität, sondern auch steuerliche Vorteile. In Südtirol wurden in 2020 mehrere steuerbegünstigte Maßnahmen eingeführt, um Immobilienbesitzer:innen bei der Modernisierung und energetischen Sanierung zu unterstützen. Diese Begünstigungen reichen von steuerlichen Abzügen bis hin zu staatlichen Zuschüssen und sind in der Regel an bestimmte Voraussetzungen gebunden. In diesem Artikel wird ein detaillierter Überblick über die wichtigsten steuerbegünstigten Sanierungsmaßnahmen in Südtirol im Jahr 2020 gegeben, inklusive deren Geltungsdauer, Anforderungen und praktischer Umsetzung.
Einführung
Im Jahr 2020 standen in Südtirol mehrere steuerbegünstigte Maßnahmen für die Sanierung von Immobilien zur Verfügung. Diese umfassten beispielsweise den 110-Prozent-Bonus (auch Superbonus genannt), den Energiesparbonus, den Möbelbonus, den Ecobonus, den Barrierenabbau-Bonus und den Sismabonus (Baubonus für Erdbebenresistenz). Diese steuerliche Unterstützung ist insbesondere bei energetischen und strukturellen Sanierungsarbeiten relevant und kann erheblich zur Kosteneinsparung beitragen.
Die Verbraucherzentrale Südtirol hat darauf hingewiesen, dass viele dieser Maßnahmen zeitlich begrenzt sind und daher eine präzise Planung erforderlich ist. Zudem müssen für die Inanspruchnahme der steuerlichen Vorteile bestimmte Dokumente und Gutachten vorliegen, die die Angemessenheit der Kosten nachweisen.
Der 110-Prozent-Bonus (Superbonus)
Definition und Geltung
Der 110-Prozent-Bonus, auch als Superbonus bekannt, wurde mit dem Decreto Rilancio eingeführt und galt ursprünglich für Sanierungsarbeiten, die zwischen 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2021 durchgeführt wurden. Diese Maßnahme richtete sich primär an Immobilien in Erdbebenzonen 1 und 2, wobei Südtirol nicht in diese Zonen eingestuft ist.
Anforderungen
Um den 110-Prozent-Bonus in Anspruch zu nehmen, mussten die Sanierungsmaßnahmen bestimmte Kriterien erfüllen:
- Erdbebensicherheit: Die Maßnahmen mussten eine Verbesserung der Erdbebensicherheit garantieren.
- Energetische Sanierung: Die energetische Sanierung musste dazu führen, dass das Gebäude mindestens zwei Energieklassen verbesserte.
- Kostenverrechnung: Die Kosten konnten entweder über 5 Jahre in gleich hohen Raten oder direkt als Rabatt auf die Rechnung geltend gemacht werden.
- Dokumentation: Gutachten und Sachverständigengutachten zur Angemessenheit der Kosten waren erforderlich. Diese Dokumente mussten auch die Einhaltung der ENEA-Meldepflichten nachweisen.
Praktische Umsetzung
In der Praxis bedeutete dies, dass die Sanierungsarbeiten innerhalb des vorgegebenen Zeitraums durchgeführt werden mussten, und alle relevanten Dokumente ordnungsgemäß verwahrt wurden. Die Verbraucherzentrale Südtirol betonte, dass bei Steuerkontrollen fehlende oder unvollständige Dokumentationen zu Verlusten der Steuervergünstigungen führen könnten.
Steuerabzüge für Energetische Sanierungen
Geltung und Absetzbeträge
Für energetische Sanierungen standen in Südtirol im Jahr 2020 steuerliche Abzüge in unterschiedlichen Höhen zur Verfügung. Die Absetzbeträge variierten je nach Art der Maßnahme:
| Maßnahme | Absetzbetrag |
|---|---|
| Fenster | 50% |
| Sonnenschutz | 50% |
| Heizung | 50% |
| Klimaanlage | 50% |
| Gemeinschaftsflächen (bis Ende 2024) | 75% oder 70% |
Diese Abzüge konnten über 10 Jahre in gleichen Raten verrechnet werden. Für gewerbliche Liegenschaften galten die gleichen Regelungen, wodurch auch Unternehmen von diesen Vorteilen profitieren konnten.
Voraussetzungen
- Sachverständigengutachten: Seit Oktober 2020 war ein Sachverständigengutachten erforderlich, das die Angemessenheit der Kosten bestätigte. Dieses Gutachten musste in Bezug auf das Landesrichtpreisverzeichnis ausgestellt werden.
- Preisprüfung: Lediglich bei Bagatelleingriffen mit Kosten bis zu 10.000 Euro oder bei Arbeiten, die keine Baugenehmigung erforderten, war die Preisprüfung nicht erforderlich.
Steuerabzüge für den Abbau architektonischer Barrieren
Geltung und Absetzbetrag
Für den Abbau architektonischer Barrieren stand ein 75-Prozentiger Steuerabzug zur Verfügung. Diese Maßnahme war bis 2025 geplant und galt insbesondere für barrierefreie Anpassungen wie:
- Treppen
- Rampen
- Aufzüge
- Treppenlifte
- Plattformhebebühnen
Voraussetzungen
- Behindertengerechte Voraussetzungen: Die Maßnahmen mussten bestimmte behindertengerechte Voraussetzungen erfüllen (DM 14.6.1989).
- Übergangsregelung: Für Arbeiten mit Beantragung der Baugenehmigung vor dem 30. Dezember 2023 blieben die früheren Bestimmungen bestehen. Bei Arbeiten ohne Baugenehmigung mussten die Arbeiten bis zu diesem Stichtag begonnen haben oder verbindliche Verträge abgeschlossen worden sein.
Steuerabzüge für Möbel und Elektrogeräte
Geltung und Absetzbetrag
Ein weiterer steuerlicher Vorteil lag im Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten. Hier stand ein 50-Prozentiger Steuerabzug zur Verfügung, vorausgesetzt die Geräte befanden sich in der Energieklasse A+.
Voraussetzungen
- Energieeffizienz: Die Elektrogeräte mussten in der Energieklasse A+ liegen.
- Überweisungsbedingungen: Die Zahlungen mussten über sogenannte „Bonifico parlante“ (klare Überweisungen) erfolgen, um die Angemessenheit der Kosten nachzuweisen.
Steuerbegünstigungen für gewerbliche Liegenschaften
Auch bei gewerblichen Liegenschaften standen steuerliche Vorteile zur Verfügung. Insbesondere bei energetischen Sanierungen und Barriereabbau konnten Abzüge in ähnlicher Höhe wie bei privaten Immobilien geltend gemacht werden.
Geltung und Absetzbeträge
| Maßnahme | Absetzbetrag |
|---|---|
| Energetische Sanierung | 65% |
| Fenster | 50% |
| Sonnenschutz | 50% |
| Heizung | 50% |
| Klimaanlage | 50% |
Diese Abzüge konnten über 10 Jahre verrechnet werden. Für Arbeiten an Gemeinschaftsflächen galt ein 75%iger Absetzbetrag bis Ende 2024, sofern die Voraussetzungen erfüllt waren.
Landesförderungen für Energiesparmaßnahmen
Arten und Absetzbeträge
Neben den steuerlichen Abzügen standen auch Landesförderungen zur Verfügung. Diese umfassten beispielsweise:
- Energetische Sanierung von Gebäuden
- Einsetzen erneuerbarer Energiequellen
- Wärmeisolierung
- Heizsysteme
- Wärmekonto „Conto termico“
- Austausch alter Holzheizungen
Die Landesförderung lag zwischen 40% und 80% der zulässigen Kosten, wobei die genaue Höhe von der Art der Maßnahme, dem Gebäudetyp und der energetischen Qualität des Gebäudes abhängte.
Voraussetzungen
- Baukonzession vor dem 12. Januar 2005
- Beheiztes Gebäude
- KlimaHaus-Zertifizierung (je nach Kategorie)
Steuerabzüge für den Abbau architektonischer Barrieren (weitere Details)
Geltung
Der 75-Prozentige Steuerabzug für den Abbau architektonischer Barrieren war bis 2025 geplant. Die Maßnahmen mussten bestimmte behindertengerechte Voraussetzungen erfüllen (DM 14.6.1989).
Voraussetzungen
- Behindertengerechte Voraussetzungen: Die Maßnahmen mussten bestimmte behindertengerechte Voraussetzungen erfüllen (DM 14.6.1989).
- Übergangsregelung: Für Arbeiten mit Beantragung der Baugenehmigung vor dem 30. Dezember 2023 blieben die früheren Bestimmungen bestehen. Bei Arbeiten ohne Baugenehmigung mussten die Arbeiten bis zu diesem Stichtag begonnen haben oder verbindliche Verträge abgeschlossen worden sein.
- Dokumentation: Ein „asseverazione“ (Bestätigungsvermerk) war erforderlich, um die Qualität und Angemessenheit der Maßnahme zu bestätigen.
Steuerabzüge für den Abbau architektonischer Barrieren in Wohngebäuden
Geltung
Für Wohngebäude stand ein 75-Prozentiger Steuerabzug für den Abbau architektonischer Barrieren zur Verfügung. Diese Maßnahme war bis 2025 geplant.
Voraussetzungen
- Behindertengerechte Voraussetzungen: Die Maßnahmen mussten bestimmte behindertengerechte Voraussetzungen erfüllen (DM 14.6.1989).
- Übergangsregelung: Für Arbeiten mit Beantragung der Baugenehmigung vor dem 30. Dezember 2023 blieben die früheren Bestimmungen bestehen. Bei Arbeiten ohne Baugenehmigung mussten die Arbeiten bis zu diesem Stichtag begonnen haben oder verbindliche Verträge abgeschlossen worden sein.
- Dokumentation: Ein „asseverazione“ (Bestätigungsvermerk) war erforderlich, um die Qualität und Angemessenheit der Maßnahme zu bestätigen.
Steuerabzüge für Möbel und Elektrogeräte in Wohngebäuden
Geltung
Ein weiterer steuerlicher Vorteil lag im Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten. Hier stand ein 50-Prozentiger Steuerabzug zur Verfügung, vorausgesetzt die Geräte befanden sich in der Energieklasse A+.
Voraussetzungen
- Energieeffizienz: Die Elektrogeräte mussten in der Energieklasse A+ liegen.
- Überweisungsbedingungen: Die Zahlungen mussten über sogenannte „Bonifico parlante“ (klare Überweisungen) erfolgen, um die Angemessenheit der Kosten nachzuweisen.
Fazit
Im Jahr 2020 boten die steuerbegünstigten Sanierungsmaßnahmen in Südtirol Immobilienbesitzer:innen und Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten, Kosten zu sparen und gleichzeitig die Energieeffizienz und Wohnqualität zu verbessern. Der 110-Prozent-Bonus, die Energiesteuervergünstigungen, der Barrierenabbau-Bonus und die Landesförderungen waren zentrale Instrumente, um die Sanierungsarbeiten finanziell zu entlasten.
Eine sorgfältige Planung und Dokumentation war jedoch entscheidend, da viele dieser Maßnahmen zeitlich begrenzt waren und strenge Voraussetzungen erfüllt werden mussten. Besonders bei den Gutachten und Bestätigungsvermerken war darauf zu achten, dass alle Vorgaben der zuständigen Stellen eingehalten wurden.
Für Interessierte standen zudem die Steuerleitfäden der Verbraucherzentrale Südtirol zur Verfügung, die eine umfassende Übersicht über die verschiedenen steuerlichen Vorteile boten. Diese Leitfäden wurden jedes Jahr aktualisiert und standen als wertvolle Unterstützung für alle, die eine Sanierung in Betracht zogen.
Quellen
- Voraussichtliche Änderungen bei den Steuerbegünstigungen im Bauwesen zum Jahresende
- Der 110-Prozent-Bonus
- Steuerabschreibung bei Immobilien – Ökobonus 110 – Wie viel und was kann abgeschrieben werden?
- Sanierung einer Immobilie – Die neuen Steuerleitfaden der VZS
- Sanierung einer Immobilie
- Förderungen im Baubereich Südtirol