Thermische Sanierung in der Steiermark: Förderrichtlinien, Ziele und Umsetzung

Einführung

Thermische Sanierung hat sich in den letzten Jahren als zentrales Thema im Bereich der Energieeffizienz, Klimaschutz und Wohnraumentwicklung etabliert. In der Steiermark, wie auch in anderen Bundesländern Österreichs, setzt sich das Land aktiv für die Förderung und Umsetzung thermischer Sanierungsmaßnahmen ein, um den Energieverbrauch in bestehenden Gebäuden zu reduzieren, das Wohnklima zu verbessern und gleichzeitig CO₂-Emissionen zu senken.

Die thermische Sanierung ist nicht nur ein Instrument zur Modernisierung des Gebäudebestandes, sondern auch ein wirtschaftlicher Impuls für den Bau- und Baunebengewerbe. Insbesondere in den Jahren 1945 bis 1980 errichtete Gebäude weisen typischerweise eine schlechte Energiebilanz auf, weshalb sie sich besonders für Sanierungsmaßnahmen eignen.

In diesem Artikel werden die Förderrichtlinien, förderfähige Maßnahmen, Zielgruppen und der aktuelle Status der thermischen Sanierungsprogramme in der Steiermark detailliert dargestellt. Zudem werden die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Vorteile einer gut geplanten thermischen Sanierung erläutert.

Ziele der thermischen Sanierung in der Steiermark

Die thermische Sanierung hat mehrere zentrale Ziele, die sowohl aus einer ökologischen als auch aus einer wirtschaftlichen Perspektive definiert sind. Laut den Berechnungen der Steiermärkischen Landesregierung können durch eine umfassende thermische Sanierung die Heizkosten um bis zu 80 % reduziert werden. Zudem wird das Wohnklima deutlich verbessert, was gerade für Mieter und Eigentümer von Mietwohnungen von großer Bedeutung ist.

Ein weiteres zentrales Ziel ist die Klimaschutzpolitik: durch die Verringerung von Energieverlusten und den Einsatz alternativer Heizsysteme werden CO₂-Emissionen reduziert. Dies trägt zur Erreichung der Klimaziele Österreichs und der EU bei. Gleichzeitig schafft die Förderung von thermischen Sanierungen Arbeitsplätze und wirtschaftliche Impulse, insbesondere in den ländlichen Gebieten der Steiermark.

Ein weiteres Ziel ist die Erhaltung und Modernisierung bestehender Wohngebäude. Viele der heute im Bestand befindlichen Gebäude, insbesondere in den Siedlungsschwerpunkten, sind durch die damaligen baulichen Verhältnisse nicht mehr in der Lage, moderne Anforderungen an Energieeffizienz und Barrierefreiheit zu erfüllen. Die thermische Sanierung ermöglicht es, diese Gebäude wieder auf moderne Standards zu bringen, ohne sie vollständig abreißen zu müssen.

Förderfähige Maßnahmen

Die thermische Sanierung umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die in der Steiermark gefördert werden. Laut den von der Steiermärkischen Landesregierung festgelegten Förderrichtlinien sind folgende Maßnahmen förderfähig:

  • Austausch von Fenstern und Außentüren
    Energieeffiziente Fenster und Türen tragen erheblich dazu bei, Wärmeverluste zu reduzieren. Der Austausch von bestehenden, ungedämmten Fenstern und Türen gegen neue, energieeffiziente Modelle ist daher eine der grundlegendsten Maßnahmen einer thermischen Sanierung.

  • Dämmung der Außenwände
    Die Dämmung der Fassadenflächen ist eine der effektivsten Maßnahmen, um den Wärmeverlust über die Außenwände zu reduzieren. Dazu gehören sowohl innen als auch außen liegende Dämmungen, wobei die äußere Dämmung oft vorgezogen wird, da sie den baulichen Zustand der Wände nicht beeinträchtigt.

  • Dämmung von Dachschrägen und Wänden zum nicht beheizten Dachraum
    Dächer und Dachschrägen sind ebenfalls für einen erheblichen Wärmeverlust verantwortlich. Eine Dämmung dieser Bereiche kann daher erheblich zur Reduzierung der Heizkosten beitragen.

  • Dämmung der obersten und untersten Geschossdecke
    Besonders bei älteren Gebäuden sind die Geschossdecken oft ungedämmt oder nur unzureichend isoliert. Eine Dämmung dieser Decken ist daher ein weiterer zentraler Aspekt der thermischen Sanierung.

  • Dämmung des erdanliegenden Fußbodens und der erdanliegenden Wände
    In Gebäuden mit Keller oder erdanliegenden Räumen ist eine Dämmung der Bodenfläche und der Wände ebenfalls wichtig, um Wärmeverluste zu vermeiden.

  • Außenliegende Verschattungssysteme
    Um den Wärmeschutz im Sommer zu verbessern, sind auch außenliegende Verschattungssysteme, wie z. B. Markisen oder Rollläden, förderfähig.

  • Anschluss und Umstellung auf Nah- und Fernwärme
    Die Umstellung auf Nah- oder Fernwärme ist eine effektive Maßnahme, um den Energieverbrauch zu reduzieren und gleichzeitig CO₂-Emissionen zu senken.

  • Einsatz von Solaranlagen, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen
    Die Installation von Solaranlagen, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen ermöglicht es, erneuerbare Energien für Heizung und Warmwasserbereitung zu nutzen.

  • Elektrische Energiespeicher
    Elektrische Energiespeicher tragen dazu bei, die Effizienz erneuerbarer Energiequellen zu steigern und können daher ebenfalls gefördert werden.

  • Schall- und Wärmeschutzmaßnahmen
    Maßnahmen zum Schall- und Wärmeschutz, wie z. B. die Dämmung von Fenstern oder Wänden, sind ebenfalls förderfähig.

  • Sicherheitsmaßnahmen
    Sicherheitsmaßnahmen wie Brandschutzanlagen oder Feuerwehrausgangstüren können ebenfalls in den Fördertopf einfließen, wenn sie im Zusammenhang mit der thermischen Sanierung stehen.

  • Instandsetzung von Dächern und Dachstühlen
    Die Instandsetzung von Dächern und Dachstühlen ist ebenfalls förderfähig, insbesondere wenn sie zur Reduzierung von Energieverlusten beiträgt.

  • Kamin-, Decken-, Stiegeninstandsetzung
    Bei Sanierungsmaßnahmen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen, können auch Kamin-, Decken- und Stiegeninstandsetzungen gefördert werden.

  • Mauertrocknung
    Bei Gebäuden mit Feuchteproblemen ist die Mauertrocknung ebenfalls eine förderfähige Maßnahme.

Zielgruppen der Förderung

Die thermische Sanierungsprogramme in der Steiermark richten sich primär an gemeinnützige Bauvereinigungen, die nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) anerkannt sind. Diese Organisationen sind in der Regel im Bereich des sozialen Wohnungsbaus aktiv und verfolgen keine Gewinnerzielungsabsicht. Die Förderung richtet sich daher insbesondere an Projekte, die für eine breite Bevölkerungsgruppe zugänglich sind und sozialen Wohnraum schaffen oder erhalten.

Zudem sind Hauseigentümer, Mieter, Wohnungseigentümer und Bauberechtigte ebenfalls förderberechtigt. In einigen Fällen, insbesondere bei sogenannten „kleinen Sanierungen“, können auch Private, die mehrgeschossige Wohngebäude besitzen, von Förderungen profitieren.

Private Einheimplätze, also Einfamilienhäuser, sind zwar in einigen Fällen förderfähig, können aber nicht in den gleichen Maßstäben wie Mietwohnungen oder mehrgeschossige Wohngebäude gefördert werden. Zudem sind nicht alle Sanierungsmaßnahmen für Einheimplätze förderfähig. So sind beispielsweise Maßnahmen wie der Austausch von Heizkesseln oder der Anschluss an Fernwärme in bestimmten Fällen förderfähig, während andere Maßnahmen, wie die Dämmung von Außenwänden, meist nur bei Mietwohnungsgemeinschaften gefördert werden.

Ein weiterer Aspekt ist die Altersstruktur der Gebäude. In der Regel werden Gebäude, die älter als 20 Jahre sind, bevorzugt gefördert. Dies liegt daran, dass die Energieeffizienz dieser Gebäude oft stark unter dem heutigen Standard liegt.

Fördervolumen und Finanzierung

Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art der Sanierungsmaßnahme, der Umfang des Projekts und die Anzahl der beteiligten Wohnungen. Generell werden zwei Arten von Finanzierungsmodellen angeboten:

  1. Annuitätenzuschüsse:
    Bei diesem Modell erhält der Antragsteller einen Zuschuss in Höhe von 15 % bis 30 % zu einem Bankdarlehen. Das Darlehen muss eine Laufzeit von 10 bis 14 Jahren haben. Diese Form der Finanzierung ist besonders vorteilhaft für Projekte, die mit einem höheren Kapitaleinsatz verbunden sind.

  2. Direktzuschüsse:
    In einigen Fällen ist auch ein Direktzuschuss möglich, bei dem der Zuschuss direkt als nicht rückzahlbares Geld an den Antragsteller überwiesen wird. Diese Form ist insbesondere bei kleineren Projekten vorteilhaft.

Für Projekte mit einem Volumen von mindestens 50.000 Euro bis maximal einer Million Euro übernimmt das Land bis zu 50 % der Kosten. Dieser Fördersatz gilt insbesondere für Projekte, die von gemeinnützigen Bauvereinigungen durchgeführt werden.

Ein weiteres Modell ist der Sanierungscheck, der insbesondere für Private im mehrgeschossigen Wohnbau eingerichtet wurde. Bei diesem Modell erhält der Antragsteller einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche. Bei Verwendung von Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen erhöht sich der Zuschuss auf 75 Euro pro Quadratmeter.

Förderrichtlinien und Einschränkungen

Neben den förderfähigen Maßnahmen gibt es auch eine Liste von Maßnahmen, die nicht gefördert werden. Dazu gehören:

  • Kosten für bauvorbereitende Maßnahmen, wie Baugenehmigungen, Gutachten oder Energieausweise
  • Eigenleistungen, wie interne Personalkosten für die Planung
  • Kosten von Unternehmen im Naheverhältnis, z. B. wenn die Firma, die die Sanierungsarbeiten durchführt, im gleichen Konzern steht wie der Antragsteller
  • Kosten für Innenausbauten, wie Renovierung von Bädern oder Küchen
  • Kosten für sonstige bauliche Maßnahmen, die nicht direkt mit der thermischen Sanierung zusammenhängen, z. B. Sanierung von Stiegenhäusern, Außenanlagen, Brandschutzanlagen, Zäune oder Geländer

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Projektgröße. Die förderfähige Projektkosten müssen mindestens 50.000 Euro betragen und dürfen 1 Million Euro nicht überschreiten. Dieser Rahmen ist insbesondere für gemeinnützige Bauvereinigungen relevant, da diese oft Projekte in größerem Umfang durchführen.

Zudem gibt es zeitliche Einschränkungen. So wurde beispielsweise die Förderschiene „Kleine Sanierung“ bis zum 31. März 2025 vorübergehend ausgesetzt, da die Nachfrage höher war als erwartet. Ebenso wurden einige Förderprogramme, wie der „Sanierungsbonus“, bereits beendet, da die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft waren. Neue Förderungen werden erst mit der nächsten Bundesregierung entschieden.

Der Sanierungsbonus und der Heizkesseltausch

Ein weiteres zentrales Fördermodell in der Steiermark ist der Sanierungsbonus, der im Rahmen der Sanierungs- und Heizungsoffensive eingeführt wurde. Dieses Programm richtete sich insbesondere an Eigentümer von Einfamilienhäusern und mehrgeschossigen Wohngebäuden, die in den Besitz einer gemeinnützigen Bauvereinigung oder einer Hauseigentümergemeinschaft befinden.

Der Sanierungsbonus sah drei verschiedene Förderhöhen vor, abhängig von der Art der Heizungsmodernisierung:

  • Umstieg auf Fernwärme: 6.500 Euro
  • Umstieg auf Biomasse: maximal 8.500 Euro
  • Umstieg auf Wärmepumpe: maximal 7.500 Euro

Diese Förderungen richteten sich insbesondere an Eigentümer, die alte Heizsysteme, wie z. B. Öl- oder Gasheizungen, durch effizientere Alternativen ersetzen. Die Förderung war jedoch zeitlich begrenzt und wurde im Jahr 2024 beendet, da die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft waren.

Zukunft der Förderprogramme

Obwohl einige Förderprogramme bereits beendet oder ausgesetzt wurden, gibt es in der Steiermark Planungen für neue Fördermodelle. So ist beispielsweise ein Sanierungspass geplant, der mehrere Sanierungsmaßnahmen flexibel kombinieren und mit steigenden Fördersätzen belohnen soll. Dieses Modell soll im zweiten Quartal 2026 eingeführt werden und insbesondere für die Kombination von Dämmungen, Fenstertausch und Heizungsmodernisierung gedacht sein.

Ein weiteres zentrales Projekt ist die Öffnung der Förderschiene für Eigenheim-Neubauten und den Kauf von bestehenden Eigenheimen mit anschließender Sanierung. Dieses Programm soll im ersten Quartal 2026 starten und insbesondere Jungfamilien unterstützen, die sich ein Eigenheim anschaffen möchten. Der Bonus für Jungfamilien ist dabei ein zentraler Bestandteil des Programms.

Zudem wird ein neues Modell für den Ersatz alter nachhaltiger Heizsysteme durch neue, effizientere nachhaltige Systeme geplant. Dieses Programm ist insbesondere für Eigentümer gedacht, die z. B. von Holz auf Holz umstellen möchten, aber bei der Umstellung auf ein effizienter arbeitendes System profitieren können.

Vorteile einer thermischen Sanierung

Eine umfassende thermische Sanierung bringt zahlreiche Vorteile mit sich, sowohl aus einer ökologischen als auch aus einer wirtschaftlichen Perspektive.

1. Energiekosten sparen

Die wichtigste Vorteil ist die Reduktion der Energiekosten. Laut den Berechnungen der Steiermärkischen Landesregierung können durch eine umfassende thermische Sanierung die Heizkosten um bis zu 80 % reduziert werden. Dies hat einen direkten Einfluss auf die monatlichen Kosten des Eigentümers oder Mieters und kann langfristig zu erheblichen Einsparungen führen.

2. CO₂-Emissionen reduzieren

Durch die Reduktion des Energieverbrauchs werden auch CO₂-Emissionen reduziert. Dies trägt zur Erreichung der Klimaziele Österreichs und der EU bei und ist daher aus einer ökologischen Perspektive besonders wichtig.

3. Wohnklima verbessern

Eine gute Dämmung und der Austausch alter Fenster und Türen tragen dazu bei, dass das Gebäude wärmer und angenehmer zu bewohnen ist. Dies ist insbesondere in den Wintermonaten von großer Bedeutung.

4. Langlebigkeit erhöhen

Eine thermische Sanierung verlängert die Lebensdauer des Gebäudes. Durch die Dämmung von Außenwänden, Dächern und Böden wird der bauliche Zustand des Gebäudes verbessert und das Risiko von Schäden durch Feuchtigkeit oder Kälte reduziert.

5. Wertsteigerung

Eine gut durchgeführte thermische Sanierung kann den Wert des Gebäudes erhöhen. Dies ist besonders wichtig für Hauseigentümer, die in Zukunft das Haus verkaufen oder vermieten möchten.

Fazit

Thermische Sanierungen sind ein zentrales Instrument, um den Energieverbrauch in bestehenden Gebäuden zu reduzieren, das Wohnklima zu verbessern und gleichzeitig CO₂-Emissionen zu senken. In der Steiermark setzt sich das Land aktiv dafür ein, thermische Sanierungsmaßnahmen zu fördern, um den Gebäudebestand moderner und effizienter zu machen.

Die Förderprogramme richten sich insbesondere an gemeinnützige Bauvereinigungen, Hauseigentümer und Mieter, die mehrgeschossige Wohngebäude besitzen. Sie umfassen eine Vielzahl von Maßnahmen, von der Dämmung von Außenwänden über den Austausch von Fenstern und Türen bis hin zur Installation von Solaranlagen und Wärmepumpen.

Zudem gibt es verschiedene Finanzierungsmodelle, wie Annuitätenzuschüsse und Direktzuschüsse, die den Antragstellern helfen, die Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Ein weiteres zentrales Projekt ist der Sanierungsbonus, der den Umstieg auf effizientere Heizsysteme fördert.

Zwar sind einige Förderprogramme bereits beendet oder ausgesetzt, aber es gibt bereits Planungen für neue Modelle, wie den Sanierungspass und die Unterstützung von Jungfamilien im Eigenheimbau. Diese Modelle sollen die Flexibilität und Effizienz der Sanierungsmaßnahmen weiter erhöhen und gleichzeitig mehr Menschen motivieren, sich für eine thermische Sanierung zu entscheiden.

Quellen

  1. Thermische Sanierung – Land Steiermark
  2. Ziel der Sanierungsförderungen – Wohnbau Steiermark
  3. Bauen und Sanieren – Förderung in der Steiermark
  4. Wohnhaussanierung – Land Steiermark
  5. Förderungen für thermische Sanierung – Land Steiermark
  6. Sanierungsbonus und Förderungen – ORF Steiermark
  7. Sanierungsaktionen – Wohnbau Steiermark

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