Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2021: Umfassende Renovierungsförderung im Überblick

Einleitung

Die energetische Sanierung von Gebäuden spielt eine zentrale Rolle im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung. Mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 1. Januar 2021 wurde das Fördersystem grundlegend reformiert. Das neue Programm fasst die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien erstmals unter einem Dach zusammen und bietet sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen attraktive Finanzierungsmöglichkeiten. Seit Jahresbeginn 2021 wurden bereits über 150.000 Förderanträge gestellt, und allein das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewilligte im ersten Halbjahr 2021 mehr als 2,7 Milliarden Euro für die BEG. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Elemente der neuen Förderprogramme, die sich an Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen richten.

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellt eine Neuausrichtung der energetischen Gebäudeförderung in Deutschland dar. Das Programm löst die historisch gewachsene Vielzahl der bisherigen Förderprogramme im Gebäudebereich ab, darunter das bekannte CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW. Damit wird die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich erstmals unter einem Dach zusammengefasst.

Die BEG wurde in zwei Stufen eingeführt: Am 1. Januar 2021 startete die neue Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen beim BAFA. Seit dem 1. Juli 2021 stehen auch umfassende Förderangebote für den Neubau und die Komplettsanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zu Effizienzhäusern bzw. Effizienzgebäuden sowie – in Ergänzung zur Zuschussvariante des BAFA – eine Kreditvariante für Einzelmaßnahmen zur Verfügung. Damit ist die Neuaufstellung der energetischen Gebäudeförderung komplett, und Antragsteller können bei allen förderfähigen Vorhaben zwischen einer Kredit- und einer Zuschussförderung wählen. Durch diese Neuregelung kommen erstmals auch Unternehmen sowie kommunale und gemeinnützige Akteure in den Genuss einer Zuschussförderung.

Die BEG besteht aus mehreren Teilprogrammen, die von verschiedenen Stellen administriert werden. Die BEG WG und BEG NWG (Zuschussförderung für Kommunen und Kreditvariante) sowie BEG EM (Anlagen zur Wärmeerzeugung, außer Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes) werden durch die KfW administriert. Das BAFA hingegen fördert weiterhin effiziente Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung sowie die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen.

Kernziele und Hintergrund der BEG

Die Einführung der BEG steht im Kontext der Klimaschutzbestrebungen der Bundesregierung. Laut jüngster Novelle des Klimaschutzgesetzes müssen die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor von aktuell etwa 120 Millionen Tonnen auf 67 Millionen Tonnen im Jahr 2030 sinken. Die BEG soll als wichtiger Baustein zur Erreichung dieses Ziels beitragen.

Weitere Maßnahmen zur Erreichung der Sektorziele im Gebäudebereich sind die CO2-Bepreisung von Brennstoffen seit Januar 2021 und die ordnungsrechtlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die BEG setzt durch eine neue, attraktive Förderstruktur und verbesserte Anreize wichtige Impulse auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebereich.

Die Förderung ist sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude konzipiert und bietet transparente und übersichtliche Konditionen. Damit wird der Zugang zur Förderung für verschiedene Zielgruppen erleichtert, von privaten Haus- und Wohnungseigentümern über Unternehmen bis hin zu kommunalen und gemeinnützigen Organisationen.

Die neuen Förderklassen: EE-Klasse und NH-Klasse

Ein wesentliches Novum der BEG ist die Einführung neuer, ambitionierter Förderklassen mit höheren Fördersätzen: die "Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse)" und die "Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse)". Diese Klassen sollen intensivere Anreize für Nachhaltigkeit beim Bauen und Sanieren setzen – sowohl in der Betriebsphase als auch im Hinblick auf den sogenannten Lebenszyklus eines Gebäudes.

Die Förderhöhe hängt dabei vom erreichten energetischen Niveau ab. So sind beispielsweise für die Sanierung einer Schule oder eines Bürogebäudes zum Effizienzgebäude je nach erreichtem energetischem Niveau (Tilgungs-)Zuschüsse von bis zu 45 % und im Neubau bis zu 20 % der förderfähigen Kosten möglich. Wird darüber hinaus eine sogenannte "Effizienzgebäude EE"-Klasse oder eine "Effizienzgebäude NH-Nachhaltigkeits"-Klasse erreicht, erhöht sich die Förderung um zusätzliche 2,5 % beim Neubau bzw. um 5 % bei der Sanierung.

Besonders hervorzuheben ist die Erhöhung der förderfähigen Kosten für die EE-Effizienzhausklasse auf maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit. Damit stiegen sie im Jahr 2021 um 30.000 Euro, nachdem zuvor maximal 120.000 Euro gefördert wurden.

Förderhöhen und finanzielle Anreize

Die BEG bietet finanzielle Anreize, die je nach Maßnahme und erreichtem Effizienzniveau variieren. Für die Umsetzung eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans erhalten Eigentümer fünf Prozentpunkte mehr Fördergelder. Wer zudem erneuerbare Energien nach der Sanierung nutzt, kann als Bonus weitere fünf Prozentpunkte mehr bekommen.

Die KfW bewilligte im ausgelaufenen CO2-Gebäudesanierungsprogramm im ersten Halbjahr 2021 bereits mehr als 3,4 Milliarden Euro. Diese Zahlen zeigen das große Interesse und die hohe Nachfrage nach den neuen Fördermöglichkeiten.

Neben den direkten Zuschüssen wird auch die Planung und Baubegleitung durch einen Fachmann künftig gefördert und kann in den Teilprogrammen direkt mitbeantragt werden. Dies soll die Qualität der Sanierungsmaßnahmen sicherstellen und die Umsetzung komplexer Vorhaben erleichtern.

Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Im Juli 2021 wurde das neue "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) eingeführt. Es handelt sich dabei um ein staatliches Gütesiegel des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), mit dem die Erfüllung von allgemeinen und besonderen Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden gekennzeichnet wird.

Das Qualitätssiegel wird durch unabhängige Stellen in den Anforderungsniveaus "QNG-PLUS" oder "QNG-PREMIUM" vergeben. Bislang wird nur die Siegelvariante für den Neubau von Wohngebäuden angeboten. Weitere Siegelvarianten sollten ursprünglich noch bis Ende 2021 folgen, wobei genauere Informationen im Herbst 2021 mit der QNG-Roadmap veröffentlicht werden sollten.

Alle Informationen zum "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" einschließlich Listen der Zertifizierungsstellen, die als Prüf- und Vergabestelle für das QNG tätig werden dürfen, sowie der Bewertungssysteme, die als Grundlage für das QNG verwendet werden dürfen, werden auf einem Informationsportal veröffentlicht.

Antragsberechtigte und Antragsverfahren

Antragsberechtigt für die BEG sind alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Dazu gehören beispielsweise Haus- und Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractor, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. Auch Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen sind antragsberechtigt, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.

Die Antragstellung erfolgt online über das BAFA-Portal. Alle wichtigen Informationen und Links rund um die Antragstellung finden sich auf der entsprechenden Informationsseite des BAFA.

Im Rahmen der Antragstellung in der BEG ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzuzuziehen. Diese Experten können bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen unterstützen und die Einhaltung der förderrelevanten Kriterien sicherstellen.

Bundesländer ergänzen die Bundesförderung

Neben der Bundesförderung für effiziente Gebäude bieten verschiedene Bundesländer zusätzliche Programme zur Unterstützung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Diese ergänzen die BEG und können in Kombination mit den Bundesmitteln genutzt werden.

Beispiele für solche Landesprogramme sind: - Hessen: Förderprogramm 2021 - Mecklenburg-Vorpommern: Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen im Bestand - Nordrhein-Westfalen: NRW.BANK.Gebäudesanierung - Niedersachsen: Energetische Modernisierung von Wohneigentum - Rheinland-Pfalz: Wohnraum Modernisierung & Finanzierung - Saarland: Programme zum Thema Modernisieren/Sanieren - Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt MODERN - Schleswig-Holstein: Immobilien sanieren oder modernisieren - Thüringen: Thüringer Modernisierungsdarlehen bzw. Sanierungsbonus

Diese Programme können je nach Bundesland unterschiedliche Schwerpunkte haben und spezifische Anforderungen an die Maßnahmen stellen. Eigentümer sollten sich daher über die Möglichkeiten in ihrem Bundesland informieren, um alle verfügbaren Fördermittel zu nutzen.

Fazit

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2021 markiert einen bedeutenden Fortschritt in der deutschen Klimaschutzpolitik und bietet Hauseigentümern, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen attraktive Anreize für energetische Sanierungen und Modernisierungen. Durch die Zusammenführung verschiedener Förderprogramme unter einem Dach wird das System transparenter und übersichtlicher. Die Einführung neuer Förderklassen mit höheren Fördersätzen sowie die Möglichkeit der Wahl zwischen Kredit- und Zuschussförderung machen die BEG besonders attraktiv.

Die positiven Resonanzen auf die neue Förderung – mit über 150.000 Anträgen allein im ersten Halbjahr 2021 und bewilligten Beträgen von über 2,7 Milliarden Euro durch das BAFA – zeigen das große Interesse an den neuen Möglichkeiten. Die Kombination mit den Landesprogrammen bietet zusätzliche finanzielle Unterstützung für Sanierungsmaßnahmen.

Für die Zukunft ist geplant, dass die BEG über den Jahreswechsel 2024/2025 hinaus fortgeführt wird. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Förderung im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 wird sicherstellen, dass die Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor erreicht werden können. Eigentümer, die eine Sanierung planen, sollten sich frühzeitig über die aktuellen Fördermöglichkeiten informieren, um von den attraktiven Konditionen zu profitieren.

Quellen

  1. Sanierung Mehr Förderung für energieeffiziente Gebäude ab 2021
  2. Förderung Bundesland für effiziente Gebäude
  3. Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude
  4. BAFO Förderprogramm im Überblick
  5. KFW Bundesförderung für effiziente Gebäude

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