Haushaltsnahe Dienstleistungen und Sanierungskosten: Steuerliche Absetzbarkeit im Überblick

Einleitung

Im Bereich der Einkommensteuererklärung gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren. Eine davon ist die steuerliche Absetzung von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Diese Regelung soll nicht nur Steuerzahlern entlasten, sondern auch Schwarzarbeit im Haushalts- und Renovierungsbereich entgegenwirken. In diesem Artikel werden wir detailliert beleuchten, welche Leistungen absetzbar sind, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie viel Steuervorteile sich daraus ergeben können. Basierend auf aktuellen steuerrechtlichen Regelungen und Urteilen zeigen wir auf, wie Sie als Eigentümer oder Mieter von diesen steuerlichen Vergünstigungen profitieren können.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die in Ihrem privaten Haushalt oder auf Ihrem Grundstück ausgeführt werden und die Sie theoretisch auch selbst erledigen könnten. Diese Dienstleistungen werden vom Gesetzgeber steuerlich begünstigt, um legale Beschäftigungsverhältnisse zu fördern und Schwarzarbeit zu reduzieren.

Zu den steuerlich absetzbaren haushaltsnahen Dienstleistungen gehören unter anderem:

  • Reinigung der Wohnung, des Teppichs oder der Fenster
  • Wäschepflege
  • Essenszubereitungen in Ihrer eigenen Küche
  • Hilfe beim Einkauf
  • Fußwegreinigung, Laubblasen und Winterdienst, auch auf öffentlichen Gehwegen
  • Hausmeisterleistungen
  • Gartenarbeiten innerhalb des Grundstücks wie Rasen mähen, Baumpflege oder Hecken schneiden
  • Pflegedienstleistungen für ältere und kranke Personen – auch dann, wenn das Personal keine spezifische Ausbildung hat
  • Kinderbetreuung zu Hause
  • Versorgung und Betreuung von Haustieren
  • Hilfe beim Umzug

Wichtig ist, dass es sich tatsächlich um eine reine Dienstleistung handelt, die noch dazu in Ihrem Privathaushalt ausgeführt wird. Deshalb wird die Zubereitung von Speisen in Ihrer Küche steuerlich begünstigt – nicht aber der Catering-Service, der das Essen für Ihre Party anliefert. Die Arbeiten müssen fast immer in Ihrer Wohnung, Ihrem Haus oder auf dem dazugehörenden Grundstück erledigt werden.

Nicht als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden können:

  • Gebühren für die Müllabfuhr und für die Straßenreinigung, weil die Leistungen außerhalb von Ihrem Grundstück stattfinden
  • Ausgaben für Gutachtertätigkeiten bei Wertermittlung, Erstellung eines Energiepasses oder für eine Finanzierung
  • Leistungen, die im Rahmen eines Neubaus durchgeführt werden
  • Lieferdienste (nur das Kochen in Ihrer eigenen Küche zählt)

Welche Sanierungskosten können abgesetzt werden?

Neben haushaltsnahen Dienstleistungen können auch Handwerkerleistungen, insbesondere im Bereich der Sanierung und Reparatur, von der Steuer abgesetzt werden. Diese fallen unter eine steuerliche Begünstigung mit separiten Regelungen.

Für Handwerkerleistungen können bis zu 6.000 € pro Jahr mit 20 % abgesetzt werden, was einer maximalen Steuerersparnis von 1.200 € entspricht. Dazu zählen:

  • Renovierungsarbeiten durch Malerbetriebe
  • Reparaturen in der Wohnung
  • Modernisierungsmaßnahmen

Wichtig ist, dass bei diesen Leistungen nur die Arbeitskosten abziehbar sind, nicht jedoch die Materialkosten. Dies betrifft auch die Erneuerung der Einbauküche bzw. die Reparatur von Haushaltsgeräten wie Waschmaschine, Herd, Fernseher oder PC. Auch hier sind ausschließlich die Arbeitskosten abziehbar.

Besondere Regelungen gelten für energetische Gebäudesanierungen wie Wärmedämmung oder Heizungsaustausch. In diesen Fällen können Sie alternativ die Steuerermäßigung nach § 35c EStG beantragen. Diese ist regelmäßig höher, weil hier auch Materialkosten berücksichtigt werden und ein höherer Höchstbetrag gilt.

Von der Steuerermäßigung ausgeschlossen sind Aufwendungen für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen (z. B. KfW-Bank) oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzung

Um haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Haushaltsnahe Dienstleistungen

  1. Ausführung im eigenen Haushalt: Die Dienstleistungen müssen in einem in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR = EU, Island, Norwegen und Liechtenstein) liegenden, von Ihnen selbst genutzten Haushalt ausgeführt werden.

  2. Rechnungserhalt: Sie müssen eine Rechnung für die Dienstleistungen erhalten. Für Pflege- und Betreuungsleistungen galt bisher, dass weder eine Rechnung noch eine Zahlung per Bank Voraussetzung waren. Ab 2025 schreibt der Gesetzgeber jedoch auch bei diesen Leistungen den Erhalt einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers vor – so wie auch bei anderen haushaltsnahen Dienstleistungen.

  3. Zahlung per Überweisung: Die Zahlung muss per Überweisung auf das Konto des Dienstleisters erfolgen. Barzahlungen sind nicht als Nachweis geeignet.

  4. Nutzung durch den Steuerpflichtigen: Die Immobilie muss von Ihnen selbst genutzt werden. Bei vermieteten Immobilien können die Kosten nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen, sondern als Werbungskosten für die Erzielung von Mieten und Pachten geltend gemacht werden.

Handwerkerleistungen

  1. Arbeitskosten: Nur die Arbeitskosten können abgesetzt werden, nicht die Materialkosten.

  2. Nachweispflicht: Auch hier müssen Sie eine Rechnung erhalten und die Kosten per Überweisung bezahlt haben.

  3. Keine Neubaumaßnahmen: Aufwendungen im Rahmen einer Neubaumaßnahme (erstmalige Erstellung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung) sind nicht begünstigt. Ein Gebäude gilt dann als fertiggestellt, wenn alle wesentlichen Bauarbeiten abgeschlossen sind und der Bezug der Wohnung zumutbar ist.

  4. Energetische Sanierungen: Bei energetischen Sanierungen (z. B. Wärmedämmung, Heizungsaustausch) können Sie alternativ die Steuerermäßigung nach § 35c EStG beantragen, die auch Materialkosten berücksichtigt.

Besondere Regelungen und Ausnahmen

Minijobs im Haushalt

Wenn Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigen, gelten besondere Regelungen. Für den Steuerbonus gibt es in diesem Fall eine Begrenzung auf 510 €. Diese Obergrenze ist deutlich niedriger als die von 4.000 €, die für reguläre haushaltsnahe Dienstleistungen gilt.

Pflege- und Betreuungsleistungen

Bei Pflege- und Betreuungsleistungen gibt es Besonderheiten zu beachten:

  • Findet die Betreuung oder Pflege nicht zuhause, sondern in einem Pflegeheim statt, kann nur die gepflegte oder betreute Person selbst den Steuerbonus in Anspruch nehmen.

  • Die Kosten für die eigene Pflege können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Allerdings gibt es hier einen Eigenanteil, die zumutbare Belastung, den Sie selbst tragen müssen. Diesen Betrag können Sie zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung in Ihrer Steuererklärung angeben und sich dadurch eine zusätzliche Steuerermäßigung sichern.

  • Ab 2025 wird auch für Pflege- und Betreuungsleistungen eine Rechnung und die Zahlung per Banküberweisung zwingend vorausgesetzt.

Leistungen im EU-Ausland

Haushaltsnahe Dienstleistungen, die in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erbracht werden, können in der deutschen Steuererklärung angegeben und vom Steuerabzug profitieren. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie einen Hausmeisterdienst mit der Pflege Ihrer Finca auf Mallorca beauftragt haben.

Dies betrifft alle Ferien- oder Zweitwohnungen, sofern sie innerhalb der EU-Staaten sowie Liechtenstein, Norwegen oder Island als Mitglieder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) liegen. Allerdings gilt auch hier: Sie müssen die Immobilie selbst nutzen. Haben Sie sie vermietet, setzen Sie die Kosten als Werbungskosten für die Erzielung von Mieten und Pachten an.

Mieter vs. Eigentümer

Sowohl Mieter als auch Eigentümer können von der steuerlichen Absetzung haushaltsnaher Dienstleistungen profitieren:

  • Mieter: Als Mieter können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in Ihrer Mietwohnung steuerlich absetzen. Das gilt beispielsweise, wenn Sie Ihre Wohnung durch einen Malerbetrieb renovieren lassen oder für entsprechende Ausgaben, die Ihnen vom Vermieter in Rechnung gestellt werden. Die Nebenkostenabrechnung reicht als Nachweis aus.

  • Eigentümer: Als Eigentümer können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen für Ihr Eigenheim absetzen. Vermieten Sie jedoch eine Wohnung oder ein Haus, können Sie die Kosten dafür nicht als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen – anders als Arbeiten in Ihrem privaten Garten. Was Sie an den Dienstleister zahlen, ist dennoch steuerlich relevant. Es handelt sich um Werbungskosten für die Erzielung von Mieten und Pachten.

Dokumentationspflichten und Nachweise

Für die steuerliche Absetzung von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind bestimmte Nachweise erforderlich:

Rechnungen und Zahlungsbelege

  • Sie müssen eine Rechnung für die Dienstleistungen erhalten haben.
  • Die Zahlung muss per Überweisung auf das Konto des Dienstleisters erfolgt sein.
  • Handwerkerrechnungen sollten Sie mindestens 2 Jahre lang aufbewahren.

Besonderheiten für Mieter

Mieter müssen nicht direkt Verträge mit den jeweiligen Dienstleistern abschließen. Die Nebenkostenabrechnung oder vergleichbare Dokumente reichen als Nachweis aus, wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 20. April 2023 bestätigt hat (Az. VI R 24/20).

Vorlage von Belegen

  • Original oder Kopie – was müssen Sie vorlegen? Zins- und Spendenbescheinigungen will das Finanzamt immer im Original sehen.
  • Alle anderen Belege und Unterlagen können Sie dem Finanzamt im Original oder in Kopie vorlegen. Bei Kopien kann das Finanzamt die Vorlage der Originale verlangen.

Praktische Beispiele und Grenzfälle

Um die Anwendung der Regeln zu verdeutlichen, hier einige praxisrelevante Beispiele:

Kochen im Haushalt

Wenn ein Koch in Ihrer Küche oder im Garten Essen zubereitet, wird das steuerlich gefördert. Nicht aber, wenn das fertige Essen nur geliefert wird. Die Zubereitung vor Ort ist entscheidend.

Graffiti-Beseitigung

Die Kosten für die Graffiti-Beseitigung an der Hauswand zählen als Handwerkerkosten und können abgesetzt werden, da es sich um eine Reparatur handelt, die auf Ihrem Grundstück ausgeführt wird.

Winterdienst

Das Räumen von Schnee auf Ihrem eigenen Grundstück kann als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden. Auch die Reinigung öffentlicher Gehwege vor Ihrem Haus fällt darunter, wenn diese Dienstleistung speziell für Sie erbracht wird.

Pflegeheimaufenthalt

Wenn Sie Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Pflegeheim tragen, können diese als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Den Betrag der zumutbaren Belastung können Sie unter Umständen zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen, wodurch Sie eine zusätzliche Steuerermäßigung sichern können.

Neubau vs. Sanierung

Aufwendungen im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt. Jedoch können Restarbeiten am Haus, am Außenputz und an der Gartenanlage, die nach dem Bezug eines Neubaus anfallen, als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen abgesetzt werden.

Fazit

Haushaltsnahe Dienstleistungen und bestimmte Sanierungskosten bieten erhebliche steuerliche Vorteile für Eigentümer und Mieter. Im Überblick:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Bis zu 4.000 € der Arbeitskosten können mit 20 % abgesetzt werden, maximal also 800 € Steuervorteil pro Jahr.
  • Handwerkerleistungen: Bis zu 6.000 € der Arbeitskosten können mit 20 % abgesetzt werden, maximal also 1.200 € Steuervorteil pro Jahr.
  • Energetische Sanierungen: Hier kann alternativ § 35c EStG in Anspruch genommen werden, der auch Materialkosten berücksichtigt und höhere Höchstbeträge vorsieht.

Wichtig ist, dass die Dienstleistungen in Ihrem selbst genutzten Haushalt (EU/EWR) erbracht werden, Sie eine Rechnung erhalten und die Kosten per Überweisung bezahlen. Für Mieter reicht oft die Nebenkostenabrechnung als Nachweis.

Bei Pflege- und Betreuungsleistungen gelten ab 2025 die gleichen strengen Anforderungen wie bei anderen haushaltsnahen Dienstleistungen: Rechnung und Zahlung per Banküberweisung.

Nutzen Sie diese steuerlichen Möglichkeiten, um Ihre Steuerlast zu reduzieren und gleichzeitig legale Dienstleister und Handwerker zu fördern. Die Einhaltung der Dokumentationspflichten ist dabei entscheidend, um die Anerkennung durch das Finanzamt sicherzustellen.

Quellen

  1. Smartsteuer - Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
  2. Buhl - Haushaltsnahe Dienstleistungen
  3. Finanztip - Haushaltsnahe Dienstleistungen
  4. Steuern.de - Haushaltsnahe Dienstleistungen
  5. DasFinanzen - Welche Sanierungskosten sind steuerlich absetzbar

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