Einleitung
Im Bereich der Schadstoffsanierung belasteter Gebäude gibt es verschiedene Ansätze, um die Gesundheitsrisiken für Bewohner zu minimieren. Eine häufig propagierte Methode ist das sogenannte "Absperren" von Schadstoffquellen mittels spezieller Lacke, Folien oder anderen Versiegelungsmaterialien. Doch die EGGBI (Einrichtung für Gesundheitsförderung im Gebäude- und Bauwesen), eine auf Baubiologie und Wohngesundheit spezialisierte Beratungsorganisation, äußert erhebliche Bedenken gegenüber diesen Methoden. Laut den von EGGBI bereitgestellten Informationen versprechen viele Hersteller zwar einfache und kostengünstige Lösungen, doch die tatsächliche Wirksamkeit und vor allem die langfristige gesundheitliche Unbedenklichkeit dieser Maßnahmen sind oft nicht ausreichend nachgewiesen. Dieser Artikel beleuchtet die kritische Haltung von EGGBI gegenüber Versiegelungsmethoden in der Sanierung und stellt alternative Lösungsansätze vor.
Die Problematik von Absperrlacken und Versiegelungsmethoden
EGGBI weist darauf hin, dass häufig als Sanierung empfohlen wird, durch sogenannte "Absperrmaßnahmen" Belastungen der Innenraumluft zu unterbinden. Besonders verbreitet ist hierbei der Einsatz von "Absperrlacken", die Schadstoffquellen versiegeln sollen. Allerdings kritisiert die Beratungseinstitution, dass bis heute keiner der Hersteller bereit oder in der Lage war, mittels entsprechender glaubwürdiger Emissionsberichte nachzuweisen, dass durch diese Lacke keine zusätzlichen Emissionen in die Räume eingebracht werden.
Zusätzliche Emissionen durch Versiegelungsmaterialien
Die von EGGBI geäußerte Sorge betrifft insbesondere die Emissionen, die von den Versiegelungsmaterialien selbst ausgehen können. Hierzu gehören:
- VOC (flüchtige organische Verbindungen)
- Weichmacher
- Flammschutzmittel
- PFAS (Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen)
- Allergenisierende Konservierungsstoffe wie Isothiazolinone
Besonders problematisch ist, dass Produkte auf Naturharzbasis vor allem für Chemikaliensensitive sensibilisierend bis unverträglich wirken können. Die Beratungseinstellung betont, dass sogenannte ohnedies nicht überprüfbare Volldeklarationen, aussagearme Gütezeichen und Zertifikate sowie Eigenaussagen zu "nicht verwendeten" Schadstoffen keine ausreichende Bewertungsgrundlage bezüglich gesundheitlicher Verträglichkeit, besonders für empfindliche Personen, darstellen.
Kurzfristige Wirksamkeit und Langzeitprobleme
Ein weiteres Kritikpunkt von EGGBI ist die nur kurzfristige Wirksamkeit vieler Absperrlacke. Viele dieser Produkte werden nach vollständiger "Durchtrocknung" nach relativ kurzer Zeit "durchlässig" und verlieren somit ihre versiegelnde Wirkung. Bei manchen Lacken, wie beispielsweise Schelllack, kann es sogar zur Versprödung kommen.
Besonders besorgniserregend ist, dass diese Materialien oft von "Naturfarbenherstellern" mit sogenannten "Volldeklarationen" und/oder "aussagearmen Sicherheitsdatenblättern" beworben werden, deren Richtigkeit bzw. Aussagekraft schwer zu überprüfen ist. Sammelbegriffe in den Deklarationen wie Hydrosol, Acryl Hydrosol, Polyacrylatdispersion erschweren eine seriöse Bewertung der enthaltenen Substanzen.
Lediglich ein einziger Hersteller (LIVOS/BASKO) hat laut EGGBI im Jahr 2002 einen Nachweis über die Absperrwirksamkeit bei PCB über mindestens 9 Jahre erbracht. Zu beachten ist dabei jedoch, dass es sich um einen Laborversuch mit kompletter Versiegelung der emittierenden Produkte handelte. Im eingebauten Zustand sind entsprechende Produkte (Platten, Balken) meist nicht "rundherum" erreichbar, besonders Schnittflächen zeigen vielfach wesentlich erhöhte Emissionen auf.
Alibi-Maßnahmen in öffentlichen Gebäuden
EGGBI berichtet vermehrt von Fällen, insbesondere in öffentlichen Gebäuden wie Schulen und Kitas, in denen versucht wird, ohne Rücksicht auf neue Belastungen kurzfristig "Alibihandlungen" zu setzen, ohne deren Langzeit-Funktionalität und eigene Unbedenklichkeit nachhaltig beweisen zu können. Solche Maßnahmen dienen oft eher der Beruhigung der Öffentlichkeit als der tatsächlichen Lösung des Problems.
Beispiele unzureichender Sanierungen
Die Beratungseinstitution führt mehrere Beispiele für mangelhafte Sanierungen an, bei denen die Schadstoffbelastungen nach der Sanierung weiterbestehen oder sogar noch höher sind als vorher:
- Eduard Spranger Schule München (PCB)
- Wallerfanger KITA (Formaldehyd): Der "Gift-Kindergarten" sollte laut Berichten im Februar wieder eröffnet werden
- Aachen: Glykolbelastung in einer Kita, bei der die Sanierung offenbar erfolglos blieb
Besonders bei PCB-Sanierungen wird darauf hingewiesen, dass "großflächige Sekundärkontaminationen können - selbst nach vollständigem Entfernen der Primärquellen - erhöhte PCB Raumluftkonzentrationen aufrechterhalten". EGGBI empfiehlt daher nur "nachgewiesene" Fachleute für entsprechende Sanierkonzepte und deren Umsetzung einzusetzen.
Ozon-Behandlung als weitere Sanierungsmethode
Neben Versiegelungsmethoden wird laut EGGBI auch die Ozon-Behandlung als Sanierungsmöglichkeit beworben. Besonders bei Schimmelsanierungen, aber auch zur Beseitigung von Gerüchen (auch in KFZs) wird vielfach eine Ozon-Raumbehandlung eingesetzt.
Kritik an der Ozon-Behandlung
EGGBI rät besonders von Sensitiven und Allergikern dringend im Vorfeld den behandelnden Umweltmediziner zu konsultieren. Schimmelsanierer, die mit Ozongeneratoren arbeiten, weisen zwar in der Regel darauf hin, dass während der Ozonierung Lebewesen und Pflanzen aus den Räumen entfernt werden müssen. Allerdings liegen der Beratungseinrichtung auch Aussagen über Reaktionen mit Lebensmitteln, Medikamenten und Gebrauchsgegenständen in behandelten Räumen vor.
In der Literatur werden folgende Vorbehalte gegenüber der Ozonbehandlung aufgelistet: "Im Idealfall würde die Ozonierung kontrolliert ablaufen und alle Luftschadstoffe eliminieren. Da der Prozess im Generator aber unkontrolliert abläuft, ist nicht auszuschließen, dass sich unerwünschte neue Schadstoffgruppen bilden, wie z.B. Aldehyde oder organische Radikalverbindungen."
Die Bedeutung einer fachgerechten Sanierung
EGGBI betont, dass eine optimale Sanierung das "Entfernen der belastenden Produkte" bedeutet und nicht den Einsatz von "schadstoffabbauenden Produkten" und Absperrlacken/Folien. Zahlreiche Hersteller werben derzeit mit "Absperrlacken, Farben" sowie Produkten mit "schadstoffreduzierenden" bzw. "luftreinigenden" Eigenschaften.
Kritische Bewertung von Produkten mit "luftreinigenden" Eigenschaften
Bei Produkten mit angeblich schadstoffreduzierenden Eigenschaften sind laut EGGBI folgende Fragen zu überprüfen (die jedoch nur selten glaubhaft beantwortet werden):
- Funktionieren diese Produkte nur durch Speicherung von Schadstoffen in der Zellstruktur (z.B. Zeolithe)? Wenn ja, wie lange halten sie ihre Wirkung? Kommt es früher oder später zur Sättigung und dann möglicherweise zu "Rückemission" oder Konzentrationsausgleich?
Einige dieser Produkte sind jedoch sehr wohl empfehlenswert, beispielsweise reine, glaubwürdig schadstoffgeprüfte Lehm- und Kalk-Putze und Farben, um gerade im Neubau unvermeidliche VOC-Konzentrationen maßgeblich zu senken. Auch Lehm- und Tonplatten können hier eingesetzt werden. Bei massiven Schadstoffquellen im Gebäude stellen sie aber keine Sanierung, sondern nur eine zeitlich beschränkte Raumluftverbesserung (bis zur "Speichergrenze") dar.
Lüftungsstrategien als Alternative zur Sanierung?
Viele Hersteller und Bauunternehmen versuchen laut EGGBI bei Schadstoffbelastungen aus Bauprodukten kostspielige Sanierungen zu verhindern, indem sie entsprechende Lüftungsmaßnahmen vorschlagen - in Einzelfällen sogar den Einbau von Lüftungsgeräten oder Anlagen als "Sanieralternative" anzubieten.
Kritik an Lüftungskonzepten
Besonders bei Belastungen in Schulen und Kitas will man anfangs meist Eltern mit "Lüftungskonzepten" ruhigstellen. Häufig verwendete Formulierungen in solchen Fällen sind:
"Präventiv empfohlene Maßnahmen seien ergriffen worden. Diese umfassen ein verstärktes und wiederholtes Lüften aller Räume, vor allem vor Unterrichtsbeginn und in der Pausenzeit. Die tägliche Feuchtreinigung der Böden werde... weiter intensiviert."
Allerdings weist EGGBI darauf hin, dass Lüftungsstrategien nicht immer die gewünschte Wirkung erzielen. Dr. Wigbert Maraun zitiert EGGBI mit den Worten: "Infolge der Lüftung kann es sogar zu einem Konzentrationsanstieg kommen." Er konnte in Fallbeispielen feststellen: "kein Lüftungseffekt bei Ameisen- und Essigsäure" - "demnach wäre das Lüften eines Raumes bei bestehender hoher Belastung durch die kurzkettigen Carbonsäuren als kontraproduktiv anzusehen".
Beispiele für den Einsatz von Lüftungsanlagen
Trotz der Kritik gibt es Fälle, in denen der Einbau von Lüftungsanlagen als Lösung gewählt wird. So hat laut EGGBI die Stadt München beschlossen, mit einem Kostenaufwand von 4 Mio Euro zur Luftverbesserung in den zahlreichen Schul- und Kita-Containern nachträglich Lüftungsanlagen anzuschaffen.
EGGBI bevorzugt bei ihren Beratungen dezentrale Lüftungen, auch um unter anderem entsprechende Verkeimungen von Lüftungsleitungen auszuschließen. Grundsätzlich ist eine ausreichende Luftwechselrate eine entscheidende Grundlage für eine ausreichende Raumluftqualität - vor allem im Hinblick auf die CO2-Werte. Bei immer dichter erstellten Gebäuden (energetisch optimiert) ist in vielen Fällen eine entsprechende Lüftungsanlage auch im Hinblick auf Schimmelvermeidung unverzichtbar.
Spezielle Sanierungsempfehlungen für bestimmte Schadstoffe
EGGBI gibt für bestimmte Schadstoffe spezifische Empfehlungen für die Sanierung:
Formaldehydsanierung
Bei Formaldehydsanierungen hat sich laut EGGBI in der Vergangenheit der Einsatz schadstoffgeprüfter Schafwolle bewährt. Dies gilt vor allem auch für die zahlreichen nach wie vor oft enorm formaldehydbelasteten Fertighäuser der 70er und 80er Jahre - sofern diese nicht zusätzlich mit Chloranisolen belastet sind.
Schimmelsanierung
Auch für Schimmelsanierungen sollten unbedingt sowohl bezüglich Prüfung als auch Sanierung qualifizierte Fachleute herangezogen werden. Wichtig ist die Beseitigung der eigentlichen Ursachen (meist bauliche Mängel). Bei Schimmelsanierungen nach Feuchtigkeitsschäden (auch Hochwasser) sollten nur Trockner eingesetzt werden, die nicht für eine zusätzliche Sporenverbreitung (Ventilatoren) sorgen!
Abschluss jeder Schadstoff- und Schimmelsanierung sollte unbedingt eine erneute Schadstoff-Untersuchung sein (Kontrollmessung - Erfolgskontrolle).
Rechtliche und steuerliche Aspekte der Schadstoffsanierung
EGGBI weist auf wichtige rechtliche und steuerliche Aspekte bei Schadstoffsanierungen hin:
Rechtliche Auseinandersetzungen mit Vermietern
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Vermietern sollten unbedingt dafür ebenfalls nur qualifizierte Anwälte beauftragt werden. Laut EGGBI sind sie immer wieder mit (auch "Bau"-) Anwälten konfrontiert, die noch nie von den enormen Gesundheitsrisiken durch Schimmelbelastungen gehört haben, und daher entsprechende Probleme entgegen den Interessen ihrer Klienten bagatellisieren, Klageschriften, Verfahren verschleppen und damit sogar chronische Krankheiten ihrer eigenen Klienten verursachen.
Steuerliche Absetzbarkeit
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat laut EGGBI mit drei zeitlich veröffentlichten für Grundeigentümer positiven Urteilen entschieden, dass Aufwendungen für die Sanierung eines selbstgenutzten Gebäudes steuerlich absetzbar sind.
Qualifikation von Fachleuten und Beratern
EGGBI empfiehlt hier, entsprechende Angebote und Aussagen sehr kritisch zu beurteilen und im Zweifelsfall sich bei Institutionen mit strengen - offen kommunizierten - Qualitätskriterien zu wenden.
Auswahl von Baubiologen
Bei der Suche nach einem "Baubiologen" sollte unbedingt dessen Qualifikation hinterfragt werden! EGGBI verweist auf ein Kapitel in ihren Schriften zu Gütezeichen und Empfehlungslisten für "Baubiologen", Messtechniker, Berater, "Sachverständige" zum Thema "Wohngesundheit" und "Raumklima".
Abwägung zwischen Ökologie und Wohngesundheit
Optimal stellt sich natürlich die Kombination Ökologie/Nachhaltigkeit und Wohngesundheit im Sinne seriöser Baubiologie als unbedingt erstrebenswertes Ziel dar. Bei EGGBI-Beratung von Allergikern, Sensitiven liegt gezwungenerweise die Priorität stets bei Fragen der "individuellen Verträglichkeit" - ökologische Kriterien müssen dabei bedauerlicherweise immer wieder hintangestellt werden.
Bei der Suche nach Produkten verlangen Sie glaubwürdige- und umfassende Prüfberichte! EGGBI bietet eine kostenlose Bewertung von Prüfberichten an.
Fazit
Die von EGGBI dargestellte Haltung gegenüber Versiegelungsmethoden in der Schadstoffsanierung ist durchweg kritisch. Die Beratungseinstitution warnt vor unkritischem Einsatz von Absperrlacken und anderen Versiegelungsmaterialien, deren gesundheitliche Unbedenklichkeit und langfristige Wirksamkeit oft nicht ausreichend nachgewiesen sind. Insbesondere für empfindliche Personen können diese Materialien selbst zusätzliche Emissionen freisetzen und gesundheitliche Probleme verursachen.
Stattdessen empfiehlt EGGBI eine konsequente Sanierung, die das Entfernen der belastenden Produkte zum Ziel hat, und nicht den Einsatz von schadstoffabbauenden Produkten und Absperrlacken/Folien. Auch Lüftungsstrategien werden nicht als universelle Lösung angesehen, da sie bei bestimmten Schadstoffen unwirksam oder sogar kontraproduktiv sein können.
Bei Sanierungsmaßnahmen, insbesondere in öffentlichen Gebäuden, sollte auf qualifizierte Fachleute gesetzt werden, deren Kompetenzen und Vorgehensweisen kritisch hinterfragt werden. Rechtliche Auseinandersetzungen sollten nur durch auf das Geburt spezialisierte Anwälte geführt werden.
Die EGGBI betont, dass eine optimale Sanierung das "Entfernen der belastenden Produkte" bedeutet und nicht das Absperren oder Abbauen von Schadstoffen mit zweifelhaften Mitteln. Nur so kann eine nachhaltige Verbesserung der Raumluftqualität und damit des Gesundheitsschutzes für die Bewohner erreicht werden.