Sanierung und Wartung von Abwassersammelgruben in Brandenburg: Vorschriften, Technologien und Finanzierung

Einführung

Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden in Brandenburg und leistet einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der brandenburgischen Gewässer, der Siedlungshygiene und Gesundheit aller Bürger. Als grundlegender Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge bestimmt die Abwasserbeseitigung auch die Lebensqualität in allen Regionen des Landes. In Brandenburg nutzen etwa 7,9 Prozent der Bevölkerung abflusslose Gruben, deren Sammelgruben regelmäßige Wartung und Sanierung benötigen. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, den aktuellen Stand der Abwasserentsorgung, Zulassungsanforderungen, Sanierungsvorschriften, Finanzierungsmöglichkeiten sowie zukünftige Entwicklungen im Bereich der Abwassersammelgruben in Brandenburg.

Rechtliche Grundlagen und Vorschriften

Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist eine gesetzlich verankerte Pflichtaufgabe der brandenburgischen Gemeinden, Stadtwerke, Zweckverbände und Ämter. Diese Aufgabe stellt einen wesentlichen Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge dar und unterliegt mehreren rechtlichen Rahmenbedingungen.

Seit 2018 wird die Pflicht zur Dichtheitsprüfung in Brandenburg durch die neuen Technischen Regeln zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (TRSüw) klar beschrieben. Diese Vorschriften ergänzen das bundesweite Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Brandenburgische Wassergesetz (BbgWG) sowie die Wasserschutzgebietsverordnung des Landes Brandenburg (WschGebVO). Insbesondere § 61 Absatz 2 WHG und § 75 BbgWG verpflichten Betreiber von Abwasseranlagen zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen.

Ein besonderer Schwerpunkt im Bereich der Kommunalabwasserbeseitigung liegt in der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Diese Vorgaben beeinflussen nicht nur den Bau und Betrieb von Kläranlagen und Kanalnetzen, sondern auch die Erschließung von Optimierungspotentialen im Bereich des Betriebs kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen. Zukünftige Veränderungen ergeben sich zudem aus der Umsetzung der novellierten Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung - AbfKlärV), die neue Verwertungs- und Entsorgungswege etablieren muss.

Für eine Gewährung von Zuwendungen sind Transparenz und aktive Bestrebungen zur Kostensenkung seitens der kommunalen Aufgabenträger unabdingbare Voraussetzungen. Aus diesem Grund unterstützt das Land Brandenburg ausdrücklich den freiwilligen Kennzahlenvergleich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

Stand der Abwasserentsorgung in Brandenburg

Seit 1990 wurden im Land Brandenburg große Fortschritte beim Aufbau der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung erzielt. Ende 2023 sind rund 89 Prozent der brandenburgischen Bevölkerung über eine öffentliche Kanalisation an 229 kommunale Klärwerke mit einer Ausbaugröße ab 100 Einwohnerwerte angeschlossen. Das von rund 7,9 Prozent der Bevölkerung anfallende Abwasser wird in abflusslosen Gruben gesammelt und durch wiederkehrende Abfuhr auf die kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen ordnungsgemäß entsorgt. Des Weiteren behandeln rund 3,1 Prozent der Bevölkerung - dies entspricht rund 82.000 Einwohner - ihr Abwasser in privat betriebenen vollbiologischen Kleinkläranlagen.

Zum Vergleich: Im Dezember 2017 waren bereits 88,5 Prozent der brandenburgischen Bevölkerung (rund 2,2 Millionen Einwohner) über eine öffentliche Kanalisation an kommunale Kläranlagen angeschlossen. Das Abwasser von 8,4 Prozent der Bevölkerung wurde in abflusslosen Gruben gesammelt und durch wiederkehrende Abfuhr ebenfalls auf öffentlichen Kläranlagen entsorgt. Damit ließen 96,9 Prozent der Bevölkerung des Landes Brandenburg ihr Abwasser in öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen reinigen. Das Abwasser der übrigen 3,1 Prozent – dies entspricht ca. 77.000 Einwohner - wurde in Kleinkläranlagen behandelt.

Die erheblichen Investitionen in die Infrastruktur haben sich positiv auf die Wasserbeschaffenheit der Flüsse und Seen in Brandenburg ausgewirkt. Zwischen 1991 und 2018 haben Land, Bund und Europäische Union rund 1.045,6 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt. Diese Investitionen haben es den abwasserbeseitigungspflichtigen Städten und Gemeinden sowie den von ihnen gebildeten Zweckverbänden ermöglicht, ihre technische Infrastruktur zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung zielgerichtet auszubauen und zu modernisieren.

Im Land Brandenburg erfolgt die Abwasserableitung überwiegend durch Trennkanalisation. Schmutz- und Niederschlagwasser werden somit getrennt voneinander abgeleitet, was ein wichtiger Beitrag zum Gewässerschutz darstellt.

Arten von Abwassersammelgruben und Zulassungsanforderungen

In Berlin und Brandenburg sind nur Abwassertanks mit einer Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT) zugelassen. Diese Zulassungsanforderung stellt sicher, dass nur geprüfte und qualitativ hochwertige Systeme zum Einsatz kommen, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Am Markt sind verschiedene Arten von Abwassergruben bzw. Abwassertanks erhältlich, die in unterschiedlichen Materialien gefertigt werden:

  • Beton in Monolithischer Bauweise: Diese Tanks bieten hohe Stabilität und Langlebigkeit
  • GFK (Glasfaserverstärkter Kunststoff): Leichtgewichtig und korrosionsbeständig
  • Kunststoff PE (Polyethylen): Flexibel und kosteneffizient

Die verfügbaren Größen reichen von 2 m³ bis 15 m³ Fassungsvermögen, was eine Anpassung an verschiedene Bedürfnisse und Grundstücksgrößen ermöglicht. Die Auswahl der richtigen Anlage hängt von Faktoren wie Anzahl der Personen, Grundstücksgröße, Bodenverhältnissen und Entfernung zu Gewässern ab.

Für den Einbau und die Lieferung von abflusslosen Sammelgruben - auch Abwassersammelgruben genannt - gibt es spezialisierte Dienstleister, die in ganz Brandenburg tätig sind. Diese beraten Grundstückseigentümer bei der Auswahl der passenden Anlage und übernehmen den fachgerechten Einbau unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, die sich innerhalb verschiedener Bundesländer unterscheiden können.

Sanierung und Dichtheitsprüfungen

Die Dichtheitsprüfung von Abwassersammelgruben in Brandenburg ist seit 2018 klar geregelt. Jeder Betreiber einer Abwasseranlage ist dazu verpflichtet, auf eigene Kosten eine Dichtheitsprüfung durch einen unabhängigen Sachkundigen durchführen zu lassen. Diese Pflicht betrifft Grundstückseigentümer und Pächter von Kleingärten und Erholungsgrundstücken gleichermaßen.

Ist ein Dichtheitsnachweis einer Abwassersammelgrube in Brandenburg nicht vorhanden, muss unmittelbar eine Dichtheitsprüfung erfolgen. Ein entsprechender Nachweis in Form eines Dichtheitprotokolls wird von der zuständigen Wasserbehörde verlangt und dokumentiert. Die erstmalige sowie wiederkehrende Dichtheitsprüfung und Ausstellung des Dichtheitsprotokolls darf ausschließlich von einem unabhängigen Sachkundigen durchgeführt werden.

Die Häufigkeit der wiederkehrenden Dichtheitsprüfungen hängt von der Art und Bauweise der Abwasseranlage sowie deren Lage ab:

Bei monolithischen Sammelgruben oder Abwassersammeltanks mit DIBt-Zulassung: - Innerhalb von Wasserschutzgebieten: alle 5 Jahre - Außerhalb von Wasserschutzgebieten: alle 20 Jahre

Bei allen anderen Abwassersammelgruben: - Innerhalb von Wasserschutzgebieten: alle 3 Jahre - Außerhalb von Wasserschutzgebieten: alle 10 Jahre

Die gleichen Regelungen gelten auch für die Dichtheitsprüfung von Kleinkläranlagen. Fehlt der Nachweis des ordnungsgemäßen Zustandes, muss eine Nachprüfung durchgeführt werden.

Die Sanierung von Abwassersammelgruben kann je nach Zustand der Anlage verschiedene Maßnahmen umfassen. In manchen Fällen kann eine einfache Reparatur ausreichen, in anderen Fällen ist ein Austausch der gesamten Anlage notwendig. Die Kosten für Sanierungsmaßnahmen trägt grundsätzlich der Grundstückseigentümer.

Finanzierung und Fördermöglichkeiten

Die Finanzierung von Investitionen in die Abwasserentsorgung erfolgt vielfach durch Beiträge, deren Rechtmäßigkeit von den Bürgerinnen und Bürgern von den Verwaltungsgerichten überprüft werden kann. Aufgrund der hohen erforderlichen Investitionssummen für den Bau und Sanierung öffentlicher Abwasseranlagen haben Land, Bund und Europäische Union zwischen 1991 und 2018 rund 1.045,6 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt.

Diese Fördermittel haben es ermöglicht, dass die abwasserbeseitigungspflichtigen Städte und Gemeinden sowie die von ihnen gebildeten Zweckverbände in den vergangenen rund 30 Jahren ihre technische Infrastruktur zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung zielgerichtet ausbauen und modernisieren konnten.

Für private Investitionen in Abwasseranlagen, wie beispielsweise den Einbau oder Austausch von Abwassersammelgruben, stehen in der Regel keine direkten Fördermittel zur Verfügung. Die Kosten für Anschaffung, Einbau und Wartung solcher Anlagen müssen von den Grundstückseigentümern selbst getragen werden. Dies kann insbesondere bei älteren Anlagen, die saniert oder ersetzt werden müssen, zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

Für die Gewährung öffentlicher Zuwendungen an kommunale Aufgabenträger sind Transparenz und aktive Bestrebungen zur Kostensenkung unabdingbare Voraussetzungen. Das Land Brandenburg unterstützt daher den freiwilligen Kennzahlenvergleich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, der eine effiziente und kostengesteuerte Entwicklung der Abwasserentsorgung fördern soll.

Technologische Entwicklungen und Zukunftsperspektiven

Ein besonderer Schwerpunkt im Bereich der Kommunalabwasserbeseitigung wird auch zukünftig in der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie liegen. Hierfür steht neben der Sanierung von Kläranlagen und Kanalnetzen die Erschließung etwaig noch vorhandener Optimierungspotentiale im Bereich des Betriebs kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen im Vordergrund.

Veränderungen für die kommunalen Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung werden sich zukünftig auch aus der Umsetzung der novellierten Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung - AbfKlärV) ergeben, indem neue Verwertungs- und Entsorgungswege etabliert werden müssen.

Die technische Entwicklung bei Abwassersammelgruben konzentriert sich auf verbesserte Dichtigkeit, längere Lebensdauern und einfachere Wartung. Moderne Materialien und Bauweisen ermöglichen effizientere und umweltfreundlichere Lösungen. Die Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT) stellt sicher, dass nur geprüfte und qualitativ hochwertige Systeme zum Einsatz kommen.

Die Digitalisierung findet auch im Bereich der Abwasserentsorgung statt. Zukünftig könnten vernetzte Systeme zur Überwachung von Füllständen und zur Optimierung der Abfuhrzyklen eingesetzt werden, was zu einer weiteren Verbesserung der Effizienz und Kostensenkung beitragen kann.

Fazit

Die Abwasserentsorgung in Brandenburg hat seit 1990 erhebliche Fortschritte gemacht, wobei heute bereits 89 Prozent der Bevölkerung an öffentliche Kanalisationen angeschlossen sind. Für die verbleibenden Haushalte, die Abwassersammelgruben nutzen, sind regelmäßige Wartung und Sanierung von entscheidender Bedeutung, um Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Pflicht zur Dichtheitsprüfung, stellen sicher, dass Abwasseranlagen den Anforderungen entsprechen. Die Häufigkeit der Prüfungen variiert je nach Bauweise und Lage der Anlage, wobei DIBT-zugelassene Systeme längere Intervalle aufweisen können.

Die Finanzierung der Infrastruktur erfolgt durch öffentliche Mittel und Beiträge der Nutzer, wobei zwischen 1991 und 2018 rund 1,045 Milliarden Euro an Fördermitteln bereitgestellt wurden. Zukünftig werden die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und die novellierte Klärschlammverordnung weitere Entwicklungen im Bereich der Abwasserentsorgung prägen.

Grundstückseigentümer mit Abwassersammelgruben sind für die ordnungsgemäße Instandhaltung ihrer Anlagen verantwortlich und sollten die gesetzlichen Vorschriften zur Dichtheitsprüfung konsequent einhalten, um Umweltschäden und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Beratung durch Fachfirmen kann hierbei wertvolle Unterstützung leisten.

Quellen

  1. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg - Abwasserbeseitigung
  2. Stadtwerke Brandenburg - Abwasserbeseitigung
  3. Jutzy Haustechnik - Abwasseranlagen
  4. Dichtheitsprüfungen.de - Dichtheitsprüfung von Abwassersammelgruben in Brandenburg

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