Einleitung
Die Sanierung des Ahrensburger Rathauses stellt eines der bedeutendsten Bauvorhaben in der Geschichte der Stadt dar. Das 1968-1970 errichtete Gebäude des Architekten Karl-Heinz Scheuermann steht seit 2014 unter Denkmalschutz und repräsentiert den Beton-Brutalismus, der in den späten 1960er und 1970er Jahren in Deutschland verbreitet war. Das Projekt ist Teil der Gesamtmaßnahme "Innenstadt/Schlossbereich" des Städtebauförderprogramms "Städtebaulicher Denkmalschutz", in das die Stadt Ahrensburg am 16. Oktober 2014 aufgenommen wurde. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe der Sanierung, den Projektumfang, die zeitliche Abwicklung sowie die Herausforderungen, insbesondere die Kostenexplosion, die die politische Debatte über das Bauvorhaben beeinflusst hat.
Historische Bedeutung und Architektur
Das Ahrensburger Rathaus ist ein herausragendes Beispiel für die Architektur des Beton-Brutalismus in Deutschland. Der Begriff "Brutalismus" leitet sich vom französischen "béton brut" ab, was "roher Beton" bedeutet, und beschreibt eine Baustilepoche, die durch sichtbaren, unbehauenen Beton geprägt ist. Für die Stadtpolitiker Ahrensburgs war das neue Verwaltungsgebäude in den späten 1960er Jahren regelrechte Sehnsuchtsort. Die Stadtarchivarin Angela Behrens berichtet, dass die Politiker 1967 vom "Fluidum der Urbanität" sprachen. Das Rathaus sollte von einem großzügigen Marktplatz mit Geschäften und Cafés umgeben sein.
Die historische Bedeutung des Gebäudes wurde erst spät erkannt. Laut den Quellen wurde das Gebäude 2013 durch die damalige Denkmalpflegerin vom Landesamt, Astrid Hansen, als historisch bedeutsam eingestuft. Für sie handelte es sich im Grunde um eine "gebaute Skulptur", insbesondere überzeugten die architektonischen Details. So wird beispielsweise das Foyer mit seinen Kontrasten aus weißem Marmor und schwarzen Wänden neben aufwendigen Leuchten als typisches Design für diese Epoche beschrieben.
Die Entscheidung, das Rathaus unter Denkmalschutz zu stellen, war nicht unumstritten. Nach dem Besuch der Denkmalpflegerin brach ein Streit los, in dem sich die Politik lange und intensiv auseinandersetzte. Es gab Gutachten und Gegengutachten, bis man sich schließlich darauf einigte, das Rathaus unter Denkmalschutz zu stellen. Diese Entscheidung wurde als demokratische Entscheidung bezeichnet, ähnlich wie der Bau des Rathauses selbst.
Sanierungsbedarf und Projektumfang
Der Hauptgrund für die Sanierung des Rathauses liegt in den gestiegenen Mitarbeiterzahlen und dem damit verbundenen erhöhten Raumbedarf. Das Gebäude entspricht den räumlichen Anforderungen der Verwaltung nicht mehr. Vor diesem Hintergrund soll neben der Sanierung des Haupthauses eine Erweiterung erfolgen.
Das Projekt umfasst mehrere Elemente: - Die Sanierung des denkmalgeschützten Hauptgebäudes - Den Bau eines Erweiterungsbaus - Die Errichtung einer urbanen Parkanlage im Bereich des östlichen Stormarnplatzes
Die Grundlage für die Erweiterung und die Parkanlage bildet ein 2020 durchgeführtes Wettbewerbsverfahren. Besonders bei der Sanierung des Hauptgebäudes wird Wert darauf gelegt, möglichst viel der Originalsubstanz zu erhalten. Der mit dem Sanierungsauftrag betraute Architekt Achim Keizer hat sich intensiv mit dem Gebäude auseinandergesetzt und alle Details genau betrachtet. Besonders hervorzuheben ist das mit Palisanderholz verkleidete Magistratszimmer, in dem bereits Willy Brandt Zigarre geraucht hat.
Zeitplan und Umsetzung
Die zeitliche Abwicklung des Projekts erfolgt in mehreren Phasen. Die Sanierung des Hauptgebäudes begann im Herbst 2019 und soll nach aktuellen Planungen im Sommer 2023 abgeschlossen werden. Der Bau des Erweiterungsbaus und des Urbanen Parks ist für die Zeit nach Fertigstellung der Einzelmaßnahme "Sanierung Bruno-Bröker-Haus" vorgesehen, voraussichtlich ab 2026.
Dieser gestaffelte Zeitplan ermöglicht eine schrittweise Umsetzung der Gesamtmaßnahme und soll die Belastung der städtischen Haushalte reduzieren. Die Fertigstellung des Bruno-Bröker-Hauses ist für das Jahr 2024 geplant, was die Voraussetzung für die nachfolgenden Arbeiten am Rathausanbau und dem Urbanen Park darstellt.
Kostenexplosion und politische Debatte
Eine der größten Herausforderungen des Projekts stellt die erhebliche Kostensteigerung dar. Die ersten Planungen für den Rathausanbau aus dem Jahr 2018 ergaben Kosten in Höhe von etwa sieben Millionen Euro. Mittlerweile rechnet die Stadt jedoch mit Ausgaben in Höhe von fast 18 Millionen Euro. Diese Kostenexplosion stellt eine enorme Belastung für die städtische Kasse dar, die ohnehin durch dringende Investitionen in Schulen und Brandschutz gefordert ist.
Die Stadtverwaltung hat daraufhin vorgeschlagen, Alternativen zum Rathausanbau zu prüfen. Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Ahrensburg hat in einer Sitzung beschlossen, die Pläne zum Anbau erstmal auf Eis zu legen. Eine verbindliche Entscheidung sollte jedoch der Hauptausschuss in seiner nächsten Sitzung treffen.
Als Alternativen werden der Erwerb oder die Anmietung bestehender Büroflächen im Stadtzentrum in Betracht gezogen. Diese sollen gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden sein und mit einigen Anpassungen als Verwaltungsgebäude dienen. Sollte sich kein zentrales Gebäude als geeignet erweisen, wird auch über eine Verteilung der notwendigen Büroflächen auf mehrere Standorte nachgedacht.
Die Kostenentwicklung des Projekts Rathauserweiterungsbau wird in den Quellen auf die allgemeine Entwicklung der Baukosten in den vergangenen Jahren zurückgeführt: "Diese waren geprägt durch eine extreme, historisch nie dagewesene Kostensteigerung in kürzester Zeit." Hinzu kommen nach Aussage von Bürgermeister Eckart Boege verschärfte regulatorische Anforderungen im Energiebereich, die weitere finanzielle Mittel binden würden.
Unternehmen und Ausschreibungspraxis
Ein weiteres kontroverses Thema im Zusammenhang mit der Rathausrenovierung ist die Beteiligung von Unternehmen am Bauvorhaben. Nach Informationen aus den Quellen sind an diesem Großprojekt in Ahrensburg keine Firmen aus der Stadt Ahrensburg im Einsatz. Jeder Bürger, der an der Baustelle vorbeikommt und auf der großen Tafel liest, von wie weit die Unternehmen, die dort arbeiten, herkommen, fragt sich, ob die Stadt Ahrensburg etwas gegen das städtische Gewerbe habe.
Die Erklärung für diese Situation liegt nach den Quellen in der Ausschreibungspraxis. Bei einem Großprojekt wie diesem muss landesweit ausgeschrieben werden, wodurch Firmen aus den neuen Bundesländern, wo niedrigere Löhne bezahlt werden, bessere Chancen auf einen Auftrag haben. Genauso verhält es sich mit Firmen, die Arbeiter aus dem Ausland beschäftigen.
Bei einer Ausschreibung komme es jedoch auch darauf an, dass bestimmte Interessen des "Bauherrn" berücksichtigt werden. Die Schlussfolgerung, dass die Ausschreibungspraxis automatisch zur Nichtbeteiligung lokaler Firmen führt, ist daher unvollständig. Dennoch wirft die Tatsache, dass keine lokalen Firmen am Projekt beteiligt sind, Fragen zur regionalen Wirtschaftsförderung auf.
Sanierung im Kontext der Städtebauförderung
Die Rathausrenovierung ist Teil des Städtebauförderprogramms "Städtebaulicher Denkmalschutz", in das die Stadt Ahrensburg 2014 aufgenommen wurde. Dieses Programm hat das Ziel, historische Ensembles mit ihrem besonderen Charakter in ihrer Gesamtheit zu erhalten.
Für Ahrensburg ist einzigartig der barocke Stadtgrundriss der Innenstadt, der im Stadtbild am Rondeel mit seinen darauf zulaufenden "drei Strahlen" (Hamburger Straße, Hagener Allee und Manhagener Allee), der Anlage der Großen Straße und des Ahrensburger Schlossensembles erkennbar ist.
Aufgrund des stetigen Wachstums in der Vergangenheit finden sich heute viele jüngere Gebäude aus den letzten Jahrzehnten in der Innenstadt wieder. Gleichzeitig gibt es denkmalgeschützte Gebäude, deren älteste aus dem dörflichen Ahrensburg des 16. Jahrhunderts stammen. Diesen Bestand gilt es zu erhalten.
Der Schwerpunkt der Städtebauförderung in Ahrensburg liegt auf der Sanierung, Modernisierung und Aufwertung des öffentlichen Raumes sowie öffentlicher Gebäude. Beispiele hierfür sind neben der Sanierung des Rathauses auch die Sanierung der Hamburger Straße.
Anhand des städtebaulichen Zielkonzepts sollen insbesondere Freiräume gestaltet, innerstädtische Räume miteinander verbunden, Lösungen für den ruhenden Verkehr gefunden und das Stadtbild weiter qualifiziert werden. Um dies zu gewährleisten ist eine Sanierung im umfassenden Verfahren erforderlich, das durch die Sanierungssatzung geregelt wird.
Neben dem Rathaus werden weitere Gebäude im Rahmen des Städtebauförderprogramms saniert. Dazu gehören das Speichergebäude hinter dem Marstall, das mit Mitteln des Städtebauförderprogramms Anfang 2016 erworben wurde, sowie die Villa Kunterbunt, deren eingeschränkte Nutzbarkeit durch den Sanierungsstau weitgehend aufgehoben werden soll. Auch der Grunderwerb nördlicher Marstall ist eine im Innenstadtkonzept verankerte Einzelmaßnahme mit dem Ziel, das komplette Marstallgebäude als Teil der historischen Gutshofanlage zu sichern.
Fazit
Die Sanierung des Ahrensburger Rathauses ist ein komplexes Projekt mit vielschichtigen Herausforderungen. Einerseits gilt es, ein denkmalgeschütztes Gebäude des Beton-Brutalismus zu sanieren, andererseits müssen die räumlichen Anforderungen einer wachsenden Verwaltung erfüllt werden. Die Kostenexplosion von ursprünglich sieben auf fast 18 Millionen Euro hat zu einer politischen Debatte über die Fortführung des Projekts geführt.
Die Stadtverwaltung hat reagiert und Alternativen zum Rathausanbau in Erwägung gezogen, was die Flexibilität und den Willen zur Lösung der Raumprobleme zeigt. Gleichzeitig wirft die Nichtbeteiligung lokaler Firmen an dem Bauvorhaben Fragen zur regionalen Wirtschaftsförderung auf.
Die Rathausrenovierung ist Teil eines umfassenden städtebaulichen Konzepts, das die Erhaltung des historischen Erbes mit den Anforderungen der Moderne verbinden soll. Die Fertigstellung der Sanierung des Hauptgebäudes ist für Sommer 2023 geplant, während die Erweiterung und die Gestaltung des Urbanen Parks ab 2026 realisiert werden sollen.
Ob das Projekt in seiner ursprünglichen Form fortgesetzt wird oder ob alternative Lösungen gefunden werden, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch, dass die Sanierung des Ahrensburger Rathauses ein Meilenstein in der Stadtentwicklung darstellt und die Herausforderungen des Umgangs mit Baudenkmälern des 20. Jahrhunderts exemplarisch zeigt.