Einführung
Die Sanierung von Altbauten gewinnt angesichts des enormen Energieverbrauchs und der hohen Kosten veralteter Heizungssysteme zunehmend an Bedeutung. Die Modernisierung bietet nicht nur die Möglichkeit, Energie zu sparen und den Wohnkomfort zu erhöhen, sondern wird durch umfangreiche staatliche Förderprogramme finanziell unterstützt. Diese Förderprogramme des Bundes wurden zum Jahresbeginn 2024 erheblich angepasst und bieten Hausbesitzern verschiedene Optionen, um die Kosten für Sanierungsmaßnahmen zu reduzieren. In diesem Artikel werden die wichtigsten Fördermöglichkeiten für die Altbausanierung im Jahr 2025 vorgestellt, einschließlich Zuschüssen, Darlehen und steuerlicher Vorteile.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die zentrale Fördermaßnahme für die Altbausanierung ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die seit dem 1. Januar 2024 wieder in voller Gültigkeit ist. Diese Förderung bündelt die staatlichen Unterstützungsleistungen für energetische Sanierungen und hat den Fokus auf dem Gebäudebestand sowie der mittelfristigen Abkehr von fossilen Brennstoffen.
Grundlagen der BEG-Förderung
Die BEG umfasst sowohl die Fördermittel durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als auch die Fördermittel, die die KfW-Bankengruppe bereitstellt. Gefördert werden sowohl energetische Sanierungsmaßnahmen als auch der Austausch alter Heizungen. Die Förderung richtet sich an Eigentümer von Wohngebäuden, die ihre Immobilie energetisch verbessern möchten.
Förderfähige Maßnahmen
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:
- Die nachträgliche Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen und Geschossdecken
- Der Austausch oder die Verbesserung von Fenstern und Außentüren
- Die Erneuerung oder der Einbau von Wohnungslüftungsanlagen
- Der Austauch von Heizungssystemen
- Die Installation von Smart-Home-Systemen
Zusätzlich zu den reinen Baukosten können auch Beratungskosten sowie die Honorarkosten für die Planung und die Baubegleitung der Maßnahme mit entsprechenden Nachweisen gefördert werden.
Finanzielle Unterstützung durch Zuschüsse
Die Höhe der finanziellen Unterstützung durch die BEG-Förderung variiert je nach Maßnahme und Umfang der Sanierung.
Grundförderung und individuelle Sanierungsfahrpläne
Die Grundförderung für energetische Sanierungsmaßnahmen beträgt 15 Prozent der Kosten. Einen zusätzlichen Bonus von fünf Prozent gibt es für alle Maßnahmen, die Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind. Es werden höchstens Ausgaben in Höhe von 30.000 Euro pro Wohnung und Kalenderjahr gefördert. Der Zuschuss erhöht sich um weitere 30.000 Euro, wenn der Bonus für den iSFP gewährt wird.
Heizungssanierung im Fokus
Besonders attraktiv ist die Förderung für die Heizungssanierung im Altbau. Beim Umstieg auf eine Wärmepumpe können Hausbesitzer bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen. Der Basiszuschuss von 30 Prozent erhalten alle Antragsteller, wenn sie auf eine Heizung umsteigen, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt.
Zusätzlich zur Basisförderung erhalten Antragsteller 20 Prozent staatlichen Zuschuss, wenn sie ihre noch funktionierende Heizung (Gas, Öl, Biomasse) gegen eine Erneuerbare-Energien-Heizung (EE-Heizung) tauschen. Auch die Dämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken wird gefördert, hier sind bis zu 20 Prozent im Rahmen der BEG möglich.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Ein individueller Sanierungsfahrplan ist ein wichtiges Element der BEG-Förderung. In einem iSFP erarbeiten Eigentümer gemeinsam mit einem Energieberater eine auf das Gebäude abgestimmte Strategie zur Sanierung. Die einzelnen Maßnahmen werden dabei so aufeinander abgestimmt, dass die Sanierung die größtmöglichen Einsparpotenziale bei kleinstmöglichem Kostenaufwand erzielt.
Die Erstellung eines iSFP kann ebenfalls gefördert werden und zwar in der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude. Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars (höchstens 1.300 Euro bei Gebäuden mit bis zu zwei Wohnungen).
Voraussetzungen und Antragsverfahren
Für die Inanspruchnahme der Fördermittel müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und bestimmte Verfahrensschritte beachtet werden.
Wichtige Voraussetzungen
Folgende Bedingungen gelten für die Förderung:
- Anträge müssen immer vor Baubeginn bzw. vor dem Kauf des Heizgeräts gestellt werden
- Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist möglich, die Fördersumme darf aber nicht die förderfähigen Kosten übersteigen
- Eine Kumulierung mit der Steuerermäßigung im Rahmen der Einkommenssteuer ist jedoch nicht zulässig
- Beim Heizungstausch ist der verpflichtende Einbau eines Wärmemengenzählers oder einer Alternative zur Effizienzmessung erforderlich
- Ein hydraulischer Abgleich ist in jedem Fall verpflichtend durchzuführen
Ablauf des Antragsverfahrens
Das Antragsverfahren für die BEG-Förderung gliedert sich in folgende Schritte:
- Beratung durch einen zertifizierten Energieeffizienzexperten
- Erstellung eines Sanierungskonzepts ggf. mit iSFP
- Antragstellung bei der zuständigen Förderbank (KfW oder BAFA)
- Bewilligung des Antrags und Erhalt der Zusage
- Durchführung der Maßnahmen
- Verwendungsnachweis einreichen
- Auszahlung der Fördermittel
Die Unterstützung durch zertifizierte Energie-Effizienz-Expert:innen ist bei den meisten Maßnahmen erforderlich. Für die Anerkennung der Beratungsleistungen durch das BAFA ist es notwendig, dass der Energieberater über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen verfügt. Neben der Berechtigung zur Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen muss er spezifische Kenntnisse zur Durchführung einer Vor-Ort-Beratung bei einer Fortbildung erworben haben.
Steuerliche Förderung der Altbausanierung
Neben den direkten Zuschüssen und Darlehen bietet der Staat auch steuerliche Erleichterungen für energetische Sanierungen.
Steuerbonus nach § 35c EStG
Alternativ zur Förderung kann bei selbst genutztem Wohneigentum eine Steuerermäßigung von 20 % der Kosten bis maximal 40.000 Euro pro Wohnung in Anspruch genommen werden. Dieser Steuerbonus gilt für energetische Einzelmaßnahmen und kann über drei verteilt werden. Fachplanung und Baubegleitung können bis zu 50 % steuerlich abgesetzt werden.
Weitere steuerliche Vorteile
Unabhängig von den Förderprogrammen können bestimmte energetische Maßnahmen im Umfang von bis zu 200.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise die Wärmedämmung, der Austausch von Fenstern oder eine neue Heizung. 20 % der Sanierungskosten können über drei Jahre verteilt mithilfe der Anlage "Energetische Maßnahmen" abschrieben werden, die der Steuererklärung beigelegt wird.
Im Unterschied zu den Förderprogrammen, die bereits während der Maßnahmen greifen, können die Kosten in diesem Fall allerdings erst steuerlich geltend gemacht werden, nachdem die Arbeiten abgeschlossen sind. Voraussetzung ist, dass das Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist und von demjenigen bewohnt wird, der die Steuervorteile nutzen möchte.
Besondere Fördermöglichkeiten für denkmalgeschützte Altbauten
Bei der Sanierung denkmalgeschützter Altbauten müssen zusätzliche Aspekte beachtet werden. Es ist ratsam, sich im Vorfeld einer Altbausanierung über mögliche Denkmalschutzbestimmungen zu informieren, da spezifische Richtlinien eingehalten werden müssen, um die historische Optik des Gebäudes zu bewahren.
Kombination mit regionalen Förderprogrammen
Unabhängig von der staatlichen Förderung lassen sich häufig auch Fördermittel auf regionaler oder kommunaler Ebene beantragen. Das gilt insbesondere für denkmalgerechtes Sanieren. Wenn einen Altbau modernisieren möchte, sollte man deshalb unbedingt regionale Förderprogramme prüfen, die sich oft mit den Bundesförderprogrammen kombinieren lassen.
Kombination verschiedener Förderoptionen
Hauseigentümer sollten genau prüfen, welche Kombination von Fördermöglichkeiten für ihr individuelles Sanierungsvorhaben am vorteilhaftesten ist. Eine Kombination von Zuschüssen und Darlehen ist oft möglich, während die Kombination mit der Steuerermäßigung im Rahmen der Einkommenssteuer nicht zulässig ist.
Die KfW bietet seit 2024 spezielle Kredite für die Altbausanierung an, die sich mit den BEG-Zuschüssen kombinieren lassen. Diese Kredite haben besonders günstige Konditionen und können die Finanzierung der Sanierung weiter erleichtern.
Zeitlicher Horizont und politische Entwicklungen
Die aktuelle Förderung für die Altbausanierung ist besonders attraktiv, politische Entwicklungen könnten jedoch zu Veränderungen führen. Nach der Neuwahl wurde bereits angekündigt, dass die Förderung reduziert oder sogar ganz gestrichen werden könnte. Die CDU hat beispielsweise bereits entsprechende Pläne angekündigt.
Deshalb wird empfohlen, Renovierungsvorhaben nicht auf die lange Bank zu schieben, da die aktuelle Förderungshöhe möglicherweise nicht dauerhaft bestehen bleibt. Aktuell sind die Konditionen für die Sanierung so günstig wie nie zuvor.
Fazit
Die Altbausanierung wird durch umfangreiche staatliche Förderprogramme finanziell unterstützt, die Hauseigentümer dabei helfen können, die Kosten für energetische Maßnahmen zu reduzieren. Die zentrale Fördermaßnahme ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Zuschüsse für verschiedene Sanierungsmaßnahmen bereitstellt.
Besonders attraktiv ist die Förderung für die Heizungssanierung, bei der bis zu 70 Prozent der Kosten erstattet werden können. Daneben stehen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung, die ebenfalls eine signifikante Kostenersparnis ermöglichen.
Für die Inanspruchnahme der Fördermittel müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und das Antragsverfahren vor Beginn der Maßnahmen eingeleitet werden. Bei denkmalgeschützten Gebäuden sind zusätzliche Anforderungen zu beachten, die jedoch oft mit regionalen Förderprogrammen kombiniert werden können.
Aufgrund möglicher politischer Veränderungen sollte die Sanierung nicht aufgeschoben werden, da die aktuellen Förderkonditionen besonders vorteilhaft sind. Eine sorgfältige Planung unter Einbeziehung eines Energieberaters und die Kombination verschiedener Förderoptionen können die Wirtschaftlichkeit der Sanierung weiter erhöhen.