Das Backsteingebäude Am Hospital 4: Eine Ausnahme im Fachwerkensemble von Quedlinburg

Einleitung

Die Welterbestadt Quedlinburg stellt mit ihrem einzigartigen Bestand an Fachwerkhäusern eine der bedeutendsten historischen Städte Deutschlands dar. Die UNESCO nahm die Stadt 1994 in die Welterbeliste auf, begründet durch die weitgehend geschlossene Bebauung in der historischen Innenstadt und die flächenhaft erhaltene Fachwerkarchitektur aus dem 14. bis 19. Jahrhundert. In diesem Kontext stellt das Gebäude Am Hospital 4 eine besondere architektonische Ausnahme dar. Als eines der wenigen Nicht-Fachwerkhäuser der Stadt erhebt sich dieser Backsteingiebelbau über einem Brucksteinsockel neben einer mächtigen Toreinfahrt. Dieser Artikel beleuchtet die Bedeutung dieses Gebäudes im Kontext der Sanierungs- und Denkmalschutzmaßnahmen in Quedlinburg, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Sanierungen sowie die besonderen Herausforderungen, die mit dem Erhalt des Welterbes verbunden sind.

Quedlinburg als UNESCO-Weltkulturerbe

Die nördlich des Harzes in Sachsen-Anhalt gelegene Stadt Quedlinburg ist mit rund 80 Hektar innerhalb der mittelalterlichen Stadtbefestigung das größte Flächendenkmal Deutschlands. An den über 1.200 Häusern niedersächsischer Fachwerkarchitektur sind historische Baudetails aus der Zeit vom 14. bis zum 19. Jahrhundert in einer Größenordnung erhalten, wie sonst nirgends in Deutschland. Nicht zuletzt wegen des in einmaliger Weise erhaltenen mittelalterlichen Stadtgrundrisses und der Vielzahl der erhaltenen Fachwerkhäuser, von denen 770 unter Denkmalschutz stehen, wurde die Altstadt von Quedlinburg daher in die UNESCO Welterbeliste aufgenommen.

Die historische Innenstadt ist der wesentliche Aufwertungsschwerpunkt der Stadt Quedlinburg. Sie gilt es, als attraktiven und lebendigen Wohn-, Einzelhandels-, Arbeits- und Aufenthaltsort in ihrer historischen Struktur zu erhalten und auszubauen. Die historische Bausubstanz Quedlinburgs ist vielerorts noch von Leerstand und Verfall geprägt. Vor allem bei den sogenannten "dicken Brocken" steht eine Sanierung oftmals noch aus. Insgesamt erschweren fehlende Finanzierungsmöglichkeiten die Sanierungsprozesse. Die Sanierung der historischen Altstadt begann bereits 1991 als das Fördergebiet "Altstadt" in das Städtebauförderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz aufgenommen wurde. Aufgrund des besonderen Schutzstatus ist das im Fördergebiet befindliche UNESCO-Welterbegebiet (ca. 80 Hektar) vollständig in dieses Förderprogramm integriert.

Das Gebäude Am Hospital 4

In der ansonsten von Fachwerkbauten geprägten Stadt Quedlinburg stellt das Gebäude Am Hospital 4 eine besondere Ausnahme dar. Es handelt sich um einen Backsteingiebelbau, der sich über einem Brucksteinsockel neben einer mächtigen Toreinfahrt erhebt. Diese Bauweise macht es zu einem der wenigen Nicht-Fachwerkhäuser der Stadt, was ihm innerhalb des sonst homogenen Fachwerkensembles eine besondere Bedeutung verleiht.

Die Besonderheit dieses Gebäudes wurde von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) erkannt, die im Rahmen ihres Fachwerkhäuserprogramms zwischen 1992 und 2012 Fördergelder in Höhe von mehr als 6,8 Millionen Euro für die Instandsetzung von Fassaden sowie zur konstruktiven Sicherung des Fachwerkgefüges an zumeist öffentlich einsehbaren Häusern in der Quedlinburger Fachwerkstadt zur Verfügung stellte. Das Gebäude Am Hospital 4 ist als eine dieser Ausnahmen von diesem Förderprogramm profitiert worden.

Die Gelder der DSD sollen in der Regel zur Instandsetzung von Fassaden sowie zur konstruktiven Sicherung des Fachwerkgefüges an zumeist öffentlich einsehbaren Häusern in der Quedlinburger Fachwerkstadt eingesetzt werden. Durch diese Fördermittel kann die Stadt ihren eigenen Haushalt entlasten und sie zugleich als Eigenmittel nutzen, um Fördergelder von Bund und Land zu erhalten. Damit stellt das Gebäude Am Hospital 4 ein wichtiges Beispiel für die flexible Anwendung von Denkmalschutzmaßnahmen innerhalb eines ansonsten von Fachwerk geprägten Ensembles dar.

Sanierungsmaßnahmen und Denkmalschutz in Quedlinburg

Die Sanierung der historischen Altstadt von Quedlinburg stellt eine besondere Herausforderung dar, da es gilt, die UNESCO-Welterbestatus zu wahren, während gleichzeitig die bauliche Substanz gesichert und modernen Nutzungsanforderungen angepasst wird. Die Stadt hat daher ein umfassendes Sanierungskonzept entwickelt, das verschiedene Maßnahmen umfasst.

Zu den Schlüsselmaßnahmen der vergangenen Jahre gehören: - Erhalt stadtbildprägender Gebäude durch Grunderwerb und Sicherung - Ersatzneubauten im historischen Stadtgefüge - Sanierung des Quedlinburger Marktplatzes

Ein herausragendes Beispiel für den Erhalt stadtbildprägender Gebäude ist der im 16. Jahrhundert errichtete Westflügel des denkmalgeschützten "Fleischhofs" in der Wordgasse 4, der im Jahr 2017 von der Stadt Quedlinburg erworben wurde. Ziel ist es, das stadtbildprägende Gebäude vor dem Verfall zu retten und langfristig zu erhalten. Sicherungsmaßnahmen erfolgen über das Programm Stadtumbau. Ein Welterbezentrum ist als mögliche Nutzung angedacht. Das Gebäude wurde bereits 2014 in der Broschüre "Wenn Häuser schreien könnten – ein Hilferuf" vorgestellt, die die dringenden Sicherungs- und Sanierungsbedarfe an historisch wertvollen Gebäudebeständen in Quedlinburg detailliert gelistet nach Straße, Anzahl der betroffenen Nutzungseinheiten, dem Bauzustand und dem städtebaulichen Wert des Gebäudes aufzeigt.

Die Sanierung des Quedlinburger Marktplatzes zwischen August 2012 und Dezember 2013 wurde unterstützt durch Finanzhilfen aus dem Investitionsprogramm der nationalen UNESCO-Welterbestätten. Vorausgegangen war im Jahr 2011 unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit ein Architekturwettbewerb zur Gestaltung des Marktplatzes. Der Siegerentwurf gibt dem Platz einen hell-warmen Charakter und setzt auf optimale Begehbarkeit. Der Platz geht als zusammenhängender Raum bis zur Marktstraße und zur Breiten Straße. Die Platzfläche wird von einem schmalen, hellen Rahmen aus ortstypischem Bernburger Mosaiksteinpflaster eingefasst. Der Oberflächenbelag des Platzes selbst besteht aus Granit-Großsteinpflaster, in das das Quedlinburger Stadtwappen und stilisierte Blüten in farbigen Mosaiken vor dem Rathaus eingelegt sind. Die notwendige Niederschlagsentwässerung ist zugleich gestalterisches Element und erinnert an die historischen Wasserkanäle, die sogenannten "Fleite", die bis 1840 den Platz in Nord-Südrichtung durchflossen.

Vereinzelte Ersatzneubauten im historischen Stadtgefüge, wie an der Steinbrücke 17/Carl-Ritter-Str. 2-3, zeigen, wie moderne Architektur in den historischen Kontext integriert werden kann. Dort wurde ein Ersatzneubau für einen Gebäudekomplex aus dem Jahr 1958 errichtet. Aufgrund seiner zentralen Lage hat der Neubau eine besondere Bedeutung in der historischen Innenstadt von Quedlinburg. Wesentliche Aufgabe war zunächst die Sanierung und der Umbau des Gebäudes aus den 1950er Jahren. Während der Bauarbeiten, als man sich für den Abbruch und Neubau entschied, ging es darum, sich am Vorgängergebäude zu orientieren und so adäquat mit der großen Baulücke im Gefüge des mittelalterlichen Kontexts umzugehen. Der Neubau hat eine Lamellenfassade und orientiert sich auf der Seite der Steinbrücke, in Bezug auf die Dachform und die Dachgauben an der historischen Umgebung. In der Carl-Ritter-Straße 2-3 hat es ein Flachdach. Es wird mittels eines Mini-Blockheizkraftwerks versorgt und beherbergt im Erdgeschoss mehrere Einzelhandelsbetriebe, darunter einen hochpreisigen Modeladen sowie darüber barrierearme Wohnungen. Gerade mit dem qualitativ hochwertigen Ladenangebot stärkt das Gebäude die Einzelhandelssituation in Quedlinburg maßgeblich. Der Neubau hat den Deutschen Bauherrenpreis Neubau 2014 gewonnen, da es sich gut in den historischen Bebauungszusammenhang einfügt.

Ein weiteres Beispiel für gelungene Sanierung ist die Sanierung und Ergänzungsbau Kornmarkt 5 und 6, wo in die historischen Strukturen ein großformatiger Veranstaltungsneubau integriert wurde. Das Gebäudeensemble ist heute als "Palais Salfeldt" ein anerkannter Kongressstandort.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Sanierungen in Quedlinburg

In der Welterbestadt Quedlinburg gibt es derzeit ein förmlich festgesetztes Sanierungsgebiet: das Sanierungsgebiet "Innenstadt". In Sanierungs- und Entwicklungsgebieten sind u. a. die besonderen Vorschriften der §§ 136 - 171 BauGB zu beachten, in denen es um die Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise und Umlegung geht. Außerdem haben Eigentümer nach erfolgter Sanierung Ausgleichsbeträge zu zahlen, die den durch die Sanierung bedingten Erhöhungen der Bodenwerte ihrer Grundstücke entsprechen.

Alle Bürger, die innerhalb eines Sanierungs- oder Entwicklungsgebietes eine Maßnahme als Grundeigentümer durchführen wollen, haben besondere Rechte und Pflichten zu beachten. Dabei darf die beabsichtigte Maßnahme nicht den in der jeweiligen Rahmenplanung beschriebenen Zielen und Zwecken der Gesamtmaßnahme widersprechen. Im Sanierungsgebiet wird für Bauvorhaben und ausgewählte Rechtsvorgänge eine Sanierungsgenehmigung benötigt, diese wird auf Antrag des Bürgers erteilt.

Der Begriff "Sanierung" bezieht sich hierbei nicht nur auf die Durchführung von Bau- und Renovierungsmaßnahmen, sondern umfasst auch die soziale und städtebauliche Aufwertung von Quartieren. Die Genehmigungspflicht besteht für auch für Vorhaben, welche ansonsten gemäß Landesbauordnung als genehmigungsfrei gelten; beispielsweise: - die Dachneudeckung, - das Wechseln von Fenstern, - Installationsarbeiten, - Fassadensanierungen- und Farbgebungen usw.

Das benötigte Formular mit den entsprechenden Auskünften, ergibt durch eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen und Angaben zum Gebäude bzw. der Örtlichkeit, kann ausgefüllt und mit den untersetzenden Anlagen direkt bei der Welterbestadt Quedlinburg abgegeben werden. Die Genehmigung wird durch die Welterbestadt Quedlinburg erteilt; sie kann mit Auflagen oder einer zeitlichen Befristung erteilt werden.

Handelt es sich um Bau- oder Nutzungsänderungsvorhaben, welche einer Baugenehmigung bedürfen, erfolgt die Beurteilung der Baumaßnahmen im Rahmen des Prüfverfahrens und stellt einen Bestandteil der Baugenehmigung durch die zuständige Baugenehmigungsbehörde des Landkreises Harz dar. Die zusätzliche Beantragung der Sanierungsgenehmigung per Formblatt kann hier entfallen.

Ein wichtiger Hinweis ist, dass Baumaßnahmen, die sich im Denkmalbereich der Welterbestadt Quedlinburg befinden sowie als Einzeldenkmale inventarisiert sind, immer auch eine Genehmigung durch die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Harz bedürfen.

Städtebaulicher Rahmenplan und Herausforderungen der Stadtsanierung

Die Welterbestadt Quedlinburg hat ihren Städtebaulichen Rahmenplan für das Sanierungsgebiet fortgeschrieben. Auf Grundlage einer umfassenden Analyse steckt der Rahmenplan Sanierungsziele und Entwicklungspotentiale in der Innenstadt bis 2036 ab. In groben Zügen werden Perspektiven der Stadtentwicklung aufgezeigt. Neben der Dokumentation und der Digitalisierung der Daten entstand auch ein Maßnahmenkatalog, mit denen Sanierungsziele schrittweise umgesetzt werden sollen.

Im Jahr 1996 wurde der Städtebauliche Rahmenplan für Quedlinburg erstmals per Ratsbeschluss verabschiedet. Am 10.04.2008 beschloss der Stadtrat die Erste Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans. Seit der letzten Fortschreibung 2006 - 2008 hat sich in der Stadtsanierung viel bewegt. Herausragendes Beispiel sind unter anderem die Straßensanierungen (neben dem Abschluss der Arbeiten am Marktplatz und Carl-Ritter-Platz, sind die Breite Straße, Ballstraße, Kaplanei, der Klink und Konvent erneuert worden). Auch komplexe Quartiersentwicklungen konnten realisiert werden, wie die Neubebauung und Gliederung der Grundstücksordnung der Schmalen Straße und des angrenzenden Dippeplatzes. Herausragend ist zudem die Sanierung und Komplexgestaltung des Umfeldes am Stiftsberg (Anlage des nördlichen Terrassensystems nach historischem Vorbild, Sanierung der Stützmauern und der Treppenanlage, Abschluss der Arbeiten am oberen Garten, gartendenkmalpflegerisch abgestimmte Herrichtung der Bepflanzungen).

Trotz der herausragenden Sanierungsmaßnahmen der letzten Jahre wird die Welterbestadt Quedlinburg mit weiteren Herausforderungen konfrontiert. Dazu gehört der demographische Wandel mit der einhergehenden Überalterung der Bevölkerung. Diesbezüglich erweist sich der Mangel an adäquatem Wohnraum als problematisch. Weitere Herausforderungen stellen die Verbesserung im Verkehrsfluss, die gleichberechtigte Nutzung der Straßenräume sowie der Umgang mit großen, sanierungsbedürftigen Gebäudeeinheiten dar.

Die durch den Stadtrat der Welterbestadt Quedlinburg am 26.08.2021 verabschiedete Zweite Fortschreibung des Rahmenplans kann nun eingesehen werden.

Fazit

Das Gebäude Am Hospital 4 stellt als eines der wenigen Nicht-Fachwerkhäuser in Quedlinburg eine besondere architektonische Ausnahme innerhalb des UNESCO-Welterbes dar. Sein Backsteingiebelbau über einem Brucksteinsockel neben einer mächtigen Toreinfahrt verleiht ihm eine besondere Bedeutung im ansonsten von Fachwerk geprägten Ensemble der Stadt. Die Unterstützung durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz im Rahmen des Fachwerkhäuserprogramms zwischen 1992 und 2012 unterstreicht die Bedeutung dieses Gebäudes für den Denkmalschutz in Quedlinburg.

Die Sanierung in der Welterbestadt Quedlinburg stellt ein komplexes Unterfangen dar, das den besonderen Schutzstatus der UNESCO-Stätte berücksichtigen muss. Die Stadt hat ein umfassendes Sanierungskonzept entwickelt, das den Erhalt stadtbildprägender Gebäude, Ersatzneubauten im historischen Stadtgefüge und die Sanierung zentraler Plätze umfasst. Rechtliche Rahmenbedingungen wie die Sanierungsgenehmigung und die Zusammenarbeit mit der Untere Denkmalschutzbehörde stellen sicher, dass alle Maßnahmen den Denkmalschutzanforderungen entsprechen.

Trotz der erfolgreichen Sanierungsmaßnahmen der letzten Jahre bleibt Quedlinburg mit Herausforderungen wie dem demographischen Wandel, der Verbesserung des Verkehrsflusses und dem Umgang mit großen, sanierungsbedürftigen Gebäudeeinheiten konfrontiert. Der Städtebauliche Rahmenplan, zuletzt 2021 fortgeschrieben, gibt bis 2036 Ziele und Entwicklungspotentiale für die Innenstadt vor und bildet die Grundlage für die zukünftige Sanierungsarbeit.

Das Beispiel des Gebäudes Am Hospital 4 zeigt, wie Denkmalschutz in Quedlinburg flexibel gehandhabt werden kann, um die einzigartige Architekturlandschaft der Stadt zu erhalten und gleichzeitig unterschiedliche Bauformen innerhalb des geschützten Ensembles zu würdigen.

Quellen

  1. Städtebaulicher Denkmalschutz Quedlinburg
  2. DSD fördert das Haus am Hospital in Quedlinburg
  3. Sanierungsgebiet Quedlinburg
  4. Städtebaulicher Rahmenplan Quedlinburg
  5. Stadtsanierung Quedlinburg

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