Einführung
Die übertragende Sanierung stellt eine bedeutende Form der Unternehmensrettung dar, insbesondere für Unternehmen in der Insolvenz. Dieser Prozess ermöglicht es, wertvolle Betriebsteile und Arbeitsplätze zu erhalten, während die Gläubiger zumindest teilweise befriedigt werden. Im Gegensatz zu vielen Annahmen handelt es sich bei der übertragenden Sanierung nicht um eine eigentliche Sanierung des insolventen Unternehmens, sondern vielmehr um eine Verwertungshandlung, bei der das Vermögen des Unternehmens verkauft wird. Der Begriff ist in der Fachliteratur nicht einheitlich definiert, findet jedoch in der Praxis als bedeutendste Form der Veräußerung insolventer Betriebe breite Anwendung. Dieser Artikel erläutert die Grundlagen, Abläufe, Vor- und Nachteile der übertragenden Sanierung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Was ist übertragende Sanierung?
Die übertragende Sanierung ist eine besondere Form der Verwertung von Vermögensgegenständen eines insolventen Unternehmens. Bei diesem Prozess, auch als Asset Deal bezeichnet, werden die einzelnen Vermögensgegenstände des insolventen Rechtsträgers an einen neuen Rechtsträger (bereits bestehende Gesellschaft oder NewCo) verkauft. Es kommt dabei zu einer Trennung von Aktiva und Passiva des insolventen Unternehmens: Während die Aktiva gegen Zahlung eines Kaufpreises auf den neuen Rechtsträger übergehen, verbleiben die Passiva beim insolventen Rechtsträger und werden im Rahmen des Insolvenzverfahrens aus dem gezahlten Kaufpreis (und gegebenenfalls weiteren Massebestandteilen) – meist nur quotal – befriedigt.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Bezeichnung "übertragende Sanierung" etwas irreführend ist, denn bezogen auf das insolvente Unternehmen handelt es sich nicht um eine Sanierung. Vielmehr stellt sie eine Verwertungshandlung dar, bei der das insolvente Unternehmen letztendlich liquidiert wird, während die wertvollen Teile durch den Verkauf gerettet werden.
Der Investor erwirbt bei diesem Verfahren die Vermögensgegenstände des insolventen Unternehmens, ohne die Verbindlichkeiten des Unternehmens übernehmen zu müssen. Dies umfasst sämtliche Altverbindlichkeiten wie Bankdarlehen, Mezzanine-Finanzierungen, Lieferantenforderungen, Steuerschulden und sonstige Verbindlichkeiten. Werden wie üblich sämtliche wesentlichen Vermögensgegenstände verkauft, spricht man von einem Unternehmenskaufvertrag.
Rechtliche Grundlagen und Durchführung
Zustimmungserfordernisse
Der Insolvenzverwalter kann das Unternehmen oder wesentliche Teile davon nur mit Zustimmung des Gläubigerausschusses verkaufen. Falls kein Gläubigerausschuss existiert, ist die Zustimmung der Gläubigerversammlung erforderlich (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO). Eine Besonderheit besteht darin, dass wenn auf den Verkauf in der Einladung hingewiesen wurde und die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, die Zustimmung als erteilt gilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Interessant ist, dass die Zustimmung der Gesellschafter der insolventen Firma für die Übertragung nicht erforderlich ist. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn der Käufer eine nahestehende Person im Sinne des § 138 InsO ist. In diesem Fall muss die Gläubigerversammlung dem Verkauf ausdrücklich zustimmen.
Durchführende Personen
Die übertragende Sanierung wird in der Regel durch den Insolvenzverwalter durchgeführt. Bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung obliegt die Durchführung jedoch der Geschäftsführung des Unternehmens. In beiden Fällen bleibt die Zustimmungspflicht der Gläubiger bestehen.
Abwicklung des Verkaufs
Der Verkauf erfolgt typischerweise als Asset Deal, bei dem das Sachvermögen (Grundstücke, Maschinen etc.) und oft auch immaterielles Vermögen (Kundenlisten, Marken) verkauft werden. Der alternative Share Deal, bei dem die Geschäftsanteile erworben werden, ist bei der übertragenden Sanierung selten, da dabei nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden übernommen würden.
Der erzielte Kaufpreis geht an den Insolvenzverwalter bzw. die von ihm verwaltete Insolvenzmasse. Der Insolvenzverwalter ist dabei gehalten, den bestmöglichen Erlös zu erzielen, um damit die Gläubiger des Unternehmens so gut wie möglich zu befriedigen.
Übernahme von Arbeitsverhältnissen
Ein wesentlicher Aspekt der übertragenden Sanierung ist die Frage der Arbeitsverhältnisse. Gemäß § 613a BGB gehen die bestehenden Arbeitsverhältnisse im Wege des Betriebsübergangs auf den Käufer über. Dies bedeutet, dass die Mitarbeiter des verkauften Unternehmensteils mit ihrem Arbeitsvertrag auf den neuen Arbeitgeber übergehen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, mit den Arbeitnehmern abweichende Vereinbarungen zu treffen, ggf. unter Einschaltung einer Transfergesellschaft. Solche Vereinbarungen können in bestimmten Fällen sinnvoll sein, insbesondere wenn nicht alle Mitarbeiter vom Käufer übernommen werden sollen oder können. Die Übernahme der Mitarbeiter ist ein wichtiger Faktor für den Erhalt des Unternehmenswerts, da oft das Know-how und die Erfahrung der Mitarbeiter wesentliche Vermögenswerte darstellen.
Stellung im Kontext anderer Sanierungsinstrumente
Die übertragende Sanierung ist nicht das einzige Instrument zur Rettung von Unternehmen in der Krise. Insbesondere im Vergleich zum Insolvenzplanverfahren ergeben sich Unterschiede in den Möglichkeiten und der Dauer des Verfahrens.
Vergleich mit dem Insolvenzplanverfahren
Beim Insolvenzplanverfahren handelt es sich um einen Share Deal im Rahmen eines Insolvenzplans mit Austausch der Gesellschafter. Dieses Verfahren bietet mehr Möglichkeiten zur Restrukturierung der Passivseite, wie Haircuts auf Bankdarlehen oder die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital (Debt-Equity-SWAP, Loan-to-Own).
Der wesentliche Nachteil des Insolvenzplanverfahrens ist die zeitliche Komponente. Ein solches Verfahren ist aufwändig und komplex und dauert in der Regel mindestens zwei bis drei Monate länger als der Asset Deal (bei komplexen Plänen auch länger), bis der Insolvenzplan rechtskräftig wird. Der Plan muss erstellt und mit den Beteiligten verhandelt, sodann durch das Gericht geprüft und zugestellt werden, bevor die Gläubiger im Erörterungs- und Abstimmungstermin über den Plan abstimmen können.
Vor- und Nachteile der übertragenden Sanierung
Vorteile
Geringere Kosten und schnellere Abwicklung: Die übertragende Sanierung benötigt oft wenig Zeit und kann in vielen Fällen innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden. Eine operative Restrukturierung hingegen ist ein langwieriger und teilweise kapitalintensiver Vorgang.
Bessere Konditionen durch Insolvenzkontext: Die übertragende Sanierung ist kein Unternehmenskauf unter normalen Bedingungen. Der Insolvenzverwalter ist an einem zügigen Verkauf interessiert, wodurch der Kaufpreis oft unter dem eigentlichen Wert des Unternehmens liegt.
Sicherung von Arbeitsplätzen: Werden gesunde Unternehmensteile durch einen Verkauf "gerettet", können Arbeitsplätze gesichert werden. Dies ist nicht nur im Sinne der Arbeitnehmer, sondern erspart dem Unternehmen auch Kündigungsschutzprozesse und Abfindungszahlungen.
Befreiung von Altverbindlichkeiten: Verbindlichkeiten gehen bei einer übertragenden Sanierung grundsätzlich nicht auf den Käufer über. Der Betrieb oder die rentablen Betriebsteile können so von Altschulden befreit werden und einen "Neustart" wagen.
Nachteile
Keine Sanierung des ursprünglichen Unternehmens: Die übertragende Sanierung beseitigt nicht die Krisenursachen des Unternehmens, da sie lediglich eine Verwertungshandlung darstellt. Die bestehende Verschuldung ist oft nur Symptom und nicht Ursache der Krise.
Erfordert frisches Kapital: Erforderlich ist stets frisches Kapital ("fresh money"), denn anderenfalls ist das Vorhaben zum Scheitern verurteilt. Eine übertragende Sanierung ist kein Freibrief, mit dem ein Unternehmer sich umsonst seiner Verbindlichkeiten entledigen kann.
Komplexität der Abwicklung: Die Beratung durch spezialisierte Berater ist meist unumgänglich, um Vor- und Nachteile angemessen erfassen und abwägen zu können.
Praktische Umsetzung
Die praktische Umsetzung einer übertragenden Sanierung erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung. Ein erfahrener Insolvenzverwalter oder Berater begleitet typischerweise den gesamten Prozess von der Identifizierung potentiell geeigneter Käufer über die Durchführung eines strukturierten Bieterverfahrens bis hin zur Gestaltung und Verhandlung der zur Umsetzung erforderlichen Verträge.
Bei Bedarf werden qualifizierte und erfahrene Partner aus den Bereichen Recht, Steuerberatung und Unternehmensbewertung hinzugezogen. Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratern ist besonders wichtig, um die komplexen rechtlichen und steuerlichen Aspekte des Asset Deals korrekt zu gestalten.
Fazit
Die übertragende Sanierung stellt bei Unternehmen in der Krise im Einzelfall einen geeigneten Weg zur Unternehmensnachfolge dar. Insbesondere wenn das Unternehmen weitere finanzielle Unterstützung benötigt, sollten Chancen und Risiken konkret abgewogen werden. Der Prozess ermöglicht es, wertvolle Betriebsteile und Arbeitsplätze zu erhalten, während die Gläubiger zumindest teilweise befriedigt werden.
Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass es sich bei der übertragenden Sanierung nicht um eine eigentliche Sanierung des insolventen Unternehmens handelt, sondern vielmehr um eine Verwertungshandlung. Die übertragende Sanierung ersetzt nicht die Beseitigung der Krisenursachen mit Hilfe leistungswirtschaftlicher Sanierungsmaßnahmen. Erforderlich ist stets frisches Kapital, um einen erfolgreichen Neustart zu ermöglichen.
Insgesamt kann die übertragende Sanierung ein sinnvolles Instrument sein, um Unternehmensteile aus einem Insolvenzverfahren zu erwerben und mit dem Verkaufserlös die Gläubiger des insolventen Unternehmens (teilweise) zu befriedigen. Die übertragende Sanierung wird meist durch Verkauf des Unternehmensvermögens ("asset deal") durchgeführt, wobei der Käufer nicht für die Schulden des insolventen Unternehmens einsteht.