Kanalhausanschluss-Sanierung in Düsseldorf: Antragsverfahren und rechtliche Grundlagen

Einleitung

Die Sanierung von Kanalhausanschlüssen ist ein wichtiges Thema für Grundstückseigentümer in Düsseldorf. Die Stadt hat spezifische Vorschriften und Verfahrensweisen festgelegt, die bei der Planung und Durchführung von Sanierungen beachtet werden müssen. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen, das Antragsverfahren, Verantwortlichkeiten der Eigentümer sowie verfügbare Sanierungstechniken in Düsseldorf.

Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten

Die rechtliche Basis für Kanalanschlüsse und deren Sanierung in Düsseldorf bildet die Satzung über die Abwasserbeseitigung der Grundstücke im Stadtgebiet Düsseldorf (Abwassersatzung) vom 19.04.2021. Insbesondere die Paragraphen 6a bis 6d dieser Satzung regeln die Anforderungen an Herstellung, Veränderung, Außerbetriebnahme und Beseitigung von Anschlusskanälen.

Zuständig für alle Belange rund um den Kanalhausanschluss ist der Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf, Abteilung Grundstücksentwässerung. Die Behörde hat ihren Sitz in der Auf'm Hennekamp 47, 40225 Düsseldorf und kann telefonisch unter 0211 - 8991 erreicht werden. Für schriftliche Anfragen steht eine E-Mail-Kommunikation zur Verfügung.

Die Stadt Düsseldorf erhebt für den Anschluss an die öffentliche Kanalisation den Kanalanschlussbeitrag als einmalige Gebühr. Rechtsgrundlage hierfür ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) sowie die Satzung über Anschlussbeiträge für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage der Landeshauptstadt Düsseldorf. Zusätzlich zu dieser einmaligen Gebühr fallen wiederkehrende Kanalbenutzungsgebühren an, die in der Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Düsseldorf geregelt sind.

Das Antragsverfahren für Sanierungen

Bevor eine Sanierung eines Kanalhausanschlusses durchgeführt werden kann, ist ein formeller Entwässerungsantrag bei der zuständigen Abteilung des Stadtentwässerungsbetriebs einzureichen. Dieses Verfahren ist zwingend vorgeschrieben und kann nicht telefonisch erfolgen. Der Antrag muss über das Online-Serviceportal der Stadt Düsseldorf gestellt werden.

Das ausgefüllte Antragsformular muss zweifach vollständig unterschrieben zusammen mit den Entwässerungsplänen und den im Formular angegebenen weiteren Unterlagen eingereicht werden. Nach erfolgter Prüfung durch die Behörde erhalten Antragsteller ein Exemplar der genehmigten Entwässerungspläne für ihre Unterlagen zurück. Erst mit dieser Genehmigung kann die Sanierung des Anschlusskanals durch ein zugelassenes Unternehmen veranlasst werden.

Für die Erstellung der Planunterlagen wird empfohlen, sich von einem Fachplaner unterstützen zu lassen. Der Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf bildet regelmäßig Fachpersonen wie Architekten, Planer und Ingenieure für die korrekte Erstellung von Entwässerungsanträgen fort. Eine Übersicht der teilnehmenden Fachplaner kann bei der Behörde angefordert werden.

Bei der Sanierung bestehender Anlagen ist nachzuweisen, dass der Anschlusskanal keine Mängel oder Schäden aufweist. Dieser Nachweis erfolgt durch eine optische Inspektion des Anschlusskanals. Das Video der Inspektion einschließlich eines Untersuchungsberichts und eines Lageplans muss mit dem Entwässerungsantrag zur Bewertung beim Stadtentwässerungsbetrieb eingereicht werden. Auf dieser Grundlage werden mit der Anschlussgenehmigung gegebenenfalls Sanierungsauflagen erteilt.

Verantwortlichkeiten der Grundstückseigentümer

Grundstückseigentümer, die Anschlussnehmer sind, tragen die Verantwortung für verschiedene Aspekte des Kanalhausanschlusses. Diese Verantwortlichkeiten umfassen:

  • Die Herstellung des Anschlusskanals
  • Die Sanierung des Anschlusskanals
  • Die Unterhaltung des Anschlusskanals
  • Die Zustands- und Funktionsprüfung des Anschlusskanals
  • Von ihnen gewünschte Veränderungen des Anschlusskanals
  • Die Beseitigung des Anschlusskanals sowie die Außerbetriebnahme des Anschlusskanals an nicht begehbaren Profilen (H<1,20m) der öffentlichen Abwasseranlage

Diese Maßnahmen müssen gemäß den Vorschriften der §§ 6a–6d der Abwassersatzung erfolgen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist sowohl für die Funktionstüchtigkeit des Entwässerungssystems als auch für den Schutz öffentlicher und privater Interessen von entscheidender Bedeutung.

Besonders wichtig ist die Pflicht zur Sicherung von nicht mehr genutzten Entwässerungsanlagen. Gemäß DIN EN 752, DIN EN12056 und DIN 1986-100 müssen diese Anlagen so gesichert werden, dass Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können, falls die Anlagen nicht vollständig entfernt werden. Die Sicherung kann dadurch erfolgen, dass die Rohröffnungen in den Kanalleitungen wasserdicht verschlossen und die Rohrleitungen mit Dämmmaterial verfüllt werden.

Außerbetriebnahme und Stilllegung von Anschlusskanälen

Nicht mehr benutzte Anschlusskanäle müssen nach § 6 (8) der Abwassersatzung durch den Anschlussnehmer außer Betrieb genommen oder beseitigt werden. Für diese Außerbetriebnahme gibt es verschiedene Verfahren, die je nach Profil des Anschlusskanals und geplanter Nutzung differenzieren.

Bei begehbaren Profilen der öffentlichen Abwasseranlage (H>1,20m) wird die Außerbetriebnahme des Anschlusskanals durch den Stadtentwässerungsbetrieb ausgeführt. Die Kosten dieser Maßnahmen trägt in diesem Fall die Stadt Düsseldorf. Bei nicht begehbaren Profilen (H<1,20m) liegt die Verantwortung für die Außerbetriebnahme jedoch beim Grundstückseigentümer.

Für temporäre Abbindungen - wenn ein Anschlusskanal bei einem Gebäudeabriss für einen späteren Neubau erhalten bleiben soll - muss dieser gemäß Entwässerungsantrag für die Dauer der Bauarbeiten gesichert und erhalten werden. Dabei ist sicherzustellen, dass aus dem Bereich der Baustelle die öffentliche Abwasseranlage nicht durch Eintrag von Baustoffen oder anderen Materialien gefährdet oder beschädigt wird.

Nicht mehr benutzte Versickerungsgruben, Kläranlagen, Abscheideanlagen oder ähnliche Anlagen müssen nach ordnungsgemäßer Entleerung beseitigt oder mit geeignetem Füllmaterial (z.B. Sand oder Kies) verfüllt werden. Zusätzlich müssen von diesen nicht mehr genutzten Anlagen die Schachtabdeckungen, Revisionsöffnungen oder ähnliche Elemente aus der Bodenplatte bzw. dem Erdreich entfernt werden.

Besondere Regelungen in Deichschutzgebieten

In Düsseldorf müssen bei Arbeiten im Bereich von Deichschutzzonen besondere Vorschriften beachtet werden. Die Deichschutzverordnung der Bezirksregierung Düsseldorf ist in solchen Fällen zu beachten.

Für Abbrucharbeiten innerhalb der Deichschutzzone III (bis zu 100m vom Deichfuß, land- und wasserseitig) ist laut Deichschutzverordnung eine deichaufsichtliche Genehmigung bei der Bezirksregierung Düsseldorf (Dezernat 54.4) einzuholen.

Für Abbrucharbeiten innerhalb der Deichschutzzonen I und II (bis zu 10m vom Deichfuß sowie der Deichkörper selbst) ist eine Befreiung vom Verbot laut Deichschutzverordnung erforderlich. Auch hier ist eine deichaufsichtliche Genehmigung notwendig.

Diese besonderen Regelungen sollen sicherstellen, dass Deichanlagen und ihr unmittelbares Umfeld nicht durch unkontrollierte Baumaßnahmen gefährdet werden, da dies erhebliche Risiken für den Hochwasserschutz darstellen könnte.

Sanierungstechniken und Verfahren

Für die Sanierung von Kanalhausanschlüssen stehen verschiedene moderne Verfahren zur Verfügung, die eine effiziente und oft grabenlose Durcharbeitung ermöglichen. Mit der Einführung des Synthesefaser-Schlauchlining-Verfahrens im Jahr 1971 begann weltweit der Erfolgsweg der grabenlosen Kanalsanierung. Diese Technik hat sich sowohl bei der Sanierung im Hauptkanal als auch bei der Sanierung von Hausanschlussleitungen, Grundleitungen und Fallrohren etabliert.

Ein modernes Verfahren ist das LED-Lichthärteverfahren, das die Vorteile des Synthesefaserliners mit Warmhärtung und des Glasfaserliners mit UV-Härtung vereint. Der sogenannte F-Liner härtet mit blauen Lichtquellen und patentierten LED-Lichtquellen aus und ist für den Einsatz in Freispiegel-Grundleitungen konzipiert. Diese energiesparende und umweltfreundliche Methode ist in Deutschland einzigartig.

Mit diesem Verfahren lassen sich ganze Leitungen oder Teile davon sehr schnell und ohne großen Bauaufwand sanieren. Bögen in der Leitung stellen für das Schlauchlining-Verfahren grundsätzlich kein Hindernis dar, setzen allerdings Einsatzgrenzen. Vom Schlauchliner überfahrene Abzweige können durch einen ferngesteuerten Fräsroboter geöffnet werden.

Die Ferngesteuerte Anschlusssanierung ermöglicht die Renovierung von Anschlusskanälen und Grundleitungen mit DN 100 bis DN 150 aus dem nicht begehbaren Hauptkanal heraus. Diese Methode ist besonders effizient, da sie aufwendige und kostspielige Freilegungen des Anschlusskanals vermeidet.

Zusätzlich zu den lining-Verfahren kommen auch Reinigungsverfahren zum Einsatz, die je nach Art der Ablagerungen eingesetzt werden:

  • Hochdruckreinigung: Wird zur Beseitigung loser Ablagerungen, feiner Wurzeln und nicht zu stark verfestigter Inkrustationen eingesetzt. Dabei wird ein Schlauch mit einer speziellen Reinigungsdüse am Ende in die Leitung eingeführt. Die Ablagerungen werden durch den Wasserstrahl gelöst und mit dem abfließenden Wasser entfernt.

  • Fräsarbeiten: Werden eingesetzt, wenn verfestigte Ablagerungen, Inkrustationen, einragende Stutzen oder auch Wurzeln aus der Leitung entfernt werden müssen. Das Fräsgerät wird in die Leitung eingesetzt und zum Einsatzort ferngesteuert bewegt.

Die Auswahl des geeigneten Sanierungsverfahrens hängt von den festgestellten Schäden, der Zugänglichkeit der Kanäle und den örtlichen Gegebenheiten ab. Eine fachgerechte Untersuchung durch Experten ist daher immer die Grundlage für eine erfolgreiche Sanierungsplanung.

Folgen von Fehlanschlüssen und Undichtigkeiten

Fehlanschlüsse und Undichtigkeiten in der privaten Kanalisation haben weitreichende Folgen, die sowohl die öffentliche Abwasserentsorgung als auch die priviegten Grundstücke betreffen. Ein zentrales Problem ist das sogenannte "Fremdwasser", das hauptsächlich durch Fehlanschlüsse (z.B. Dränageanschlüsse, Regenwasseranschlüsse an das Schmutzwasser-Netz) und Undichtigkeiten in der Kanalisation entsteht.

Da das Fremdwasser ein Vielfaches des normalen Abwasserabflusses betragen kann, wirkt sich der Mehraufwand für die Abwasserentsorgung sowohl auf die Betriebskosten (z.B. größere Pumpenleistungen, mehr Wartungsaufwand) und die Höhe der Abwasserabgabe als auch auf die Investitionskosten (z.B. größere Kläranlagen und Kanalnetze) aus. Letztendlich belasten diese Mehrkosten den Gebührenhaushalt der Stadt und damit auch die Abwassergebühren aller Nutzer.

Das öffentliche und das private Entwässerungssystem müssen als eine Einheit angesehen werden. Werden nur die öffentlichen Kanäle saniert, kann es durch Reduzierung der Infiltration zu einem Grundwasseranstieg kommen. Dieses Grundwasser würde dann über die sanierungsbedürftigen privaten Grundstücksentwässerungsleitungen weiterhin in den Kanal eingeleitet. Damit wären die erheblichen Sanierungsinvestitionen, welche letztlich den Gebührenhaushalt belasten, nutzlos.

Es gibt jedoch auch direkte Schadensfolgen von Undichtigkeiten in den privaten Abwasserleitungen. So kann der Grundwasser- bzw. Bodeneintrag aufgrund von Undichtigkeiten zu einer Hohlraumbildung führen, verbunden mit Setzungen und Einstürzen. Diese Folgen können nicht nur zu erheblichen Schäden an den Gebäuden führen, sondern auch die Verkehrssicherheit gefährden.

Düsseldorf hat ein Entwässerungssystem, das zu 60 % aus Mischkanalisation und 40 % Trennsystem besteht. Beim Mischsystem werden Regen- und Schmutzwasser in einem Kanal, beim Trennsystem in separaten Kanälen abgeleitet. Die Kenntnis dieses Systems ist wichtig, um die richtigen Anschlüsse vorzunehmen und Fehlanschlüsse zu vermeiden.

Kosten und Gebühren

Bei der Sanierung eines Kanalhausanschlusses sind verschiedene Kosten zu berücksichtigen. Neben den eigentlichen Sanierungskosten, die von der gewählten Methode und dem Umfang der Arbeiten abhängen, fallen in Düsseldorf noch weitere Gebühren an.

Zunächst ist der einmalige Kanalanschlussbeitrag zu erwähnen, den die Stadt Düsseldorf erhebt, um den Vorteil zu vergüten, ein Grundstück an den öffentlichen Kanal anschließen zu können. Die Feststellung der Beitragspflicht, die Berechnung des Beitrages bezogen auf die anliegenden Grundstücke und die Geltendmachung der Kanalanschlussbeiträge erfolgt durch Heranziehungsbescheide.

Zusätzlich zu dieser einmaligen Gebühr fallen wiederkehrende Kanalbenutzungsgebühren an, die in der Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Düsseldorf geregelt sind. Beim Bau eines Hauses kommen außerdem die Kosten für den Anschluss des Gebäudes an die öffentliche Kanalisation hinzu.

Bei der Außerbetriebnahme von Anschlusskanälen ist zu beachten, dass diese bei begehbaren Profilen (H>1,20m) zwar vom Stadtentwässerungsbetrieb ausgeführt wird, aber die Kosten in diesem Fall von der Stadt getragen werden. Bei nicht begehbaren Profilen (H<1,20m) trägt der Grundstückseigentümer die Kosten für die Außerbetriebnahme oder Beseitigung.

Für die Erstellung der Planunterlagen können Kosten für Fachplaner anfallen. Auch die Kosten für die Zustands- und Funktionsprüfung des Anschlusskanals müssen vom Eigentümer getragen werden, sofern diese nicht im Rahmen einer behördlichen Anordnung erfolgt.

Fazit

Die Sanierung von Kanalhausanschlüssen in Düsseldorf ist ein komplexes Vorhaben, das das strikte Einhalten behördlicher Vorschriften und Verfahren erfordert. Grundstückseigentümer sollten sich frühzeitig mit den rechtlichen Grundlagen und den Verfahrensweisen vertraut machen, um Probleme zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf der Sanierung zu gewährleisten.

Die Zusammenarbeit mit zugelassenen Fachfirmen und Fachplanern ist dabei unerlässlich, um sowohl die technischen Anforderungen als auch die behördlichen Vorschriften korrekt umzusetzen. Moderne Sanierungstechniken ermöglichen dabei oft eine grabenlose Durchführung, die mit geringerem Aufwand und niedrigeren Kosten verbunden ist.

Die Vermeidung von Fehlanschlüssen und Undichtigkeiten ist nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus ökologischen und finanziellen Gründen wichtig. Sie schützt nicht nur das öffentliche Entwässerungssystem, sondern auch die eigenen Grundstücke vor teuren Folgeschäden.

Quellen

  1. Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf - Grundstücksinfo Kanalanschluss
  2. Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf - Kanalanschlussbeitrag
  3. Online-Dienstleistungen Düsseldorf - Entwässerungsantrag
  4. Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf - Grundstücksinfo
  5. Aarsleff GmbH - Anschlusssanierung
  6. Kanalinspekteur - Kanalsanierung

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