Asbestsanierung: Effektiver Schutz für Heimwerker und Fachkräfte

Einleitung

Asbest war lange Zeit ein beliebter Baustoff aufgrund seiner Hitzebeständigkeit, Haltbarkeit und Feuerfestigkeit. Bis zum 31. Oktober 1993 wurde er in zahlreichen Bauprodukten verwendet und befindet sich heute noch in vielen älteren Gebäuden. Bei Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten kann Asbest freigesetzt werden und zu ernsthaften Gesundheitsrisiken führen. Dieser Artikel erläutert, wie sich Eigentümer, Bewohner und Fachkräfte wirksam vor Asbestgefährdung schützen können, welche rechtlichen Vorschriften zu beachten sind und wann eine professionelle Sanierung erforderlich ist.

Asbest in Gebäuden: Typische Fundstellen und Risiken

In Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, können diverse asbesthaltige Materialien vorhanden sein. Typische Fundstellen sind unter anderem Böden (wie Floor-Flex-Platten oder Cushion-Vinyl-Platten), Wände und Decken (bei denen Fliesenkleber, Putze oder Spachtelmassen verwendet wurden), sowie Dächer (zum Beispiel aus Asbestzementprodukten wie Wellplatten oder Dachschindeln). Auch in Installationen wie Heizungsanlagen, an Rohrleitungen, Fensterbänken und Dichtungen kann Asbest vorkommen.

Man unterscheidet zwischen fest gebundenen und schwach gebundenen Asbestprodukten. Bei fest gebundenen Produkten ist die Bindung zwischen dem Asbest und anderen Inhaltsstoffen relativ fest, und der Asbestanteil ist eher klein. Beispiele hierfür sind Dachplatten, Dacheindeckungen, Rohre, Kabelkanäle, Putze, Fliesenkleber und Spachtelmassen. Bei schwach gebundenen Asbestprodukten können schon Erschütterungen zu einer Freisetzung von Asbestfasern führen. Dazu gehören Bodenbeläge, Wandbeläge, Leichtbauplatten, Dichtungen, Dämmungen sowie Baustoffe, die den Brandschutz verbessern sollten.

Die Identifikation von asbesthaltigen Baustoffen ist oft keine einfache Aufgabe. Asbest lässt sich nicht immer eindeutig an seiner faserigen Struktur oder der typischen Farbgebung (grünlich bis grau) erkennen. Daher ist es bei Verdacht auf Asbest ratsam, eine fachgerechte Analyse durch einen zertifizierten Sachverständigen durchführen zu lassen.

Gesundheitsrisiken erkennen

Asbestfasern stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar, da sie bei Einatmen in der Lunge verbleiben und nach Jahren oder Jahrzehnten schwerwiegende Erkrankungen verursachen können. Dazu gehören Asbestose (eine Lungenfibrose), Lungenkrebs und das seltene, aber besonders aggressive Mesotheliom, eine Krebserkrankung des Ripfells oder des Bauchfells.

Die Zeit vom Asbest-Erstkontakt bis zur Diagnose einer Asbestose kann 10 bis 30 Jahre betragen. Diese lange Latenzzeit macht Asbesrisiken besonders tückisch, da die Gefahr oft nicht unmittelbar wahrgenommen wird. Fachleute rechnen damit, dass Heimwerker oder Mitarbeiter von Unternehmen im Zuge von ungeschützten Arbeiten bei Sanierungen oder Umbauten in asbestbelasteten Gebäuden den giftigen Staub vermehrt einatmen und erkranken könnten.

Besonders gefährdet sind Personen, die direkt mit asbesthaltigen Materialien arbeiten, da sie einer hohen Konzentration von Fasern ausgesetzt sind. Auch Familienangehörige von Arbeitern können durch mitgebrachten Staub infolge von Faserbelastung in der Wohnung gefährdet sein. Daher ist es essenziell, bei Verdacht auf Asbest entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.

Schutzmaßnahmen für Heimwerker

Nicht alle Arbeiten an asbesthaltigen Materialien stellen ein gleich hohes Risiko dar. Die Leitlinie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gibt Empfehlungen für Privatpersonen, welche Tätigkeiten als relativ ungefährlich und damit auch von Laien durchführbar gelten:

  • Das Streichen und Verputzen von Wänden, bei denen sich nur in tiefer gelegenen Schichten Asbest befindet.
  • Das Verlegen neuer Fliesen auf einem alten, aber noch intakten Fliesenbelag, der möglicherweise mit einem asbesthaltigen Fliesenkleber verlegt wurde.
  • Das Verlegen neuer Bodenbeläge auf alten, aber noch intakten Belägen, die eventuell mit asbesthaltigen Spachtelmassen oder Fliesenklebern verlegt wurden.
  • Das lose und klebstofffreie Verlegen neuer Bodenbeläge auf asbesthaltigen Bodenbelägen, die noch völlig intakt sind.
  • Das Bohren von Löchern bis in asbesthaltige Schichten, sofern Sie ein Bohrverfahren mit Direktabsaugung nutzen.

Die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten sollten laut der Leitlinie zu Ihrem eigenen Schutz einem Fachbetrieb überlassen werden:

  • Das Entfernen asbesthaltiger Putze von den Wänden.
  • Das Entfernen von Fliesen, die mit asbesthaltigen Fliesenklebern verlegt wurden und die Beseitigung von Klebstoffresten.
  • Das Schleifen von Wänden, die mit asbesthaltigen Spachtelmassen repariert wurden.
  • Das Schleifen von Fugen in Leichtbauwänden, die mit asbesthaltigem Fugenspachtel gefüllt wurden.
  • Die Demontage von Leichtbauwänden.

Bei Arbeiten an asbesthaltigen Materialien sollten stets spezielle Schutzkleidung und Sicherheitsausrüstung getragen werden. Dazu gehören Atemschutzmasken mit P3-Filtern, Einwegschutzanzüge der Schutzklasse Typ 5/6 und chemikalienresistente Handschuhe. Der Arbeitsbereich sollte zusätzlich abgeklebt und mit HEPA-Staubsaugern gereinigt werden, um eine Staubaufwirbelung zu verhindern. Verwenden Sie ausschließlich geprüfte und zertifizierte Schutzausrüstung und schulen Sie sich regelmäßig in den Sicherheitsvorschriften.

Als zusätzliche Schutzmaßnahmen können mobile Absaugsysteme eingesetzt werden, die den entstehenden Staub bei Renovierungsarbeiten direkt absaugen und so die Ausbreitung von Asbestfasern erheblich reduzieren. Diese Geräte sind besonders in Kombination mit anderen Schutzausrüstungen sehr effektiv. Auch das Tragen einer Schutzbrille bietet zusätzlichen Schutz für die Augen, besonders bei Arbeiten, bei denen es zu Staubaufwirbelungen kommen kann.

Fachgerechte Asbestsanierung: Der richtige Ablauf

Eine Asbestsanierung muss unbedingt von einer zertifizierten Firma für Asbestsanierung oder einem Asbestsanierer durchgeführt werden. Dabei gelten strenge gesetzliche Vorgaben – zum Schutz von Mensch und Umwelt. Der typische Ablauf einer fachgerechten Asbestsanierung umfasst mehrere Schritte:

Voruntersuchung und Gutachten Bevor es losgeht, muss geprüft werden, ob tatsächlich Asbest enthalten ist. Das übernimmt eine spezialisierte Firma. Die Asbestgutachten Kosten liegen meist zwischen 300 und 700 Euro – je nach Gebäudegröße. Bei einem positiven Befund wird der genaue Sanierungsablauf geplant, und eine Fachfirma erstellt ein Angebot.

Abschottung der Baustelle Der zu sanierende Bereich wird komplett abgedichtet, damit keine Asbestfasern nach außen dringen können. Fachfirmen arbeiten dabei mit Unterdruck, Schutzanzügen und speziellen Filtern. So verhindern Sie, dass Asbeststaub in benachbarte Räume gelangt. Diese Folie ist ideal für den Einsatz während der Sanierung und erleichtert die anschließende Reinigung erheblich.

Aus- und Entsorgung Jetzt wird der Asbest entfernt – oft bei Dachplatten oder Bodenbelägen. Die Materialien werden luftdicht verpackt und nach Vorschrift entsorgt. Asbestsanierung bedeutet also auch immer: sichere Asbestentsorgung.

Reinigung und Freimessung Danach folgt eine gründliche Reinigung. Eine unabhängige Messstelle prüft die Luftqualität, um sicherzustellen, dass keine Asbestfasern mehr vorhanden sind.

Wenn der Asbestverdacht nicht ausgeräumt werden kann, sind die Arbeiten an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Dazu zählen: - Für die Arbeiten sind durch eine sachkundige Person risikobezogene Schutzmaßnahmen festzulegen. Dazu gehören zum Beispiel staubarme Arbeitsverfahren, technische Lüftungsmaßnahmen, Abschottung der Arbeitsbereiche, Personenschleusen und der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung. - Die Arbeiten müssen durch eine sachkundige aufsichtführende Person vor Ort begleitet werden. - Die Tätigkeiten müssen bei der Arbeitsschutzbehörde und der BG BAU angezeigt werden. - Die Beschäftigten im Arbeitsbereich benötigen eine arbeitsmedizinische Vorsorge.

Meldet sich das mit der Untersuchung der Probe beauftragte Unternehmen mit einem negativen Befund, können Sie erst einmal aufatmen. An den Stellen, an denen Sie die Proben entnommen haben, gibt es keinen gesundheitsgefährdenden Asbest. Sie müssen also auch kein Unternehmen mit speziellen Qualifikationen für Asbestarbeiten beauftragen und könnten jetzt mit den geplanten Arbeiten beginnen. Sie sollten aber bedenken, dass Asbest auch an anderen, nicht beprobten Stellen im Gebäude vorhanden sein kann. Aus Arbeitsschutzsicht empfiehlt es sich daher immer, möglichst staubarm zu arbeiten. Hierdurch können Sie das Risiko deutlich senken, Asbestfasern oder andere schädlichen Stäube einzuatmen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Mit den aktuellen Änderungen in der Gefahrstoffverordnung sollen nicht nur Profis, sondern auch private Bauherren besser vor Asbestrisiken geschützt werden. Grundsätzlich schreibt die TRGS 519 für den Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen einen Sachkundenachweis vor. Die nötige Sachkunde erlangen Sie durch den Besuch eines Lehrgangs mit abschließender Prüfung. Wenn Sie in Ihrem eigenen Haus tätig sind und sich von keiner nicht zu Ihrem Haushalt gehörenden Person unterstützen lassen, benötigen Sie solch einen Nachweis jedoch nicht.

Für schwach gebundene Asbestprodukte ist die Instandhaltung, Sanierung und Beseitigung nur Fachbetrieben mit entsprechender Zulassung erlaubt. Bei diesen Produkten kann schon eine Erschütterung zur Freisetzung von Asbestfasern führen. Daher ist hier besondere Vorsicht geboten.

Bei der Durchführung von Asbestarbeiten gibt es verschiedene Informationsquellen. Die BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) bietet auch für Privatpersonen hilfreiche Informationen, entweder wenn man selbst sanieren will, aber auch wenn man sich informieren möchte, was Betriebe gegen Asbest eigentlich machen müssten. Dazu gehören Tipps zur Asbestsanierung, Informationen rund um das Thema Asbest, ein E-Learning-Kurs sowie Hinweise der Bundesanstalt für Arbeitsschutz.

Entsorgung asbesthaltiger Materialien

Die Entsorgung von asbesthaltigen Materialien muss streng nach gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Die Materialien müssen luftdicht verpackt, ordnungsgemäß gekennzeichnet und nur über zugelassene Entsorgungsstellen abgeführt werden. Zertifizierte Entsorgungsunternehmen garantieren, dass alle Sicherheitsauflagen eingehalten werden.

Informieren Sie sich vorab bei Ihrem regionalen Abfallentsorger und achten Sie auf die Einhaltung aller Entsorgungsvorschriften. Ein Versäumnis in diesem Bereich kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen und birgt weiterhin Gesundheitsrisiken.

Die Kosten für Asbestentsorgung hängen stark vom Umfang der Arbeiten ab. Bei einer vollständigen Sanierung können schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen. Daher ist es ratsam, sich bereits im Vorfeld über die zu erwartenden Kosten zu informieren und mehrere Angebote einzuholen.

Zusammenarbeit mit Fachbetrieben

Um einen reibungslosen Ablauf der Sanierung und Entsorgung zu gewährleisten, sollten Sie bereits im Vorfeld ausführlich mit den beauftragten Fachbetrieben kommunizieren. Klären Sie alle Details – von der Probenentnahme über die Sanierung bis hin zur Entsorgung – und vereinbaren Sie einen klaren Zeitplan. Prüfen Sie die Referenzen und Zertifikate der Unternehmen und fordern Sie gegebenenfalls einen detaillierten Kostenvoranschlag an.

Achten Sie bei der Auswahl eines Unternehmens auf entsprechende Zertifikate und Referenzen. Ein seriöses Fachbetrieb wird Ihnen gerne alle notwendigen Nachweise über seine Qualifikationen und Zertifizierungen vorlegen. Er wird Sie auch über den genauen Ablauf der Sanierung informieren und Sie auf mögliche Risiken hinweisen.

Bei Mietverhältnissen stellt sich oft die Frage, wer die Kosten für die Asbestsanierung sowie für etwaig notwendige Ausweichquartiere trägt. Hier sind die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter sowie die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. In der Regel trägt der Eigentümer die Kosten für die Sanierung, während der Mieter unter Umständen für die Kosten eines möglichen Ausweichquartiers aufkommen muss.

Fazit

Asbest stellt in älteren Gebäuden ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar, das bei Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten nicht unterschätzt werden darf. Der Schutz von Mensch und Umwelt hat oberste Priorität, weshalb bei Verdacht auf Asbest stets die richtigen Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.

Für Heimwerker gibt es Arbeiten, die unter bestimmten Bedingungen selbst durchgeführt werden können, vorausgesetzt, die notwendige Schutzkleidung wird getragen und staubarme Arbeitsverfahren angewendet. Bei schwach gebundenen Asbestprodukten oder bei unsicherer Identifikation des Materials sollte jedoch immer ein Fachbetrieb hinzugezogen werden.

Eine professionelle Asbestsanierung folgt einem streng kontrollierten Ablauf, von der Voruntersuchung über die Abschottung der Baustelle bis hin zur fachgerechten Entsorgung. Die Zusammenarbeit mit zertifizierten Fachunternehmen ist hier der sicherste Weg, um Gesundheit und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Letztendlich geht es bei Asbestsanierung nicht nur um die Beseitigung einer Gefahr, sondern auch um den verantwortungsvollen Umgang mit einem Material, das jahrzehntelang als nützlich galt und heute als ernstzunehmende Gesundheitsbedrohung erkannt wird. Nur durch konsequente Schutzmaßnahmen, richtige Information und professionelles Handeln können die Risiken minimiert werden.

Quellen

  1. Ratgeber Haus Garten
  2. Naturwärme
  3. Sanier.de
  4. BG Bau
  5. WAZ
  6. Asbestbusters GmbH

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