Asbestsanierung: Fachgerechte und sichere Entfernung krebserregender Fasern

Einleitung

Asbest galt lange Zeit als das Wundermaterial der Bauindustrie. Feuerfest, hitzebeständig und schallisolierend – die positiven Eigenschaften des Materials waren vielfältig. Doch heute wissen wir: Asbest stellt ein hohes Gesundheitsrisiko dar und kann schwere Krankheiten auslösen. Besonders in Häusern, die vor den 1990er-Jahren gebaut wurden, kann Asbest in vielen Baumaterialien lauern. Die fachgerechte Entfernung von Asbest ist daher ein entscheidender Schritt für die Gesundheit der Bewohner und den Werterhalt der Immobilie.

Dieser Artikel beleuchtet die Asbestsanierung von der ersten Gefährdungsanalyse bis zur finalen Verifizierung einer asbestfreien Umgebung. Er informiert über rechtliche Vorgaben, den Prozess der Sanierung, notwendige Schutzmaßnahmen und die Kosten einer professionellen Asbestentfernung.

Was ist Asbest und warum ist er gefährlich?

Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das aufgrund seiner faserförmigen Struktur als Baumaterial verwendet wurde. Die Gefährlichkeit von Asbest liegt an dieser faserförmigen Struktur, die eine Längsspaltung der Faser ermöglicht. Diese winzigen Fasern können über die Atmung in die Lunge aufgenommen werden. Zusätzlich weist Asbest eine sehr hohe Biobeständigkeit auf – das bedeutet: Die Fasern bleiben in der Lunge, der Körper kann sie nicht abbauen. Durch die ständige Reizung des Lungengewebes kann nach Jahren – häufig erst nach Jahrzehnten – Lungenkrebs entstehen.

Obwohl dieser Zusammenhang schon lange bekannt war, wurde der Baustoff in Deutschland erst 1993 verboten. Erst bei Baujahren ab 1995 kann man sicher sein, dass eine Immobilie nicht mit Asbest belastet ist. In älteren Gebäuden kann Asbest in einer ganzen Reihe von Baustoffen versteckt sein, auf die ein Laie nicht unbedingt kommt.

Rechtliche Grundlagen und Vorschriften

Die Asbestsanierung unterliegt strengen rechtlichen Vorschriften. Zentral für die Durchführung von Asbestsanierungen ist die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519). Diese Regel definiert die Anforderungen an Fachbetriebe für Asbestsanierungen und legt die Schutzmaßnahmen während der Arbeiten fest.

Fachbetriebe für die Asbestsanierung müssen eine behördliche Zertifizierung besitzen und einen entsprechenden Sachkundenachweis nach Nr. 2.7 der TRGS 519 erbringen. Dieser Nachweis bestätigt, dass das Unternehmen über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für die sichere Durchführung von Asbestsanierungen verfügt.

Bevor mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden kann, muss die geplante Sanierung der zuständigen Behörde – in der Regel dem Gewerbeaufsichtsamt – und der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Diese Formalitäten übernimmt für gewöhnlich das beauftragte Fachunternehmen.

Der Prozess der Asbestsanierung

1. Voruntersuchung und Asbesttest

Der erste Schritt der Sanierung ist die Beprobung und Untersuchung im Labor. Vor der Asbestsanierung sollte von einem Fachbetrieb eine Voruntersuchung durchgeführt werden. Bei dieser wird ein Asbesttest durchgeführt, mit welchem sicher festgestellt werden kann, ob die Bauprodukte Asbest enthalten. Für den Test werden Materialproben entnommen und im Labor analysiert.

Die für Asbest typische Faser kann nur mittels REM-Mikroskopie labortechnisch bestimmt werden. Zusammen mit einem Ortstermin kann der Sachverständige dann eine Gefahrenanalyse erstellen, die die Grundlage für die folgenden Maßnahmen bildet.

2. Planung und Vorbereitung

Muss schwach gebundener Asbest beseitigt werden, ist das sogar Pflicht. Das Spezialunternehmen wird dann entsprechend der Vorgaben der TRGS 519 die Sanierungsarbeiten vorbereiten. Dabei werden erforderliche Schutzmaßnahmen ergriffen, bevor die eigentlichen Sanierungsmaßnahmen beginnen.

Wenn bei der Voruntersuchung eine erhöhte Asbestexposition vorhanden ist oder die Materialien aus Asbest bestehen, beginnt der Betrieb damit, einen detaillierten Plan zu erstellen. Die Ergebnisse der Untersuchungen, die auch als Asbestinspektion bezeichnet werden, bilden die Basis für ein Sanierungskonzept.

Ein Fachbetrieb für Asbestsanierung erstellt ein Angebot, das alle erforderlichen Maßnahmen umfasst. Er informiert auch über die ungefähre Gesamtdauer der Sanierung von der Einrichtung der Baustelle bis zur abschließenden Reinigung.

3. Information der Nachbarn

Steht der Termin für die Asbestsanierung fest, sollten die Eigentümer ihre Nachbarn informieren. Empfohlen wird, den Nachbarn zu ihrem eigenen Schutz zu raten, während der Arbeiten die Fenster und Türen geschlossen zu halten. Auf diese Weise lässt sich verhindern, dass eventuell freigesetzte Asbestfasern in die Wohnräume der Nachbarn dringen.

4. Einrichtung der Baustelle

Vor Beginn einer Sanierung werden häufig Planen ausgelegt, um alle Bruchstücke aufzufangen, die bei den anschließenden Arbeiten herunterfallen könnten. Befinden sich die asbesthaltigen Baustoffe im Inneren eines Gebäudes, wird das Zimmer oder auch das gesamte Haus hermetisch abgeriegelt.

Wichtig ist, dass während der Asbestsanierung alle Fenster und Türen geschlossen bleiben, damit keine Fasern ins Innere gelangen. Unbeschichtete Asbestzementplatten müssen auf der verwitterten Seite mit einem Staubbindemittel angefeuchtet werden, um die Freisetzung von Fasern zu minimieren.

5. Schutzmaßnahmen während der Arbeiten

Die Schutzmaßnahmen während der Asbestsanierung sind entscheidend, um eine Kontamination zu vermeiden. Zu den Pflichtmaßnahmen gehören:

  • Tragen von Schutzkleidung: Schutzanzug, Atemschutzmaske (mit FFP3 Filter), Schutzhandschuhe und Einwegüberschuhe für alle Mitarbeiter
  • Einsatz von zugelassenen staubarmen Verfahren und Gerätschaften
  • Bei der Absaugung muss ein für Asbest zugelassener Sauger der Filterklasse H eingesetzt werden
  • Bei kleineren Arbeiten kann der Raum in einen Schwarz-Weiß-Bereich (sauber/nicht sauber) unterteilt werden
  • Um die Verunreinigungen im nicht sauberen Bereich zu entfernen, wird mittels Unterdruck die Luft abgesaugt und gereinigt
  • Bei größeren Sanierungen ist eventuell eine Schleuse notwendig, um Verunreinigungen, die sich noch an der Arbeitskleidung befinden, zu entfernen

Besonders wichtig ist, die Bauteile nicht zu zerstören. Bei der Sanierung eines Dachs ist es außerdem wichtig, dass die Dachplatten nicht herunterfallen.

6. Entfernung der asbesthaltigen Materialien

Während der Entfernung wird versucht, möglichst keinen Staub freizusetzen, damit die gefährlichen Asbestfasern nicht in die Luft gelangen. Alle asbesthaltigen Teile und Materialien werden fachgerecht ausgebaut.

Bei Dachsanierungen werden die Elemente mit einem Hebezug in ganzen Stücken nach unten befördert. Die Handwerker dürfen auf keinen Fall die Schuttrutsche verwenden, da ansonsten Fasern aus den Schutzbags austreten können. Das asbesthaltige Material muss während der Sanierung in spezielle Asbestbeutel luftdicht verpackt werden. Diese Säcke (Big Bags) verhindern die Freisetzung der Asbestfasern.

7. Entsorgung

Die Entsorgung von asbestbelasteten Werkstoffen ist eine Aufgabe für Profis. Konnten die Handwerker die Elemente bei Dachsanierungen mit einem Hebezug in ganzen Stücken nach unten befördern, müssen sie sie auch im Ganzen entsorgen. Dazu gibt es neben den bekannten Big Bags für kleinere Bauteile auch sichere Verpackungen für größere Platten. Die Pakete werden dann luftdicht verschlossen und gekennzeichnet. Schon von außen muss jeder sehen können, dass es sich um asbestverseuchten Sondermüll handelt.

Der Sondermuss muss von dem Asbestsanierungsunternehmen bei einem zertifizierten Asbestentsorger entsorgt werden. Asbestabfälle gehören zu Sondermüll und dürfen nur von speziell zertifizierten Entsorgungsunternehmen angenommen und entsorgt werden.

8. Reinigung der Baustelle

Nach der Asbestsanierung muss die Baustelle gründlich gesäubert werden. Besonders wichtig ist die Säuberung von Materialien, die einen direkten Kontakt zu den asbesthaltigen Baustoffen hatten und beispielsweise als Unterkonstruktion dienten. Asbestfasern können jedoch selbst auf etwas weiter entfernte Bauteile gelangt sein. Nach einer Sanierung des Dachs werden deshalb auch die Dachrinnen gereinigt. Ebenso müssen alle verwendeten Werkzeuge und Hilfsmittel wie Gerüste sowie die Schutzausrüstungen der Arbeiter sorgfältig gesäubert werden.

Die Asbestsanierung ist erst beendet, wenn alle Geräte gründlich gereinigt wurden. Die Dachrinnen müssen vorsichtig ausgespült werden. Die Baugerüste müssen ebenfalls vor dem Abbau gründlich gesäubert werden.

9. Endkontrolle und Verifizierung

Durch zahlreiche Maßnahmen wie Wischtests mit weißen Tüchern überprüfen die Arbeiter zum Schluss, ob sämtlicher Staub entfernt wurde. Fand die Sanierung im Inneren eines Gebäudes statt, lässt sich durch die Aufstellung eines Messgeräts klären, ob die Luft in den Räumen frei von Asbestfasern ist. Hierzu stellt man das Messgerät für einen längeren Zeitraum, oft über Nacht, auf. Es ist mit einem Filter bestückt, an dem die Asbestfasern – sofern vorhanden – haften bleiben. Der Filter wird deshalb im Anschluss in einem Labor untersucht.

Nachdem alle Asbestmaterialien entfernt wurden, führt der Fachbetrieb nochmal eine Raumluftmessung durch. Der komplette Sanierungsbereich wird gereinigt, alle sanierten Bereiche werden nochmals kontrolliert. Jeder Arbeitsschritt und alle Testergebnisse werden dokumentiert. Diese Dokumentation gilt als Nachweis dafür, dass das Gebäude nun asbestfrei ist – wichtig, falls das Haus später verkauft werden soll.

Kosten der Asbestsanierung

Die vielen Vorsichtsmaßnahmen und die strengen Vorschriften der TRGS 519 ziehen die Arbeiten in die Länge. Die Sanierung des Dachs eines Wohnhauses in herkömmlicher Größe nimmt daher oft drei bis vier Wochen in Anspruch. Sie kostet etwa 20 bis 30 EUR pro Quadratmeter Dachfläche. An anderen Stellen können die Kosten durchaus 30 bis 40 EUR pro Quadratmeter betragen.

Eine Asbestsanierung ist stets eine individuelle Lösung, die Kosten können je nach Umfang und Komplexität der Arbeiten stark variieren. Faktoren, die die Kosten beeinflussen, sind unter anderem: - Art und Menge der asbesthaltigen Materialien - Zugänglichkeit der Materialien - Größe der zu sanierenden Flächen - Notwendigkeit zusätzlicher Schutzmaßnahmen

Qualifizierte Fachbetriebe finden

Bei der Suche nach einem professionellen Entsorgungsunternehmen sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Firma zertifiziert ist. Für die Durchführung von Asbestsanierungen muss sie einen Sachkundenachweis nach TRGS 519 vorlegen können.

Es ist wichtig, dass der Betrieb einen entsprechenden Sachkundenachweis nach Nr. 2.7 der TRGS 519 erbringt. Dieser Nachweis bestätigt die Qualifikation des Unternehmens für die Durchführung von Asbestsanierungen.

Fazit

Die Asbestsanierung ist ein komplexer und anspruchsvoller Prozess, der ausschließlich von qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden sollte. Die strengen Vorschriften der TRGS 519 und die gesundheitlichen Risiken machen eine fachgerechte Durchführung unerlässlich.

Von der ersten Voruntersuchung bis zur finalen Verifizierung einer asbestfreien Umgebung sind zahlreiche Schritte zu beachten, um eine Kontamination der Umgebung und eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen. Die Kosten einer Sanierung können je nach Umfang variieren, sind jedoch eine notwendige Investition in die Gesundheit und den Werterhalt der Immobilie.

Hausbesitzer, die vermuten, dass sich in ihrer Immobilie Asbest befindet, sollten umgehend einen zertifizierten Sachverständigen kontaktieren. Eine professionelle Asbestsanierung schützt nicht nur die Gesundheit der Bewohner, sondern stellt auch sicher, dass bei einem späteren Verkauf der Immobilie alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Quellen

  1. AST Bautenschutz
  2. Haus.de - Asbestsanierung
  3. Wohnglück - Asbest-Sanierung
  4. Sanier.de - Asbestsanierung
  5. Test-Asbest - Asbestsanierung
  6. Wohnen und Finanzieren - Schadstoffsanierung

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