Aufzugmodernisierung und energetische Sanierung: Fördermöglichkeiten der KfW

Einleitung

Die energetische Sanierung von Gebäuden spielt eine entscheidende Rolle für den Klimaschutz und die Reduzierung der Energiekosten. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme an, die Hauseigentümer bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen unterstützen. Vor allem die Programme KfW 151 und 152 waren lange Zeit wichtige Instrumente für die Finanzierung von energieeffizienten Sanierungen. Seit dem 1. Juli 2021 wurden diese Programme jedoch durch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (KfW 261 und 262) ersetzt.

Ein besonderes Augenmerk bei Sanierungsmaßnahmen liegt auf der Barrierefreiheit, weshalb auch die Modernisierung von Aufzugsanlagen eine wichtige Rolle spielt. Dieser Artikel beleuchtet die Fördermöglichkeiten für Aufzugmodernisierungen im Kontext der energetischen Sanierung und informiert über die wichtigsten Aspekte der ehemaligen KfW-Programme 151 und 152 sowie deren Nachfolgeprogramme.

KfW-Programme 151 und 152: Überblick

Die KfW-Programme 151 und 152 waren zentrale Instrumente zur Förderung energetischer Sanierungen in Deutschland. Diese Programme richteten sich an Eigentümer von Wohngebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 eingereicht wurde. Die Programme konnten bis zum 30. Juni 2021 beantragt werden.

Das Programm KfW 151 ("Energieeffizient Sanieren" oder "Energetische Sanierung") konzentrierte sich auf die Komplettsanierung von Gebäuden, um bestimmte Effizienzhaus-Standards zu erreichen. Im Gegensatz dazu förderte das Programm KfW 152 einzelne energetische Maßnahmen, die nicht zwangsläufig zu einer kompletten Sanierung führen mussten.

Beide Programme boten nicht nur zinsgünstige Darlehen, sondern auch attraktive Tilgungszuschüsse, die die Finanzierung für Hauseigentümer weiter erleichterten. Die Förderung richtete sich sowohl an bestehende Gebäude als auch an den Kauf von bereits saniertem Wohnraum, sofern die Sanierungskosten im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen wurden.

Förderfähige Maßnahmen im Detail

KfW 151: Komplettsanierung zum Effizienzhaus-Standard

Das Programm KfW 151 förderte Maßnahmen, die nach Abschluss der Sanierung einen Effizienzhaus-Standard zwischen KfW 55 und KfW 115 ermöglichten. Diese Standards beziehen sich auf den maximalen Energiebedarf des Gebäudes, der bei 55 bis 115 % des für einen Neubau zulässigen Höchstwerts liegen durfte. Diese Werte basierten auf der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2009.

Förderfähige Maßnahmen im Rahmen einer Komplettsanierung umfassten:

  • Installation oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz der Heizungsanlage
  • Erneuerung von Außentüren und Fenstern
  • Wärmedämmung von Wänden, Decken und Dachflächen
  • Wiederherstellungskosten
  • Baunebenkosten
  • Beratungsleistungen
  • Baubegleitungsleistungen
  • Planungsleistungen

Besonders attraktiv war die Möglichkeit, auch Baudenkmäler und Gebäude mit erhaltenswerter Bausubstanz zu sanieren. Zudem konnte der Umbau von beheizten Nicht-Wohnflächen zu Wohnraum gefördert werden.

KfW 152: Einzelmaßnahmen für mehr Energieeffizienz

Das Programm KfW 152 richtete sich an Eigentümer, die nicht eine komplette Sanierung, sondern nur einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz umsetzen wollten. Auch hier bestimmte der Bauantrag vor dem 1. Februar 2002 die Förderfähigkeit.

Förderfähige Einzelmaßnahmen waren:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dächern oder Geschossflächen
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Fenster, Außentüren oder Heizungsanlage
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen

Neben den direkten Sanierungsmaßnahmen wurden auch die damit verbundenen Nebenkosten wie Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen gefördert. Besonders bei Einzelmaßnahmen war die Hinzuziehung eines Energieberaters wichtig, der mit bis zu 4.000 € extra gefördert werden konnte.

Förderhöhe und Finanzierungsdetails

Darlehenshöhe

Die maximale Darlehenshöhe variierte je nach Programm und Art der Sanierung:

  • KfW 151 (Komplettsanierung): Bis zu 120.000 € pro Wohneinheit
  • KfW 152 (Einzelmaßnahmen): Bis zu 50.000 € pro Wohneinheit

Bei beiden Programmen konnten bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Die Laufzeit der Darlehen konnte zwischen 4 und 30 Jahren gewählt werden. Allerdings war der Zinssatz nur für die ersten 10 Jahre festgeschrieben.

Tilgungszuschüsse

Ein besonderes Merkmal der KfW-Programme 151 und 152 waren die nicht zurückzuzahlenden Tilgungszuschüsse. Diese waren nach Effizienzklasse gestaffelt:

  • Bei Komplettsanierungen (KfW 151) konnte der Zuschuss bis zu 40 % der Darlehenssumme betragen
  • Bei Einzelmaßnahmen (KfW 152) lag das Limit bei 20 % der Darlehenssumme

Nach Informationen aus den Quellen konnte der maximale Tilgungszuschuss bis zu 27.500 € betragen, wenn der eines KfW-Effizienzhauses erreicht wurde. Diese Zuschüsse wurden gewährt, wenn nach Abschluss der Sanierung nachgewiesen werden konnte, dass der angestrebte Effizienzhaus-Standard tatsächlich erreicht wurde.

Barrierefreiheit: Aufzugmodernisierung im Fokus

Neben der energetischen Sanierung spielt die Barrierefreiheit eine immer wichtigere Rolle bei der Modernisierung von Gebäuden. Insbesondere der Einbau oder die Modernisierung von Aufzugsanlagen trägt wesentlich dazu bei, Barrieren im Alltag zu überwinden. Auch hierfür bietet die KfW spezifische Fördermöglichkeiten.

Förderprogramm 455-B: Barrierereduzierung

Für Maßnahmen zur Barrierefreiheit, einschließlich Aufzugmodernisierungen, bietet die KfW das Programm 455-B "Barrierereduzierung" an. Dieses Programm wurde 2021 im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet: 130 Millionen Euro standen allein in diesem Jahr zur Verfügung.

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die als Eigentümer, Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder Mieter Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in ihren Gebäuden umsetzen. Der maximale Zuschuss beträgt 6.250 €.

Förderfähige Aufzugmaßnahmen

Im Detail sind folgende Aufzugmaßnahmen förderfähig:

  • Einbau einer neuen Aufzuganlage
  • Modernisierung des bestehenden Aufzugs, darunter:
    • Einbau von Lichtschranken an den Türen
    • Bedientableaus mit großen, kontrastreichen Tasten
    • Bedientableaus auf verschiedenen Höhen
    • Sprachsteuerung im Aufzug
    • Akustische Etageninformationen beim Erreichen einer Haltestelle
    • Rutschfester Bodenbelag im Aufzug
    • Handläufe in der notwendigen Anzahl und Höhe
    • Einbau eines Klappsitzes im Aufzug
    • Installation eines Spiegels, damit Rollstuhlfahrer beim Rückwärtsfahren Hindernisse erkennen können

Diese Maßnahmen werden im Förderbereich 3 ("Maßnahmen, die der Überwindung von Treppen und Stufen dienen") gefördert. Voraussetzung ist, dass die Modernisierung zur Verringerung von Barrieren oder zur Erhöhung der Sicherheit beiträgt und von einem Fachunternehmen ausgeführt wird.

Von 151/152 zu 261/262: Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude

Zum 1. Juli 2021 wurden die KfW-Programme 151 und 152 durch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt, die aus den Programmen 261 und 262 besteht. Diese Nachfolgeprogramme bieten einige Vorteile gegenüber den Vorgängerprogrammen:

  • Höhere Maximalförderung
  • Zusätzliche Effizienzklasse für Wohngebäude
  • Erhöhter Zuschuss für die Baubegleitung durch einen Experten

KfW 261: Komplettsanierung

Das Programm KfW 261 entspricht in seiner Ausrichtung dem ehemaligen Programm 151 und fördert die Komplettsanierung von Wohngebäuden zu Effizienzhaus-Standards. Die Anforderungen an die energetische Qualität der Sanierung wurden jedoch weiter verschärft, um die Klimaziele zu erreichen.

KfW 262: Einzelmaßnahmen

Das Programm KfW 262 entspricht dem ehemaligen Programm 152 und fördert weiterhin einzelne energetische Maßnahmen. Auch hier gelten höhere Anforderungen an die energetische Qualität der Maßnahmen als zuvor.

Für Hauseigentümer, die nach dem 30. Juni 2021 eine energetische Sanierung planen, sind daher die neuen Programme 261 und 262 relevant. Die Grundstruktur der Förderung mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen bleibt jedoch bestehen.

Nicht förderfähige Maßnahmen

Nicht alle Maßnahmen konnten über die KfW-Programme 151 und 152 gefördert werden. Ausgeschlossen waren unter anderem:

  • Photovoltaikanlagen
  • Nachfinanzierung für beendete oder angefangene Projekte
  • Ablösung bestehender Kredite
  • Ferienhäuser und Ferienwohnungen
  • Umschuldung bereits bestehender Kredite
  • Nachfinanzierung bereits in Angriff genommener oder realisierter Vorhaben

Für die Umschuldung bestehender Kredite oder die Nachfinanzierung laufender Projekte mussten Hauseigentümer daher alternative Finanzierungswege in Betracht ziehen.

Förderantrag und Prozess

Der Antrag auf Fördermittel für die KfW-Programme 151 und 152 konnte bei der KfW gestellt werden. Für die Anträge zum Programm 455-B "Barrierereduzierung" steht ein spezielles Zuschuss-Portal zur Verfügung, über das Vorhaben direkt online beantragt werden konnten. Antragsteller erhielten sofort Rückmeldung, ob ihr Vorhaben gefördert werden kann und in welcher Höhe.

Wichtig für den Erfolg des Antrags war die frühzeitige Planung und die Hinzuziehung eines qualifizierten Energieberaters, der bei der Umsetzung der Maßnahmen begleitet und die Einhaltung der förderfähigen Standards überprüft.

Fazit

Die KfW-Programme 151 und 152 waren wichtige Instrumente zur Förderung energetischer Sanierungen in Deutschland. Sie boten Hauseigentümern die Möglichkeit, durch zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse die hohen Kosten von Sanierungsmaßnahmen zu bewältigen. Während das Programm 151 die Komplettsanierung zum Effizienzhaus-Standard förderte, richtete sich das Programm 152 an einzelne energetische Maßnahmen.

Auch für die Barrierefreiheit, insbesondere bei der Modernisierung von Aufzuganlagen, bietet die KfW mit dem Programm 455-B attraktive Fördermöglichkeiten. Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur verbesserten Lebensqualität bei, sondern erhöhen auch den Wert der Immobilie.

Mit der Einführung der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (KfW 261 und 262) haben sich die Rahmenbedingungen für energetische Sanierungen weiter verbessert. Hauseigentümer, die eine Sanierung planen, sollten sich daher über die aktuellen Fördermöglichkeiten informieren, um von den attraktiven Konditionen zu profitieren.

Unabhängig von der gewählten Fördermaßnahme ist eine frühzeitige Planung und die Hinzuziehung von Fachexperten entscheidend für den Erfolg einer Sanierung. So können nicht nur die Fördermittel optimal genutzt, sondern auch langfristig Energiekosten gesenkt und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Quellen

  1. i-sfp.de - Energetisch sanieren mit Förderkredit KfW 151 oder 152
  2. vergleich.de - KFW Energieeffizient Sanieren
  3. c-ober.de - KFW Kredit 151/152 Energieeffizient Sanieren
  4. schindler.de - Fördermittel für Aufzugmodernisierung

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