Ausschreibungen für Wanderwege- und Radwege-Sanierungen: Prozess und Praxis

Einleitung

Die Sanierung von Wander- und Radwegen ist ein wichtiges Thema im Bereich der Infrastrukturprojekte, das sowohl für die Sicherheit der Nutzer als auch für die touristische Erschließung von Regionen von Bedeutung ist. Die Ausschreibung solcher Projekte folgt spezifischen Prozessen und Anforderungen, die von öffentlichen Auftraggebern festgelegt werden. Dieser Artikel beleuchtet anhand konkreter Beispiele und allgemeiner Informationen die Ausschreibungspraxis für Wanderwege- und Radwege-Sanierungen in Deutschland, insbesondere am Beispiel des Glan-Blies-Weges im Landkreis Kusel.

Der Ausschreibungsprozess für Wanderwege- und Radwege-Sanierungen

Die Ausschreibung von Sanierungsprojekten für Wander- und Radwege erfolgt in der Regel nach öffentlichem Recht und unterliegt strengen formalen Vorgaben. Im Mittelpunkt stehen dabei die Sicherstellung der Wettbewerbsgleichheit, Transparenz und Wirtschaftlichkeit der Vergabe. Die Ausschreibungen werden in Deutschland über spezialisierte Plattformen wie evergabe.de oder die DTAD (Deutsche Ausschreibungs- und Vergabedatenbank) veröffentlicht.

Bei evergabe.de finden sich jährlich über 250.000 öffentliche und gewerbliche Ausschreibungen, darunter zahlreiche für Fuß- und Radwegesanierungen. Über 10.000 Vergabestellen in ganz Deutschland nutzen diese Plattform, um ihre Projekte auszuschreiben. Dies bietet Unternehmen eine zentrale Anlaufstelle, um passende Aufträge zu finden und darauf zu bieten.

Das Beispiel der Glan-Blies-Weg-Sanierung im Landkreis Kusel

Ein konkretes Beispiel für eine umfassende Wander- und Radwegesanierung ist das Projekt im Landkreis Kusel. Der Landkreis Kusel hat die grundhafte Sanierung des Rad- und Wanderweges "Glan-Blies-Weg" in mehreren Losen ausgeschrieben. Der gesamte Weg ist in fünf Etappen unterteilt, wobei der Ausschreibungsabschnitt zwischen Waldmohr (km 57,6) und Niedermohr (km 70,6) die Etappen zwei bis drei mit einer Gesamtlänge von ca. 13,5 km bildet.

Aufteilung der Lose

Das Projekt wurde in zwei Lose aufgeteilt:

Los 01: Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Ingenieurbauwerke - Gegenstand: Planungsleistungen für den Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Bauwerke auf diesem Streckenabschnitt: BW 3010 bis BW 3240 - Anzahl der Bauwerke: Insgesamt neunzehn Brücken, Durchlässe und Nebenbauwerke

Los 02: Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Verkehrsanlagen - Gegenstand: Planungsleistungen für den Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen (Rad- und Wanderweg "Glan-Blies-Weg")

Verlauf des geplanten Radwegeausbaus

Der geplante Radwegeausbau beginnt an der ehemaligen Bahntrasse bzw. dem früheren Bahnhofsgebäude in Waldmohr und wechselt in Höhe des Heidehofes auf einen Feldwirtschaftsweg. In Höhe Stegwooger Weg quert der Radweg das Brückenbauwerk BW 3050 und wird der alten Bahntrasse über ein kurzes Teilstück von 600 m Länge wieder zugeführt.

Nach 3,8 km vom Startpunkt überquert der Radweg eine öffentliche Straße, die Bruchstraße in Schönenberg-Kübelberg. Bis zum Tunnel in Elschbach werden mehrere Brückenbauwerke über- bzw. unterfahren. Nach dem Tunnel in Elschbach erfolgt bei Natzdietschweiler die zweimalige Straßenüberfahrt der L358, die im Abstand von ca. 600 m liegt. Der Radwegeausbau endet bei Niedermohr in Höhe der A63, die vom Radweg unterfahren wird.

Die Ortsanbindungen an Schönenberg-Kübelberg, Elschbach, Dietschweiler, Nanzdietschweiler, Niedermohr und Glan-Münchweiler sind durch die Erschließung der ehemaligen Reichsbahn bereitgestellt. Zufahrten und Zuwegungen zum Radweg können von den genannten Orten auf kurzem Weg bequem erreicht werden. Der zum Ausbau geplante Teilbereich von Waldmohr nach Niedermohr dient ebenso als Anschluss und Überleitung zum Barbarossa Radweg ab Niedermohr.

Leistungsphasen und Stufenweise Beauftragung

Beide Lose der Glan-Blies-Weg-Sanierung sehen eine stufenweise Beauftragung der Leistungen vor, entsprechend den Leistungsphasen nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure):

Leistungsstufe 1: - Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI - In diesen Phasen erforderliche Besondere Leistungen

Leistungsstufe 2: - Leistungsphasen 5 bis 6 nach HOAI - In diesen Phasen erforderliche Besondere Leistungen

Leistungsstufe 3: - Leistungsphasen 7 bis 9 nach HOAI - In diesen Phasen erforderliche Besondere Leistungen

Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen sind optional ausgeschrieben. Die Termine für weitereleistungen werden mit der Beauftragung der weiterenleistungen festgelegt. Innerhalb der vorgegebenen Zeitspanne sind die Planungsleistungen so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 binnen 8 Monaten nach Auftragserteilung sichergestellt ist.

Anforderungen an Bieter

Für die Teilnahme an der Ausschreibung müssen Bieter bestimmte Anforderungen erfüllen:

Referenzanforderungen: - Bei mind. 2 Referenzen muss die Vergabe der Bauleistungen nach den Regelungen der VOB/A ausgeschrieben worden sein - Bei mind. 1 Referenz muss eine Oberbausanierung beinhaltet sein - Mind. 1 Referenz muss die Sanierung einer Torbogenbrücke mit Verblendmauerwerk beinhalten - Bei allen Referenzen müssen mindestens die Leistungsphasen 2-3, 5-6 und 8 erbracht worden sein - Für alle Referenzen muss der Abschluss der Lph 8 (alternativ die Inbetriebnahme) nach dem 1.1.2018 erfolgt sein

Berichterstattung zu Referenzen: Für alle Referenzen muss der Bieter Auskunft darüber geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich der Ergebnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsphase 7 und der Projektergebnisse nach Abschluss der Leistungsphase 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.

Darstellung der Leistungserbringung: Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bieter den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen vorzulegen:

  1. Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind.

  2. Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind.

  3. Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.

  4. Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber/Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.

  5. Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. ...

Rechtliche Grundlagen für Geh- und Radwege

Bei der Sanierung von Wander- und Radwegen müssen bestimmte rechtliche Grundlagen und Richtlinien beachtet werden. Ein Gehweg ist im rechtlichen Sinne der Teil der Verkehrsfläche einer Straße, der für den Fußverkehr vorgesehen ist. Er ist von einem Bürgersteig zu unterscheiden, der in der Regel mit einem Bordstein oder durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn abgetrennt ist und parallel zu ihr verläuft.

Gehwege müssen nach bestimmten Straßenbaurichtlinien errichtet werden. Auftraggeber geben ihre Anforderungen in den Ausschreibungen für Fußwege bekannt. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen oft den Abtrag des Bodens und das Laden und Beseitigen dieses. Oberboden und Unterboden müssen geliefert und angedeckt werden.

Plattformen für Ausschreibungen

Neben evergabe.de bietet auch die DTAD (Deutsche Ausschreibungs- und Vergabedatenbank) eine Plattform für Ausschreibungen im Bereich Sanierung und Instandsetzung. Die DTAD ermöglicht den Zugriff auf nationale und EU-weite Ausschreibungen zu Sanierungsarbeiten, die den Anforderungen der Unternehmen entsprechen.

Fazit

Die Ausschreibung von Wander- und Radwegesanierungen ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung und Einhaltung rechtlicher Vorgaben erfordert. Am Beispiel des Glan-Blies-Weges im Landkreis Kusel zeigt sich, dass solche Projekte oft in mehreren Lose und Leistungsphasen aufgeteilt werden. Die stufenweise Beauftragung ermöglicht eine flexiblere Projektsteuerung und bessere Kostenkontrolle.

Bieter müssen umfangreiche Referenzen nachweisen und detaillierte Angaben zu früheren Projekten machen. Die Einhaltung von Bau- und Richtlinien ist ebenso wichtig wie die Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen der Wege und Bauwerke. Plattformen wie evergabe.de und DTAD bieten Unternehmen eine zentrale Anlaufstelle, um passende Ausschreibungen zu finden und darauf zu bieten.

Für die erfolgreiche Durchführung von Wander- und Radwegesanierungen ist nicht nur die fachliche Expertise der ausführenden Unternehmen entscheidend, sondern auch eine transparente und rechtssichere Ausschreibungspraxis der öffentlichen Auftraggeber. Nur so können die Infrastrukturprojekte zur Zufriedenheit aller Beteiligten realisiert werden und einen Beitrag zur Verbesserung des Mobilitätsangebots und der touristischen Erschließung der Region leisten.

Quellen

  1. Grundhafte Sanierung des Rad- und Wanderweges "Glan-Blies-Weg" - Los 01
  2. Grundhafte Sanierung des Rad- und Wanderweges "Glan-Blies-Weg" - Los 02
  3. Ausschreibungen & Aufträge für Fußwege und Radwege
  4. AUSSCHREIBUNGEN AUF DER DTAD PLATTFORM Sanierung & Instandsetzung

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