BAFA-Förderung 2023 für Sanierungsmaßnahmen: Neue Regelungen und Chancen für Hauseigentümer

Einführung

Die energetische Sanierung von Gebäuden gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung, insbesondere im Kontext der Klimaneutralitätsziele bis 2045. Mit Beginn des Jahres 2023 wurden in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bedeutende Änderungen vorgenommen, die Hauseigentümer:innen bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen in Eigenleistung oder mit Fachbetrieben unterstützen. Diese Neuregelungen zielen darauf ab, den Sanierungsstau zu reduzieren und den Klimaschutz im Gebäudebereich voranzutreiben.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW-Bank verantwortet. In diesem Artikel werden die wichtigsten Änderungen in der BAFA-Förderung 2023 für Sanierungsmaßnahmen detailliert beschrieben, wobei der Fokus auf Eigenleistungen, förderfähige Maßnahmen, Antragsverfahren und technischen Anforderungen liegt.

Neue Regelungen der BAFA-Förderung ab 2023

1. Förderung von Materialkosten bei Eigenleistungen

Seit 2023 kann die BAFA-Förderung auch für Materialkosten eingesetzt werden, die in Eigenleistung erbracht werden. Dies ist ein bedeutender Schritt, um die Sanierungsmaßnahmen trotz des Handwerker-Mangels voranzutreiben. Besonders förderfähig sind Materialkosten für Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach und Kellerdecke, neue Fenster, Lüftungsanlagen und Heizungsanlagen.

Ein Beispiel für eine gut durchführbare Eigenleistung ist die Dämmung der Kellerdecke oder der obersten Geschossdecke. Frank Hettler von Zukunft Altbau betont, dass diese Arbeiten oft von Hauseigentümer:innen selbst durchgeführt werden können. Die Förderung betrifft dabei jedoch nur die Materialkosten, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme verbunden sind.

Ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachbetrieb muss die fachgerechte Durchführung bestätigen und die Materialkosten korrekt auflisten. Zudem muss die Rechnung in deutscher Sprache vorliegen und den Namen des Antragstellers enthalten. Nur solche Rechnungen, die ausschließlich förderfähige Posten beinhalten, können in Anspruch genommen werden.

2. Heizungstausch und Technische Anforderungen

Der Heizungstausch ist weiterhin eine zentrale Maßnahme im Rahmen der BAFA-Förderung. Die Förderung liegt zwischen 10 und 40 Prozent und hängt von der Art des alten Heizkessels und der neuen Heiztechnik ab. Ein Beispiel ist die Erdwärmepumpe, die bis zu 40 Prozent Zuschuss erhält, wenn sie eine alte Gas- oder Ölheizung ersetzt.

Mit dem Jahreswechsel wurden technische Anforderungen verschärft. So dürfen Biomasseanlagen in geförderten Effizienzhäusern nur dann eingesetzt werden, wenn sie einen Feinstaubausstoß von 2,5 Milligramm pro Kubikmeter nicht überschreiten. Dies entspricht dem Anforderungswert für den bisherigen Innovationsbonus bei der Förderung von Pelletheizungen.

Zudem müssen Biomasseheizungen ab 2023, um gefördert zu werden, in der Regel mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe kombiniert sein. Ab Januar 2024 gelten bei Luft-Wasser-Wärmepumpen verschärfte Anforderungen an die Geräuschemissionen des Außengeräts. Diese müssen mindestens fünf Dezibel niedriger sein als nach der EU-Ökodesign-Verordnung vorgegeben. Ab 2026 soll die Differenz auf zehn Dezibel steigen. Ab 2028 sind zudem ausschließlich natürliche Kältemittel in Wärmepumpen zulässig.

3. Kombination von Einzelmaßnahmen und Effizienzhausförderung

Eine wichtige Änderung betrifft die Kombination von Einzelmaßnahmenförderung und Effizienzhausförderung. Hauseigentümer:innen, die ab 2023 mit Einzelmaßnahmen starten und Fördergelder erhalten, müssen diese Maßnahmen zuerst abschließen, bevor sie eine Effizienzhaus-Förderung beantragen können. Dies war vorher nicht der Fall, da der Heizungstausch problemlos über die Einzelmaßnahmenförderung bezuschusst werden konnte, selbst wenn die förderfähigen Kosten einer umfassenden Sanierung bereits aufgebraucht waren.

Diese Regelung gewährleistet, dass Fördergelder nicht doppelt ausgeschöpft werden und dass die Sanierungsmaßnahmen sorgfältig geplant und durchgeführt werden.

4. Bonus „Serielle Sanierung“

Ein weiteres Highlight der BAFA-Förderung 2023 ist der Bonus „Serielle Sanierung“, der bei Sanierungen zum Effizienzhaus 55 oder 40 in Anspruch genommen werden kann. Dieser Bonus beträgt 15 Prozentpunkte. Voraussetzung ist jedoch, dass automatisiert vorgefertigte Fassaden- und Dachelemente genutzt werden.

Diese Art der Sanierung eignet sich insbesondere für mehrere baugleiche Wohngebäude, da sie Kosten sparen und die Effizienz steigert. Der Bonus ist ein weiteres Instrument, um den Sanierungsstau zu reduzieren und den Klimaschutz voranzutreiben.

5. Antragsverfahren und Beantragung der Förderung

Die Beantragung der Förderung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW-Bank. Anträge für Einzelmaßnahmen und Eigenleistungen müssen vor Beginn der Sanierungsmaßnahme gestellt werden, ansonsten gibt es keine Förderung. Hauseigentümer:innen können die Anträge online im BAFA-Portal einreichen, wobei der Bearbeitungsstatus jederzeit einsehbar ist.

Für Kredite mit Tilgungszuschuss bei umfassenden Sanierungen zum Effizienzhaus ist die KfW zuständig. Die Anträge müssen ebenfalls vor Maßnahmenbeginn gestellt werden, um eine Förderung zu erhalten.

Wichtig ist, dass alle Rechnungen, die in Anspruch genommen werden, ausschließlich förderfähige Posten enthalten. Eine Liste von förderfähigen Maßnahmen und Leistungen ist auf der BAFA-Website abrufbar. Zudem muss ein Energie-Effizienz-Experte bestätigen, dass die Eigenleistungen fachgerecht durchgeführt wurden und die Materialkosten korrekt aufgeführt sind.

Energetische Stadtsanierung: Ein weiteres Förderinstrument

Neben der BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen und Effizienzhäuser existiert das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“, das Kommunen bei der Sanierung ganzer Stadtquartiere unterstützt. Nach einer Pause ab 2023 wurde das Programm ab 2025 wieder aufgenommen. Ziel ist es, Kommunen und Partner im Klimaschutz zu unterstützen und den Gebäudebestand fit für die Zukunft zu machen.

Im Rahmen des Programms können Kommunen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent erhalten, wobei in Haushaltsnotlagen sogar bis zu 90 Prozent Förderung möglich ist. Insgesamt stehen für das Programm 2025 und 2026 jeweils 75 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung unterstützt Konzepte für energetische Sanierungen, die Dekarbonisierung der Energieversorgung im Quartier und ein Sanierungsmanagement, das die Umsetzung begleitet.

Dieses Programm ist ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz und ermöglicht es, in den kommenden Jahren die Wärmeplanung voranzubringen. Es ist insbesondere für Kommunen, kommunale Unternehmen und weitere Akteure relevant, die eine umfassende Sanierung von Quartieren planen.

Fazit

Die BAFA-Förderung 2023 hat bedeutende Neuregelungen erfahren, die Hauseigentümer:innen bei der Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen unterstützen. Besonders hervorzuheben ist die Förderung von Materialkosten bei Eigenleistungen, die den Sanierungsstau verringern und den Klimaschutz vorantreiben kann. Zudem wurden technische Anforderungen an Heizungsanlagen und Wärmepumpen verschärft, was zu einer höheren Effizienz führt.

Die Kombination von Einzelmaßnahmen und Effizienzhausförderung ist nun strikter geregelt, um eine doppelte Förderung zu vermeiden. Zudem bietet der Bonus „Serielle Sanierung“ eine zusätzliche Förderung für mehrere baugleiche Wohngebäude, was den Sanierungsprozess effizienter gestaltet.

Für die Beantragung der Förderung sind klare Vorgaben definiert, die sicherstellen, dass die Maßnahmen fachgerecht durchgeführt werden. Energie-Effizienz-Experten oder Fachbetriebe müssen die Materialkosten bestätigen und die Durchführung überprüfen. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden, um eine Förderung zu erhalten.

Zusätzlich ist das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ ein weiteres Instrument, das Kommunen bei der Sanierung ganzer Quartiere unterstützt und den Klimaschutz im Gebäudebereich stärkt.

Die BAFA-Förderung 2023 bietet somit zahlreiche Chancen für Hauseigentümer:innen, Kommunen und Fachbetriebe, um ihre Immobilien energieeffizienter zu gestalten und gleichzeitig staatliche Unterstützung zu erhalten. Mit diesen Maßnahmen kann der Weg zur Klimaneutralität bis 2045 beschleunigt werden.

Quellen

  1. Energetische Sanierung: Wichtigste Änderungen in 2023
  2. Energetische Stadtsanierung: Neustart des Förderprogramms
  3. Sanieren in Eigenleistung: Neue Fördermittel 2023
  4. Förderprogramm im Überblick: Bundesförderung für effiziente Gebäude
  5. Sanierung in Eigenleistung: Neue Fördermittel 2023

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