Die Bundesregierung setzt im Jahr 2024 verstärkt auf die Förderung energetischer Sanierungen und den Ausbau erneuerbarer Heizsysteme. Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab Januar 2024 werden neue Regelungen für die Beantragung von Fördermitteln eingeführt, die sowohl für Einzelmassnahmen als auch für Komplettsanierungen gelten. Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) spielt dabei eine zentrale Rolle, insbesondere bei Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle. In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte der BAFA-Förderung 2024 im Kontext der energetischen Sanierung detailliert erläutert, um Hausbesitzern, Bauherren und Energieberatern eine klare Orientierung zu geben.
Energetische Sanierung im Fokus der BAFA-Förderung 2024
Die Bundesregierung hat mit der Reform der BEG 2024 die Weichen für eine verstärkte Förderung von Sanierungsmaßnahmen gestellt, um die Klimaziele der Bundesregierung im Gebäudesektor zu erreichen. Besonders Maßnahmen an der Gebäudehülle, die den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen senken, sind im Fokus. Ziel ist es, bestehende Immobilien energieeffizienter zu machen und so den Bedarf an fossilen Brennstoffen zu reduzieren.
Wichtige Neuerungen der BAFA-Förderung 2024
Im Jahr 2024 traten mehrere bedeutende Änderungen in Kraft, die die Beantragung und Höhe der Förderung betreffen:
Zuständigkeit der Förderstellen: Seit Anfang 2024 ist das BAFA zuständig für die Beantragung von Fördermitteln für Einzelmassnahmen an der Gebäudehülle. Der Austausch von Heizsystemen hingegen erfolgt künftig über die KfW. Dies bedeutet, dass sich Hausbesitzer und Bauherren je nach Art der Maßnahme an unterschiedliche Stellen wenden müssen.
Förderhöhe: Die Förderung für Einzelmassnahmen beträgt grundsätzlich 15 % der förderfähigen Kosten. Bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kann ein zusätzlicher Bonus von 5 % in Anspruch genommen werden. Der maximale Fördersatz liegt somit bei 20 %.
Maximale förderfähige Kosten: Ohne iSFP liegt die Höchstgrenze bei 30.000 Euro pro Wohneinheit. Bei Vorliegen eines iSFP steigt diese auf 60.000 Euro. Diese Regelung ist allerdings zeitlich begrenzt und gilt bis Anfang 2026.
Geschwindigkeitsbonus: Bei besonders schneller Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen kann ein zusätzlicher Bonus in Anspruch genommen werden. Dies gilt insbesondere für den Einbau erneuerbarer Heizsysteme.
Einkommensabhängige Boni: Haushalte mit einem Jahresbruttoeinkommen unter 40.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Bonus von 30 %. Dies kann die Förderung weiter erhöhen und die Finanzierung der Maßnahmen erleichtern.
Innovationsbonus: Für die Erstinstallation von Wärmepumpen ist ein Innovationsbonus von 5 % vorgesehen. Dies fördert den Ausbau erneuerbarer Technologien im Haushalt.
Wichtige Voraussetzungen für die BAFA-Förderung
Um von den BAFA-Förderungen 2024 zu profitieren, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden:
Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP): Ein iSFP ist eine detaillierte Planung der geplanten Sanierungsmaßnahmen, die durch einen Energieeffizienz-Experten erstellt wird. Dieser Plan ermöglicht es, den Fördersatz zu erhöhen und zusätzliche Boni in Anspruch zu nehmen.
Fachplanung durch Energieeffizienz-Experten: Bestimmte Maßnahmen erfordern die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, der die fachgerechte Ausführung prüft und bestätigt. Dies gilt insbesondere bei Eigenleistungen oder bei Maßnahmen, die einen hohen Energieeffizienzgewinn ermöglichen.
Begrenzung der Förderung: Die Förderung durch das BAFA ist auf Einzelmassnahmen beschränkt. Dies bedeutet, dass die Maßnahmen einzeln beantragt und gefördert werden müssen. Eine Kombination mit Kreditprogrammen der KfW ist jedoch möglich, um zusätzliche Finanzierungsquellen zu nutzen.
Zeitliche Limitationen: Die Regelungen zur Förderung im Jahr 2024 sind zeitlich begrenzt. So sinkt beispielsweise der Fördersatz nach 2026 wieder auf den ursprünglichen Betrag. Zudem ist die Förderung für bestimmte Boni nur bis Anfang 2026 verfügbar.
Förderfähige Maßnahmen an der Gebäudehülle
Die Gebäudehülle spielt eine entscheidende Rolle bei der Energieeffizienz von Gebäuden. Sie umfasst alle Bauteile, die den beheizten Bereich des Hauses von der Umgebung abgrenzen. Die BAFA-Förderung 2024 beinhaltet eine Vielzahl von Maßnahmen an der Gebäudehülle, die förderfähig sind. Dazu gehören:
Dämmung der Gebäudehülle
Die Dämmung von Wänden, Dach, Boden und Kellerwänden ist eine der wichtigsten Maßnahmen, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Durch eine bessere Dämmung werden Wärmeverluste minimiert, was zu niedrigeren Heizkosten führt. Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle sind in der BAFA-Förderung 2024 grundsätzlich förderfähig.
Austausch von Fenstern und Außentüren
Der Austausch von alten, undichten Fenstern und Türen gegen moderne, energieeffiziente Modelle ist eine weitere förderfähige Maßnahme. Diese Maßnahme trägt dazu bei, die Wärme im Gebäude zu halten und den Energieverbrauch zu senken. Zudem verbessert sich der Komfort im Gebäude durch bessere Isolierung und Schallschutz.
Sommerlicher Wärmeschutz
Um Überhitzung der Räumlichkeiten während der heißen Monate zu vermeiden, werden Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz gefördert. Dazu gehören beispielsweise Schattensysteme, thermisch getönte Fenster oder die Anbringung von Jalousien und Sonnenschutz. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Temperatur im Gebäude konstant zu halten und den Einsatz von Klimaanlagen zu reduzieren.
BAFA-Förderung bei Komplettsanierungen
Obwohl die BAFA-Förderung 2024 primär auf Einzelmassnahmen abzielt, gibt es auch Möglichkeiten zur Unterstützung von Komplettsanierungen. Allerdings hat sich hier im Vergleich zu früheren Jahren die Förderung verändert:
Tilgungszuschüsse statt direkter Zuschüsse
Bei der Komplettsanierung wird künftig keine direkte Förderung durch das BAFA gewährt. Stattdessen stehen zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen über das KfW-Programm 261 zur Verfügung. Diese Kredite sind insbesondere für den Umbau von Häusern in Effizienzhäusern vorgesehen.
Tilgungszuschüsse im Detail
- Effizienzhaus 85: Bei Erreichen dieses Standards erhält der Eigentümer einen Tilgungszuschuss von bis zu 6.000 Euro.
- Effizienzhaus 55: Bei Erreichen dieses Standards erhält der Eigentümer einen Tilgungszuschuss von bis zu 18.000 Euro.
- Effizienzhaus 40 (Erneuerbare-Energien-Klasse): Bei Erreichen dieses Standards erhält der Eigentüler einen Tilgungszuschuss von bis zu 37.500 Euro.
Diese Tilgungszuschüsse sind abhängig vom Energieverbrauch des Hauses nach Sanierung und tragen dazu bei, die Kosten der Maßnahmen zu reduzieren.
Kombination mit BAFA-Zuschüssen
Es ist möglich, einen KfW-Kredit mit einem BAFA-Zuschuss zu kombinieren. Dies ermöglicht es, die Finanzierung der Maßnahmen durch mehrere Quellen zu sichern. Zudem können zusätzliche Boni durch den iSFP oder durch den Geschwindigkeitsbonus genutzt werden.
Förderung von Heizungsoptimierung und -austausch
Obwohl die Förderung von Heizungsmaßnahmen künftig über die KfW erfolgt, bleibt die Optimierung und der Austausch von Heizsystemen weiterhin im Fokus der Bundesregierung. Insbesondere werden Heizsysteme, die auf erneuerbaren Energien basieren, unterstützt.
Förderfähige Heizsysteme
Folgende Heizsysteme sind in der BAFA-Förderung 2024 förderfähig:
- Wärmepumpen: Wärmepumpen nutzen die Umweltenergie, um Heizwärme zu erzeugen. Sie sind besonders effizient und tragen dazu bei, den Energieverbrauch zu reduzieren.
- Solarthermie-Anlagen: Solarthermie nutzt die Energie der Sonne, um Wasser zu erwärmen. Dies ist eine umweltfreundliche Alternative zu fossilen Heizsystemen.
- Pelletheizungen: Pelletheizungen nutzen Holzpellets als Brennstoff. Sie sind besonders umweltfreundlich, solange die Pellets aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.
- Hybridheizungen: Hybridheizungen kombinieren erneuerbare Energien mit fossilen Brennstoffen. Sie sind in der Förderung nur dann förderfähig, wenn der Anteil erneuerbarer Energien einen bestimmten Schwellenwert überschreitet.
Ausschluss von Gas-, Öl- und Kohleheizungen
Gas-, Öl- und Kohleheizungen sind künftig von der Förderung ausgeschlossen. Dies entspricht den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das ab 2026 den Einbau von Ölheizungen verbietet und den Austausch bestehender Anlagen vorsieht.
Anforderungen an Biomasseheizungen
Für Biomasseheizungen, insbesondere Pelletheizungen, gelten strengere Anforderungen. So muss der Feinstaubausstoß beispielsweise unter 2,5 mg/m³ liegen, um förderfähig zu sein. Dies sorgt für eine bessere Luftqualität und minimiert die negativen Auswirkungen auf die Umwelt.
Fördersätze für Heizsysteme
Heizsysteme, die auf erneuerbaren Energien basieren, sind ab 2024 mit einem Zuschuss zwischen 30 % und 75 % förderfähig. Der genaue Fördersatz hängt von der Art der Anlage, der Geschwindigkeit der Umsetzung und dem Einkommen des Eigentümers ab.
Kombination von BAFA-Zuschüssen und Krediten
Um die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen zu erleichtern, ist es möglich, BAFA-Zuschüsse mit Krediten zu kombinieren. Dies ermöglicht es, die Investitionskosten über mehrere Quellen zu finanzieren.
Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen
Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen sind insbesondere für Komplettsanierungen vorgesehen. Diese Kredite werden über das KfW-Programm 261 angeboten und ermöglichen es, die Kosten der Maßnahmen über einen längeren Zeitraum zu strecken.
Kombination mit BAFA-Zuschüssen
BAFA-Zuschüsse können mit Krediten kombiniert werden, um die Finanzierung der Maßnahmen zu optimieren. Zudem können zusätzliche Boni durch den iSFP oder durch den Geschwindigkeitsbonus genutzt werden, um die Finanzierung weiter zu verbessern.
Kombination mit Eigenleistungen
Seit 2023 sind auch Eigenleistungen im Zuge einer energetischen Sanierung wieder förderfähig. Dies gilt sowohl für die Materialkosten als auch für die Ausführung der Maßnahmen. Allerdings muss die fachgerechte Ausführung durch einen Energieeffizienz-Experten bestätigt werden.
Vorteile der BAFA-Förderung 2024
Die BAFA-Förderung 2024 bietet zahlreiche Vorteile für Hausbesitzer, Bauherren und Energieberater:
Kostensenkung durch Zuschüsse
Durch die Zuschüsse des BAFA können die Kosten für Sanierungsmaßnahmen deutlich reduziert werden. Dies macht energetische Sanierungen für viele Haushalte finanziell attraktiver und ermöglicht es, den Energieverbrauch zu senken.
Unterstützung durch Energieeffizienz-Experten
Die Einbindung von Energieeffizienz-Experten sorgt dafür, dass die Maßnahmen fachgerecht ausgeführt werden. Dies erhöht die Effizienz der Sanierungsmaßnahmen und stellt sicher, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Erhöhung des Immobilienwerts
Energetische Sanierungen tragen dazu bei, den Wert der Immobilie zu steigern. Modernisierte Gebäude sind attraktiver auf dem Markt und können schneller verkauft werden.
Senkung der Heizkosten
Durch die Reduzierung des Energieverbrauchs sinken die Heizkosten. Dies führt zu einer langfristigen Einsparung und macht die Immobilie wirtschaftlich attraktiver.
Umweltfreundlichkeit
Energetische Sanierungen tragen dazu bei, Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dies unterstützt die Klimaziele der Bundesregierung und macht die Immobilie umweltfreundlicher.
Fazit
Die BAFA-Förderung 2024 bietet zahlreiche Möglichkeiten für energetische Sanierungen. Durch die Reform der BEG 2024 sind neue Regelungen für die Beantragung von Fördermitteln eingeführt worden, die sowohl für Einzelmassnahmen als auch für Komplettsanierungen gelten. Die Förderung durch das BAFA ist auf Einzelmassnahmen beschränkt, wobei Kombinationen mit Krediten der KfW möglich sind. Zudem sind zusätzliche Boni für Haushalte mit niedrigem Einkommen oder schneller Umsetzung der Maßnahmen verfügbar. Die Einbindung von Energieeffizienz-Experten ist wichtig, um die fachgerechte Ausführung der Maßnahmen zu gewährleisten. Mit der BAFA-Förderung 2024 ist es möglich, die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern, die Heizkosten zu senken und den Umweltverbrauch zu reduzieren.