Baukindergeld 2018: Keine Förderung für Sanierungsmaßnahmen – Was ist möglich?

Einführung

Das Baukindergeld, eingeführt im Jahr 2018, war ein staatliches Förderprogramm der KfW-Bank, das Familien mit Kindern und Alleinerziehende bei der Schaffung von Wohneigentum unterstützte. Es bestand aus einem jährlichen Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind, der für maximal 10 Jahre gezahlt wurde. Ziel war es, mehr Familien dazu zu bewegen, in Immobilien zu investieren, um so den Mietwohnungsbestand zu entlasten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Die Beantragung des Baukindergeldes war vom 18. September 2018 bis 31. März 2021 möglich, wobei der Förderzeitraum bis 31. Dezember 2022 andauerte. Allerdings ist es wichtig zu wissen: Das Baukindergeld stand ausschließlich für den Erwerb oder den Neubau von Wohneigentum zur Verfügung, nicht jedoch für Sanierungsmaßnahmen. Das bedeutet, dass auch bei einer Sanierung einer geerbten oder bestehenden Immobilie keine Zuschüsse aus dem Programm gewährt wurden.

In diesem Artikel wird detailliert dargestellt, welche Voraussetzungen für das Baukindergeld bestanden, welche Immobilien gefördert wurden und warum Sanierungsmaßnahmen nicht in das Programm einbezogen wurden. Zudem werden die Antragstellung, Fristen und Dokumente, die erforderlich waren, sowie Einkommensgrenzen und Erfolgsbedingungen erläutert.


Was war das Baukindergeld?

Das Baukindergeld ist eine staatliche, nicht rückzahlbare Förderung, die Familien und Alleinerziehende mit Kindern ermöglichte, Wohneigentum zu erwerben oder selbst zu bauen. Es wurde als jährlicher Zuschuss für maximal 10 Jahre gezahlt und ersetze die abgeschaffte Eigenheimzulage. Der Zuschuss betrug 1.200 Euro pro Kind, unabhängig von der Größe der Immobilie.

Die Förderung war explizit darauf ausgerichtet, Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen zu unterstützen. Die Regierung wollte durch diese Maßnahme die Nachfrage nach Mietwohnungen reduzieren und mehr bezahlbaren Wohnraum bereitstellen.


Für welche Projekte war das Baukindergeld verfügbar?

Die Förderung stand ausschließlich für den Erwerb oder den Neubau von Wohneigentum zur Verfügung. Es gab keine Zulagen für Sanierungsmaßnahmen. Dies ist aus mehreren Quellen eindeutig hervorgegangen.

Keine Förderung für Sanierungsmaßnahmen

Ein Experte für Sanierungsfragen betonte klar, dass das Baukindergeld weder für übertragene Immobilien noch für Sanierungsmaßnahmen gewährt wurde (Quelle [1]). Dies war auch in der allgemeinen Informationskampagne der KfW-Bank eindeutig kommuniziert. Sanierungen, unabhängig davon, ob sie umfassend oder klein angelegt waren, fielen nicht unter den Förderrahmen des Baukindergeldes.

Einige Beispiele für nicht geförderte Sanierungsmaßnahmen sind: - Modernisierung von Heizungsanlagen - Dämmarbeiten - Umbau von Räumen - Renovierung von Bädern und Küchen - Energieeffiziente Sanierungen

Diese Maßnahmen können unter anderen staatlichen Förderprogrammen wie der KfW-Effizienzhausförderung oder der Förderung zur Dämmung von Fassaden und Dächern beantragt werden, nicht jedoch über das Baukindergeld.


Welche Voraussetzungen mussten erfüllt werden?

Um Anspruch auf das Baukindergeld zu haben, mussten klare Voraussetzungen erfüllt werden. Diese betrafen Einkommensgrenzen, den Zeitpunkt des Kaufs oder Baubeginns, sowie die Nutzung der Immobilie. Im Folgenden werden die wichtigsten Kriterien im Detail erläutert.

1. Wohnimmobilie in Deutschland

Die Immobilie, die gefördert werden konnte, musste sich in Deutschland befinden. Es gab keine Ausnahmen für Immobilien im EU-Ausland oder im Ausland. Zudem durfte die Immobilie nicht bereits vorher im Besitz des Antragstellers oder seines Partners gewesen sein. Ein Nießbrauchrecht oder eine Erbschaft verhinderte den Erhalt des Zuschusses (Quelle [5]).

2. Erster Erwerb von Wohneigentum

Ein entscheidender Aspekt war, dass die Immobilie erstmals erworben oder neu gebaut werden musste. Es gab keine Förderung für die Sanierung oder Erweiterung bestehender Immobilien.

3. Minderjähriges Kind im Haushalt

Es musste mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt leben, für das Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag gewährt wurde. Der Antrag war erst dann möglich, wenn das Kind unter 18 Jahre alt war (Quelle [4]).

4. Einkommensgrenzen

Die Einkommensgrenzen waren ein weiterer entscheidender Faktor. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen durfte maximal 90.000 Euro pro Jahr betragen, wobei für jedes weitere Kind ein Freibetrag von 15.000 Euro hinzugezogen wurde. Relevant war das Durchschnittseinkommen der beiden Jahre vor der Antragstellung (Quelle [4]).

Beispiel: - Ein Ehepaar mit einem Kind darf ein Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro haben. - Ein Ehepaar mit zwei Kindern darf ein Haushaltseinkommen von 105.000 Euro (90.000 + 15.000) haben. - Ein Ehepaar mit drei Kindern darf ein Haushaltseinkommen von 120.000 Euro (90.000 + 30.000) haben.

5. Nutzung der Immobilie

Die Immobilie musste selbst genutzt werden, d.h. als Hauptwohnsitz. Ein Nießbrauchrecht oder die Vermietung von Räumen verhinderte den Erhalt des Baukindergeldes.


Fristen und Antragstellung

Die Beantragung des Baukindergeldes war ausschließlich online über das Portal der KfW-Bank möglich. Der Antrag konnte ab dem 18. September 2018 gestellt werden. Die Beantragung war bis zum 31. März 2021 möglich, und der Förderzeitraum endete am 31. Dezember 2022 (Quelle [6]).

Wichtige Fristen:

  • Unterschrift des Kauf- oder Baugenehmigungsurkundes: bis zum 31. Dezember 2020
  • Einzug in die Immobilie: bis zum 31. März 2021
  • Antragstellung: bis 31. März 2021
  • Ende der Förderung: 31. Dezember 2022

Erforderliche Dokumente:

  • Kaufvertrag oder Baugenehmigung (unterschrieben zwischen 1.1.2018 und 31.12.2020)
  • Darlehensvertrag
  • Letzte beiden Einkommenssteuerbescheide
  • Nachweis des Kindergeldbezuges
  • Meldebestätigung

Wichtige Hinweise:

  • Der Antrag wurde nach Einzug in die Immobilie gestellt.
  • Der Zuschuss wurde rückwirkend ab dem 1. Januar gezahlt.
  • Der Zuschuss war nicht rückzahlbar.
  • Die Mittel waren begrenzt, und der Zuschuss wurde nur so lange gewährt, wie Mittel vorhanden waren (Quelle [4]).

Fazit

Das Baukindergeld 2018 war ein wichtiges staatliches Programm, das Familien mit Kindern und Alleinerziehende bei der Schaffung von Wohneigentum finanziell unterstützte. Es stand jedoch ausschließlich für den Erwerb oder Neubau von Wohneigentum zur Verfügung, nicht jedoch für Sanierungsmaßnahmen. Das bedeutete, dass auch umfassende Renovierungsarbeiten oder die Modernisierung bestehender Immobilien nicht gefördert wurden.

Für Sanierungsprojekte standen andere staatliche Programme zur Verfügung, wie beispielsweise die KfW-Effizienzhausförderung oder die Förderung zur Dämmung von Fassaden und Dächern. Wer sich für Sanierungen interessierte, musste sich daher anderweitig informieren und die entsprechenden Förderungen beantragen.

Für Familien, die sich im Zeitraum 2018 bis 2021 für den Erwerb oder den Neubau einer Immobilie entschieden haben, war das Baukindergeld eine wertvolle Unterstützung. Es ermöglichte es, einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für bis zu zehn Jahre zu erhalten, wodurch die Finanzierung eines Eigenheims deutlich vereinfacht wurde.


Quellen

  1. Expertenrat Baukindergeld bei Sanierung
  2. Baukindergeld 2018 von TGI Finanzpartner
  3. Baukindergeld – alle Fakten und Voraussetzungen
  4. Das Baukindergeld ist da – Voraussetzungen und Antragstellung
  5. Baukindergeld von Finanztip
  6. Baukindergeld von Haus.de

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