Förderprogramme und Zuschüsse für die Sanierung kirchlicher Baudenkmäler in Bayern

Kirchengebäude sind nicht nur Orte der Andacht und spirituellen Begegnung, sondern auch bedeutende kulturelle und architektonische Zeugnisse der Vergangenheit. Ihre Erhaltung und Sanierung sind jedoch oft mit erheblichen finanziellen Mitteln verbunden. In Bayern existieren zahlreiche staatliche und stiftungsgeförderte Programme, die kirchliche Baudenkmäler unterstützen, um sie für zukünftige Generationen zu bewahren. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die für die Sanierung kirchlicher Baudenkmäler in Bayern verfügbaren Fördermittel, ihre Voraussetzungen, Beantragungswege und praktische Anwendung.


Einführung: Die Bedeutung von kirchlichen Baudenkmälern und deren Sanierung

Kirchengebäude sind in vielen bayerischen Gemeinden nicht nur architektonische Meisterwerke, sondern auch Identitäts- und Kulturträger. Sie prägen das Dorf- und Stadtbild und dienen oft als Mittelpunkt des kirchlichen und gesellschaftlichen Lebens. Aufgrund ihrer Alter und baulichen Besonderheiten erfordern sie jedoch häufig umfangreiche Sanierungen, die ohne finanzielle Unterstützung schwer zu stemmen wären.

Die Sanierung kirchlicher Baudenkmäler ist nicht nur eine Herausforderung für die kirchlichen Gemeinden, sondern auch für die bayerische Kultur- und Denkmalschutzpolitik. Der Freistaat Bayern, aber auch zahlreiche Stiftungen, bieten daher Förderprogramme an, um die Erhaltung solcher Kulturgüter zu sichern. Diese Programme decken sowohl die rein baulichen Maßnahmen, wie Dachsanierungen oder Fassadenerneuerungen, als auch energetische Modernisierungen ab.


Öffentliche Förderprogramme für kirchliche Baudenkmäler in Bayern

1. Förderung durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege bietet Zuschüsse für die Sicherung, Erhalt und Restaurierung von Baudenkmälern, sofern sie nicht in staatlichem Besitz sind. Privatpersonen, Kommunen und Kirchengemeinden können sich um diese Unterstützung bewerben.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht jedoch nicht; die Entscheidung erfolgt nach dem Ermessen der zuständigen Behörde. Die Zuschüsse sind in der Regel auf Maßnahmen begrenzt, die aufgrund des Denkmalschutzrechts besondere Mehraufwendungen erfordern. Diese Mehraufwendungen müssen bestimmte Schwellen übertreten, um förderfähig zu sein:

  • Für Kommunen liegt die Schelle bei 10.000 Euro.
  • Für Privatpersonen liegt sie bei 5.000 Euro.

Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Baumaßnahme darf noch nicht begonnen haben.
  • Alle erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen (z. B. Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche Erlaubnis) müssen vorliegen.
  • Die Maßnahme muss mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt sein.
  • Der Antrag kann nur über die Untere Denkmalschutzbehörde gestellt werden.

Vor der Beantragung ist es ratsam, sich von den Fachleuten des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege beraten zu lassen. Ein kostenloses Beratungsgespräch kann vereinbart werden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

2. Zuschussverfahren in zwei Stufen

Das Zuschussverfahren für kirchliche Baudenkmäler ist zweistufig angelegt:

Stufe 1: Kontakt zur Unteren Denkmalschutzbehörde (UDB)
Die UDB gehört in der Regel zur Verwaltung des Landkreises oder der Stadt, in der sich das Baudenkmal befindet. Hier wird die geplante Maßnahme besprochen, und die UDB nimmt in der Regel das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in die Beratung ein.

Stufe 2: Antrag auf Förderung
Der Zuschussantrag kann nur über die UDB gestellt werden. Es ist wichtig, dass die denkmalrechtliche Erlaubnis/Baugenehmigung und der Finanzierungsplan weitgehend gesichert sind. Formulare oder Anträge sollten nicht direkt an das Landesamt gesendet werden.

Um einen Online-Antrag zu stellen, sind zwei Voraussetzungen erforderlich:

  • Ein BayernID-Konto, das beispielsweise über ELSTER oder den Online-Ausweis beantragt werden kann.
  • Die zuständige UDB muss das Online-Antragverfahren anbieten.

Ein detaillierter Leitfaden für die Beantragung ist online verfügbar.


Kirchensanierung an der Schlosskirche Bayreuth: Ein Praxisbeispiel

Die Sanierung der Schlosskirche Bayreuth ist ein herausragendes Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen kirchlichen und staatlichen Institutionen. Die Gesamtkosten der Sanierung belaufen sich auf über 2.500.000 Euro. Die Finanzierung erfolgte durch mehrere Quellen:

  • Der Freistaat Bayern übernimmt einen Anteil von 495.000 Euro.
  • Das Erzbistum Bamberg stellt einen Zuschuss von 1.250.000 Euro bereit.
  • Die Kirchengemeinde tragen einen Eigenanteil von über 800.000 Euro, der durch Rücklagen, Darlehen und Spenden gedeckt wird.

Dieses Modell zeigt, wie staatliche und kirchliche Fördermittel gemeinsam eingesetzt werden können, um die Sanierung historischer Kirchen zu ermöglichen. Es ist ein gutes Beispiel für die Vorteile einer koordinierten Finanzierungsstrategie, die staatliche Unterstützung, kirchliche Zuschüsse und Gemeindeeigenmittel kombiniert.


Stiftungen und ihre Rolle in der Kirchensanierung

Neben staatlichen Förderprogrammen bieten auch kirchliche und private Stiftungen finanzielle Unterstützung für die Sanierung kirchlicher Baudenkmäler. Eine der prominentesten Stiftungen in diesem Bereich ist die Stiftung KiBa der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie fördert seit mehr als zwanzig Jahren Maßnahmen an evangelischen Kirchen im gesamten Bundesgebiet.

Die Stiftung KiBa fördert beispielsweise Arbeiten an Dächern, Dach- und Glockenstühlen, Außenwänden und Gewölben. Ebenso werden Maßnahmen gefördert, die den Innenraum einer Kirche wieder nutzbar machen. In besonders begründeten Fällen kann auch die Sicherung bedeutender Ausstellungsstücke oder Wandmalereien gefördert werden.

Die Förderung erfolgt in der Regel ergänzend zu staatlicher Denkmalförderung. Die Stiftung KiBa ist seit 2020 in einem zweijährigen Förderzyklus unterwegs. Der Antragzeitraum beginnt in der Regel ab Mitte Januar, mit einem Einsendeschluss am 30. Juni.

Ein weiterer bedeutender Fördergeber ist die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die bundesweit Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung kirchlicher Baudenkmäler unterstützt. Auf deren Webseite sind Förderleitlinien, Informationen über bereits geförderte Projekte und Hinweise zu den Antragsfristen zu finden.


Lokale und regionale Stiftungen

Neben den überregionalen Stiftungen gibt es auch lokale und regionale Fördergeber, die kirchliche Baudenkmäler unterstützen. Dazu zählen unter anderem die Sparkassenstiftungen, die oft regionale Projekte fördern. Für kirchliche Gemeinden ist es daher wichtig, auch diese lokalen Optionen zu prüfen.

Weitere Rechercheoptionen bieten der Bundesverband deutscher Stiftungen und die Sparkassenstiftungen. Diese Institutionen listen Stiftungen nach Förderzweck, Region und Projektthemen, sodass kirchliche Gemeinden gezielt nach passenden Fördergebern suchen können.

Ein Beispiel für die Unterstützung durch eine regionale Stiftung ist die Bayerische Landesstiftung, die unter anderem die Sanierung der Pfarrkirche St. Clemens in Herbertshofen mit 35.500 Euro unterstützt hat. Der Landtagsabgeordnete Manuel Knoll betont, wie wichtig solche Förderungen für kleine Kirchengemeinden sind, die sich ansonsten nicht die hohen Sanierungskosten leisten könnten.


Energetische Sanierungen und klimafreundliche Förderprogramme

Neben der reinen baulichen Sanierung wird in Bayern auch eine Förderung von energetischen Maßnahmen an kirchlichen Baudenkmälern ermöglicht. Das Bayerische Holzbauförderprogramm (BayFHolz) fördert beispielsweise den Neubau, die Erweiterung oder Aufstockung von Gebäuden in Holzbauweise. Ziel ist es, CO2-Emissionen zu reduzieren und Kohlenstoff über einen langfristigen Zeitraum zu binden.

Auch das Sonderprogramm Schwimmbadförderung kann in einigen Fällen für kirchliche Gebäude genutzt werden, insbesondere wenn diese für Schulschwimmen oder Schwimmkurse genutzt werden.


Fazit

Die Sanierung kirchlicher Baudenkmäler in Bayern ist ein komplexes, aber notwendiges Unterfangen, um diese Kulturgüter für zukünftige Generationen zu erhalten. Zahlreiche staatliche und stiftungsgeförderte Programme bieten kirchlichen Gemeinden finanzielle Unterstützung, um die hohen Kosten einer Sanierung zu tragen. Diese Programme reichen von Zuschüssen des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege über kirchliche Stiftungen wie KiBa bis hin zu regionalen Fördergebern.

Es ist entscheidend, dass kirchliche Gemeinden frühzeitig Kontakt mit den zuständigen Behörden und Stiftungen aufnehmen, um von diesen Unterstützungen zu profitieren. Die Beantragung von Fördermitteln ist ein mehrstufiger Prozess, der gut vorbereitet sein muss, um erfolgreich zu sein.

Mit der richtigen Planung, der Zusammenarbeit mit staatlichen und kirchlichen Institutionen sowie der Unterstützung durch Stiftungen kann die Sanierung kirchlicher Baudenkmäler in Bayern realisiert werden – nicht nur als bauliche Herausforderung, sondern als Ausdruck der kulturellen und geistlichen Identität vieler Gemeinden.


Quellen

  1. Schlosskirche Bayreuth – Gesamtfinanzierung
  2. Bayerische Landesstiftung unterstützt Sanierung der Kirche St. Clemens in Herbertshofen
  3. Förderung von Baudenkmälern durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege
  4. Förderprogramme für kirchliche Projekte durch Stiftungen
  5. Förderprogramme im Bereich Gebäude und Energie in Bayern
  6. Stiftung KiBa – Kirchen instand setzen und erhalten
  7. Förderungen für Kirchengebäude – Zuschüsse für Erhalt und Restaurierung

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