Einführung
Die Sanierung kommunaler Schwimmbäder in Bayern ist aktuell ein zentrales Thema in der politischen und kommunalen Debatte. Laut den letzten Berichten ist jedes zweite öffentliche Schwimmbad in Bayern sanierungsbedürftig oder dringend sanierungsbedürftig. Dieser Sanierungsstau betrifft sowohl die Bausubstanz als auch technische Anlagen und hat erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit, Attraktivität und Nutzbarkeit der Bäder. Die finanzielle Lage vieler Kommunen erschwert die Durchführung notwendiger Sanierungen, da der Kostendeckungsgrad bei Frei- und Hallenbädern lediglich bei rund 30 Prozent liegt. Um diese Herausforderung zu bewältigen, hat der Freistaat Bayern ein Sonderprogramm für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder (SPSF) ins Leben gerufen. Dieses Programm unterstützt die bayerischen Kommunen bei der Erhaltung der Schwimmbäder als Voraussetzung für den Erwerb der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. Dennoch wird die Zukunft der Förderung kontrovers diskutiert, da das aktuelle Programm am Jahresende ausläuft und die politischen Parteien sich in ihrer Bewertung der Nötigkeit einer Fort- oder Ausweitung der Mittel nicht einig sind.
Der Sanierungsstau in bayerischen Schwimmbädern
Aktuelle Situation
Laut einem Bericht des Freistaats Bayern ist ein beträchtlicher Teil der kommunalen Schwimmbäder in Bayern sanierungsbedürftig. Die Ursachen für diesen Zustand liegen in der altersbedingten Abnutzung der Bausubstanz sowie in der Veraltung der technischen Anlagen. Viele Bäder weisen Mängel auf, die sowohl auf bautechnischen Defiziten als auch auf ungenügender Wartung beruhen. In einigen Fällen sind die Bäder sogar so stark in die Jahre gekommen, dass eine umfassende Sanierung erforderlich ist, um sie wieder sicher und nutzbar zu machen.
Auswirkungen
Der Sanierungsstau hat nicht nur finanzielle, sondern auch soziale und gesundheitliche Auswirkungen. Schwimmbäder sind wichtige Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche das Schwimmen erlernen. Sie dienen zudem als Orte der sportlichen Betätigung, der sozialen Begegnung und der Entspannung. Die Schließung oder der Verlust der Funktion solcher Bäder würde die Schwimmfähigkeit der Bevölkerung in Frage stellen und den gesellschaftlichen Nutzen dieser Einrichtungen verringern. Zudem könnten die Kosten für eine spätere umfassende Sanierung nochmals steigen, wenn die Bäder nicht rechtzeitig instandgehalten werden.
Das Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)
Zweck und Ziele des Programms
Das Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF) wurde 2019 ins Leben gerufen und war ursprünglich bis 2024 geplant. Ziel des Programms ist es, die bayerischen Kommunen bei der Sanierung ihrer Schwimmbäder zu unterstützen. Besonders gefördert werden Bäder, die nicht in anderen staatlichen Programmen förderfähig sind und in denen Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das bedeutet, dass die Kommunen zwar einen Antrag stellen können, aber keine Garantie für die Bewilligung haben.
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähig sind nur solche Bäder, die sich zum Schwimmen eignen und eine Wassertiefe von mehr als 60 cm aufweisen. Zudem werden die dem Badebetrieb zugeordneten Bereiche wie Umkleiden, Duschbereiche, WC-Anlagen und Technikbereiche unterstützt. Nicht förderfähig sind hingegen Sauna- und Gastronomiebereiche, Rutschenanlagen, Sprungtürme, reine Sprungbecken, Wellenbecken, Planschbecken sowie Grunderwerbe. Diese Einschränkung ist darauf zurückzuführen, dass das SPSF ausschließlich auf den Erhalt der Schwimmbäder als Orte der Schwimmausbildung und der gesundheitlichen Förderung fokussiert ist.
Förderungsvoraussetzungen
Um an dem SPSF teilnehmen zu können, müssen die Kommunen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem, dass die zu fördernden Bäder in kommunaler Hand liegen und nicht bereits in anderen staatlichen Programmen gefördert werden. Kommunale Zweckverbände und Zweckverbandsmitglieder, die sich an der Finanzierung der Maßnahme beteiligen, können ebenfalls förderfähig sein. Kommunale Unternehmen oder Vereine, die ein Bad betreiben, können unter bestimmten Voraussetzungen über die zuständige Kommune eine Förderung beantragen.
Finanzielle Unterstützung
Die Höhe der Förderung ist an die förderfähigen Ausgaben gebunden, die für die Maßnahmen erforderlich sind. Die förderfähigen Ausgaben sind auf 16.890 Euro brutto je m² Wasserfläche der förderfähigen Becken gedeckelt, mit einem Höchstbetrag von 8.446.000 Euro brutto. Für Kommunen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, gelten entsprechend reduzierte Werte. Die Finanzierung erfolgt in mehreren Etappen und setzt voraus, dass der Baubeginn innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgt. Nach Abschluss der Maßnahme muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden.
Programmverlängerung und Budget
Im Jahr 2023 wurde beschlossen, die Laufzeit des SPSF bis Ende 2026 zu verlängern. Für 2025 ist ein Bewilligungsrahmen von 20 Millionen Euro vorgesehen. Der Freistaat plant zudem ein weiteres Förderprogramm für zwei Jahre mit einem Budget von 30 Millionen Euro für 2025. Die Mittelbereitstellung ist jedoch davon abhängig, wie der Haushalt konkret ausgestaltet wird. Diese Planung unterstreicht die langfristige Bedeutung der Sanierung der kommunalen Schwimmbäder für den Freistaat.
Politische Diskussionen und zukünftige Pläne
Kritik an der aktuell verfügbaren Förderung
Obwohl das SPSF bereits seit 2019 existiert, wird in der politischen Debatte immer wieder betont, dass die Mittel nicht ausreichen, um den Sanierungsstau zu bewältigen. Der Grünen-Abgeordnete Max Deisenhofer hat beispielsweise darauf hingewiesen, dass der Sanierungsstau in Bayern weit über zwei Milliarden Euro beträgt. Er fordert daher eine deutliche Erhöhung der Mittel, um den Erhalt der Schwimmbäder zu gewährleisten. Auch die SPD-Landtagsfraktion unterstützt diese Forderung. Sie betont, dass Schwimmbäder nicht nur für die Schwimmunterrichtung von Kindern, sondern auch für die allgemeine Gesundheitsförderung eine zentrale Rolle spielen.
Positionen der Regierungsparteien
In der Opposition steht der Regierung ein anderes Bild. Die CSU und die Freie Wähler, die die bayerische Landesregierung bilden, signalisieren eine Fortsetzung des SPSF, halten aber eine erhebliche Ausweitung der Mittel nicht für dringend erforderlich. Laut einem Sprecher des bayerischen Bauministeriums sollen für 2025 genauso viel Mittel bereitgestellt werden wie in diesem Jahr. Die Details des neuen Förderprogramms, das für zwei Jahre geplant ist, sind noch in der Ausarbeitung. Es bleibt abzuwarten, ob das Programm den hohen Erwartungen der Kritiker genügen wird.
Forderungen nach einer langfristigen Lösung
Die politischen Diskussionen zeigen, dass es nicht nur um die kurzfristige Finanzierung der Sanierung geht, sondern auch um die Entwicklung einer langfristigen Strategie für die Erhaltung und Entwicklung der kommunalen Schwimmbäder. Die Forderungen nach einer deutlichen Ausweitung der Mittel deuten auf die Erkenntnis hin, dass die aktuelle Förderung nicht ausreicht, um den Sanierungsstau zu bewältigen. Zudem ist zu beachten, dass die Erwartungen an die Einrichtungen sich im Zuge der demografischen Veränderungen und der steigenden Nachfrage nach Sport- und Gesundheitsangeboten weiterentwickeln. Eine langfristige Planung ist daher unerlässlich, um die Bäder auch in Zukunft für alle Bevölkerungsgruppen nutzbar zu halten.
Fazit
Die Sanierung der kommunalen Schwimmbäder in Bayern ist eine Herausforderung, die sowohl finanzielle als auch politische Prioritäten erfordert. Laut den vorliegenden Daten ist jedes zweite öffentliche Schwimmbad in Bayern sanierungsbedürftig. Der Sanierungsstau hat sich über zwei Milliarden Euro angelassen, was auf die Notwendigkeit einer intensiveren und langfristigeren Förderung hindeutet. Das Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF) hat sich als wichtiges Instrument erwiesen, um Kommunen bei der Sanierung ihrer Bäder zu unterstützen. Allerdings wird in der politischen Debatte immer wieder betont, dass die Mittel nicht ausreichen, um den Sanierungsstau zu bewältigen. Zwar signalisieren die Regierungsparteien eine Fortsetzung des Programms, doch eine erhebliche Ausweitung der Mittel wird von der Opposition gefordert. Zudem wird geplant, ein weiteres Förderprogramm für zwei Jahre ins Leben zu rufen, das im Jahr 2025 starten soll. Ob dieses Programm den hohen Erwartungen genügen wird, bleibt abzuwarten. In jedem Fall ist es wichtig, dass die Erhaltung der kommunalen Schwimmbäder als zentrale Voraussetzung für die Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen weiterhin Priorität hat. Nur so können die Bäder auch in Zukunft ihre sozialen, gesundheitlichen und sportlichen Funktionen erfüllen.
Quellen
- Schwimmbäder in Bayern: Förderprogramm endet, politische Debatte entflammt
- Sonderprogramm Schwimmbadförderung
- Richtlinien für das Sonderförderprogramm zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder in Bayern (SPSF)
- Änderung der Richtlinien für das Sonderförderprogramm zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder in Bayern (SPSF)
- Bekanntmachung der Änderung der Richtlinien für das Sonderförderprogramm zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder in Bayern (SPSF)
- Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)
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