Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat sich seit 2021 als zentrales Instrument der deutschen Energiepolitik etabliert. Sie vereint und ersetzt die bisherigen Förderprogramme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Ziel der Förderung ist es, den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren, den CO₂-Fußabdruck zu verringern und den Zugang zu staatlichen Fördermitteln für Eigentümer und Bauherren zu vereinfachen. Besonders für die Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden bietet die BEG seit 2021 neue Regelungen, Anreize und Strukturen, die den Weg für effiziente und nachhaltige Gebäudebau- und Sanierungsmaßnahmen ebnet.
Im Folgenden wird ein detaillierter Überblick über die BEG-Förderung 2021 im Kontext der Sanierung gegeben, einschließlich der neuen Effizienzhaus-Klassen, der Finanzierungsmodelle (Zuschüsse und Kredite), der förderfähigen Maßnahmen und der strukturellen Änderungen des Programms. Zudem werden die rechtlichen Grundlagen, der Antragsteilungsprozess und relevante Änderungen im Vergleich zu früheren Programmen behandelt.
Was ist die BEG Förderung?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist eine gesetzliche Fördermaßnahme, die seit 2021 staatliche Unterstützung für energieeffiziente Neubauten und Sanierungsmaßnahmen bietet. Sie wurde eingeführt, um bestehende Förderprogramme der KfW und des BAFA zu vereinheitlichen und zu vereinfachen.
Die BEG ersetzt Programme wie das Marktanreizprogramm (MAPEG) des BAFA und das CO₂-Gebäudesanierungsprogramm der KfW. Mit der Einführung der BEG war es möglich, Anträge für Fördermittel zukünftig einheitlich zu stellen, wodurch der bürokratische Aufwand für Bauherren und Sanierer erheblich reduziert werden sollte.
Die BEG ist rechtlich geregelt im Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 01.11.2020 in Kraft trat. Dieses Gesetz legt die Anforderungen an energieeffiziente Gebäude fest und bildet die Grundlage für die BEG-Förderung.
Wesentliche Änderungen ab 2021
Die BEG 2021 brachte eine komplexe Neustrukturierung der Förderprogramme mit sich. Statt der bisherigen zehn Förderlinien wurden diese auf drei Kategorien reduziert:
- BEG WG (Wohngebäude): Förderung für die ganzheitliche Sanierung und den Neubau von Effizienzhäusern im Wohnbereich.
- BEG NWG (Nichtwohngebäude): Förderung für die Sanierung und den Neubau von Effizienzhäusern im Nichtwohngebäudebereich.
- BEG EM (Einzelmaßnahmen): Förderung für Einzelmaßnahmen im Wohn- und Nichtwohnbereich (z. B. Heizungstausch, Dämmung, digitale Systeme).
Diese Struktur ermöglicht es, Fördermaßnahmen klarer zu definieren und für Antragsteller einfacher zugänglich zu machen. Zudem wurden Zuschüsse und Kredite in einheitlichen Programmen gebündelt, wodurch der Antragsteilungsprozess vereinfacht wird.
Seit 2021 ist die BEG als Kredit- und Zuschussvariante verfügbar. Zuschüsse werden über das BAFA beantragt, während Kredite mit Tilgungszuschüssen über die KfW vergeben werden. Ein besonderes Merkmal der BEG ist, dass ein einziger Antrag ausreicht, um sowohl Zuschüsse als auch Kredite zu erhalten, sofern die Maßnahmen in die Kategorien WG, NWG oder EM fallen.
Neue Effizienzhaus-Klassen ab 2021: EE und NH
Mit der BEG 2021 wurden zwei neue Klassen für energieeffiziente Gebäude eingeführt: Effizienzhaus EE (Erneuerbare Energien) und Effizienzhaus NH (Nachhaltigkeit). Diese Klassen sind Bestandteil der BEG-Förderung und bieten zusätzliche Anreize für Bauherren und Sanierer, die besonders umweltfreundliche und energieeffiziente Lösungen umsetzen.
Effizienzhaus EE (Erneuerbare Energien): Ein Gebäude gilt als Effizienzhaus EE, wenn es zu mindestens 60 % mit erneuerbaren Energien beheizt wird. Dies kann z. B. durch den Einbau einer Photovoltaik-Anlage, einer Wärmepumpe oder eines Holzheizkessens erreicht werden.
Effizienzhaus NH (Nachhaltigkeit): Ein Gebäude gilt als Effizienzhaus NH, wenn es überdurchschnittlich nachhaltig errichtet oder saniert wird. Dies kann durch den Einsatz nachhaltiger Baustoffe, der Einhaltung von FSC-Zertifizierungen oder der Optimierung des Energieverbrauchs durch intelligente Steuerungssysteme erreicht werden.
Bauherren und Sanierer, die diese Kriterien erfüllen, erhalten Bonuses in Höhe von 2,5 % im Neubau und 5 % in der Sanierung. Diese Boni können in Kombination mit der regulären Förderung genutzt werden und bieten somit zusätzliche finanzielle Vorteile.
BEG EM: Förderung von Einzelmaßnahmen bei der Sanierung
Die Kategorie BEG EM ist auf Einzelmaßnahmen fokussiert und besonders relevant für Eigentümer, die gezielt einzelne Sanierungsarbeiten durchführen möchten. Die förderfähigen Maßnahmen umfassen:
- Heizungstausch und Modernisierung
- Dämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke
- Tausch von Fenstern und Türen
- Einbau von Sonnenschutzsystemen
- Digitalisierung von Heizungs- und Lüftungssystemen
- Errichtung, Umbau oder Erweiterung von Wärmenetzen (mindestens 25 % erneuerbare Energien)
Ein besonderes Augenmerk der BEG EM liegt auf der Klimaneutralität und CO₂-Einsparung. So ist die Sanierung mit Ölheizungen nicht mehr förderfähig. Stattdessen werden Heizsysteme auf erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Holzheizkessel bevorzugt. Dies ist auch ein Resultat der gesetzlichen Zielsetzung, den deutschen CO₂-Fußabdruck zu reduzieren.
Änderungen in der BEG EM ab 2024
Im Januar 2024 wurde die Förderrichtlinie der BEG EM novelliert. Eine der wichtigsten Änderungen ist die Erhöhung der förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Zuvor lag die Grenze bei 50.000 Euro. Zudem können Sanierer, die sich für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) entscheiden, von einer um 5 % höheren Förderung profitieren. Der iSFP ist ein Plan, der alle Sanierungsmaßnahmen eines Hauses in einer strategischen Abfolge zusammenfasst und somit die Energieeffizienz auf langfristige Weise steigert.
Außerdem ist die Förderung der Baubegleitung bis zu 50 % möglich. Dies beinhaltet die Kosten für Energieberatungen, Planung sowie die Begleitung durch Energieexperten. Die Kombination von Baubegleitung und Sanierungsmaßnahmen ist seit 2024 in einem Antrag möglich.
BEG WG und BEG NWG: Förderung für Neubau und Vollsanierung
Die Kategorien BEG WG (Wohngebäude) und BEG NWG (Nichtwohngebäude) richten sich an Bauherren und Sanierer, die umfassende Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden durchführen. Diese Förderung ist nur bei einer ganzheitlichen Sanierung oder Neubau erhältlich, nicht jedoch bei Einzelmaßnahmen.
Die Förderung ist besonders relevant für Eigentümer von Altbauten, die in die Effizienzhaus-Klassen (z. B. KfW 40, KfW 60, KfW 80) investieren. In diesen Fällen wird ein höherer Zuschuss als bei Einzelmaßnahmen gewährt.
Änderungen bei der Neubau-Förderung
Die Förderung für Neubauten der KfW 55-Stufe war bis zum 31.01.2022 noch möglich. Danach entfiel diese Förderung, da der Fokus auf Gebäude mit höherer Effizienz (z. B. KfW 40 oder KfW 60) gelegt wurde. Dies ist ein bewusstes Instrument der Bundesregierung, um Fördergelder dort einzusetzen, wo das Einsparpotenzial von CO₂ am höchsten ist.
Fördersätze und Tilgungszuschüsse
Die Fördersätze für BEG WG und BEG NWG hängen von der erreichten Effizienzklasse ab. Je energieeffizienter das Gebäude nach Sanierung oder Neubau ist, desto höher der Zuschuss. Zudem gibt es Tilgungszuschüsse, die die Rückzahlung von Krediten erleichtern und die finanzielle Belastung für Eigentümer reduzieren.
Strukturelle Umstellung und Umsetzung der BEG
Die Umsetzung der BEG erfolgte in zwei Schritten:
- 01.01.2021: Start der BEG EM (Zuschüsse für Einzelmaßnahmen).
- 01.02.2022: Start der BEG WG und BEG NWG (für Neubau und Sanierung).
Diese schrittweise Umstellung ermöglichte eine reibungslose Übergabe von den alten Förderprogrammen (KfW und BAFA) zur neuen BEG. Zudem wurde ein Zwischenstopp der BEG-Förderung notwendig, da die Nachfrage nach Fördermitteln nach der Bekanntgabe Ende 2021 so groß war, dass der Fördertopf bereits im Januar 2022 erschöpft war. Erst im Februar 2022 wurde die Förderung wieder aufgenommen, allerdings mit reduzierten Fördersätzen und einer Deckelung des Fördertopfes auf eine Milliarde Euro.
Antragsberechtigung und Antragsteilung
Für die BEG-Förderung 2021 sind alle Investoren antragberechtigt, sofern sie in den Kategorien WG, NWG oder EM geförderte Maßnahmen durchführen. Dazu gehören:
- Hauseigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Contractoren
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Kommunen
Antragsberechtigt sind zudem Stadtstaaten und deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben erfüllen.
Die Antragstellung erfolgt online über das BAFA-Portal. Für bestimmte Maßnahmen, z. B. den Heizungstausch, ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) erforderlich. Der EEE unterstützt bei der Planung, Begleitung und Nachweisführung der Sanierungsmaßnahmen und stellt sicher, dass die geförderten Maßnahmen die notwendigen Anforderungen erfüllen.
Fristen, Dauer und Pflichten nach der Förderung
Die BEG legt auch klare Fristen und Pflichten für die Nutzung der Fördermittel fest. So müssen geförderte Anlagen oder Gebäudehülle mindestens zehn Jahre zweckentsprechend genutzt werden. Nach Ablauf dieser Frist muss der Antragsteller eine Effizienzverbesserung nachweisen, um eine erneute Förderung zu erhalten.
Außerdem ist in der BEG-Förderung 2021 vorgesehen, dass CO₂-Einsparungen bei jedem geförderten Vorhaben erfasst und dokumentiert werden. Dies dient der Evaluierung der Programme und der Messung des Erfolgs der staatlichen Energiepolitik.
Zusammenfassung: Förderschwerpunkte und Vorteile der BEG 2021
Die BEG 2021 ist ein zentrales Instrument der staatlichen Energiepolitik in Deutschland und bietet zahlreiche Vorteile für Eigentümer, Sanierer und Bauherren:
- Einfacherer Antragsteilungsprozess durch einheitliche Zuschüsse und Kredite.
- Neue Effizienzhaus-Klassen (EE und NH) mit zusätzlichen Boni.
- Erhöhte förderfähige Kosten (bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit).
- Förderung der Baubegleitung bis zu 50 %.
- Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien und CO₂-Einsparung.
- Langfristige Nutzungspflicht der geförderten Maßnahmen (10 Jahre).
- Kombination von Baubegleitung und Sanierungsmaßnahmen in einem Antrag.
- Einbindung von Energieexperten für Planung und Nachweisführung.
Fazit
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2021 markiert einen Meilenstein in der Energiepolitik Deutschlands. Mit der Einführung der BEG wurden bestehende Förderprogramme vereinfacht, geförderte Maßnahmen klarer definiert und zusätzliche Anreize für energieeffiziente und klimafreundliche Lösungen geschaffen. Besonders für die Sanierung von Gebäuden bietet die BEG 2021 zahlreiche Vorteile, von der Finanzierung über Zuschüsse und Kredite bis hin zu der Einbindung von Experten und der Planung mit individuellen Sanierungsfahrplänen.
Die BEG-Förderung ist nicht nur ein Instrument zur Reduktion des Energieverbrauchs und CO₂-Ausstoßes, sondern auch ein wirtschaftlicher Anreiz für die Immobilienbranche und den Bauhandwerkersektor. Sie unterstützt Eigentümer dabei, ihre Immobilien nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten und gleichzeitig staatliche Fördermittel optimal zu nutzen.