Förderungen für den Fenstertausch bei der Sanierung in Baden-Württemberg

Die Sanierung von Immobilien in Baden-Württemberg und im gesamten Bundesgebiet spielt eine zentrale Rolle in der Klimaneutralitätspolitik. Ein wichtiger Schwerpunkt dabei ist die energetische Modernisierung der Gebäudehülle, insbesondere der Austausch von Fenstern. Altverglaste Fenster sind oft eine der größten Schwachstellen hinsichtlich Wärmedämmung und Energieeffizienz. Mit modernen Fenstern und staatlichen Fördermaßnahmen kann der Energieverbrauch erheblich reduziert und die Wohnqualität verbessert werden. Dieser Artikel erklärt, welche Förderungen für den Fenstertausch in Baden-Württemberg und im gesamt Bundesgebiet verfügbar sind, wie die Anträge korrekt gestellt werden und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Energetische Bedeutung des Fenstertauschs

Fenster sind ein zentraler Bestandteil der Gebäudehülle und haben einen direkten Einfluss auf die Energiebilanz eines Hauses. In älteren Immobilien, insbesondere solchen, die vor 1995 gebaut wurden, sind die Fenster oft ohne Wärmeschutzverglasung ausgestattet. Die daraus resultierenden Wärmeverluste führen nicht nur zu hohen Heizkosten, sondern auch zu unangenehmen Kältebrücken und Schimmelbildung an Wänden.

Moderne Fenster mit Dreifachverglasung und Edelgasfüllungen können den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) erheblich reduzieren. Bei Standardfenstern ist ein U-Wert von maximal 0,95 W/m²K erforderlich, um förderfähig zu sein. Dreifachverglaste Fenster erreichen oft Werte von 0,5 bis 0,9 W/m²K, was eine deutliche Verbesserung im Vergleich zu Zweifachverglasung (1,1 bis 1,5 W/m²K) darstellt.

Ein typisches Einfamilienhaus mit einer Fensterfläche von ca. 30 m² verliert durch alte Fenster im Jahr etwa 300 bis 1.200 Liter Heizöl an Energie. Der Austausch solcher Fenster gegen energieeffiziente Modelle reduziert diesen Verlust erheblich und amortisiert die Investition in etwa zehn bis 15 Jahren – oft noch schneller, wenn staatliche Förderungen genutzt werden.

Förderprogramme für den Fenstertausch

Die Bundesregierung und die Bundesländer bieten zahlreiche Förderprogramme an, um die Sanierung von Immobilien zu unterstützen. Im Folgenden sind die wichtigsten Programme und deren Details beschrieben:

1. BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert den Austausch von Fenstern im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die Förderung umfasst sowohl die Anschaffung als auch den Einbau der Fenster. Voraussetzung ist jedoch, dass die Sanierungsmaßnahme in einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) eingebunden ist.

  • Zuschusshöhe: Maximal 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Einbindung in den iSFP ist ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent möglich. Insgesamt können bis zu 20 Prozent der Kosten durch den BAFA gefördert werden.
  • Obergrenzen: Pro Jahr und Wohneinheit sind die förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro begrenzt. Bei Vorlage eines iSFP erhöht sich dieser Betrag auf 60.000 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt somit 12.000 Euro.
  • Einbindung eines Energieberaters: Ein Energie-Effizienz-Experten (EEE) ist für die Antragstellung und die Fachplanung erforderlich. Für die Kosten der Fachplanung und Baubegleitung gibt es ebenfalls einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent.
  • Antragstellung: Der Antrag muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahme beim BAFA gestellt werden. Dazu ist ein Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung erforderlich.

2. KfW-Ergänzungskredit

In Kombination mit der BAFA-Förderung kann der KfW-Ergänzungskredit genutzt werden, um weitere finanzielle Mittel für den Fenstertausch zu erhalten. Der Kredit eignet sich vor allem für Eigentümer, deren Einkommen den Grenzen der BAFA-Förderung entspricht.

  • Voraussetzungen: Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einem Zuwendungsbescheid des BAFA erhältlich. Er ist auf Eigentümer beschränkt, deren Haushaltsjahreseinkommen bis zu 90.000 Euro beträgt.
  • Höhe: Maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit sind für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben verfügbar.
  • Zinskonditionen: Der Kredit bietet besonders günstige Zinssätze und kann bis zu 15 Jahre lang laufen.

3. Steuerliche Förderung

Seit dem 1. Januar 2020 ist der Fenstertausch auch steuerlich förderfähig, sofern die Immobilie älter als zehn Jahre ist und von dem Eigentümer selbst bewohnt wird. Dies gilt sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für eine Komplettsanierung.

  • Förderung: Eigentümer können 20 Prozent der Kosten über drei Jahre verteilt von der Einkommenssteuer absetzen.
  • Voraussetzungen: Die Immobilie muss älter als zehn Jahre sein und von dem Eigentümer selbst genutzt werden.
  • Weitere Vorteile: Wer mehrere Sanierungsmaßnahmen durchführt, kann die Kosten aller dieser Maßnahmen steuerlich geltend machen.

4. Kommunale Förderprogramme

Neben den staatlichen Förderungen gibt es auch kommunale Zuschüsse, die den Fenstertausch finanziell unterstützen. Ein Beispiel ist die Sanierungsprämie in Tübingen, die mit einem pauschalen Zuschuss von 500 Euro für Sanierungsmaßnahmen ab 2.500 Euro (inkl. MwSt.) unterstützt.

  • Kombination mit anderen Förderungen: Eine Kombination mit anderen staatlichen oder kommunalen Förderungen ist möglich, sofern die Gesamtsumme der Förderung die Investitionskosten nicht übersteigt.
  • Weitere Beispiele: In Berlin und Hamburg gibt es spezielle Förderprogramme für Schallschutzfenster und Wärmeschutzfenster. In Berlin ist beispielsweise eine Zuzahlung von 400 Euro pro Quadratmeter Fensterfläche für Schallschutzfenster möglich, vorausgesetzt das Gebäude liegt an einer sehr lauten Straße oder einem Schienenweg.

5. Förderungen durch den KfW-Programm 261

Für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus gibt es das KfW-Programm 261 „Wohngebäude – Kredit“. Je energieeffizienter das Haus nach der Sanierung ist, desto höher ist die Förderung.

  • Voraussetzungen: Die Sanierung muss nach bestimmten Kriterien erfolgen, z. B. mit Einhaltung des KfW-Effizienzhausstandards.
  • Förderung der Fenster: Fenstertauschmaßnahmen können in diesem Programm als Teil der Komplettsanierung gefördert werden.
  • Zusammenhang mit BAFA: Auch bei diesem Programm ist es möglich, den Fenstertausch über BAFA zu fördern, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Antragstellung und Voraussetzungen

Die Antragstellung für die Förderung des Fenstertauschs erfolgt über das BAFA oder in Kombination mit dem KfW. Im Folgenden sind die wichtigsten Voraussetzungen und Schritte aufgeführt:

  1. Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE): Ein EEE muss an der Planung beteiligt sein. Er erstellt den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und übernimmt die Fachplanung.
  2. Zusammenarbeit mit einem Handwerker: Der Handwerker muss einen Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung erstellen, da die Förderung erst nach Prüfung und Bewilligung ausbezahlt wird.
  3. Vorlage des Handwerkerangebots: Die angebotenen Fenster müssen die geforderten U-Werte erfüllen (z. B. maximal 0,95 W/m²K). Die U-Werte sollten im Angebot enthalten sein.
  4. Einbau inklusive Montage: Der Einbau der Fenster muss von einem fachlich geprüten Handwerker durchgeführt werden. Der Einbau in Eigenleistung ist grundsätzlich nicht direkt förderfähig, lediglich die Materialkosten können gefördert werden.
  5. Einbindung in den iSFP: Der Fenstertausch sollte in den individuellen Sanierungsfahrplan eingebunden sein, um den Bonus von 5 Prozent in Anspruch zu nehmen.
  6. Baujahr der Immobilie: Die Immobilie muss älter als fünf Jahre sein, um förderfähig zu sein. Für bestimmte Programme, wie die steuerliche Förderung, muss das Gebäude sogar älter als zehn Jahre sein.
  7. Hydraulischer Abgleich: Bei einigen Förderprogrammen, wie in Hamburg, ist ein hydraulischer Abgleich nach der Sanierung erforderlich. Dieser wird ebenfalls gefördert.

Wichtige Hinweise und Tipps

  • Kommunale Zuschüsse prüfen: Nicht nur staatliche, sondern auch kommunale Förderungen sollten genutzt werden. Jede Stadt oder Gemeinde hat möglicherweise eigene Programme.
  • Förderfähige Kosten prüfen: Nicht alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Fenstertausch entstehen, sind förderfähig. Es ist wichtig, dass der Handwerker alle förderfähigen Positionen klar ausweist.
  • Zuschüsse rechtzeitig beantragen: Der Antrag beim BAFA muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahme gestellt werden. Andernfalls kann die Förderung verloren gehen.
  • U-Werte prüfen: Die Fenster müssen die geforderten U-Werte erfüllen, um förderfähig zu sein. Bei Zweifeln kann ein Energieberater oder ein Online-Förderdienst die Angebote prüfen.
  • Kombination von Förderungen: Es ist oft möglich, mehrere Förderungen miteinander zu kombinieren, um die Kosten weiter zu senken. Dazu gehört die steuerliche Förderung, der BAFA-Zuschuss und der KfW-Kredit.

Fazit

Der Austausch von Fenstern ist eine der effektivsten Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Wohnqualität. Vor allem in älteren Immobilien kann ein Fenstertausch die Heizkosten erheblich reduzieren und den Wohnkomfort erhöhen. Dank der zahlreichen Förderprogramme des Bundes, der KfW und der Kommunen ist diese Investition für viele Eigentümer finanzierbar.

Es ist wichtig, die Voraussetzungen für die Förderungen zu prüfen und rechtzeitig Antrag zu stellen. Ein Energie-Effizienz-Experte unterstützt bei der Planung und der Beantragung der Förderung. Zudem sollte der Fenstereinbau von einem fachlich geprüten Handwerker durchgeführt werden, um die Erfüllung der technischen Anforderungen sicherzustellen.

Mit dem richtigen Plan und der optimalen Kombination aus Zuschüssen, Krediten und steuerlichen Vorteilen kann der Fenstertausch nicht nur energieeffizient, sondern auch finanziell attraktiv werden.

Quellen

  1. Nussbaum: Fenster austauschen – Förderung 2025 in BW
  2. Energie-Experten: Förderung für den Fenstertausch
  3. Energie-Fachberater: Förderung für den Fenstertausch
  4. Finanztip: Förderung für Fenster
  5. Energieeffizienzprofi: Förderung für Wohngebäude
  6. Ministerium für Umwelt Baden-Württemberg: Förderprogramme
  7. BAFA: Sanierung von Wohngebäuden

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