Bundesförderung für die energetische Sanierung – Was Eigentümer im Jahr 2019 wissen sollten

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein zentrales Instrument im Kampf gegen den Klimawandel und zur Sicherung der Energieversorgung in Deutschland. Im Jahr 2019 standen insbesondere Maßnahmen zur Sanierung von bestehenden Gebäuden im Fokus, um Energiekosten dauerhaft zu senken und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Für Eigentümer und Bauherren, die 2019 ihre Immobilien energetisch sanieren wollten, boten die Förderprogramme der Bundesregierung und der KfW Bank zahlreiche Möglichkeiten – vorausgesetzt, die Anforderungen und Regelungen wurden genau verstanden und eingehalten.

Einführung: Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein umfassendes Förderprogramm, das in mehrere Teilprogramme unterteilt ist. Sie unterstützt Maßnahmen zur Energieeinsparung, zur Modernisierung von Heizungsanlagen und zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich. Im Jahr 2019 wurden die Förderkriterien weiter entwickelt und präzisiert, um den Klimaschutzzielen der Bundesregierung im Rahmen ihres Klimaschutzprogramms 2030 entgegenzukommen.

Die BEG umfasst drei zentrale Teilprogramme:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Diese Programme werden in der Regel durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet. Je nach Art der Maßnahme und des Gebäudes kann die Antragstellung über einen dieser beiden Förderer erfolgen.

Förderkriterien und Voraussetzungen

Um von der Bundesförderung zu profitieren, müssen die Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Im Jahr 2019 galt insbesondere für die steuerliche Förderung und die KfW-Förderprogramme eine Vielzahl an technischen und rechtlichen Bedingungen.

Voraussetzungen für die steuerliche Förderung

Für die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung galt, dass:

  • Das Gebäude oder die Wohnung darin mindestens zehn Jahre alt sein muss.
  • Der Antragsteller Eigentümer des Hauses oder der Wohnung sein muss und diese selbst bewohnt.
  • Die Sanierungsmaßnahme von einem fachlich qualifizierten Unternehmen durchgeführt werden muss.
  • Eine Energieberatung durch einen BAFA-zugelassenen Energieberater erfolgen muss.
  • Die Maßnahmen bestimmte technische Anforderungen erfüllen müssen, die in der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) festgelegt sind.
  • Ein Bericht über die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen beim Finanzamt vorgelegt werden muss.

Zudem war es wichtig zu beachten, dass eine Maßnahme nicht gleichzeitig sowohl steuerlich als auch über ein anderes Bundesförderprogramm gefördert werden durfte. Ein Fenstertausch beispielsweise durfte entweder steuerlich gefördert werden oder über das BEG-Programm, nicht jedoch beides.

Voraussetzungen für die KfW-Förderung

Die KfW bot im Jahr 2019 verschiedene Förderprogramme an, darunter:

  • KfW 134: Baukindergeld
  • KfW 159: Altersgerechter Umbau
  • KfW 167: Effizienzhaus-Programme

Die Voraussetzungen für diese Programme unterschieden sich, teilweise jedoch standen auch hier ein zinsgünstiger Kredit und ein Tilgungszuschuss zur Verfügung. Bei den KfW-Programmen war es zudem oft erforderlich, dass die Sanierungsmaßnahmen einem bestimmten Energiestandard entsprechen. So zum Beispiel der KfW-Effizienzstandard, der als Qualitätskriterium für die Sanierung diente.

Ein weiterer Aspekt war der Einbau effizienter Heizsysteme. Wer beispielsweise eine in die Jahre gekommene Gasheizung durch eine moderne Wärmepumpe ersetzen wollte, konnte auf eine Grundbezuschussung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten hoffen. Bei besonders effizienten Wärmepumpen standen zusätzliche 5 Prozent zur Verfügung, und in einigen Fällen gab es auch einen Klimageschwindigkeits-Bonus von bis zu 20 Prozent.

Heizungsoptimierung und Umstieg auf erneuerbare Energien

Im Jahr 2019 stand der Umstieg auf erneuerbare Energien im Fokus der Förderpolitik. Insbesondere der Einbau von Wärmepumpen, Pellet-Heizungen oder Hackschnitzel-Heizungen war mit staatlicher Unterstützung verbunden. Voraussetzung war, dass die alte Heizungsanlage mindestens zwei Jahre in Betrieb gewesen war und durch eine neue Anlage ersetzt werden sollte.

Ein Beispiel: Wer 2019 seine Heizung auf Pellets umstellte, konnte bis zu 25.000 Euro Förderung erhalten – vorausgesetzt, die alte Anlage wurde ordnungsgemäß entsorgt und die neue Anlage den technischen Vorgaben entsprach. Der Betrag wurde nach Vorlage der Rechnung und Prüfung durch das BAFA ausbezahlt.

Auch die KfW unterstützte den Einbau effizienter Heizsysteme. So bot das Programm 167 für den Einbau moderner Wärmepumpen oder Solaranlagen zinsgünstige Kredite an. In Kombination mit dem BAFA-Programm war es möglich, mehrere Fördermaßnahmen gleichzeitig in Anspruch zu nehmen.

Energieberatung und Sanierungsfahrplan

Vor Beginn der Sanierungsarbeiten war es zwingend erforderlich, sich fachlich beraten zu lassen. Die Energieberatung musste von einem BAFA-zugelassenen Energieberater durchgeführt werden. Dieser erstellte einen individuellen Sanierungsfahrplan, der die notwendigen Maßnahmen und die erreichbaren Einsparungen erläuterte. Dieser Sanierungsfahrplan war für die Beantragung von Fördermitteln notwendig und wurde oft als Grundlage für die Kreditvergabe durch die KfW genutzt.

Zudem wurden Beratungskosten bis zu einem bestimmten Betrag durch die Bundesförderung übernommen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurden 50 Prozent der Beratungskosten, maximal jedoch 650 Euro, ersetzt. Bei Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten standen bis zu 850 Euro zur Verfügung.

Kombination von Förderprogrammen

Ein weiterer Vorteil der Bundesförderung im Jahr 2019 war die Möglichkeit, verschiedene Förderprogramme miteinander zu kombinieren. So konnten Eigentümer beispielsweise sowohl für den Fenstertausch als auch für die Dachdämmung jeweils separate Förderprogramme in Anspruch nehmen. Es war jedoch nicht möglich, dieselbe Maßnahme gleichzeitig über verschiedene Programme zu fördern.

Zudem gab es Bonusprogramme, die in bestimmten Fällen zusätzliche Förderungen ermöglichten. So stand beispielsweise ein Einkommens-Bonus von bis zu 30 Prozent zur Verfügung, wodurch die Förderung für einkommensschwächere Haushalte erhöht wurde.

Praktische Beispiele und Anwendung

Um die Prinzipien der Bundesförderung für die energetische Sanierung im Jahr 2019 besser zu verstehen, sind konkrete Beispiele hilfreich:

Beispiel 1: Sanierung eines Ein- und Zweifamilienhauses

Ein Eigentümer eines 15 Jahre alten Einzelhauses wollte 2019 eine umfassende energetische Sanierung durchführen. Dazu gehörten:

  • Dachdämmung
  • Fenstertausch
  • Einbau einer Wärmepumpe

Für diese Maßnahmen beantragte er Fördermittel über das BEG-Programm. Die Dachdämmung und der Fenstertausch wurden über das BEG EM (Einzelmaßnahmen) gefördert, während die Wärmepumpeninstallation über das KfW-Programm 167 unterstützt wurde. Zudem erhielt er eine Energieberatung, die durch das BAFA-Programm zur Förderung der Energieberatung bezuschusst wurde.

Beispiel 2: Altersgerechter Umbau

Ein Eigentümer wollte 2019 sein Wohnhaus altersgerecht umbauen. Dazu gehörten:

  • Barrierefreies Badezimmer
  • Neuer Aufzug
  • Umbau der Eingangstür

Für diesen Umbau beantragte er das KfW-Programm 159, das altersgerechte Umbauten mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent unterstützt. Da der Umbau auch energetische Verbesserungen umfasste, war es zudem möglich, eine Kombination mit dem BEG-Programm in Betracht zu ziehen.

Ausnahmeregelungen und Sonderfälle

In einigen Fällen gab es Ausnahmeregelungen, die die Beantragung von Fördermitteln erleichterten. So war beispielsweise in 2019 eine Ausnahmeregelung für Hochwassergeschädigte in Baden-Württemberg und Bayern möglich. Diese durften bestimmte Fristen und Voraussetzungen für die Förderung entfallen lassen, vorausgesetzt, die Betroffenheit wurde durch die Kommune oder den Landkreis bestätigt.

Außerdem gab es für den Bau oder die Sanierung von Effizienzhäusern spezielle Förderkriterien. Ein Effizienzhaus war ein Gebäude, das deutlich weniger Energie verbrauchte als ein herkömmliches Haus. Für den Bau eines solchen Hauses standen zusätzliche Förderungen zur Verfügung, auch wenn die Kosten höher waren.

Die Rolle von Energieeffizienz-Experten

Ein entscheidender Faktor bei der Beantragung von Fördermitteln war die Einbindung von Energieeffizienz-Experten. Diese Experten, die auf der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt wurden, halfen bei der Planung und Durchführung der Sanierungsmaßnahmen. Zudem stellten sie sicher, dass die geförderten Maßnahmen den technischen Anforderungen entsprachen.

Ein Tätigkeitsnachweis (TPN) wurde von diesen Experten ausgestellt, um zu bestätigen, dass die durchgeführte Maßnahme die Vorgaben erfüllte. Dieser TPN war für die Beantragung von Fördermitteln erforderlich und blieb für zwei Monate gültig.

Die Bedeutung von Fachunternehmen

Ein weiterer zentraler Aspekt der Bundesförderung war die Einbindung fachlich qualifizierter Unternehmen. Nur Handwerksmeisterbetriebe oder vergleichbar qualifizierte Unternehmen durften die geförderten Maßnahmen ausführen. Ein Beispiel: Der Einbau einer Außentür durfte nicht von einem Schornsteinfegermeister durchgeführt werden, da diese Tätigkeit nicht zu seinem Gewerk gehörte.

Die Qualitätssicherung durch fachlich kompetente Unternehmen war nicht nur für die Beantragung von Fördermitteln wichtig, sondern auch für die langfristige Energieeffizienz des Gebäudes. Nur dann, wenn die Sanierungsmaßnahmen fachgerecht durchgeführt wurden, konnten die erwarteten Energieeinsparungen und CO₂-Einsparungen erreicht werden.

Fazit

Die Bundesförderung für die energetische Sanierung im Jahr 2019 bot eine Vielzahl an Möglichkeiten für Eigentümer, ihre Immobilien energieeffizienter zu machen. Durch Kombinationen verschiedener Förderprogramme und Bonusleistungen konnten erhebliche Kosten eingespart werden. Zudem unterstützten die Programme nicht nur den Klimaschutz, sondern auch die langfristige Wirtschaftlichkeit der Immobilien.

Für die Antragstellung und Durchführung der Maßnahmen war jedoch ein genaues Verständnis der Förderkriterien erforderlich. Viele Antragsteller benötigten fachliche Beratung, um die richtigen Programme auszuwählen und die Voraussetzungen zu erfüllen. Zudem war es wichtig, dass die Maßnahmen von fachlich qualifizierten Unternehmen durchgeführt wurden, um die Energieeinsparungen langfristig zu sichern.

Im Jahr 2019 war die Bundesförderung somit ein zentraler Bestandteil der Energiepolitik in Deutschland und spielte eine entscheidende Rolle bei der Modernisierung des Gebäudebestandes. Für Eigentümer, die 2019 in die energetische Sanierung investiert haben, boten die Förderprogramme nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch einen Beitrag zur Schaffung einer nachhaltigen Zukunft.

Quellen

  1. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  2. KfW Bank – Bundesförderung für effiziente Gebäude
  3. n-tv – Welche Förderung gibt es 2019?
  4. Bundesfinanzministerium – Steuerliche Förderung energieeffizienter Sanierungen
  5. DASINVESTMENT – Staatliche Immobilienförderung 2019

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