Einführung
Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung, um den Klimaschutz im Gebäudebereich voranzutreiben. Ziel ist es, Energiekosten langfristig zu senken und dadurch sowohl die Wohnqualität als auch die Klimaschutzmaßnahmen zu fördern. Insbesondere bei der thermischen Sanierung bietet die BEG vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem die Dämmung von Fassaden, Dächern und Kellerwänden sowie den Austausch von Fenstern, Türen und Heizungsanlagen.
Doch die Förderung ist nicht pauschal, sondern setzt bestimmte Voraussetzungen voraus, und die Beantragung erfolgt über verschiedene Wege. In diesem Artikel werden die aktuellsten Informationen zur BEG 2025 detailliert beschrieben – inklusive der förderbaren Maßnahmen, der steuerlichen Möglichkeiten und regionaler Programme. Zudem wird ein Überblick über die Antragstellung, die Antragstellerpflichten und die Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen gegeben.
Was ist die Bundesförderung für thermische Sanierungen?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein Programm, das durch die Bundesregierung eingerichtet wurde und in mehreren Teilen unterteilt ist: die BEG für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Diese Förderung wurde aus früheren Programmen wie dem KfW-Programm oder den BAFA-Förderungen abgeleitet und bündelt sie in einem einheitlichen System. Sie unterstützt insbesondere Maßnahmen, die die Energieeffizienz von Gebäuden erhöhen – also sogenannte thermische Sanierungen.
Thermische Sanierungen umfassen Maßnahmen, die den Wärmeverlust des Gebäudes reduzieren. Dazu zählen beispielsweise die Dämmung von Wänden, Dächern und Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern und Türen, die Installation effizienter Lüftungsanlagen und die Optimierung der Heizungsanlagen. Ziel ist es, die Energiekosten langfristig zu senken und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren.
Die BEG ist ein Programm, das sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Kredite anbietet. Die Förderung kann für verschiedene Arten von Gebäuden genutzt werden – sowohl für Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude. Ein besonderes Augenmerk liegt auf Sanierungen, die zu einem Effizienzhaus führen. Dies sind Gebäude, die einen besonders hohen Energieeffizienzstandard erfüllen und damit deutlich weniger Energie verbrauchen.
Förderbare Maßnahmen im Rahmen der BEG
Die BEG unterstützt verschiedene Maßnahmen, die zur thermischen Sanierung beitragen können. Eine Übersicht der förderbaren Maßnahmen lautet:
- Wärmedämmung an der Gebäudehülle: Dazu zählen die Dämmung von Wänden (Fassade), Dachflächen und Geschossdecken. Diese Maßnahmen tragen erheblich zur Reduktion des Wärmeverlustes bei und ermöglichen deutliche Energieeinsparungen.
- Erneuerung von Fenstern und Türen: Alte Fenster und Türen sind oft Energiefresser. Der Austausch gegen moderne, energieeffiziente Fenster und Türen kann den U-Wert stark senken und somit den Energiebedarf reduzieren.
- Lüftungsanlagen: Moderne Lüftungsanlagen, insbesondere solche mit Wärmerückgewinnung, tragen dazu bei, dass die Abluftwärme nicht verloren geht und somit die Heizenergie eingespart wird.
- Heizungsanlagen: Die Erneuerung der Heizungsanlage oder die Optimierung bestehender Anlagen, insbesondere wenn diese älter als zwei Jahre sind, kann ebenfalls gefördert werden. Dazu gehören Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich, der Austausch der Heizungspumpe oder die Dämmung von Rohrleitungen.
- Energetische Baubegleitung und Fachplanung: Die steuerliche Förderung ist auch auf die energetische Baubegleitung ausgedehnt, sofern diese von BAFA-zugelassenen Energieberatern durchgeführt wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Maßnahmen die technischen Mindestanforderungen erfüllen müssen. Diese sind in den Förderbedingungen der BEG definiert und können je nach Maßnahme unterschiedlich sein.
Steuerliche Förderung: Abschreibung von Sanierungskosten
Neben den staatlichen Zuschüssen und Krediten gibt es auch eine steuerliche Förderung, die sich besonders für diejenigen eignet, die nicht rechtzeitig an staatliche Fördermittel gedacht haben oder deren Sanierungsmaßnahmen den Kostengrenzen des BAFA-Programms entsprechen. Die steuerliche Förderung erlaubt es, bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abzusetzen. Der Höchstbetrag beträgt 200.000 Euro, verteilt auf drei Jahre. Das bedeutet, dass Sanierungsmaßnahmen über mehrere Jahre hinweg durchgeführt werden können, ohne den Höchstbetrag zu überschreiten.
Die steuerliche Abschreibung ist jedoch nur möglich, wenn die Sanierungsmaßnahmen die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Zudem ist es erforderlich, eine Steuererklärung abzugeben, um die Kosten geltend zu machen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die steuerliche Förderung auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die Sanierungsmaßnahmen nicht durch ein staatliches Förderprogramm abgedeckt sind.
Regionale Förderprogramme: Kombinationsmöglichkeiten
Neben den bundesweiten Programmen bieten einige Bundesländer eigene Förderprogramme an, die oft mit den Bundesprogrammen kombiniert werden können. Diese regionalen Programme sind meist von den Förderbanken der Bundesländer oder Kommunen betrieben. Sie haben oft ähnliche Voraussetzungen wie die BEG, aber können zusätzliche Vorteile bieten, beispielsweise höhere Zuschussquoten oder einfachere Beantragungswege.
Ein Vorteil solcher regionalen Programme ist, dass sie oft flexibler gestaltet sind und somit auch kleineren Sanierungsmaßnahmen zugänglich sind. Zudem können sie in Kombination mit Bundesprogrammen genutzt werden, um die Gesamtförderung zu erhöhen. Es ist daher empfehlenswert, sich frühzeitig über mögliche regionale Förderungen zu informieren.
Die KfW-Förderprogramme: Kredit und Zuschuss
Die KfW bietet mehrere Förderprogramme an, die sich insbesondere für umfassende Sanierungsmaßnahmen eignen. Dazu gehören:
- KfW 261 – Sanierung zum Effizienzhaus: Dieses Programm unterstützt umfassende Sanierungsmaßnahmen, die zu einem Effizienzhaus führen. Dazu zählen beispielsweise Dämmung, Fenstertausch, Lüftungsanlagen und Heizungsanlagen. Der Kredit kann bis zu 150.000 Euro umfassen, und es sind auch Tilgungszuschüsse möglich.
- KfW 358 – Ergänzungskredit: Dieser Kredit kann genutzt werden, wenn die Kosten für eine Sanierungsmaßnahme oder den Heizungstausch nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden können. Der Kredit kann bis zu 120.000 Euro betragen und ist zinsgünstig.
- KfW 360 – Zuschuss für klimafreundliche Heizungen: Dieses Programm ist speziell auf den Austausch klimafreundlicher Heizungen ausgerichtet. Der Zuschuss kann bis zu 21.000 Euro betragen, und es gibt zusätzliche Bonusförderungen, die kombiniert werden können.
Die Beantragung der KfW-Förderprogramme erfolgt über die Bank oder einen Finanzierungsvermittler. Für einige Programme ist es erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten einzubinden, beispielsweise für den KfW 261. Dieser Experte erstellt einen Sanierungsfahrplan, der als Grundlage für die Beantragung dient.
Voraussetzungen für die Beantragung der BEG
Um die BEG in Anspruch zu nehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören:
- Erfüllung der technischen Mindestanforderungen: Die geplanten Sanierungsmaßnahmen müssen bestimmte Energieeffizienzstandards erfüllen. Diese sind in den Förderbedingungen der BEG definiert und können je nach Maßnahme unterschiedlich sein.
- Beantragung vor Beginn der Arbeiten: Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn der Antrag vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt wird. Nachträgliche Anträge sind nicht möglich.
- Dokumentation der Maßnahmen: Es ist erforderlich, dass die durchgeführten Maßnahmen dokumentiert werden. Dies beinhaltet unter anderem Rechnungen, Gutachten und Gutachten der Energieberater.
- Zusammenarbeit mit Energieberatern: Für einige Förderprogramme, wie beispielsweise den KfW 261, ist es erforderlich, dass ein Energieberater beteiligt wird. Dieser erstellt einen Sanierungsfahrplan und begleitet die Sanierungsmaßnahmen.
Die Beantragung erfolgt über verschiedene Wege. Für einige Programme ist die Beantragung über die Bank oder einen Finanzierungsvermittler erforderlich. Andere Programme können direkt über das BAFA-Portal oder das KfW-Portal beantragt werden. Die Beantragung ist in der Regel online möglich, und der Bearbeitungsstatus kann in Echtzeit überwacht werden.
Kombinationsmöglichkeiten der BEG mit anderen Förderprogrammen
Die BEG kann in Kombination mit anderen Förderprogrammen genutzt werden, um die Gesamtförderung zu erhöhen. Dies gilt insbesondere für regionale Programme, die oft mit den Bundesprogrammen kombiniert werden können. Zudem gibt es auch steuerliche Förderungen, die parallel genutzt werden können.
Ein weiteres Beispiel für Kombinationsmöglichkeiten ist der KfW 358 – Ergänzungskredit. Dieser Kredit kann genutzt werden, um die Kosten für eine Sanierungsmaßnahme oder den Heizungstausch zu finanzieren, wenn die Kosten nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden können. Der Kredit kann bis zu 120.000 Euro betragen und ist zinsgünstig.
Ein weiteres Beispiel ist die steuerliche Abschreibung, die bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten absetzen kann. Dies ist besonders für diejenigen vorteilhaft, die nicht rechtzeitig an staatliche Fördermittel gedacht haben oder deren Sanierungsmaßnahmen die Kostengrenze beim BAFA-Programm überschreiten.
Ausnahmeregelungen für Hochwassergebiete
Im Mai und Juni 2024 wurden in Baden-Württemberg und Bayern erhebliche Hochwasserschäden verzeichnet. Betroffene Gebäude können unter bestimmten Voraussetzungen von Ausnahmeregelungen profitieren. So können beispielsweise die Fristen für die Beantragung von Fördermitteln verlängert werden oder die technischen Mindestanforderungen können etwas gelockert werden.
Um von diesen Ausnahmeregelungen zu profitieren, muss die Betroffenheit des Gebäudes durch die Kommune oder den Landkreis bestätigt werden. Diese Bestätigung kann auf einem Formular oder per formlosem Schreiben erfolgen. Die Ausnahmeregelungen sind nur für Gebäude relevant, die durch das Hochwasser beschädigt wurden und deren Sanierung durch die BEG gefördert werden kann.
Fazit
Die Bundesförderung für thermische Sanierungen ist ein wichtiges Instrument, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und damit sowohl die Energiekosten als auch den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Durch die Kombination von staatlichen Zuschüssen, zinsgünstigen Krediten und steuerlichen Förderungen können Sanierungsmaßnahmen finanziell attraktiv umgesetzt werden.
Es ist wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen Förderprogramme zu informieren und die Voraussetzungen für die Beantragung zu prüfen. Zudem ist es vorteilhaft, regionale Förderungen in Betracht zu ziehen, da diese oft zusätzliche Vorteile bieten. Die Beantragung der Förderung erfolgt über verschiedene Wege, und es ist in einigen Fällen erforderlich, einen Energieberater einzubinden.
Mit der richtigen Planung und der Nutzung der Förderprogramme können thermische Sanierungen nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch finanziell lohnenswert sein.