Einführung
Die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur ist ein zentrales Thema der Bundesförderpolitik. Mit dem Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen (SJK) und dessen weiteren Ableitungen, wie dem Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten, werden überjährige Investitionsstaus in der sozialen Infrastruktur abgebaut. Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Verbesserung der lokalen Lebensqualität bei, sondern unterstützen auch die Klimaanpassung und den Klimaschutz.
Die Bundesregierung hat seit 2015 mehrere Förderrunden durchgeführt, die insgesamt über 1,6 Milliarden Euro an Mitteln bereitgestellt haben. Das Programm wird kontinuierlich weiterentwickelt, wobei der Fokus seit 2022 stärker auf energetischen Sanierungen liegt. Kommunen können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 75 Prozent der Kosten durch Fördermittel ersetzt bekommen. Ziel ist es, die soziale Infrastruktur nachhaltig zu sichern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.
Historische Entwicklung des Bundesprogramms
Das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur wurde im Jahr 2015 als Teil des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung ins Leben gerufen. Es war auf die Sanierung und Modernisierung sozialer Einrichtungen ausgerichtet, insbesondere in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Schon der erste Projektaufruf im Jahr 2015, der mit 140 Millionen Euro ausgestattet war, zeigte den hohen Bedarf: Städte und Gemeinden reichten über 1.000 Interessenbekundungen ein, mit einer beantragten Fördersumme von rund 2 Milliarden Euro. Die überzeichnete Nachfrage bestätigte den Investitionsstau in den Kommunen und unterstrich die Dringlichkeit der Maßnahmen.
Im Jahr 2018 folgte ein zweiter Projektaufruf, der ebenfalls stark überzeichnet war. Insgesamt wurden bis 2021 über 1,5 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt, wodurch 904 Projekte gefördert wurden. Davon entfielen etwa 750 Projekte auf den Bereich der Sportstätten. Die Projekte reichten von der Sanierung von Schwimmhallen über Sportplätze bis hin zu Jugendzentren und Kulturhäusern.
Seit 2022 sind die Fördermittel im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) veranschlagt. Damit hat sich der Schwerpunkt des Programms stärker auf die energetische Sanierung verlagert. Die geförderten Projekte müssen heute nicht nur sozialen und integrativen Wirkungen entgegenkommen, sondern auch konkrete Klimaschutzziele verfolgen. Sie tragen zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude bei, insbesondere durch die Reduktion von Treibhausgasemissionen.
Aktuelle Entwicklungen und Struktur des Programms
Seit 2022 hat sich das Bundesprogramm weiterentwickelt. Neben der Sanierung bestehender Einrichtungen lag der Fokus auf die Integration von Maßnahmen zur Klimaanpassung und Energieeffizienz. Ein zentrales Ziel ist es, die Energieverbräuche in kommunalen Einrichtungen deutlich zu senken und gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit gegen die Auswirkungen des Klimawandels zu erhöhen. Dies umfasst beispielsweise die Modernisierung von Heizsystemen, die Erneuerung von Dämmungen oder die Installation von Solarenergiesystemen.
Ein weiteres aktuelles Programm, das aus dem SJK hervorgegangen ist, ist das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS). Dieses wurde 2025/2026 ins Leben gerufen und ist als reines Sportprogramm konzipiert. Es wird aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität mit 333 Millionen Euro gefördert. Der Bundesanteil liegt hierbei bei 45 Prozent, wobei dieser auf 75 Prozent ansteigen kann, wenn eine Kommune in einer Haushaltsnotlage ist.
Gefördert werden vor allem bauliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, darunter:
- Energetische Erneuerungen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
- Sanierungen von Sportfreianlagen, wie Kunstrasen- oder Tennisplätzen
- Ersatzneubauten, wenn eine Sanierung wirtschaftlich nicht vertretbar ist
Ersatzneubauten sind jedoch nur in Ausnahmefällen förderfähig. Die Zweckbindungsfrist beträgt in der Regel 20 Jahre, bei Ersatzneubauten 25 Jahre. Dies bedeutet, dass die Einrichtungen in dieser Zeit für den öffentlichen Sport und Freizeitbedarf genutzt werden müssen.
Antragsberechtigte und Antragsverfahren
Das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen ist für Städte und Gemeinden sowie Landkreise (sofern sie Eigentümer der Einrichtungen sind) gedacht. Die Kommunen müssen sich innerhalb eines festgelegten Zeitraums über das Förderportal des Bundes bewerben. In den vorangegangenen Förderrunden konnten sich Kommunen bis zu 30. September für Förderung anmelden. In der aktuellen Runde für das SKS-Programm läuft die Antragsphase bis 15. Januar 2026.
Vor der Einreichung einer vollständigen Projektbeschreibung muss eine Interessenbekundung gestellt werden. Diese wird dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort vorgelegt, das eine städtbauliche Stellungnahme abgibt. Die Kommune erhält auf dieser Grundlage eine Zusage zur Förderung, wenn die Projektvoraussetzungen erfüllt sind.
Das Projektskizzenformular ist ein zentrales Instrument im Antragsverfahren. Es dient dazu, die Vorteile des Projekts für die Kommune darzustellen und aufzuzeigen, wie es zur nachhaltigen Stadtentwicklung beiträgt. Besonders wichtig sind dabei die soziale und integrative Wirkung, die klimatische Anpassungsfähigkeit und die Qualität der baulichen Umsetzung.
Fördervoraussetzungen und Bewertungskriterien
Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Projekte bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören:
- Regionale oder überregionale Bedeutung – Die Einrichtung muss für die Region oder überregionale Bedeutung haben. Sie ist ein Ankerpunkt im sozialen und kulturellen Umfeld der Gemeinschaft.
- Soziale und integrative Wirkung – Die Einrichtung sollte dazu beitragen, soziale Gruppen zusammenzubringen und soziale Integration zu fördern.
- Energetische Wirkungen und Klimaanpassung – Seit 2022 ist der Fokus auf Energieeffizienz und Klimaschutz gelegt. Die Projekte müssen konkrete Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen und zur Anpassung an den Klimawandel enthalten.
- Qualität der baulichen Umsetzung – Die Projekte müssen in ihrer Planung und Umsetzung hohen Qualitätsansprüchen genügen. Sie sollten in das städtische Umfeld integriert sein und eine Aufwertung der Quartiere ermöglichen.
- Kooperation mit lokalen Akteuren – Die Kommune sollte in enger Zusammenarbeit mit Vereinen, Trägern, Verbänden und Quartiersmanagements arbeiten. Dies zeigt, dass das Projekt nicht isoliert, sondern als Teil einer größeren Entwicklungsstrategie angelegt ist.
Die Bewertung der Projekte erfolgt durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Dieser entscheidet, welche Projekte tatsächlich gefördert werden. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage der eingegangenen Projektvorschläge und der verfügbaren Mittel. In den vorangegangenen Jahren war die Nachfrage so hoch, dass nur ein Bruchteil der beantragten Projekte gefördert werden konnte.
Beispiele erfolgreicher Projekte
In mehreren Städten und Gemeinden wurden bereits Projekte im Rahmen des Bundesprogramms umgesetzt. So wurden beispielsweise in Türkenfeld und Oppenheim die Sanierungsmaßnahmen an den örtlichen Schwimmbädern gestartet. In Jever erreichte das Johann-Rasenack-Freibad mit dem Richtfest einen wichtigen Meilenstein im Baufortschritt. In Winsen (Luhe), Oldenburg in Holstein und Goslar wurden neue multifunktionale Sport- und Begegnungsräume eröffnet. Diese Projekte zeigen, wie durch die Förderung kommunale Einrichtungen nicht nur saniert, sondern auch neu gestaltet werden können, um den Anforderungen der Zukunft zu entsprechen.
Ein weiteres Beispiel ist die Sanierung kommunaler Sportstätten, die im Rahmen des neuen Bundesprogramms SKS gefördert wird. In Norden und Emden wurden beispielsweise Sportplätze mit Kunstrasen saniert, wodurch die Nutzungskapazität deutlich gesteigert wurde. In Lüneburg wurde ein Jugendzentrum erneuert, das heute als Begegnungs- und Bildungsstätte dient.
Diese Beispiele verdeutlichen, dass das Bundesprogramm nicht nur zur Beseitigung von Sanierungsstaus beiträgt, sondern auch zur Entwicklung neuer, multifunktionaler Räume. Die Einrichtungen sind heute nicht mehr nur als Sport- oder Jugendstätten zu verstehen, sondern als Zentren für soziale Interaktion, Bildung und Kultur.
Fazit
Das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen ist ein zentrales Instrument der Bundesförderpolitik, um den Investitionsstau in der sozialen Infrastruktur abzubauen. Seit 2015 wurden über 1,5 Milliarden Euro in mehr als 900 Projekte investiert, wodurch Städte und Gemeinden in die Lage versetzt wurden, ihre Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur zu sanieren und zu modernisieren. Die aktuelle Weiterentwicklung des Programms legt einen besonderen Fokus auf Energieeffizienz und Klimaschutz, was den Anforderungen der Zukunft entspricht.
Mit dem neuen Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) wird der Schwerpunkt auf den Bereich Sport gestellt. Kommunen können sich bis 15. Januar 2026 um Fördermittel bewerben, um ihre Sportstätten zu sanieren oder neu zu bauen. Dies ist ein weiteres Signal der Bundesregierung, die Bedeutung von Sport und Freizeitangeboten für den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu unterstreichen.
Für Bauherren, Kommunen und Projektentwickler ist das Bundesprogramm eine wertvolle Finanzierungsquelle, die es ermöglicht, soziale Einrichtungen langfristig zu sichern und nachhaltig weiterzuentwickeln. Wer sich für eine Förderung bewirbt, sollte sich intensiv mit den Voraussetzungen und Bewertungskriterien auseinandersetzen und frühzeitig im Antragsverfahren starten, um von den verfügbaren Mitteln zu profitieren.
Quellen
- Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen (SJK)
- Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
- Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
- Aufruf Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“
- Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
- Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“
- Sanierung kommunaler Sportstätten
- Neues Bundesprogramm Sanierung kommunale Sportstätten